05.06.2022, 16:09
Hat jemand einen Anspruch aus 894 oder 812 I 1 2. Alt (NLK wegen Zuschlag (in sonstiger Weise) geprüft?
05.06.2022, 16:19
(04.06.2022, 09:51)Gast schrieb:m.M. nach musste man feststellen, dass aus normativen Gründen sehr wohl ein Schaden besteht. Zwar hat die Mandantin die Reparatur bezahlt, aber nach dem Bearbeitervermerk war doch im Innenverhältnis dies nicht geschuldet. Somit musste die H-Bank AG der Mandantin die Reparaturkosten über GoA ausgleichen. Was meint ihr?(04.06.2022, 00:07)BW_Gast... schrieb:(03.06.2022, 22:46)BW2022 schrieb:(03.06.2022, 22:35)Gast schrieb:(03.06.2022, 20:59)BW2022 schrieb: Klar war es eine gewillkürte Prozessstandschaft, im Rahmen des materiellen Gutachtens war trotzdem bei der Prüfung des Schadens anzusprechen, dass der Bank als Eigentümerin kein Schaden entstanden ist und damit der Schaden der Mandantin herangezogen werden muss, die ihrerseits keine eigene Ansprüche hatte. Wo liegt denn der Schaden der Bank als Eigentümerin, wenn das Auto auf Kosten der Mandantin reapriert wurde und zwischen ihr und der Eigentümerin Ansprüche ausgeschlossen wurden?
DSL verlangt eine zufällige Schadensverlagerung. War hier offensichtlich nicht gegeben
wie kommst du darauf, dass dies offensichtlich nicht gegeben war? der einzige Grund dafür, dass der Eigentümerin kein Schaden entstanden ist war doch dass zwischen ihr und der Mandantin im Innenverhältnis die Haftung ausgeschlossen wurde. Inwiefern ist diese Vereinbarung für den Schädiger nicht zufällig?
ja wenn man das Problem googelt findet man ne Lösung die das über DSL löst. Ich habs aber in der Klausur nicht gesehen... Gut erkannt.
Der BGH lehnt das aber in der Entscheidung ja als offensichtlich nicht gegeben ab... aber ,,kurz" ansprechen ist sicher kein Totalausfall.
05.06.2022, 19:53
Habt ihr eigentlich in der ersten Klausur (BW) auch Zinsen für den Zeitraum ab Rechtshängigkeit bis Erledigung zugesprochen? Kann man das überhaupt bei einer einseitigen Teilerledigungserklärung, wenn lediglich der eingeklagte Betrag und nicht die Zinsen geleistet wurden?
05.06.2022, 23:26
(04.06.2022, 17:19)Gast schrieb:(04.06.2022, 17:09)Gast schrieb: Kann halt nicht einschätzen, wie fit der Durchschnitt in der StVG ist, wenn es nicht nur um ,,Standard" Wissen geht... Ich fand die Klausur ohne jegliche Kenntnis der Urteils nicht ohne...ich denke halt Unfall, das ist ein Klassiker so dass jeder irgendwie reinkommt und keine Schockstarre hat
aber das StVG-Spezifische kann man dann halt nicht nachschlagen und man konnte da schon einiges übersehen. Da waren schon einige Besonderheiten über die man nicht einfach hinweggehen durfte.
Also es wird denke ich mal so sein das vergleichsweise wenige durchfallen und wenige richtig gut sind in dem Fall
Was habt ihr denn als besondere Probleme ausfindig gemacht? LG
06.06.2022, 06:53
(05.06.2022, 23:26)Gast schrieb:(04.06.2022, 17:19)Gast schrieb:(04.06.2022, 17:09)Gast schrieb: Kann halt nicht einschätzen, wie fit der Durchschnitt in der StVG ist, wenn es nicht nur um ,,Standard" Wissen geht... Ich fand die Klausur ohne jegliche Kenntnis der Urteils nicht ohne...ich denke halt Unfall, das ist ein Klassiker so dass jeder irgendwie reinkommt und keine Schockstarre hat
aber das StVG-Spezifische kann man dann halt nicht nachschlagen und man konnte da schon einiges übersehen. Da waren schon einige Besonderheiten über die man nicht einfach hinweggehen durfte.
Also es wird denke ich mal so sein das vergleichsweise wenige durchfallen und wenige richtig gut sind in dem Fall
Was habt ihr denn als besondere Probleme ausfindig gemacht? LG
Welches Urteil lag denn zugrunde?
06.06.2022, 07:46
Wie habt ihr eigl die erste Klausur im ersten Teil gelöst?
Anspruch aus 1004? Ausgeschlossen nach 1004 II iVm 912? Mehr war doch gar nicht zu prüfen, oder?
Anspruch aus 1004? Ausgeschlossen nach 1004 II iVm 912? Mehr war doch gar nicht zu prüfen, oder?
06.06.2022, 09:10
In der lösungsskizze werden noch auftauchen:
- 823 I
- 823 II ivm 1004,858
- nachbarschaftliches gemeinschaftsverhältnis
Aber iE alle (-)
- 823 I
- 823 II ivm 1004,858
- nachbarschaftliches gemeinschaftsverhältnis
Aber iE alle (-)
06.06.2022, 09:19
ZIII ist zu 99% Urteilsklausur oder?
06.06.2022, 09:27
06.06.2022, 09:53
(06.06.2022, 07:46)RainerZufall schrieb: Wie habt ihr eigl die erste Klausur im ersten Teil gelöst?
Anspruch aus 1004? Ausgeschlossen nach 1004 II iVm 912? Mehr war doch gar nicht zu prüfen, oder?
Ich habe den Kommentar so verstanden, dass die Duldungspflicht nach 1004 II eine andere (nämlich eine Einwendung, die die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung entfallen lässt) ist als die aus 912 (lässt die Rechtswidrigkeit nicht entfallen). Hab dann das Argument, dass die Eltern der Kläger damals dem Überbau zugestimmt hätten unter 1004 II geprüft und die restlichen aufgeworfenen Probleme bei 912, dessen VSS nach meiner Argumentation vorlagen. Am Ende noch gesagt, dass sich jedenfalls auch aus 275 II auch eine Duldungspflicht ergibt.