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  5. Ausformulierter Lebenslauf vs. Anschreiben?
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Ausformulierter Lebenslauf vs. Anschreiben?
Gast
Unregistered
 
#21
26.08.2021, 20:21
(26.08.2021, 20:05)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 12:13)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:49)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:10)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 07:46)Praktiker schrieb:  Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!


Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.

Motivationsschreiben gelten inzwischen sogar vielfach als veraltet und werden in anderen Branchen gar nicht mehr verlangt. Wird in der Justiz dann in vermutlich in 50-60 Jahren auch mal drüber nachgedacht.


Im Gegenteil. Motivationsschreiben werden bisher immer verlangt. Schau dir die Stellenausschreibung an. Wer sie nicht mitschickt, der wird aussortiert.

Also ich habe weder Motivations- noch Anschreiben mitgeschickt und bin trotzdem jetzt Richter auf Probe

und meins war 3 seiten lang und ich wurde eingeladen. schaden kann es nie, wenn man es vernünftig macht.
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Gast
Unregistered
 
#22
26.08.2021, 20:37
(26.08.2021, 20:21)Gast schrieb:  
(26.08.2021, 20:05)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 12:13)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:49)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:10)Gast schrieb:  Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.

Motivationsschreiben gelten inzwischen sogar vielfach als veraltet und werden in anderen Branchen gar nicht mehr verlangt. Wird in der Justiz dann in vermutlich in 50-60 Jahren auch mal drüber nachgedacht.


Im Gegenteil. Motivationsschreiben werden bisher immer verlangt. Schau dir die Stellenausschreibung an. Wer sie nicht mitschickt, der wird aussortiert.

Also ich habe weder Motivations- noch Anschreiben mitgeschickt und bin trotzdem jetzt Richter auf Probe

und meins war 3 seiten lang und ich wurde eingeladen. schaden kann es nie, wenn man es vernünftig macht.

Das mag ja sein, aber es ist halt einfach faktisch falsch, wenn man sagt, man würde ohne aussortiert.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#23
26.08.2021, 20:58
3 Seiten? Scheint mir riskanter als keins  Cheese
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Gast
Unregistered
 
#24
26.08.2021, 23:51
Anschreiben ist meistens besser. Lebenslauf Tabelle und fertig.
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Gast
Unregistered
 
#25
27.08.2021, 08:07
(26.08.2021, 20:58)HerrKules schrieb:  3 Seiten? Scheint mir riskanter als keins  Cheese

in der justiz wohl standart  Wink
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Gast
Unregistered
 
#26
27.08.2021, 08:32
Also ich hab gar kein Anschreiben gemacht, sondern einfach nur ein kurzes "hiermit bewerbe ich mich für eine Tätigkeit..und verweise auf die anliegenden Bewerbungsunterlagen".

Eben genau aus dem Grund, dass sich sonst alles doppelt. Hab alles bezüglich Motivation und Erfahrung in den ausformulierten handschriftlichen Lebenslauf geschrieben.

Kann man denke ich so oder so handhaben, alles doppelt zu schreiben macht aber mE keinen Sinn.

Viel Erfolg für die Bewerbung! :-)
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