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Klausuren Juni 2022
GastNRW33
Unregistered
 
#291
07.06.2022, 18:52
Die Reparatur kam der Klägerin nicht zugute, weil sie den LKW irgendwann hätte zurückübereignen müssen. Daher die Frage: wann ist ihr Vermögen durch die Reparatur vermehrt gewesen? Nie, weil sie den sowieso rausgeben hätte müssen bei Rückzahlung des Darlehens. Das war ne Nebelkerze des Beklagten.
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babojura
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#292
07.06.2022, 18:57
Das ändert aber nichts daran, dass der Beklagten als Besitzerin gegen die Klägerin als dingliche Eigentümerin ggf. unter den Voraussetzungen der §§ 994ff BGB Verwendungsersatzansprüche zustehen könnten. Insoweit wäre auf Primärebene zunächst maßgeblich, ob eine Vindikationslage zZt der Verwendungsvornahme bestand, was aber schon nicht der Fall war, da die Beklagte ein abgeleitetes Besitzrecht von der Klägerin hatte (Der Sicherungsgeber sollte ja „fachgerechte Reparaturen“ vornehmen und zZt der Reparatur gab es jedenfalls noch kein Herausgabeverlangen der Klägerin gegenüber dem Sicherungsgeber).
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Gast
Unregistered
 
#293
07.06.2022, 18:59
Was habt ihr mit dem Einwand der Unpfändbarkeit gemacht? Kurz abgelehnt, weil das die Sicherungsübereignung nicht verhindern kann udn auch keinen Behaltensgrund darstellt?
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babojura
Junior Member
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Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#294
07.06.2022, 19:02
Hab das in §§ 134, 138 BGB verwurstet, also gefragt, ob die Sicherungsübereignung nach §§ 929, 930 deswegen unwirksam ist. Und dann rumgewurstet. Wortlaut, Systematik, Sinn und Zweck Blabla…811 ist ja eher ne Verfahrensvorschrift, die auch dem 766er Verfahren vorbehalten ist etc. Pp
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MaxJuniNRW
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#295
07.06.2022, 19:07
Also ich habe heute in der Klausur folgenden Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5K neben Zinsen iHv 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit den 20.04.2022 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagten jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist gegen SL in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:

812 I Alt 2 (+), weil DWK begründet war. Sicherungseigentum + und nicht durch Einwendungen ausgeschlossen—-> Erlösherausgabe iHv 5K Zinsen ab Tag nach Zustellung des Klägeänderungsschriftstzes mit Leistungsantrag

Schadensersatz iHv 5K mangels Verschulden oder ihm zurechenbaren Verschuldens des RA (-), weil ursprüngliche DWK erst nach Versteigerung und Erlösauskehr zugestellt und somit nicht schuldhaft Pflicht zur gewissenhaften Prüfung von Dritteigentum vor Versteigerung verletzt.

Bin mit meinen Entscheidungsgründen durchaus zufrieden und sehe die isoliert betrachtet bei 9-10 Punkten. Rubrum und Tenor auch im Einklang zu entscheidungsgründen.

Tatbestand leider nur noch Zeit gehabt das Schema und was wo hingehört kurz hinzuschmieren, um dem Korrektor zu zeigen, dass ich in der Lage gewesen wäre den Tatbestand runter zu schreiben. Kann man mit Skizzenartigem TB noch eine ordentliche Note erwarten oder muss man ums bestehen bangen ?  Gerne Erfahrungsberichte. Habe mit Entscheidungsgründen angefangen.
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Hehe123
Unregistered
 
#296
07.06.2022, 19:07
Ich weiß, diese Frage kommt etwas früh,aber lief dieses Jahr schon Strafurteil in NRW Nervous  ?
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MaxJuniNRW
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#297
07.06.2022, 19:08
(07.06.2022, 19:07)MaxJuniNRW schrieb:  Also ich habe heute in der Klausur folgenden Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5K neben Zinsen iHv 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz seit den 20.04.2022 zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagten jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist gegen SL in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe:

812 I Alt 2 (+), weil DWK begründet war. Sicherungseigentum + und nicht durch Einwendungen ausgeschlossen—-> Erlösherausgabe iHv 5K Zinsen ab Tag nach Zustellung des Klägeänderungsschriftstzes mit Leistungsantrag

Schadensersatz iHv 5K mangels Verschulden oder ihm zurechenbaren Verschuldens des RA (-), weil ursprüngliche DWK erst nach Versteigerung und Erlösauskehr zugestellt und somit nicht schuldhaft Pflicht zur gewissenhaften Prüfung von Dritteigentum vor Versteigerung verletzt.

Bin mit meinen Entscheidungsgründen durchaus zufrieden und sehe die isoliert betrachtet bei 9-10 Punkten. Rubrum und Tenor auch im Einklang zu entscheidungsgründen.

Tatbestand leider nur noch Zeit gehabt das Schema und was wo hingehört kurz hinzuschmieren, um dem Korrektor zu zeigen, dass ich in der Lage gewesen wäre den Tatbestand runter zu schreiben. Kann man mit Skizzenartigem TB noch eine ordentliche Note erwarten oder muss man ums bestehen bangen ?  Gerne Erfahrungsberichte. Habe mit Entscheidungsgründen angefangen.

*nebst *Beklagte
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RainerZufall
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Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#298
07.06.2022, 19:18
weil ursprüngliche DWK erst nach Versteigerung und Erlösauskehr zugestellt? Hä? Die Klage wurde doch vor der Versteigeung zugestellt?
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MaxJuniNRW
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2022
#299
07.06.2022, 19:20
(07.06.2022, 19:18)RainerZufall schrieb:  weil ursprüngliche DWK erst nach Versteigerung und Erlösauskehr zugestellt? Hä? Die Klage wurde doch vor der Versteigeung zugestellt?
Die wurde einen Tag nach Versteigerung zugestellt die Klage
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RainerZufall
Member
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Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#300
07.06.2022, 19:21
Ach echt? Dann habe ich das übersehen und die zweite Aufgabe praktisch gegen die Wand gefahren. Wofür waren dann die ganzen Hinweise für seine Büroangestellte?
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