04.06.2022, 19:51
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage, dass es kaum jemanden geben wird, der keine Schnitzer drin hat! Das gilt wohl für jede Klausur
04.06.2022, 21:28
04.06.2022, 21:33
04.06.2022, 21:43
Kann eigentlich eine Klausur, die z.B. jetzt in BW drankam noch nächste Woche im GPA drankommen? wisst ihr das zufällig ? Oder ist das nur mein Wunschdenken
05.06.2022, 07:34
Hab einfach bei Frage 1) thematisiert, ob die Solaranlage wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist. So dumm und unnötig. Dabei auch komplett übersehen, dass Zubehör nach § 311c auch mit übergeht, sodass die Frage ohnehin keine Relevanz hat.
05.06.2022, 08:29
(05.06.2022, 07:34)RainerZufall schrieb: Hab einfach bei Frage 1) thematisiert, ob die Solaranlage wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist. So dumm und unnötig. Dabei auch komplett übersehen, dass Zubehör nach § 311c auch mit übergeht, sodass die Frage ohnehin keine Relevanz hat.
Das hab ich auch gemacht. Weiß jetzt schon, dass die Schwerpunktsetzung bei mir als völlig misslungen bezeichnet werden wird
05.06.2022, 09:06
(04.06.2022, 09:48)Gast schrieb:(04.06.2022, 08:55)GastSN schrieb:(04.06.2022, 08:42)Gast schrieb:(03.06.2022, 22:02)NRWRef schrieb: Hey,
laut BGH hat der Prozessvergleich tatsächlich Bindungswirkung für die Frau als Rechtsnachfolgerin (BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17). Habe ich aber auch nicht gewusst; finde ich ehrlich gesagt ne sehr spezielle Problematik.
Zu dem Anspruch wegen den 2.500 € für Kleidung als Nachlassverbindlichkeit: Habe den auch so wie du aus §§ 2038 II, 748 BGB hergeleitet. Ich würde aber mal vermuten, dass wegen der Geldprobleme des einen Bruders man eher § 426 I BGB (wegen S. 2) heranziehen sollte?
Andere Frage: Habt ihr einen Anspruch auf die 10.000 EUR "Rückzahlung" des Versteigerungserlöses bejaht? Wenn ja wie und wie habt ihr das anderweitig verwertet? Z. B. § 273 oder in einer Widerklage?
Hey, cool, das mit 2038 erleichtert mich. Bei uns in Thüringen war im SV nichts abgedruckt von Geldproblemen eines Bruders. Ein Versteigerungserlös war auch nicht abgedruckt.
Das mit dem Vergleich habe ich dann wohl auch falsch gemacht. Stand dazu irgendwas im Kommentar?
Ich hab dazu nichts im Kommentar gefunden
T/P § 265
Falsch, da steht nichts dazu drin.
05.06.2022, 14:58
(04.06.2022, 21:28)Gast schrieb:Aber was wäre denn die AGL gewesen? Ich war in der Klausur schon ratlos und bin es jetzt immer noch :D...(04.06.2022, 11:56)gast999 schrieb: Ich war gestern so dumm und habe 873,925 als Anspruchsgrundlage für die Frage 2 geprüft.. wtf
Willkommen im Club. Ein Kollege hat § 985 geprüft
05.06.2022, 15:03
Na ein Anspruch aus Vermächtnis. 2174 oder so, irgendwo dahinten.
05.06.2022, 15:37
(05.06.2022, 09:06)Gast schrieb:(04.06.2022, 09:48)Gast schrieb:(04.06.2022, 08:55)GastSN schrieb:(04.06.2022, 08:42)Gast schrieb:(03.06.2022, 22:02)NRWRef schrieb: Hey,
laut BGH hat der Prozessvergleich tatsächlich Bindungswirkung für die Frau als Rechtsnachfolgerin (BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17). Habe ich aber auch nicht gewusst; finde ich ehrlich gesagt ne sehr spezielle Problematik.
Zu dem Anspruch wegen den 2.500 € für Kleidung als Nachlassverbindlichkeit: Habe den auch so wie du aus §§ 2038 II, 748 BGB hergeleitet. Ich würde aber mal vermuten, dass wegen der Geldprobleme des einen Bruders man eher § 426 I BGB (wegen S. 2) heranziehen sollte?
Andere Frage: Habt ihr einen Anspruch auf die 10.000 EUR "Rückzahlung" des Versteigerungserlöses bejaht? Wenn ja wie und wie habt ihr das anderweitig verwertet? Z. B. § 273 oder in einer Widerklage?
Hey, cool, das mit 2038 erleichtert mich. Bei uns in Thüringen war im SV nichts abgedruckt von Geldproblemen eines Bruders. Ein Versteigerungserlös war auch nicht abgedruckt.
Das mit dem Vergleich habe ich dann wohl auch falsch gemacht. Stand dazu irgendwas im Kommentar?
Ich hab dazu nichts im Kommentar gefunden
T/P § 265
Falsch, da steht nichts dazu drin.
Rn. 12, ca. mittig.