03.06.2022, 05:28
Guten Morgen,
ich bin nun Beamte auf Probe und möchte seit Jahren eine Psychotherapie machen. Ich möchte ungern länger damit warten, sodass ich überlege, es vor der Verbeamtung auf Lebenszeit zu beginnen. Der Grund liegt darin, dass ich einiges aus meiner Kindheit und Jugend zu verarbeiten habe, da ich sehr viel Gewalt erfahren habe. Heute geht es mir gut, bis auf mein schlechtes Selbstwertgefühl und meine Zurückgezogenheit. Ich merke aber, dass ich ohne Therapie damit nicht abschließen kann. Meint ihr es könnte problematisch beim Amtsarzt in etwa 2 Jahren werden? Ich kann über das Thema mit niemandem sprechen und wäre euch für Infos dankbar. LG
ich bin nun Beamte auf Probe und möchte seit Jahren eine Psychotherapie machen. Ich möchte ungern länger damit warten, sodass ich überlege, es vor der Verbeamtung auf Lebenszeit zu beginnen. Der Grund liegt darin, dass ich einiges aus meiner Kindheit und Jugend zu verarbeiten habe, da ich sehr viel Gewalt erfahren habe. Heute geht es mir gut, bis auf mein schlechtes Selbstwertgefühl und meine Zurückgezogenheit. Ich merke aber, dass ich ohne Therapie damit nicht abschließen kann. Meint ihr es könnte problematisch beim Amtsarzt in etwa 2 Jahren werden? Ich kann über das Thema mit niemandem sprechen und wäre euch für Infos dankbar. LG
03.06.2022, 09:25
(03.06.2022, 05:28)Gast789 schrieb: Guten Morgen,
ich bin nun Beamte auf Probe und möchte seit Jahren eine Psychotherapie machen. Ich möchte ungern länger damit warten, sodass ich überlege, es vor der Verbeamtung auf Lebenszeit zu beginnen. Der Grund liegt darin, dass ich einiges aus meiner Kindheit und Jugend zu verarbeiten habe, da ich sehr viel Gewalt erfahren habe. Heute geht es mir gut, bis auf mein schlechtes Selbstwertgefühl und meine Zurückgezogenheit. Ich merke aber, dass ich ohne Therapie damit nicht abschließen kann. Meint ihr es könnte problematisch beim Amtsarzt in etwa 2 Jahren werden? Ich kann über das Thema mit niemandem sprechen und wäre euch für Infos dankbar. LG
Generell gilt hier offiziell ja: Solange die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, darf der Amtsarzt dir daraus nicht ohne Weiteres eine negative Zukunftsprognose stellen, die einer Verbeamtung entgegenstehen würde. Das Problem ist natürlich, dass du bei Beginn der Therapie nicht weißt, ob du dann im maßgeblichen Zeitpunkt schon die Therapie abgeschlossen haben wirst.
Eventuell kann man das mit einem Therapeuten im Vorfeld informell klären, aber ob man sich dann darauf verlassen will, dass dieser sich dann nach Mandatierung auch daran hält, keine Ahnung. Finde es auch ein ganz schwieriges Thema.
Ich weiß nebenbei auch nicht inwieweit der Staat einem hier eine Täuschung vorwerfen kann, wenn man übertrieben gedacht einen Tag nach der Verbeamtung die Therapie beginnt. Das kommt sicher auch auf die Fragen beim Amtsarzt an, da können dir dann andere sicher mehr zu sagen, die den Prozess schon durchgemacht haben.
Ich wünsche dir alles Gute und viel Erfolg bei der Verarbeitung!
03.06.2022, 09:41
Ich kann dazu keine eigenen Erfahrungen beitragen, aber habe zu dem Thema vor kurzem einen Beitrag bei LTO gelesen, der für dich aufschlussreich sein könnte:
https://www.lto.de/karriere/jura-studium...aatsdienst
Dort ist auch explizit eine laufende Psychotherapie erwähnt.
Ohne dich zu kennen, erlaube ich mir dennoch einen persönlichen Rat: Wenn du das Gefühl hast, eine Psychotherapie wird dir gut tun, dann mach eine. Und zwar lieber früher als später. Auch wenn es abgedroschen klingt, aber die Gesundheit ist das wichtigste! Wenn du dich nicht darum kümmerst und dich deine Vergangenheit in ein paar Jahren einholen sollte, ist niemandem geholfen.
Und mit Blick auf die Verbeamtung: Die eigenen Probleme offen anzugehen zeigt, dass du reflektiert bist und dich um dich kümmerst. Das sind die besten Voraussetzungen für eine langfristige Leistungsfähigkeit.
Ich wünsche dir alles Gute!
https://www.lto.de/karriere/jura-studium...aatsdienst
Dort ist auch explizit eine laufende Psychotherapie erwähnt.
Ohne dich zu kennen, erlaube ich mir dennoch einen persönlichen Rat: Wenn du das Gefühl hast, eine Psychotherapie wird dir gut tun, dann mach eine. Und zwar lieber früher als später. Auch wenn es abgedroschen klingt, aber die Gesundheit ist das wichtigste! Wenn du dich nicht darum kümmerst und dich deine Vergangenheit in ein paar Jahren einholen sollte, ist niemandem geholfen.
Und mit Blick auf die Verbeamtung: Die eigenen Probleme offen anzugehen zeigt, dass du reflektiert bist und dich um dich kümmerst. Das sind die besten Voraussetzungen für eine langfristige Leistungsfähigkeit.
Ich wünsche dir alles Gute!
03.06.2022, 10:15
Wie schon der Vorredner in der ersten Antwort halte ich es für gefährlich: Du weißt nicht, ob die Psychotherapie dann beendet ist. Und nur darauf kommt es an. Wenn du das schon so lange mit dir schleppst ist vermutlich auch möglich noch etwas zu warten.
Dennoch gilt Gesundheit > Job. Wenn du merkst, dass du damit nicht mehr klar kommst, solltest du immer zur Therapie gehen. Im Zweifel machst du dann halt einen anderen Job und bist gesund. Man kann auch ohne A13 glücklich werden und am Ende ist es doch das Ziel des Lebens glücklich zu werden und gesund zu sein.
Dennoch gilt Gesundheit > Job. Wenn du merkst, dass du damit nicht mehr klar kommst, solltest du immer zur Therapie gehen. Im Zweifel machst du dann halt einen anderen Job und bist gesund. Man kann auch ohne A13 glücklich werden und am Ende ist es doch das Ziel des Lebens glücklich zu werden und gesund zu sein.
03.06.2022, 11:48
Eine unbedarfte Frage: Hat man unmittelbar vor der Lebenszeitverbeamtung immer noch eine AA-Untersuchung?
Ich dachte, dass es grds. nur die Einstellungsuntersuchung gibt und später allenfalls, wenn entweder der AA dies in der Eingangsuntersuchung empfiehlt oder wenn man in der Probezeit längere Zeit/oft gefehlt hat. Wenn man eine Behandlung beginnt, die nicht zu längeren Ausfällen führt, erfährt der Dienstherr das doch gar nicht. Ist ja nicht so, dass er die Krankheiten der Beamten erfährt! das verbieten ja Datenschutz u. ärztliche Schweigepflicht.
Ich dachte, dass es grds. nur die Einstellungsuntersuchung gibt und später allenfalls, wenn entweder der AA dies in der Eingangsuntersuchung empfiehlt oder wenn man in der Probezeit längere Zeit/oft gefehlt hat. Wenn man eine Behandlung beginnt, die nicht zu längeren Ausfällen führt, erfährt der Dienstherr das doch gar nicht. Ist ja nicht so, dass er die Krankheiten der Beamten erfährt! das verbieten ja Datenschutz u. ärztliche Schweigepflicht.
03.06.2022, 12:09
(03.06.2022, 11:48)Gast schrieb: Eine unbedarfte Frage: Hat man unmittelbar vor der Lebenszeitverbeamtung immer noch eine AA-Untersuchung?
Ich dachte, dass es grds. nur die Einstellungsuntersuchung gibt und später allenfalls, wenn entweder der AA dies in der Eingangsuntersuchung empfiehlt oder wenn man in der Probezeit längere Zeit/oft gefehlt hat. Wenn man eine Behandlung beginnt, die nicht zu längeren Ausfällen führt, erfährt der Dienstherr das doch gar nicht. Ist ja nicht so, dass er die Krankheiten der Beamten erfährt! das verbieten ja Datenschutz u. ärztliche Schweigepflicht.
In den meisten Bundesländern wird vor der Verbeamtung auf Probe und nochmal vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine amtsärztliche Untersuchung vorgenommen. Habe bisher nur aus NRW gehört, dass es während Corona nur die erste Untersuchung gab. In Berlin sinds jedenfalls weiterhin 2, also auch direkt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit.
03.06.2022, 15:01
(03.06.2022, 12:09)Gast schrieb:(03.06.2022, 11:48)Gast schrieb: Eine unbedarfte Frage: Hat man unmittelbar vor der Lebenszeitverbeamtung immer noch eine AA-Untersuchung?
Ich dachte, dass es grds. nur die Einstellungsuntersuchung gibt und später allenfalls, wenn entweder der AA dies in der Eingangsuntersuchung empfiehlt oder wenn man in der Probezeit längere Zeit/oft gefehlt hat. Wenn man eine Behandlung beginnt, die nicht zu längeren Ausfällen führt, erfährt der Dienstherr das doch gar nicht. Ist ja nicht so, dass er die Krankheiten der Beamten erfährt! das verbieten ja Datenschutz u. ärztliche Schweigepflicht.
In den meisten Bundesländern wird vor der Verbeamtung auf Probe und nochmal vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine amtsärztliche Untersuchung vorgenommen. Habe bisher nur aus NRW gehört, dass es während Corona nur die erste Untersuchung gab. In Berlin sinds jedenfalls weiterhin 2, also auch direkt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit.
In NRW ist auch regulär nur eine Untersuchung vor der Ernennung als Beamter auf Probe vorgesehen. Nichtsdestotrotz muss die gesundheitliche Eignung natürlich auch im Zeitpunkt der Ernennung auf Lebenszeit vorliegen...
Als Alternative, wenn du schon Beamtin bist, verdienst du ja nicht schlecht. Zahl die Therapie dich zur Sicherheit privat und es wird keiner mitbekommen. Halte es aber auch für besser eine zu machen, bevor es "zu spät" ist. Und wenn du schon selbst merkst, dass du eine brauchst, tu es besser.
03.06.2022, 16:10
(03.06.2022, 15:01)DMOWMYH schrieb:(03.06.2022, 12:09)Gast schrieb:(03.06.2022, 11:48)Gast schrieb: Eine unbedarfte Frage: Hat man unmittelbar vor der Lebenszeitverbeamtung immer noch eine AA-Untersuchung?
Ich dachte, dass es grds. nur die Einstellungsuntersuchung gibt und später allenfalls, wenn entweder der AA dies in der Eingangsuntersuchung empfiehlt oder wenn man in der Probezeit längere Zeit/oft gefehlt hat. Wenn man eine Behandlung beginnt, die nicht zu längeren Ausfällen führt, erfährt der Dienstherr das doch gar nicht. Ist ja nicht so, dass er die Krankheiten der Beamten erfährt! das verbieten ja Datenschutz u. ärztliche Schweigepflicht.
In den meisten Bundesländern wird vor der Verbeamtung auf Probe und nochmal vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine amtsärztliche Untersuchung vorgenommen. Habe bisher nur aus NRW gehört, dass es während Corona nur die erste Untersuchung gab. In Berlin sinds jedenfalls weiterhin 2, also auch direkt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit.
In NRW ist auch regulär nur eine Untersuchung vor der Ernennung als Beamter auf Probe vorgesehen. Nichtsdestotrotz muss die gesundheitliche Eignung natürlich auch im Zeitpunkt der Ernennung auf Lebenszeit vorliegen...
Als Alternative, wenn du schon Beamtin bist, verdienst du ja nicht schlecht. Zahl die Therapie dich zur Sicherheit privat und es wird keiner mitbekommen. Halte es aber auch für besser eine zu machen, bevor es "zu spät" ist. Und wenn du schon selbst merkst, dass du eine brauchst, tu es besser.
Selber zahlen und verschweigen ist aber ganz gefährlich, weil in dem Bogen nicht gefragt wird wer die Therapie zahlt, sondern nur, ob mal eine gemacht wurde/wird. Das ist dann eine lupenreine Täuschung wenn man da "Nein" ankreuzt. Wenn das am Ende doch irgendwie rauskommt bist du halt schlimmstenfalls die Pension los o.Ä., ob man das riskieren will muss man sich gut überlegen.
03.06.2022, 16:40
Ich glaube, dass es - je nach Amtsarzt und Personalsituation in zwei Jahren - grundsätzlich zu Nachfragen kommen kann. Wenn die Therapie erfolgreich beendet wurde - no Problem! Meine persönliche Meinung ist aber, dass man seine eigene mentale Gesundheit nie hinter so etwas zurück stecken sollte. Es wird am Ende so kommen, wie es kommen soll. Und zur Not zahlst zu selbst.
05.06.2022, 17:50
Erstmal: Viel Erfolg bei der Aufarbeitung.
Aus NRW kenne ich es nicht so, dass es ohne entsprechende Empfehlung des amtsarztes aus der ersten Untersuchung regelmäßig noch eine zweite gibt. In deinen Beurteilungen wird regelmäßig ein Satz dazu stehen, welchen Eindruck die Gesundheit hat.
Davon unabhängig: wenn du keine großen (also überdurchschnittlichen) Fehlzeiten hast, wird kaum ein Arzt sagen: Es wird aufgrund dieser Traumata voraussichtlich zu vorzeitiger DU kommen. Die Dauer kommt auch auf die Therapie an. Eine kognitive Verhaltenstherapie dauert idR 1-2 Jahre, ist aber vor allem bei Depression, Angststörung oder auch Essstörung das Mittel der Wahl. Bei traumatischen Erkrankungen ist es eher die Analytische Psychotherapie, welche tendenziell (nicht zwingend) länger dauert.
Ich würde ganz klar raten, die Therapie zu machen. Die Amtsärzte sind inzwischen gut auf dem Feld unterwegs und schauen sich den Menschen als Ganzes an. Und dass du eine schwere Schizophrenie hättest (was wohl ein recht sicherer Ausschlussgrund wäre) ist aus dem Post nicht ersichtlich. Der Arzt wird bei etwaigen Zweifeln auch nicht einfach aus dem Bauch raus entscheiden, sondern eine fachärztliche Untersuchung beziehen, wenn das nicht sein eigenes Fachgebiet ist (was selten sein dürfte).
Aus NRW kenne ich es nicht so, dass es ohne entsprechende Empfehlung des amtsarztes aus der ersten Untersuchung regelmäßig noch eine zweite gibt. In deinen Beurteilungen wird regelmäßig ein Satz dazu stehen, welchen Eindruck die Gesundheit hat.
Davon unabhängig: wenn du keine großen (also überdurchschnittlichen) Fehlzeiten hast, wird kaum ein Arzt sagen: Es wird aufgrund dieser Traumata voraussichtlich zu vorzeitiger DU kommen. Die Dauer kommt auch auf die Therapie an. Eine kognitive Verhaltenstherapie dauert idR 1-2 Jahre, ist aber vor allem bei Depression, Angststörung oder auch Essstörung das Mittel der Wahl. Bei traumatischen Erkrankungen ist es eher die Analytische Psychotherapie, welche tendenziell (nicht zwingend) länger dauert.
Ich würde ganz klar raten, die Therapie zu machen. Die Amtsärzte sind inzwischen gut auf dem Feld unterwegs und schauen sich den Menschen als Ganzes an. Und dass du eine schwere Schizophrenie hättest (was wohl ein recht sicherer Ausschlussgrund wäre) ist aus dem Post nicht ersichtlich. Der Arzt wird bei etwaigen Zweifeln auch nicht einfach aus dem Bauch raus entscheiden, sondern eine fachärztliche Untersuchung beziehen, wenn das nicht sein eigenes Fachgebiet ist (was selten sein dürfte).