17.06.2022, 17:27
Finde es ja krass, dass man laut Urteil so viel bei Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs schreiben musste. Ich hab da gerade mal 3 Sätze.
17.06.2022, 17:29
17.06.2022, 17:35
17.06.2022, 20:29
Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?
Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?
Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.
Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?
Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.
17.06.2022, 22:02
(17.06.2022, 20:29)Gast schrieb: Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?
Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?
Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.
Hab mir die Zustellungsvorschriften gar nicht angeschaut; dazu nur geschrieben, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, weil Ausschlussfrist. Keine Ahnung, was die da hören wollten. Hatte mich auch verwirrt
17.06.2022, 22:18
(17.06.2022, 22:02)Gast schrieb:(17.06.2022, 20:29)Gast schrieb: Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?
Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?
Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.
Hab mir die Zustellungsvorschriften gar nicht angeschaut; dazu nur geschrieben, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, weil Ausschlussfrist. Keine Ahnung, was die da hören wollten. Hatte mich auch verwirrt
Wurde nicht auf die Kostenfolge hingewiesen?
Ich hab’s daran scheitern lassen, dass die nicht zur Begründung auffordern dürfen…
17.06.2022, 22:21
(17.06.2022, 22:18)GastNRW312 schrieb:(17.06.2022, 22:02)Gast schrieb:(17.06.2022, 20:29)Gast schrieb: Warum wurde in der Klausur die Zustellung der Betreibensaufforderung eigentlich problematisiert?
Die Aufforderung enthielt doch schon entgegen § 92 II VwGO keine Belehrung über die Kostenfolge und war doch deshalb schon unwirksam?
Wieso sollte es dann überhaupt noch auf die (Un)Wirksamkeit der Zustellung ankommen? Das hab ich zwar dann doch noch erwähnt - war wohl ein Problem des § 189 ZPO und ob § 180 S. 3 eine zwingende Zustellvorschrift ist - aber ich verstehe aufgrund des Vorgesagten nicht, warum es darauf überhaupt ankommen sollte und das hat mich total irritiert.
Hab mir die Zustellungsvorschriften gar nicht angeschaut; dazu nur geschrieben, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, weil Ausschlussfrist. Keine Ahnung, was die da hören wollten. Hatte mich auch verwirrt
Wurde nicht auf die Kostenfolge hingewiesen?
Ich hab’s daran scheitern lassen, dass die nicht zur Begründung auffordern dürfen…
Ja, und PKH Antrag nicht beschieden, deswegen auch (-) und deswegen die Verwunderung über die eingebaute Zustellungsproblematik
17.06.2022, 22:28
Also im GPA wurde auf Kosten hingewiesen oder?
17.06.2022, 22:44
Ne im gpa wurde nicht auf 155 II vwgo verwiesen
17.06.2022, 22:50
Puh ist das Urteil lang. Kein Wunder, dass ich Zeitprobleme hatte.