13.06.2022, 14:37
(13.06.2022, 14:36)Gast schrieb:(13.06.2022, 14:27)Gast62999 schrieb: Warum stellt man solche Klausuren? Was hat das für einen Erkenntnisgewinn, wenn 80% der Kandidaten nicht fertig wird?
Scheinbar hab ich echt einiges übersehen....
Das dachte ich mir auch gerade, war schon ein Ritt, aber bin ordentlich hingekommen
13.06.2022, 14:39
Was lief denn heute in Bayern?
13.06.2022, 14:44
(13.06.2022, 14:37)Gast schrieb: Hat auch irgendwer ein Verfahrenshindernis angenommen wegen des Wirksamen Nichteröffnungsbeschlusses?
Ich habe gesagt, dass die Aussage des Zeugen Laim nicht zu verwerten ist, und deswegen seine Aussage kein neues zugelassenes Beweismittel ist, und daher eine Wiederaufnahme nach " 211 Stpo scheitert.
Ich habe es allerdings quasi nicht begründet, btw sehr schwach und frage mich jetzt, was mich da eigentlich geritten hat
Ich kein Verfahrenshindernis angenommen. Im Kommentar stand, dass es bei der Bewertung bzgl. neuer Beweismittel auch auf die Frage der Beweisverwertbarkeit/BVV ankommt. Ich hab dann alle BVV in den 211 reingeprüft und dann am Ende gesagt, dass jedenfalls neue Beweismittel vorlagen. (Also solange kein BVV angenommen werden konnte). Bei den relativen RGründen dann nur noch wenig geschrieben. Mal gucken was da am Ende richtig ist.
13.06.2022, 14:48
(13.06.2022, 14:39)Marie111000 schrieb: Was lief denn heute in Bayern?
Urteil mit Tatbestand, Einspruch gegen VU, es ging um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Pflichtverletzungen im Rahmen eines Hotelaufenthalts. Viele kleine Baustellen wie unbezifferter Zahlungsantrag, Zustellung der Klageschrift an ne minderjährige Auszubildende, Prozessaufrechnung in letzter Minute, ...
13.06.2022, 14:49
Hab leider 229 komplett übersehen LOL
13.06.2022, 14:50
Kann einer von denen mit Zeitproblemen seine grobe skizze posten?
Würde auch gern sehen, was ich alles übersehen habe...
Würde auch gern sehen, was ich alles übersehen habe...
13.06.2022, 15:02
13.06.2022, 15:03
13.06.2022, 15:09
Musste man in NRW auch nur die Begründetheit prüfen ?
13.06.2022, 15:09
(13.06.2022, 14:44)OGastXNP schrieb:Habe lange überlegt ob ich auch alles in den 211 StPo reinprüfen soll, habe dann aber nur Beweisverwertungsverbot wegen der fehlerhaften Durchsuchung bei 211 geprüft und bzgl. Zeuge L und P gesagt, dass neue Beweismittel vorliegen und die Aussage des Zeugen K jedenfalls mit L und P eine neue Bedeutung erlangt.(13.06.2022, 14:37)Gast schrieb: Hat auch irgendwer ein Verfahrenshindernis angenommen wegen des Wirksamen Nichteröffnungsbeschlusses?
Ich habe gesagt, dass die Aussage des Zeugen Laim nicht zu verwerten ist, und deswegen seine Aussage kein neues zugelassenes Beweismittel ist, und daher eine Wiederaufnahme nach " 211 Stpo scheitert.
Ich habe es allerdings quasi nicht begründet, btw sehr schwach und frage mich jetzt, was mich da eigentlich geritten hat
Ich kein Verfahrenshindernis angenommen. Im Kommentar stand, dass es bei der Bewertung bzgl. neuer Beweismittel auch auf die Frage der Beweisverwertbarkeit/BVV ankommt. Ich hab dann alle BVV in den 211 reingeprüft und dann am Ende gesagt, dass jedenfalls neue Beweismittel vorlagen. (Also solange kein BVV angenommen werden konnte). Bei den relativen RGründen dann nur noch wenig geschrieben. Mal gucken was da am Ende richtig ist.
Das Gericht prüft iRd Nichteröffnungsbeschlusses ja nur „mögliche“ Beweisverwertungsverbote. Weder auf der Grundlage des Nichteröffnungsbeschlusses, noch der Anklage war für mich ersichtlich, dass das Gericht von einem Beweisverwertungsvebot hinsichtlich K und L ausgehen konnte.
Habe K und L dann später als relativen Verfahrensfehler im Zusammenhang mit 261 geprüft. Aber echt keine Ahnung, ob das passt. Habe so viele Revisionsklausuren geschrieben/ gegliedert und bisher nie auf so eine Konstellation gestoßen...