10.06.2022, 21:20
(10.06.2022, 18:15)Gast schrieb:(10.06.2022, 18:05)Gast schrieb:(10.06.2022, 17:52)BWBW schrieb: Mag einer mal erzählen, was er angeklagt hat in BW?
Ich hab Wohnungseinbruchsdiebstahl und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit angeklagt. Aber komplett unsicher.
Eine Sachbeschädigung abgelehnt ? Wenn Ja wieso ?
Tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter 244 I Nr. 3, IV zurück
10.06.2022, 21:22
(10.06.2022, 18:57)Gast schrieb: In BW wohl kein WED:
- untauglicher - aber an sich strafbarer - Versuch, da falsche Wohnung, aber nicht zu widerlegen eine Annahme eines Rückgabeanspruches, daher keine Zueignungsabsicht.
- kein WED bei der geöffneten Wohnung, da der Diebstahl aus der Wohnung nicht von Anfang an geplant war - sondern wohl nur bei Gelegenheit
Vorsatzwechsel?
10.06.2022, 21:26
10.06.2022, 21:28
(10.06.2022, 21:20)Gast schrieb:(10.06.2022, 18:15)Gast schrieb:(10.06.2022, 18:05)Gast schrieb:(10.06.2022, 17:52)BWBW schrieb: Mag einer mal erzählen, was er angeklagt hat in BW?
Ich hab Wohnungseinbruchsdiebstahl und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit angeklagt. Aber komplett unsicher.
Eine Sachbeschädigung abgelehnt ? Wenn Ja wieso ?
Tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter 244 I Nr. 3, IV zurück
Stimmt ja - scheiterte der Diebstahl nicht am Vorsatz hins der rechtswidrigen Zueignung, da sie dachten sie hatten einen Anspruch auf das Geld, somit doch nur Sachbeschädigungen
Dann nur Körperverletzung nach 223 StGB, da ein gemeinschaftliches zusammenwirken Hinsl der Körperverletzung nicht nachweisbar ist ?
10.06.2022, 21:30
Kommt es mir nur so vor oder sind die Klausuren extra so gemacht, dass sie nicht zu schaffen sind? Man wird die Schrift kaum lesen können bei so schnellem Schreiben
10.06.2022, 21:36
(10.06.2022, 21:28)BWJura schrieb:(10.06.2022, 21:20)Gast schrieb:(10.06.2022, 18:15)Gast schrieb:(10.06.2022, 18:05)Gast schrieb:(10.06.2022, 17:52)BWBW schrieb: Mag einer mal erzählen, was er angeklagt hat in BW?
Ich hab Wohnungseinbruchsdiebstahl und gefährliche Körperverletzung in Tateinheit angeklagt. Aber komplett unsicher.
Eine Sachbeschädigung abgelehnt ? Wenn Ja wieso ?
Tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter 244 I Nr. 3, IV zurück
Stimmt ja - scheiterte der Diebstahl nicht am Vorsatz hins der rechtswidrigen Zueignung, da sie dachten sie hatten einen Anspruch auf das Geld, somit doch nur Sachbeschädigungen
Dann nur Körperverletzung nach 223 StGB, da ein gemeinschaftliches zusammenwirken Hinsl der Körperverletzung nicht nachweisbar ist ?
War für mich ein unbeachtlicher Irrtum.
10.06.2022, 22:00
Könnte einer mal berichten aus NRW welche prozessualen Probleme es heute gab? Und wie war der Umfang?
11.06.2022, 07:57
(10.06.2022, 22:00)Neugier schrieb: Könnte einer mal berichten aus NRW welche prozessualen Probleme es heute gab? Und wie war der Umfang?Nach meiner Lösung kaum.
Hab nur die Zuständigkeit angesprochen. Dann Notwendige Verteidigung aber keine Beiordnung weil bereits Wahlverteidiger.
Die Einstellungen/Beschränkungen nach § 154 f. StPO.
Ggf. Noch die Sicherstellung/Beschlagnahme. Mehr war da nicht.
11.06.2022, 08:04
Bei uns war noch 252 StPO zu prüfen und mir fällt gerade auf, dass ich vergessen habe, die Thematik mit dieser qualifizierten Belehrung zu prüfen.. Mist!!!!
11.06.2022, 08:38
(11.06.2022, 08:04)RainerZufall schrieb: Bei uns war noch 252 StPO zu prüfen und mir fällt gerade auf, dass ich vergessen habe, die Thematik mit dieser qualifizierten Belehrung zu prüfen.. Mist!!!!wo hast du denn die qualifizierte Belehrung gesehen?
Und meint ihr es gibt viel Punktabzug wenn man einen Pflichtverteidiger bestellt hat? Ich habe das mit der schriftlichen Vollmacht leider überlesen??