13.06.2022, 17:46
Fand’s heute auch ganz schlimm. Kann’s auch gar nicht richtig erklären. Die mit Abstand schlechteste Revisionsklausur bisher werd ich dann wohl im Examen geschrieben haben. Danke für nichts
13.06.2022, 17:46
Hat jemand i.R.d. Sachrüge bei der Erfolgsqualifikation (251) die Unterbrechung des Kausalverlaufs problematisiert oder hab ich mich hier komplett vergaloppiert?
13.06.2022, 17:49
13.06.2022, 17:50
(13.06.2022, 17:46)JuraistlebenNICHT schrieb: Fand’s heute auch ganz schlimm. Kann’s auch gar nicht richtig erklären. Die mit Abstand schlechteste Revisionsklausur bisher werd ich dann wohl im Examen geschrieben haben. Danke für nichts
Hab gefühlt in jedem Bereich die mit Abstand schlechteste Klausur im Examen geschrieben
13.06.2022, 17:54
Und wie seid ihr damit umgegangen, dass sich der Täter keine Gedanken über eine Patientenverfügung gemacht hat?
13.06.2022, 17:56
13.06.2022, 17:59
13.06.2022, 18:00
13.06.2022, 18:05
Große Klasse…ich hab Personengewalt abgelehnt, da für mich nach den Feststellungen das erst so geklungen hat, als habe er zum Entreißen der Handtasche keine große Kraft aufwenden müssen, das Tatbild also nur von Schnelligkeit geprägt war.
Wegen des Verletzungsvorsatzes bin ich dann zu §§ 227, 242, 240 gelangt, hab in 227 dann dieselben Zurechnungserwägungen angestellt. Hoffe, die lassen Gnade walten
Wegen des Verletzungsvorsatzes bin ich dann zu §§ 227, 242, 240 gelangt, hab in 227 dann dieselben Zurechnungserwägungen angestellt. Hoffe, die lassen Gnade walten
13.06.2022, 18:08
Meint ihr, dass es vertretbar ist, wenn man eine Verurteilung wegen KV mit Todesfolge abgelehnt hat, da man nicht feststellen konnte wessen Schläge letztlich zum Tod führten, zusätzlich 227,13 (Unterlassen, da er wusste, dass der andere unter Alkohol zur Gewalt neigt) geprüft und abgelehnt hat und stattdessen 224 I Nr.4 und 5 bejaht hat?