19.12.2021, 16:58
"Hinweis für die staatliche Pflichtfachprüfung in der Zeit von Januar 2022 bis ein-schließlich Juni2022:Die am 01.01.2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des „Ge-setzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ und des „Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ werden bis zum 30.06.2022 einschließlich nicht zum Gegenstand der Aufsichtsarbeiten und des Vortrags in der staatlichen Pflichtfachprüfung gemacht. Die Prüferinnen und Prüfer werden darauf hingewiesen, dass diese Neuregelungen bis zum 30.06.2022 einschließlich allenfalls insoweit zum Gegenstand des Prüfungsge-sprächs gemacht werden sollen, als entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 2 JAG NRW 2003 lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird."
19.12.2021, 17:30
Quelle: OLG HAMM Internetseite -> Prüfungsamt
19.12.2021, 17:51
Betrifft der Hinweis nicht nur das erste Staatsexamen?
19.12.2021, 18:44
19.12.2021, 19:53
Hoffentlich gibt es dazu kommende Woche mal eine Info vom LJPA
20.12.2021, 13:23
Hatte kürzlich nachgefragt, LJPA schrieb, dass es sich dabei um eine andere Behörde handele und sie selbst keine Auskünfte zu Prüfungsinhalten geben würden
13.01.2022, 18:41
weiß jemand, ob es neue Infos gibt, ab wann mit dem neuen Kaufrecht im Examen gerechnet werden kann?
16.01.2022, 12:46
Ich würde mal davon ausgehen, ab dem Zeitpunkt zu dem das neue Kaufrecht im Schönfelder - Entschuldigung: Habersack - einzusortieren ist, defintiv auch in vertiefte Form.
Davor besteht natürlich immer das Risiko, dass sie es dir abdrucken, zumal es im Palandt ja bereits enthalten ist. Daher würde ich mich für den Februardurchgang schon mal damit auseinandersetzen.
Im Grunde würde ich davon ausgehen dass es für das LjpA gefundenes Fressen ist, dass es jetzt in so einem zentralen Rechtsgebiet Änderungen gegeben hat, da es ja schon zum Lieblingsstoff gehört, auch mal unbekanntere Rechtsgebiete abzuprüfen... Da würde ich kein Risiko eingehen!
Viel Erfolg und das notwendige Quäntchen Glück
Davor besteht natürlich immer das Risiko, dass sie es dir abdrucken, zumal es im Palandt ja bereits enthalten ist. Daher würde ich mich für den Februardurchgang schon mal damit auseinandersetzen.
Im Grunde würde ich davon ausgehen dass es für das LjpA gefundenes Fressen ist, dass es jetzt in so einem zentralen Rechtsgebiet Änderungen gegeben hat, da es ja schon zum Lieblingsstoff gehört, auch mal unbekanntere Rechtsgebiete abzuprüfen... Da würde ich kein Risiko eingehen!
Viel Erfolg und das notwendige Quäntchen Glück
16.01.2022, 14:55
Sie sagen ja auch, dass man Verständnis und Methode zeigen soll. Das ist im Grunde die Hintertür für alles.
Im Grunde erwarten die Prüfungsämter nur nicht, dass man sich mit Rechtsstreits auseinander setzt, wie beispielsweise der Bedeutung des Begriffs "offenbar" in 439 III, der dem BGB bisher komplett fremd ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass 327ff kommen. Aber alles, was nach 433 kommt würd ich mir definitiv mal anschauen.
Im Grunde erwarten die Prüfungsämter nur nicht, dass man sich mit Rechtsstreits auseinander setzt, wie beispielsweise der Bedeutung des Begriffs "offenbar" in 439 III, der dem BGB bisher komplett fremd ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass 327ff kommen. Aber alles, was nach 433 kommt würd ich mir definitiv mal anschauen.
16.01.2022, 16:53
Wie ist es denn wohl zu bewerten, dass bis heute noch nicht die aktualisierte EGL erschienen ist und beim Habersack aktuell nur eine Synopse dabei ist? Ansage des LJPA ist es ja eigentlich immer, dass die Fassung des 15. des Vormonats zugrunde gelegt wird.. Kann natürlich alles abgedruckt werden, aber schon etwas uneindeutig mMn..