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  5. Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie
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Verbeamtung auf Lebenszeit & Psychotherapie
Drin
Senior Member
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Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#11
05.06.2022, 17:55
(05.06.2022, 17:50)Drin schrieb:  Erstmal: Viel Erfolg bei der Aufarbeitung. 

Aus NRW kenne ich es nicht so, dass es ohne entsprechende Empfehlung des amtsarztes aus der ersten Untersuchung regelmäßig noch eine zweite gibt. In deinen Beurteilungen wird regelmäßig ein Satz dazu stehen, welchen Eindruck die Gesundheit hat. 

Davon unabhängig: wenn du keine großen (also überdurchschnittlichen) Fehlzeiten hast, wird kaum ein Arzt sagen: Es wird aufgrund dieser Traumata voraussichtlich zu vorzeitiger DU kommen. Die Dauer kommt auch auf die Therapie an. Eine kognitive Verhaltenstherapie dauert idR 1-2 Jahre, ist aber vor allem bei Depression, Angststörung oder auch Essstörung das Mittel der Wahl. Bei traumatischen Erkrankungen ist es eher die Analytische Psychotherapie, welche tendenziell (nicht zwingend) länger dauert. 

Ich würde ganz klar raten, die Therapie zu machen. Die Amtsärzte sind inzwischen gut auf dem Feld unterwegs und schauen sich den Menschen als Ganzes an. Und dass du eine schwere Schizophrenie hättest (was wohl ein recht sicherer Ausschlussgrund wäre) ist aus dem Post nicht ersichtlich. Der Arzt wird bei etwaigen Zweifeln auch nicht einfach aus dem Bauch raus entscheiden, sondern eine fachärztliche Untersuchung beziehen, wenn das nicht sein eigenes Fachgebiet ist (was selten sein dürfte).

Ich kann es nun auch belegen: 
Nr. 2.1.1 satz 2 der Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des BeamtStG und des Landesbeamtengesetzes NRW. Sowas gibt es bestimmt auch für andere Länder.
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Gast
Unregistered
 
#12
06.06.2022, 12:32
Auf die Gefahr hin, hier gesteinigt zu werden: 

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Wenn dir das ganze unter dem Gesichtspunkt der Verbeamtung zu ‚heiß‘ ist, kannst du auch erst einmal die Therapie selbst bezahlen (kleiner Vorteil: als privatzahler bekommst du viel(!) schneller einen Termin) und dich dann, wenn die Verbeamtung ansteht, entscheiden, wie du mit der Sache umgehen möchtest.

Damit möchte ich nicht(!) empfehlen, die Sache am Ende zu verschweigen. Nur nimmt diese Entscheidung ein bisschen den ‚Druck‘ raus (im Sinne von: Ich MUSS die Therapie unbedingt bis zum Tag xy abschließen, um meine Verbeamtung nicht zu gefährden, usw.). Denn erfahrungsgemäß sind Druck und Stress keine guten Begleiter in der Therapie.

Wenn dann der Amtsarzttermin ansteht, kannst du dich entscheiden, wie du mit der Sache umgehen willst. Im Zweifel hast du viele positive Erfahrungen gemacht, die du präsentieren kannst. Wie bereits geschrieben, steht eine Therapie, auch eine nicht abgeschlossene, einer Verbeamtung nicht(!) entgegen.

Ganz wichtig: Bitte bitte bitte nicht zwei Jahre warten. Gerade psychische Herausforderungen neigen leider dazu, chronisch zu werden.
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 346
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#13
06.06.2022, 15:15
(06.06.2022, 12:32)Gast schrieb:  Auf die Gefahr hin, hier gesteinigt zu werden: 

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Wenn dir das ganze unter dem Gesichtspunkt der Verbeamtung zu ‚heiß‘ ist, kannst du auch erst einmal die Therapie selbst bezahlen (kleiner Vorteil: als privatzahler bekommst du viel(!) schneller einen Termin) und dich dann, wenn die Verbeamtung ansteht, entscheiden, wie du mit der Sache umgehen möchtest.

Damit möchte ich nicht(!) empfehlen, die Sache am Ende zu verschweigen. Nur nimmt diese Entscheidung ein bisschen den ‚Druck‘ raus (im Sinne von: Ich MUSS die Therapie unbedingt bis zum Tag xy abschließen, um meine Verbeamtung nicht zu gefährden, usw.). Denn erfahrungsgemäß sind Druck und Stress keine guten Begleiter in der Therapie.

Wenn dann der Amtsarzttermin ansteht, kannst du dich entscheiden, wie du mit der Sache umgehen willst. Im Zweifel hast du viele positive Erfahrungen gemacht, die du präsentieren kannst. Wie bereits geschrieben, steht eine Therapie, auch eine nicht abgeschlossene, einer Verbeamtung nicht(!) entgegen.

Ganz wichtig: Bitte bitte bitte nicht zwei Jahre warten. Gerade psychische Herausforderungen neigen leider dazu, chronisch zu werden.


Sehe da keinen Grund für eine Steinigung  Cheese klingt doch gangbar. Aus sicherer Quelle weiß ich, dass eine therapiestunde Verhaltenstherapie knapp über 100 Euro kostet (2,3 facher Gebührensatz).
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2022, 15:16 von Drin.)
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Freidenkender
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Beiträge: 824
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Registriert seit: Mar 2022
#14
08.06.2022, 14:38
wirklich WICHTIG: unbedingt angeben, egal ob du selber zahlst oder normal abgerechnet wird. Aus meiner Zeit als Anwalt weiß ich, dass das Verschweigen sehr böse enden kann. Hatte nämlich selber einen Fall, da ist die Anwärterin genau diesen Weg gegangen. Selbst bezahlt und es bekommt doch keiner mit. Leider hat sie sich dann scheiden lassen und ihr Mann hat sie beim Amt verpfiffen. Das was danach kam war nicht lustig....
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GKassociate
Junior Member
Beiträge: 33
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#15
08.06.2022, 15:50
(06.06.2022, 15:15)Drin schrieb:  
(06.06.2022, 12:32)Gast schrieb:  Auf die Gefahr hin, hier gesteinigt zu werden: 

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Wenn dir das ganze unter dem Gesichtspunkt der Verbeamtung zu ‚heiß‘ ist, kannst du auch erst einmal die Therapie selbst bezahlen (kleiner Vorteil: als privatzahler bekommst du viel(!) schneller einen Termin) und dich dann, wenn die Verbeamtung ansteht, entscheiden, wie du mit der Sache umgehen möchtest.

Damit möchte ich nicht(!) empfehlen, die Sache am Ende zu verschweigen. Nur nimmt diese Entscheidung ein bisschen den ‚Druck‘ raus (im Sinne von: Ich MUSS die Therapie unbedingt bis zum Tag xy abschließen, um meine Verbeamtung nicht zu gefährden, usw.). Denn erfahrungsgemäß sind Druck und Stress keine guten Begleiter in der Therapie.

Wenn dann der Amtsarzttermin ansteht, kannst du dich entscheiden, wie du mit der Sache umgehen willst. Im Zweifel hast du viele positive Erfahrungen gemacht, die du präsentieren kannst. Wie bereits geschrieben, steht eine Therapie, auch eine nicht abgeschlossene, einer Verbeamtung nicht(!) entgegen.

Ganz wichtig: Bitte bitte bitte nicht zwei Jahre warten. Gerade psychische Herausforderungen neigen leider dazu, chronisch zu werden.


Sehe da keinen Grund für eine Steinigung  Cheese klingt doch gangbar. Aus sicherer Quelle weiß ich, dass eine therapiestunde Verhaltenstherapie knapp über 100 Euro kostet (2,3 facher Gebührensatz).

80 Euro waren schon vor zehn Jahren üblich und 100 schon vor fünf Jahren.
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GKassociate
Junior Member
Beiträge: 33
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#16
08.06.2022, 15:51
(08.06.2022, 14:38)Freidenkender schrieb:  wirklich WICHTIG: unbedingt angeben, egal ob du selber zahlst oder normal abgerechnet wird. Aus meiner Zeit als Anwalt weiß ich, dass das Verschweigen sehr böse enden kann. Hatte nämlich selber einen Fall, da ist die Anwärterin genau diesen Weg gegangen. Selbst bezahlt und es bekommt doch keiner mit. Leider hat sie sich dann scheiden lassen und ihr Mann hat sie beim Amt verpfiffen. Das was danach kam war nicht lustig....

Gönne ich. Doppelt naiv gehört bestraft. Gab es dann die Entlassung?
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Freidenkender
Posting Freak
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Beiträge: 824
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#17
08.06.2022, 17:44
Entlassung stand im Raum. Es gab halt ein Disziplinarverfahren und wir konnten die Entfernung aus dem Dienst abwenden. Geholfen hat sicher, dass die Kollegen schon 10 Jahre (sorry da stand zuerst 19 Jahre... vertippt) unbeanstandet ihren Dienst geleistet hat. Aber Karriere hat die keine mehr gemacht, nach dem dicken dienstlichen Verweis
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2022, 19:59 von Freidenkender.)
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Diesdasananas
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Registriert seit: Apr 2022
#18
10.06.2022, 12:11
Also bei meiner Einstellung auf Probe habe ich wahrheitsgemäß eine Psychotherapie angegeben die ich mal ein Jahr lang wegen einer Belastungssituation gemacht habe. Der Arzt war total verständnisvoll und positiv eingestellt demgegenüber und es war gar kein Problem. 
Von dem, was ich von bekannten gehört habe, kann es wohl ein Problem werden, wenn Psychiater involviert sind und man Medikamente nehmen muss und eine richtige „Krankheit“ vorliegt, sodass man gelegentlich krankheitsbedingt ausfällt oder ausfallen kann. Selbst da hilft dann aber oftmals scheinbar ein Attest. 

Also mach das unbedingt würde ich sagen. Es wird dir wahnsinnig helfen und niemand wird dir einen Strick draus drehen, wenn du die Geschichte dazu erzählst. Der Amtsarzt muss darüber auch ohnehin schweigen.
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Diesdasananas
Member
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Registriert seit: Apr 2022
#19
10.06.2022, 12:16
Ach und zu dem Abschluss bzw Dauer  der Therapie….. 

IdR wirst du alle 1-3 Wochen eine Sitzung haben und das sind auf ein Jahr verteilt ecvt viele! Manchmal helfen wirklich schon ein paar Sitzungen und du hast noch so viel Zeit. Bin mir ziemlich si her, dass du in einem Jahr locker durch wärst.
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