24.08.2021, 20:47
Hallo,
ich struggle im Moment ein wenig damit mein Anschreiben (immerhin 3 Seiten, sowohl mit bisheriger Berufserfahrung und was ich dort für Erfahrung gesammelt habe, als auch Motivation für den Justizdienst) von dem ausformulierten Lebenslauf abzugrenzen, in dem ich schließlich auch kurz und schlank einige Beweggründe und Motivation hineinschreiben soll.
Kommt mir alles ein wenig doppelt gemoppelt vor, wobei grade das Anschreiben sehr wichtige Informationen über mich enthält, die per se nicht in einen ausformulierten Lebenslauf hinein passen und auch aus dem tabellarischen nicht hervorgehen.
Hat da jemand eine Idee?
ich struggle im Moment ein wenig damit mein Anschreiben (immerhin 3 Seiten, sowohl mit bisheriger Berufserfahrung und was ich dort für Erfahrung gesammelt habe, als auch Motivation für den Justizdienst) von dem ausformulierten Lebenslauf abzugrenzen, in dem ich schließlich auch kurz und schlank einige Beweggründe und Motivation hineinschreiben soll.
Kommt mir alles ein wenig doppelt gemoppelt vor, wobei grade das Anschreiben sehr wichtige Informationen über mich enthält, die per se nicht in einen ausformulierten Lebenslauf hinein passen und auch aus dem tabellarischen nicht hervorgehen.
Hat da jemand eine Idee?
24.08.2021, 21:08
(24.08.2021, 20:47)Gast schrieb: Hallo,
ich struggle im Moment ein wenig damit mein Anschreiben (immerhin 3 Seiten, sowohl mit bisheriger Berufserfahrung und was ich dort für Erfahrung gesammelt habe, als auch Motivation für den Justizdienst) von dem ausformulierten Lebenslauf abzugrenzen, in dem ich schließlich auch kurz und schlank einige Beweggründe und Motivation hineinschreiben soll.
Kommt mir alles ein wenig doppelt gemoppelt vor, wobei grade das Anschreiben sehr wichtige Informationen über mich enthält, die per se nicht in einen ausformulierten Lebenslauf hinein passen und auch aus dem tabellarischen nicht hervorgehen.
Hat da jemand eine Idee?
1. Sinnfreie Anglizismen ("struggle") als Akademiker vermeiden, wenn man nicht Rezo ist.
2. Anschreiben=Motivationsschreiben 1 Seiten oder maximal knapp mehr, hier geht es um Kernargumente, die Deine Einladung/Einstellung begründen sollen. Niemand will hier ein Elaborat studieren.
3. Lebenslauf ausformuliert = tabellarisch. Aber ebenfalls nicht ausufernd, sondern die wesentlichen Stationen, Daten.
Viele Grüße von einem ehem. Personalreferenten im ÖD und viel Erfolg.
24.08.2021, 21:27
Im Anschreiben lügt eher jeder und schreibt die gleiche kacke rein. Geht da nur darum die gleich rauszufiltern, die einen Sprung in der Schüssel haben oder/und keinen Satz fehlerfrei schreiben können. Also einfach das übliche gesülze reinpacken, einfach paar vorlagen aus den internet zusammenkopieren und etwas "kreativ" mit individuellen Kleinigkeiten à la "in der Schule wurde ich von einer Lehrerin ungerecht behandelt, seit dem will ich richter werden, um für Gerechtigkeit zu sorgen" aufmotzen.
24.08.2021, 22:28
(24.08.2021, 21:27)Gast schrieb: Im Anschreiben lügt eher jeder und schreibt die gleiche kacke rein. Geht da nur darum die gleich rauszufiltern, die einen Sprung in der Schüssel haben oder/und keinen Satz fehlerfrei schreiben können. Also einfach das übliche gesülze reinpacken, einfach paar vorlagen aus den internet zusammenkopieren und etwas "kreativ" mit individuellen Kleinigkeiten à la "in der Schule wurde ich von einer Lehrerin ungerecht behandelt, seit dem will ich richter werden, um für Gerechtigkeit zu sorgen" aufmotzen.
Schon immer wollte ich wie Barbara Salesch sein... :-D
24.08.2021, 23:51
(24.08.2021, 21:27)Gast schrieb: Im Anschreiben lügt eher jeder und schreibt die gleiche kacke rein. Geht da nur darum die gleich rauszufiltern, die einen Sprung in der Schüssel haben oder/und keinen Satz fehlerfrei schreiben können. Also einfach das übliche gesülze reinpacken, einfach paar vorlagen aus den internet zusammenkopieren und etwas "kreativ" mit individuellen Kleinigkeiten à la "in der Schule wurde ich von einer Lehrerin ungerecht behandelt, seit dem will ich richter werden, um für Gerechtigkeit zu sorgen" aufmotzen.
Das widerspricht sich etwas...
25.08.2021, 07:27
1. Anschreiben: immer max. eine Seite, zeigt, dass Du auf den Punkt kommen kannst. Inhalt vom Anschreiben darf sich nur minimal mit Lebenslauf kreuzen. In das Anschreiben soll: ich will diese Stelle; warum will ich diese Stelle; warum bin ich die Frau / der Mann für die Stelle.; ab wann kann ich.
2. Lebenslauf: ideal eine Seite, zwei noch okay. Relevantes rein, irrelevantes raus (zB: Ref insgesamt = immer relevant; alle Stationen einzeln auflisten? eher nicht).
2. Lebenslauf: ideal eine Seite, zwei noch okay. Relevantes rein, irrelevantes raus (zB: Ref insgesamt = immer relevant; alle Stationen einzeln auflisten? eher nicht).
25.08.2021, 07:46
Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!
25.08.2021, 08:10
(25.08.2021, 07:46)Praktiker schrieb: Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!
Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.
25.08.2021, 08:49
(25.08.2021, 08:10)Gast schrieb:(25.08.2021, 07:46)Praktiker schrieb: Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!
Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.
Motivationsschreiben gelten inzwischen sogar vielfach als veraltet und werden in anderen Branchen gar nicht mehr verlangt. Wird in der Justiz dann in vermutlich in 50-60 Jahren auch mal drüber nachgedacht.
25.08.2021, 09:03
Ich verstehe nicht warum man das in der Justiz braucht? Die erstellen doch eh eine Liste nach Examina und arbeiten die ab