03.06.2022, 20:23
03.06.2022, 20:24
03.06.2022, 20:30
03.06.2022, 20:33
03.06.2022, 20:33
03.06.2022, 20:59
(03.06.2022, 20:24)Gast schrieb:(03.06.2022, 20:23)guest BW schrieb:(03.06.2022, 19:54)Gast schrieb:(03.06.2022, 19:00)BWHerbst2022 schrieb: Wer hat die DSL gesehen ?
In BW? Träum weiter. Da war keine DSL.
ich glaub das Problem was du meinst war ne gewillkürte Prozessstandschaft.
Das glaub ich nämlich auch
Klar war es eine gewillkürte Prozessstandschaft, im Rahmen des materiellen Gutachtens war trotzdem bei der Prüfung des Schadens anzusprechen, dass der Bank als Eigentümerin kein Schaden entstanden ist und damit der Schaden der Mandantin herangezogen werden muss, die ihrerseits keine eigene Ansprüche hatte. Wo liegt denn der Schaden der Bank als Eigentümerin, wenn das Auto auf Kosten der Mandantin reapriert wurde und zwischen ihr und der Eigentümerin Ansprüche ausgeschlossen wurden?
03.06.2022, 21:21
Leute schriebt euer Bundesland dazu wenn ihr kommentiert! Das verwirrt nur
03.06.2022, 21:43
Leute aus Thüringen:
Wie habt ihr das dritte Anliegen des Mandanten beantwortet? Hat der Vergleich Bindungswirkung für die neue Eigentümerin des Grundstücks?
Und beim Anspruch, der dem Mandanten zustehen soll (zweites Anliegen): Woher habt ihr den genommen? 2038 I 2 HS 1 (iVm 741 ff) oder 2038 I 2 HS 2?
Wie habt ihr das dritte Anliegen des Mandanten beantwortet? Hat der Vergleich Bindungswirkung für die neue Eigentümerin des Grundstücks?
Und beim Anspruch, der dem Mandanten zustehen soll (zweites Anliegen): Woher habt ihr den genommen? 2038 I 2 HS 1 (iVm 741 ff) oder 2038 I 2 HS 2?
03.06.2022, 22:02
Hey,
laut BGH hat der Prozessvergleich tatsächlich Bindungswirkung für die Frau als Rechtsnachfolgerin (BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17). Habe ich aber auch nicht gewusst; finde ich ehrlich gesagt ne sehr spezielle Problematik.
Zu dem Anspruch wegen den 2.500 € für Kleidung als Nachlassverbindlichkeit: Habe den auch so wie du aus §§ 2038 II, 748 BGB hergeleitet. Ich würde aber mal vermuten, dass wegen der Geldprobleme des einen Bruders man eher § 426 I BGB (wegen S. 2) heranziehen sollte?
Andere Frage: Habt ihr einen Anspruch auf die 10.000 EUR "Rückzahlung" des Versteigerungserlöses bejaht? Wenn ja wie und wie habt ihr das anderweitig verwertet? Z. B. § 273 oder in einer Widerklage?
laut BGH hat der Prozessvergleich tatsächlich Bindungswirkung für die Frau als Rechtsnachfolgerin (BGH, Urteil vom 14. September 2018 - V ZR 267/17). Habe ich aber auch nicht gewusst; finde ich ehrlich gesagt ne sehr spezielle Problematik.
Zu dem Anspruch wegen den 2.500 € für Kleidung als Nachlassverbindlichkeit: Habe den auch so wie du aus §§ 2038 II, 748 BGB hergeleitet. Ich würde aber mal vermuten, dass wegen der Geldprobleme des einen Bruders man eher § 426 I BGB (wegen S. 2) heranziehen sollte?
Andere Frage: Habt ihr einen Anspruch auf die 10.000 EUR "Rückzahlung" des Versteigerungserlöses bejaht? Wenn ja wie und wie habt ihr das anderweitig verwertet? Z. B. § 273 oder in einer Widerklage?
03.06.2022, 22:11
Puh, das wäre es wohl gewesen: BGH NJW 1998, 682.