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Klausuren Januar 2022
Gast
Unregistered
 
#101
11.01.2022, 16:09
Hessen
Wirtschaftsrecht

Handelsvertreter will Provision.
+
Ladenangestellte hat Gegenstand "umgetauscht" obwohl wohl kein Rücktrittsrecht bestand und objektiv kein Recht sich von dem Vertrag zu lösen.
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Gast I
Unregistered
 
#102
11.01.2022, 16:22
Wie habt ihr das mit der Wiedereinsetzung gelöst?
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Gast
Unregistered
 
#103
11.01.2022, 16:28
Anwalt oder Urteil?
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GastHessen123
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2022
#104
11.01.2022, 16:34
Auf welche AGL habt ihr die Ansprüche gestützt?
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Gast II
Unregistered
 
#105
11.01.2022, 16:34
Gab es bei euch auch Probleme mit den Daten beim Vertrag?
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Hast
Unregistered
 
#106
11.01.2022, 16:36
Was kam in NRW? Und was habt ihr so geprüft?
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HessenHessen
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2022
#107
11.01.2022, 16:44
(11.01.2022, 16:34)GastHessen123 schrieb:  Auf welche AGL habt ihr die Ansprüche gestützt?


Den ersten Provisionsanspruch habe ich abgelehnt, weil ich meinte ein AS besteht nicht (seh ich jetzt bisschen anders, aber war währenddessen überfordert), hab da 93 HGB erwogen aber gesagt der Kläger ist nicht für unseren Mandanten tätig geworden. 

Den späteren Provisionsanspruch habe ich auf 87 I HGB gestützt und dann auch bejaht. 

Hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs habe ich 89b I HGB zunächst bejaht und dann wegen 89b III Nr.2 HGB verneint. 

Sonst habe ich noch leider sehr kurz den Anspruch unseres Mandanten auf SE nach §89a II HGB geprüft. 

Es ärgert mich so, meine Klausur ist mega unstrukturiert, ich bin nicht fertig geworden. War am Anfang mega überfordert und hatte keine Ahnung wo ich anfangen soll. 

Ach und der AS auf Rücknahme des Laptops... Für den hatte ich am Ende keine Zeit mehr, hab da nur ganz kurz 812 erwähnt, gesagt grundsätzlich ja, weil keine AS auf Rücktritt oder Widerruf, aber 814 steht dem entgegen, weil die Schwester nach §56 HGB  vertretungsbefugt war und es ihr auf ihr Wissen ankommt, sie aber nicht beweisen werden können, dass sie nicht wusste, dass kein AS auf Rückgabe bestand.
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Gast01838
Unregistered
 
#108
11.01.2022, 16:46
Unterlassungs- und Herausgabeansprüche gegen den Ehemann


Ehegatteninnengesellschaft 

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Andreas
Member
***
Beiträge: 168
Themen: 20
Registriert seit: Jan 2020
#109
11.01.2022, 16:48
(11.01.2022, 16:34)GastHessen123 schrieb:  Auf welche AGL habt ihr die Ansprüche gestützt?


Provision, §§ 84, 87 ff. HGB (+)
Ausgleichsanspruch, § 89b HGB (-), wegen § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB

Ich hab dann Einspruch erhoben, die Provisionsansprüche unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt (93 ZPO - Da Kläger Gesamtbetrag angemahnt hat, also inklusive Ausgleich, was man aber sicherlich auch anders sehen und dann den Einspruch nur auf den Ausgleich erstrecken konnte). Hinsichtlich des Restbetrages habe ich Aufhebung des VU + Abweisung der Klage beantragt - natürlich nur im Entwurf zum Mandantenschreiben. 

Hinsichtlich der Rückabwicklung habe gefreestylet und einfach angenommen, dass Schwester nach § 56 HGB zur Rücknahme befugt war und somit auch konkludent rückabwickeln (346 BGB) konnte. Deshalb habe ich § 812 BGB nicht angenommen, sodass Mandant die Rückabwicklung nicht rückgängig machen konnte. In der Zweckmäßigkeit habe ich dann geschrieben, dass der Mandant die Kundin vielmehr als Zeugin für den Prozess angeben soll und der Schaden der durch Rückabwicklung entstanden ist, ggf. später gegen den Kläger geltend gemacht werden kann.
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Gast
Unregistered
 
#110
11.01.2022, 16:52
(11.01.2022, 16:46)Gast01838 schrieb:  Unterlassungs- und Herausgabeansprüche gegen den Ehemann


Ehegatteninnengesellschaft 

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