17.01.2022, 19:20
Und gegen welche Vorschrift wurde dann im Rahmen von § 14 OBG (NRW) (=Generalklausel) verstoßen, wenn ihr die Verordnung verworfen habt? § 118 OWiG? öffentliche Ordnung?
Glaube nicht dass der Klausurersteller auf die Verwerfung der Verordnung hinauswollte, wenn ich euch richtig verstehe, aber schauen wir mal :-)
Glaube nicht dass der Klausurersteller auf die Verwerfung der Verordnung hinauswollte, wenn ich euch richtig verstehe, aber schauen wir mal :-)
17.01.2022, 19:43
Ich hab sie nicht verworfen. Bei mir war sie rm
17.01.2022, 20:39
Bei mir war sie auch rm. Habe aber ein sehr schlechtes Gefühl in dieser Klausur
17.01.2022, 20:44
Ich habe die formelle und materielle RMK der Verordnung mit ein paar knappen Sätzen bejaht. ? Alles andere hätte ich auch nicht geschafft.
17.01.2022, 20:54
Hoffe mal morgen läuft es besser… ich fand den Durchgang irgendwie komisch
17.01.2022, 21:03
Das hoffe ich auch. Wenn jetzt die Prüfung der Verordnung der Schwerpunkt war, dann bin ich durchgefallen…:((((((
17.01.2022, 21:22
Dieser Durchgang war extrem komisch… so untypische Fragen und so viel Sachverhalt und viel Unbekanntes meiner Meinung nach.. manchmal wusste man nicht einmal worauf die hinaussollen :(
Ich habe die Verordnung nur auch ganz kurz prüfen können, obwohl es ein Schwerpunkt war meiner Ansicht nach
Die Zeit lässt es einfach nicht zu
Ich habe die Verordnung nur auch ganz kurz prüfen können, obwohl es ein Schwerpunkt war meiner Ansicht nach
Die Zeit lässt es einfach nicht zu
17.01.2022, 22:41
Mhm die EGL war bei mir 11 Hsog und habe dann die Verordnung nur als ivm herangezogen, da sie keine eigene EGL enthielt... Hab da also nichts mit rmk der vo geprüft...
17.01.2022, 22:55
(17.01.2022, 22:41)Hessen123 schrieb: Mhm die EGL war bei mir 11 Hsog und habe dann die Verordnung nur als ivm herangezogen, da sie keine eigene EGL enthielt... Hab da also nichts mit rmk der vo geprüft...
I Egl 11 hsog
II Frmk
III Mrmk
1 Gefahr für ein Schutzgut
VO = teil der rechtsordnung also von öffentlicher Sicherheit umfasst.
Rechtmäßigkeit der VO Inzident prüfen
2. Verantwortlichkeit
3. Zulässige Rechtsfolge
- ermessen im Einzelfall
So wäre glaube ich circa der Aufbau
17.01.2022, 23:36
(17.01.2022, 22:41)Hessen123 schrieb: Mhm die EGL war bei mir 11 Hsog und habe dann die Verordnung nur als ivm herangezogen, da sie keine eigene EGL enthielt... Hab da also nichts mit rmk der vo geprüft...
So hab ich das leider auch gemacht. Verstehe nicht, wieso ich das so geprüft habe. Meint ihr, das wird zu vielen Minuspunkten führen?


