08.06.2022, 16:45
(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:(08.06.2022, 14:56)NrWreff schrieb: Wie sieht’s bei euch heute aus mit der Lernmotivation? Hab einfach keine Motivation mehr zum lernen für Morgen/Freitag …. Will es einfach hinter mich bringen
Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.
Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.
Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
09.06.2022, 12:20
(08.06.2022, 16:45)Gast schrieb:Auf das Urteil der Z2 Klausur wurde bei Kaiser ebenfalls hingewiesen. Von daher lohnt sich lernen doch oft.(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:(08.06.2022, 14:56)NrWreff schrieb: Wie sieht’s bei euch heute aus mit der Lernmotivation? Hab einfach keine Motivation mehr zum lernen für Morgen/Freitag …. Will es einfach hinter mich bringen
Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.
Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.
Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
09.06.2022, 12:25
(09.06.2022, 12:20)Gast schrieb:(08.06.2022, 16:45)Gast schrieb:Auf das Urteil der Z2 Klausur wurde bei Kaiser ebenfalls hingewiesen. Von daher lohnt sich lernen doch oft.(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb:(08.06.2022, 14:56)NrWreff schrieb: Wie sieht’s bei euch heute aus mit der Lernmotivation? Hab einfach keine Motivation mehr zum lernen für Morgen/Freitag …. Will es einfach hinter mich bringen
Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.
Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.
Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
Bin auch erschrocken, dass bisher in 2 von 3 Klausuren Kaisertreffer waren. Vor allem auch noch Zeug, dass im Kurs kam. Die Sache mit der Rechtsnachfolge bei Vergleichen (kam sowohl in dem ZPO I Kurs, als auch im ZPO II Kurs) und auch die verlängerte DWK (ZPO II) wurden sehr ausführlich gemacht^^ Hab die Rechtsprechungsübersicht nicht durchgearbeitet kA ob davon bisher was kam
09.06.2022, 13:04
(09.06.2022, 12:25)Gast schrieb:Die Urteile zur fiktiven Abrechnung im Kaufrecht stehen auch auf der Kaiser – Liste mit Hinweis zur Examensrelevanz. Wtf(09.06.2022, 12:20)Gast schrieb:(08.06.2022, 16:45)Gast schrieb:Auf das Urteil der Z2 Klausur wurde bei Kaiser ebenfalls hingewiesen. Von daher lohnt sich lernen doch oft.(08.06.2022, 15:54)Gast schrieb:(08.06.2022, 15:40)Gast schrieb: Das lernen bringt jetzt nichts mehr. Man sollte sich vor den Klausuren entspannen. Was du bis jetzt nicht drauf hast wird du auch nicht mehr einen Tag vorher lernen.
Lernen bringt sicherlich nicht mehr viel. Aber eine kleine Wiederholung bringt gewisse Sicherheit. Habe mir vor der Z3 u.a. die (verlängerte) DWK angesehen. War insoweit ein Volltreffer.
Verlängerte DWK kann man lernen, die Rspr. zur fiktiven Abrechnung im Kauf/WerkR sollte auch bekannt sein. 1004, 912 auch. Also, Kopf hoch für die nächsten Klausuren!
Bin auch erschrocken, dass bisher in 2 von 3 Klausuren Kaisertreffer waren. Vor allem auch noch Zeug, dass im Kurs kam. Die Sache mit der Rechtsnachfolge bei Vergleichen (kam sowohl in dem ZPO I Kurs, als auch im ZPO II Kurs) und auch die verlängerte DWK (ZPO II) wurden sehr ausführlich gemacht^^ Hab die Rechtsprechungsübersicht nicht durchgearbeitet kA ob davon bisher was kam
09.06.2022, 13:53
GPA: einstweilige Verfügung und dort 861 BGB. Herausgabe Pferd und Pass. Widerruf der Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung ist nach BGH verbotene eigenmacht. Deshalb leistungsverfügung. Und Prüfung möglicher gegenansprüche aus typengemischter Vertrag, mit Schwerpunkt Maklervertrag, insbesondere war 652 ABS.2 relevant
09.06.2022, 14:18
Was lief denn heute in NRW als Z4 Klausur?
09.06.2022, 14:24
BW: Viel Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und ein wenig Bürgschaftsrecht (Urteilsklausur)
Klage gegen drei Gesellschafter einer KG, zwei davon Kommanditisten.
Gegen B1) ist der Kläger aus einer selbstschulderischen Bürgschaft der (ehemaligen) OHG vorgegangen. Hier waren mE insbesondere zu prüfen:
- Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit -
Klage gegen drei Gesellschafter einer KG, zwei davon Kommanditisten.
Gegen B1) ist der Kläger aus einer selbstschulderischen Bürgschaft der (ehemaligen) OHG vorgegangen. Hier waren mE insbesondere zu prüfen:
- Bestehen einer Hauptschuld
- Wirksamkeit der Gesellschaft
- Wirksamkeit der Vertretung durch B1
- Wahrung der Schriftform; gehört Bürgschaft zum Handelsgewerbe
- Ausschluss der Einreden nach § 770
- Ausschluss der Einrede nach § 773 I Nr. 1
- Zinsen nur in Höhe von 5%-Punkten und nicht 9%-Punkten, da § 288 II nicht anwendbar (keine Entgeltforderung)
- Persönliche Haftung des Kommanditisten gem. § 176 II, I HGB
- Geltendmachung von persönlichen Einwendungen; Wirkung eines Erlassvertrags
- Einstehen des Kommanditisten für eine Forderung vor Eintragung der Einlagen im Handelsregister, § 171 I HGB
- Keine Leistung der Einlage durch Zahlung einer Gesellschaftsschuld (vgl. § 171 IV HGB)
- Keine Leistung der Einlage durch Aufrechung mit dem Rückerstattungsanspruch gem. § 110 HGB
- Kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit -
09.06.2022, 14:26
(09.06.2022, 13:53)gast828 schrieb: GPA: einstweilige Verfügung und dort 861 BGB. Herausgabe Pferd und Pass. Widerruf der Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung ist nach BGH verbotene eigenmacht. Deshalb leistungsverfügung. Und Prüfung möglicher gegenansprüche aus typengemischter Vertrag, mit Schwerpunkt Maklervertrag, insbesondere war 652 ABS.2 relevant
Oh man, genau auf sowas hatte ich mich vorbereitet. In BW kam aber leider Gesellschaftsrecht und Handelsrecht dran.
09.06.2022, 14:33
Ich verneinte eine Bürgschaft und nahm einen (persönlichen) Schuldbeitritt an.
Da es ja laut mündlicher Verhandlung auf den Namen der OHG ankam, ging ich davon aus, dass er gar nicht im Namen der OHG handeln konnte, wenn diese noch gar nicht eingetragen war..
Da es ja laut mündlicher Verhandlung auf den Namen der OHG ankam, ging ich davon aus, dass er gar nicht im Namen der OHG handeln konnte, wenn diese noch gar nicht eingetragen war..
09.06.2022, 14:35
(09.06.2022, 13:53)gast828 schrieb: GPA: einstweilige Verfügung und dort 861 BGB. Herausgabe Pferd und Pass. Widerruf der Zustimmung zur Gebrauchsüberlassung ist nach BGH verbotene eigenmacht. Deshalb leistungsverfügung. Und Prüfung möglicher gegenansprüche aus typengemischter Vertrag, mit Schwerpunkt Maklervertrag, insbesondere war 652 ABS.2 relevant
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