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Schlechte Noten - Berufseinstieg
Gast
Unregistered
 
#51
11.08.2018, 16:45
Na ja, das wird möglicherweise auch einfach ein Troll sein. Denke kaum, dass jemand ernsthaft mit 36.000 € brutto im Jahr hier irgendjemandem Mut machen möchte.

Das ist schon eine extrem miese Bezahlung bei (korrespondierend) absolut unterdurchschnittlichen Noten. Also eigentlich das Schlimmste, was einem nach so vielen Jahren Ausbildung passieren kann.
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Gast
Unregistered
 
#52
11.08.2018, 16:57
Ich bin mir da nicht so sicher, dass das ein Troll ist. Ein Bekannter aus meiner AG hat auch "nur" 2x ausreichend geschafft und bekommt 3.000€ brutto (also quasi auch 36.000€ brutto/Jahr). Ist allerdings keine mittelständische Kanzlei in der er ist sondern noch kleiner (2 Anwälte + 3)...und er musste auch nicht erst 9 Monate unbezhalt dort arbeiten. Arbeitszeiten hat er aber auch gute 50 Std/Woche - ich denke, dass das in vielen jur. Jobs einfach normal ist, denn (gerade auch kleine Kanzleien) haben ja nunmal idR Öffnungszeiten von ca. 8/9 - 18h. Und in der Zeit sollten dann die Anwälte auch da sein (und manchmal lässt man dann nicht um Punkt 18h den Stift fallen). Da kommt man dann halt auch einfach mal auf 50 Std.

Schlechte Noten spiegeln sich ja meist nur im schlechteren Gehalt wieder...die Arbeitsbelastung/Intensität dürfte bei (auch kleinen) Kanzleien aber idR nahezu gleich sein. Einfach schon aufgrund der Öffnungszeiten die man abdecken muss/sollte.
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Gast
Unregistered
 
#53
11.08.2018, 16:58
"2 Anwälte + er" sollte es eigtl. heißen
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Beachte
Unregistered
 
#54
11.08.2018, 17:11
Wenn man keine Kirchensteuer zahlt hat man mit 36.000€ brutto etwas über 1900€/Monat raus.

Natürlich nicht das mega Gehalt, aber dennoch - mit schwachen Noten vor allem - ok. Was will man denn sonst erwarten? Wenn man in den ÖD geht und dort angestellt (und nicht verbeamtet) wird landet man mit E13 auch nur bei 200€ mehr im Monat.

Klar, von den Arbeitszeiten/Belastung ist es vllt. nochmal eine Unterschied, aber so rein vom Gehalt her finde ich das "ok" für den Einstieg (insbesondere, wenn man vllt. nicht in einer Metropole wohnt).
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Gast
Unregistered
 
#55
11.08.2018, 17:13
Und für den ÖD braucht man idR mind. 2x befriedigend. Der wird den meisten 2x ausreichend-Kandidaten also als Alternative eh verwehrt bleiben.
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pax
Unregistered
 
#56
14.08.2018, 08:44
Zwei Kumpels von mir mit zwei mal ausreichend haben seinerzeit als Legal PA in GKen angeheuert und kamen immerhin auf EUR 60-70k. M.E. noch die beste Lösung, anstatt jetzt um irgendwelche Stellen als RA zu betteln und für einen Haufen Verantwortung und Arbeit mit dem Gehalt eines Müllmanns nach Hause zu gehen. Mittelfristig wird es nämlich auch nicht besser.
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Gast
Unregistered
 
#57
14.08.2018, 11:17
Grundsätzlich nicht schlecht. Ich weiss halt nicht wie man langfristig dann einen Absprung finden kann. Also was macht man in ein paar Jahren dann mit dem Lebenslauf aus der GK? Kleinere/Mittlere Kanzleien werden wohl kaum Interesse haben, wenn man noch nie richtig als RA gearbeitet hat, sondern nur Teilbereiche aus sehr speziellen Sachverhalten in der GK oder auch nur Dokumentenreview gemacht hat.

Ist man eventuell für Unternehmen interessant?
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gast
Unregistered
 
#58
14.08.2018, 11:18
Das Bamf hat in der Tat auch mit 2x ausreichend eingestellt. Immerhin Bund E12- Ich finde ein guter Verdienst nach ein paar Jahren.
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Gast
Unregistered
 
#59
14.08.2018, 14:35
Als ob alle Leute, die ein Ausreichend haben nun nicht arbeiten oder Taxi fahren. So viele haben ein Ausreichend oder sogar zwei und kommen unter. Das Examen ist schwer genug.
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Gast
Unregistered
 
#60
14.08.2018, 22:06
Sorry, dass ich das so sage, aber kommt mal von eurer Vorstellung runter. Keiner fragt bei einem Arzt, ob er eine 1 oder 3 im Examen hat. Die Juristen werden auch älter und mittlerweile reicht auch das 1. Examen für einen Job im öffentlichen Dienst. Das mit den Noten relativiert sich langsam. Selbst für den Staatsdienst reicht in einigen BL ein 7,5er 2. Examen, was vorher nicht der Fall war. Also bleibt mal bisschen locker. Auch die 4er Juristen finden einen guten Job, wenn sie kompetent sind. Und ob 4 oder 9 Punkte, die Klausuren sind ja mal gar nicht aussagekräftig. Die haben für die Berufsfähigkeit eher wenig Aussagekraft.
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