16.01.2022, 18:40
Mit dem 15. des Vormonats ist m.E. lediglich gemeint, dass du auf eigene Gefahr Gesetze mitbringst, die älter sind. Du bist also nur dazu verpflichtet, bis zum 15. nachzusortieren.
Das bedeutet allerdings nicht, dass nichts aktuelleres drankommen kann, eben weil sie es dir ja abdrucken können.
Das bedeutet allerdings nicht, dass nichts aktuelleres drankommen kann, eben weil sie es dir ja abdrucken können.
23.01.2022, 15:50
Die Frage ist, welche Auflage man vom Grüneberg am besten nimmt.
2022 ist bereits mit Reform mit etwa bei 434 beachtlichen Änderungen. Wenn aber kein Abdruck der neuen Vorschriften erfolgen sollte, dann arbeitet man ja besser mit der Auflage von 2021...
Ich finde das etwas unglücklich.
2022 ist bereits mit Reform mit etwa bei 434 beachtlichen Änderungen. Wenn aber kein Abdruck der neuen Vorschriften erfolgen sollte, dann arbeitet man ja besser mit der Auflage von 2021...
Ich finde das etwas unglücklich.
23.01.2022, 15:56
24.01.2022, 08:20
(23.01.2022, 15:50)NRW042021 schrieb: Die Frage ist, welche Auflage man vom Grüneberg am besten nimmt.
2022 ist bereits mit Reform mit etwa bei 434 beachtlichen Änderungen. Wenn aber kein Abdruck der neuen Vorschriften erfolgen sollte, dann arbeitet man ja besser mit der Auflage von 2021...
Ich finde das etwas unglücklich.
Aus Interesse: Darf man nicht beide mitnehmen?
22.11.2022, 22:26
Es kam ja immer noch kein neues Kaufrecht dran, soweit ich mich nicht irre.
Denkt ihr es kommt dieses Jahr noch?
Denkt ihr es kommt dieses Jahr noch?


