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  5. Klausuren Juni 2022
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Klausuren Juni 2022
GastXNP
Junior Member
**
Beiträge: 18
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#751
17.06.2022, 17:27
Finde es ja krass, dass man laut Urteil so viel bei Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs schreiben musste. Ich hab da gerade mal 3 Sätze.
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RainerZufall
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#752
17.06.2022, 17:29
(17.06.2022, 17:27)GastXNP schrieb:  Finde es ja krass, dass man laut Urteil so viel bei Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs schreiben musste. Ich hab da gerade mal 3 Sätze.

Same here. Hab gesagt (+) weil Hausverbot einem öffentlichen Zweck diente.
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Gast
Unregistered
 
#753
17.06.2022, 17:35
(17.06.2022, 17:27)GastXNP schrieb:  Finde es ja krass, dass man laut Urteil so viel bei Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs schreiben musste. Ich hab da gerade mal 3 Sätze.

Hab auf streitentscheidenede Normen des SOG abgestellt. Waren auch nur paar Sätze    Nervous
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Gast
Unregistered
 
#754
17.06.2022, 20:29
Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?

Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?

Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.
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Gast
Unregistered
 
#755
17.06.2022, 22:02
(17.06.2022, 20:29)Gast schrieb:  Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?

Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?

Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.


Hab mir die Zustellungsvorschriften gar nicht angeschaut; dazu nur geschrieben, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, weil Ausschlussfrist. Keine Ahnung, was die da hören wollten. Hatte mich auch verwirrt
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GastNRW312
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#756
17.06.2022, 22:18
(17.06.2022, 22:02)Gast schrieb:  
(17.06.2022, 20:29)Gast schrieb:  Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?

Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?

Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.


Hab mir die Zustellungsvorschriften gar nicht angeschaut; dazu nur geschrieben, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, weil Ausschlussfrist. Keine Ahnung, was die da hören wollten. Hatte mich auch verwirrt

Wurde nicht auf die Kostenfolge hingewiesen? 
Ich hab’s daran scheitern lassen, dass die nicht zur Begründung auffordern dürfen…
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Gast
Unregistered
 
#757
17.06.2022, 22:21
(17.06.2022, 22:18)GastNRW312 schrieb:  
(17.06.2022, 22:02)Gast schrieb:  
(17.06.2022, 20:29)Gast schrieb:  Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?

Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?

Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.


Hab mir die Zustellungsvorschriften gar nicht angeschaut; dazu nur geschrieben, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, weil Ausschlussfrist. Keine Ahnung, was die da hören wollten. Hatte mich auch verwirrt

Wurde nicht auf die Kostenfolge hingewiesen? 
Ich hab’s daran scheitern lassen, dass die nicht zur Begründung auffordern dürfen…

Ja, und PKH Antrag nicht beschieden, deswegen auch (-) und deswegen die Verwunderung über die eingebaute Zustellungsproblematik
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gastHolstein99
Junior Member
Beiträge: 22
Themen: 3
Registriert seit: Jun 2022
#758
17.06.2022, 22:28
Also im GPA wurde auf Kosten hingewiesen oder?
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Juraatmen
Unregistered
 
#759
17.06.2022, 22:44
Ne im gpa wurde nicht auf 155 II vwgo verwiesen
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Allin
Unregistered
 
#760
17.06.2022, 22:50
Puh ist das Urteil lang. Kein Wunder, dass ich Zeitprobleme hatte.
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