09.06.2022, 15:52
(09.06.2022, 15:28)icke schrieb:(09.06.2022, 15:25)NoPainNoGain schrieb:(09.06.2022, 14:46)icke schrieb: An die Pferdeklausur-Schreiber
Was passiert, wenn man im Antrag (War der mega Zeitstress) nicht "Zur sicherung der ZwaVo Herausgabe an anzuordnen", sondern "A-Gegner wird verpflichtet, Pferd + Pass an A-Stellerin herauszugeben" hat? Ist es tödlich, wegen Vorwegnahme? Hab thematisiert, dass es ein Leistungsantrag nach 940 ZPO sein soll.... Mache mir jetzt Stress, aber das waren die letzten 7 Minuten
Ich glaub das muss man gar nicht dazu schreiben, oder? Schau mal bei Haufe zB
Geil, danke! Stein vom Herzen gefallen...
:)
09.06.2022, 15:52
(09.06.2022, 15:46)Gast schrieb:(09.06.2022, 15:26)Gast schrieb:(09.06.2022, 15:22)Gast schrieb:(09.06.2022, 15:20)Gast schrieb:(09.06.2022, 15:18)Gast schrieb: War die Gesellschaft bei euch entstanden?
Klar.
Und wie hast du das mit dem Namen gemacht Bzw HR- Eintrag?
Gesellschaft entstand durch Geschäftsaufnahme nach §§ 123 II, 105 HGB. Auf die Einigung auf einen Namen kam es nicht an, da lediglich der Zweck bestehen muss, ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben.
Und wieso wurde in der Hauptverhandlung dann nach der Firma gefragt?
Nebenkerze.
09.06.2022, 15:53
Liebe Baden-Württemberger,
sehe ich das richtig, dass Mord/Totschlag und Brandstiftung seit über fünf Jahren nicht mehr dran war?
sehe ich das richtig, dass Mord/Totschlag und Brandstiftung seit über fünf Jahren nicht mehr dran war?
09.06.2022, 15:55
(09.06.2022, 15:49)Gast schrieb: An die Leute aus NRW: Habt ihr heute eine Klage geschrieben oder zum Vergleich geraten?
Klage geschrieben
970 (+) bezüglich Oberschenkelbruchtierarztkosten; ungewisse Rechtslage bezüglich herzdiagnose, weil fraglich, ob leicht fahrlässig für erforderlich gehalten (968)
GoA nur bezüglich Ersterem (+)
09.06.2022, 15:55
(09.06.2022, 15:28)Gast schrieb:(09.06.2022, 15:07)SartoriusBIG schrieb:(09.06.2022, 14:52)Gast schrieb:(09.06.2022, 14:50)SartoriusBIG schrieb:(09.06.2022, 14:24)BaWü schrieb: BW: Viel Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und ein wenig Bürgschaftsrecht (Urteilsklausur)
Klage gegen drei Gesellschafter einer KG, zwei davon Kommanditisten.
Gegen B1) ist der Kläger aus einer selbstschulderischen Bürgschaft der (ehemaligen) OHG vorgegangen. Hier waren mE insbesondere zu prüfen:Gegen B2) aus einer Kaufpreisforderung. Hier war zu prüfen:
- Bestehen einer Hauptschuld
- Wirksamkeit der Gesellschaft
- Wirksamkeit der Vertretung durch B1
- Wahrung der Schriftform; gehört Bürgschaft zum Handelsgewerbe
- Ausschluss der Einreden nach § 770
- Ausschluss der Einrede nach § 773 I Nr. 1
- Zinsen nur in Höhe von 5%-Punkten und nicht 9%-Punkten, da § 288 II nicht anwendbar (keine Entgeltforderung)
Gegen B3) ging der Kläger auch aus einer Kaufpreisforderung vor. Problematisch war:
- Persönliche Haftung des Kommanditisten gem. § 176 II, I HGB
- Geltendmachung von persönlichen Einwendungen; Wirkung eines Erlassvertrags
Kosten nach Baumbach'scher Formel
- Einstehen des Kommanditisten für eine Forderung vor Eintragung der Einlagen im Handelsregister, § 171 I HGB
- Keine Leistung der Einlage durch Zahlung einer Gesellschaftsschuld (vgl. § 171 IV HGB)
- Keine Leistung der Einlage durch Aufrechung mit dem Rückerstattungsanspruch gem. § 110 HGB
- Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit -
Und dann halt jeweils die Besonderheiten des Handelsrecht, z.B. dass es auf § 773 gar nicht ankam, weil § 349 HGB vorlag...
Wie ist denn das Verhältnis von § 773 Nr. 1 und § 349 HGB?
Die Besonderheiten des HGB verdrängen BGB.
Ja aber es kam hier ja gar nicht auf die Besonderheiten des HGB an. Dazu steht auch nichts im Palandt. Glaube also nicht, dass es zwingend auf den § 349 HGB ankam.
HGB schließt BGB aus, soweit HGB anwendbar ist und das war hier ganz klar der Fall. Es lag ein Handelsgeschäft vor..
09.06.2022, 16:01
Habt ihr in BW prozessual Teilklage (wegen des Anspruchs gegen Beklagten Ziff. 3) und subj. Klagehäufung (§§ 59, 60 iVm § 260 analog) problematisiert?
09.06.2022, 16:02
(09.06.2022, 15:55)MaxJuniNRW schrieb:(09.06.2022, 15:49)Gast schrieb: An die Leute aus NRW: Habt ihr heute eine Klage geschrieben oder zum Vergleich geraten?
Klage geschrieben
970 (+) bezüglich Oberschenkelbruchtierarztkosten; ungewisse Rechtslage bezüglich herzdiagnose, weil fraglich, ob leicht fahrlässig für erforderlich gehalten (968)
GoA nur bezüglich Ersterem (+)
Und 833 ivm 253 II (+)
09.06.2022, 16:04
(09.06.2022, 16:02)MaxJuniNRW schrieb:(09.06.2022, 15:55)MaxJuniNRW schrieb:(09.06.2022, 15:49)Gast schrieb: An die Leute aus NRW: Habt ihr heute eine Klage geschrieben oder zum Vergleich geraten?
Klage geschrieben
970 (+) bezüglich Oberschenkelbruchtierarztkosten; ungewisse Rechtslage bezüglich herzdiagnose, weil fraglich, ob leicht fahrlässig für erforderlich gehalten (968)
GoA nur bezüglich Ersterem (+)
Und 833 ivm 253 II (+)
Das Tier war Tod. Wo war die tierspezifische Gefahr zum Zeitpunkt des Stolperns?
09.06.2022, 16:04
(09.06.2022, 16:02)MaxJuniNRW schrieb:(09.06.2022, 15:55)MaxJuniNRW schrieb:(09.06.2022, 15:49)Gast schrieb: An die Leute aus NRW: Habt ihr heute eine Klage geschrieben oder zum Vergleich geraten?
Klage geschrieben
970 (+) bezüglich Oberschenkelbruchtierarztkosten; ungewisse Rechtslage bezüglich herzdiagnose, weil fraglich, ob leicht fahrlässig für erforderlich gehalten (968)
GoA nur bezüglich Ersterem (+)
Und 833 ivm 253 II (+)
Habe ich auch so :) aber habe 970 und GoA bzgl Neider Sachen bejaht, ist denke ich Argumentationssache :)
Ebenfalls Klage verfasst
09.06.2022, 16:05
(09.06.2022, 15:55)MaxJuniNRW schrieb:(09.06.2022, 15:49)Gast schrieb: An die Leute aus NRW: Habt ihr heute eine Klage geschrieben oder zum Vergleich geraten?
Klage geschrieben
970 (+) bezüglich Oberschenkelbruchtierarztkosten; ungewisse Rechtslage bezüglich herzdiagnose, weil fraglich, ob leicht fahrlässig für erforderlich gehalten (968)
GoA nur bezüglich Ersterem (+)
Fundrecht (§§ 965 ff. BGB) war NICHT einschlägig, weil die unbekannte "I.F." die Sache in unmittelbarem Besitz nach der Entdeckung genommen hat (um den Kater zu pflegen usw.) und die "I.F." deshalb die Finderin war, weil es für die Definition des Finders nur auf die Besitzergreifung nach Entdeckung ankommt. Kann man z. B. online bei Haufe-Kommentar nachlesen.
War relevant dass zu diskutieren, weil die Anwendbarkeit der §§ 965 ff. BGB als lex specialis die Anwendung der §§ 677 ff. BGB ausgeschlossen hätte.