17.06.2022, 23:16
Ein 25-Seiten Urteil als taugliche Vorlage für eine fünf stündige examensklausur ist auch sehr fair…der aktenauszug in nrw hatte Gott sei Dank nur 15 seiten
17.06.2022, 23:39
Was kam in BW dran?
18.06.2022, 06:18
18.06.2022, 06:43
Habt ihr auch die klage für Erfolgsversprechend gehalten und einen Schriftsatz geschrieben? :/
18.06.2022, 07:19
(18.06.2022, 06:43)Ohman schrieb: Habt ihr auch die klage für Erfolgsversprechend gehalten und einen Schriftsatz geschrieben? :/
Ja. Hab mir gedacht, dass es ja eigentlich fast immer gewollt ist vom JPA, dass man einen Schriftsatz schreibt. Wenn man sich das Urteil anschaut, wäre aber wohl eher ein Mandantenschreiben richtig gewesen?
Hab jedenfalls die Verhältnismäßigkeit angezweifelt und das Vorliegen einer Gefahr.
Ich denke, wenn man gut argumentiert hat, wird das schon durchgehen. Ist ja nicht umsonst eine Anwaltsklausur...
18.06.2022, 07:40
(18.06.2022, 07:19)Gast schrieb:(18.06.2022, 06:43)Ohman schrieb: Habt ihr auch die klage für Erfolgsversprechend gehalten und einen Schriftsatz geschrieben? :/
Ja. Hab mir gedacht, dass es ja eigentlich fast immer gewollt ist vom JPA, dass man einen Schriftsatz schreibt. Wenn man sich das Urteil anschaut, wäre aber wohl eher ein Mandantenschreiben richtig gewesen?
Hab jedenfalls die Verhältnismäßigkeit angezweifelt und das Vorliegen einer Gefahr.
Ich denke, wenn man gut argumentiert hat, wird das schon durchgehen. Ist ja nicht umsonst eine Anwaltsklausur...
Wie umfangreich ist Eure VHM Prüfung?
18.06.2022, 08:32
Hab nen Mandantenschreiben; Klage war ohne Aussicht auf ERfolg bei mir. Tatbestand § 8 I und Rechtsfolge waren bei mir die Schwerpunkte eigentlich.
Voll dumm…Ich wusste nicht ganz, wie ich damit umgehen sollte, dass schon ne Klage erhoben war. Hab dann geschrieben, dass sich das weitere Vorgehen danach richtet, ob die ursprüngliche Klage Erfolg hatte, egal ob’s vorher LK oder ne AK war…Hab eine Klageänderung erst in der Zweckmäßigkeit angesprochen und gesagt, macht keinen Sinn
Voll dumm…Ich wusste nicht ganz, wie ich damit umgehen sollte, dass schon ne Klage erhoben war. Hab dann geschrieben, dass sich das weitere Vorgehen danach richtet, ob die ursprüngliche Klage Erfolg hatte, egal ob’s vorher LK oder ne AK war…Hab eine Klageänderung erst in der Zweckmäßigkeit angesprochen und gesagt, macht keinen Sinn
18.06.2022, 08:33
(18.06.2022, 07:19)IGast schrieb:(18.06.2022, 06:43)Ohman schrieb: Habt ihr auch die klage für Erfolgsversprechend gehalten und einen Schriftsatz geschrieben? :/
Ja. Hab mir gedacht, dass es ja eigentlich fast immer gewollt ist vom JPA, dass man einen Schriftsatz schreibt. Wenn man sich das Urteil anschaut, wäre aber wohl eher ein Mandantenschreiben richtig gewesen?
Hab jedenfalls die Verhältnismäßigkeit angezweifelt und das Vorliegen einer Gefahr.
Ich denke, wenn man gut argumentiert hat, wird das schon durchgehen. Ist ja nicht umsonst eine Anwaltsklausur...
Same! Hab einen VA angenommen und dann die Gefahr für die öffentliche Ordnung angenommen und in die Verhältnismäßigkeit abgelehnt und da ewig viel zu geschrieben, insbesondere auch zur Abwägung mit der Meinungsfreiheit. Hoffe die Klausur ist „ergebnisoffen“ und man kann da vieles vertreten, wenn es gut argumentiert ist.. ich hatte beim Schreiben echt noch ein ganz gutes Gefühl, war ja klar, dass das dann nicht stimmen kann :D
18.06.2022, 08:48
Ich habe diesmal ein Mandantenschreiben verfasst.
Schon die Rechtmäßigkeit der Betreibensaufforderung fand ich fragwürdig, weil bei bloßem Nichtstun nach einer Erledigung auch von einem konkludenten (Fortsetzungs-)Feststellungsbegehren ausgegangen werden kann (so jedenfalls K/S). Konnte man aber bestimmt auch anders sehen, weil das Gericht mit seiner Erinnerung eine Frist zur Äußerung über die Erledigung gesetzt hat.
Jedenfalls aber war die in eine allgemeine Feststellungsklage umzustellende Klage unbegründet. Der Mandant hat die Funktionsfähigkeit einer öffentlichen Einrichtung des Staates durch sein Trolling gestört. Insoweit auch konkrete Wiederholungsgefahr.
Der Eingriff war auch gerechtfertigt, weil die Blockierung dem Zweck der Unterbindung des Trollings diente, dazu geeignet war, die Sperrung des Accounts nicht gleich geeignet war und mit Blick auf die Schmähungen und Diffamierungen des Mandanten auch nicht unverhältnismäßig in Art. 5 I GG eingegriffen wurde.
Deshalb der - ungewöhnliche - Schritt zum Mandantenschreiben.
Schon die Rechtmäßigkeit der Betreibensaufforderung fand ich fragwürdig, weil bei bloßem Nichtstun nach einer Erledigung auch von einem konkludenten (Fortsetzungs-)Feststellungsbegehren ausgegangen werden kann (so jedenfalls K/S). Konnte man aber bestimmt auch anders sehen, weil das Gericht mit seiner Erinnerung eine Frist zur Äußerung über die Erledigung gesetzt hat.
Jedenfalls aber war die in eine allgemeine Feststellungsklage umzustellende Klage unbegründet. Der Mandant hat die Funktionsfähigkeit einer öffentlichen Einrichtung des Staates durch sein Trolling gestört. Insoweit auch konkrete Wiederholungsgefahr.
Der Eingriff war auch gerechtfertigt, weil die Blockierung dem Zweck der Unterbindung des Trollings diente, dazu geeignet war, die Sperrung des Accounts nicht gleich geeignet war und mit Blick auf die Schmähungen und Diffamierungen des Mandanten auch nicht unverhältnismäßig in Art. 5 I GG eingegriffen wurde.
Deshalb der - ungewöhnliche - Schritt zum Mandantenschreiben.
18.06.2022, 08:50
Mal eine andere Frage: was muss eine ÖR Klausur haben, um überhaupt bestanden zu sein? Ich habe das Gefühl, die beiden ÖR Klausuren komplett versenkt zu haben…
Habe eine anständige Struktur, RGL ist richtig, im Urteil Rubrum, Tenor, TB vollständig, die TB-Voraussetzungen recht sauber geprüft, es hakt in der Ermessensprüdung, die ist chaotisch, unvollständig, Zeitmalgel halt…
Will die beiden Klausuren nur bestehen. Was muss schief gehen um unter den 4 Punkten zu landen?
Habe eine anständige Struktur, RGL ist richtig, im Urteil Rubrum, Tenor, TB vollständig, die TB-Voraussetzungen recht sauber geprüft, es hakt in der Ermessensprüdung, die ist chaotisch, unvollständig, Zeitmalgel halt…
Will die beiden Klausuren nur bestehen. Was muss schief gehen um unter den 4 Punkten zu landen?