13.06.2022, 18:11
(13.06.2022, 18:08)NRW-2022 schrieb: Meint ihr, dass es vertretbar ist, wenn man eine Verurteilung wegen KV mit Todesfolge abgelehnt hat, da man nicht feststellen konnte wessen Schläge letztlich zum Tod führten, zusätzlich 227,13 (Unterlassen, da er wusste, dass der andere unter Alkohol zur Gewalt neigt) geprüft und abgelehnt hat und stattdessen 224 I Nr.4 und 5 bejaht hat?
Würde auch sagen 227 war abzulehnen aber fand den Teil schwierig...
13.06.2022, 18:11
(13.06.2022, 18:08)NRW-2022 schrieb: Meint ihr, dass es vertretbar ist, wenn man eine Verurteilung wegen KV mit Todesfolge abgelehnt hat, da man nicht feststellen konnte wessen Schläge letztlich zum Tod führten, zusätzlich 227,13 (Unterlassen, da er wusste, dass der andere unter Alkohol zur Gewalt neigt) geprüft und abgelehnt hat und stattdessen 224 I Nr.4 und 5 bejaht hat?
ich hab das auch gar nicht verstanden und hab überlegt ob die meinen dass man das eh zurechnen kann über 25 II oder eben mittelbare Täterschaft annimmt so dass er so oder so als Täter verantwortlich ist.
hab das dann abgelehnt
Fands auch echt komisch
also hab ich dann gesagt dass mans nicht nachweisen kann
13.06.2022, 18:13
Wie habt ihr die Tat zu 2) in der Sachrüge gewürdigt? Hat jemand vielleicht schon ein Urteil gefunden?
13.06.2022, 18:13
(13.06.2022, 18:05)JuraistlebenNICHT schrieb: Große Klasse…ich hab Personengewalt abgelehnt, da für mich nach den Feststellungen das erst so geklungen hat, als habe er zum Entreißen der Handtasche keine große Kraft aufwenden müssen, das Tatbild also nur von Schnelligkeit geprägt war.
Wegen des Verletzungsvorsatzes bin ich dann zu §§ 227, 242, 240 gelangt, hab in 227 dann dieselben Zurechnungserwägungen angestellt. Hoffe, die lassen Gnade walten
Habe ich genau so gemacht….! Für mich war das auch von Schnelligkeit und List geprägt deshalb..
13.06.2022, 18:22
13.06.2022, 18:27
(13.06.2022, 18:22)SartoriusBIG schrieb:(13.06.2022, 18:13)Gast schrieb: Wie habt ihr die Tat zu 2) in der Sachrüge gewürdigt? Hat jemand vielleicht schon ein Urteil gefunden?
BGH Entscheidung vom 14.05.2020 - 1 StR 109/20.
War denn bei Ablehnung 227 noch der 222 zu prüfen: dadurch dass ihm klar war dass es alkoholbedingt eskaliert?
13.06.2022, 18:32
(13.06.2022, 18:27)Gast schrieb:(13.06.2022, 18:22)SartoriusBIG schrieb:(13.06.2022, 18:13)Gast schrieb: Wie habt ihr die Tat zu 2) in der Sachrüge gewürdigt? Hat jemand vielleicht schon ein Urteil gefunden?
BGH Entscheidung vom 14.05.2020 - 1 StR 109/20.
War denn bei Ablehnung 227 noch der 222 zu prüfen: dadurch dass ihm klar war dass es alkoholbedingt eskaliert?
Hab’s geprüft aber verneint in 2 Sätzen. Stattdessen gef.KV bejaht. Dumm!
13.06.2022, 19:01
Hat jemand 250 ZPO problematisiert, weil die Aussage des Polizisten verwertet wurde? Er hat ja nur zur Richtigkeit des Häftlings ausgesagt, so dass 250 ja eigentlich nicht verletzt war, oder?
13.06.2022, 19:06
Hat jemand 58 I StPO iRd. Verfahrensrügen geprüft ? Aus dem Protokoll ergab sich nämlich, dass der Zeuge und der KOK den Sitzungssaal betraten und in Abwesenheit der anderen Zeugen vernommen wurden.
Ich hab es so verstanden, dass dies nicht nacheinander stattgefunden hat.
Ich hab es so verstanden, dass dies nicht nacheinander stattgefunden hat.
13.06.2022, 19:14
(13.06.2022, 19:06)NRW-2022 schrieb: Hat jemand 58 I StPO iRd. Verfahrensrügen geprüft ? Aus dem Protokoll ergab sich nämlich, dass der Zeuge und der KOK den Sitzungssaal betraten und in Abwesenheit der anderen Zeugen vernommen wurden.
Ich hab es so verstanden, dass dies nicht nacheinander stattgefunden hat.
In BW war doch kein Protokoll abgedruckt, oder?