11.08.2021, 08:18
(11.08.2021, 08:10)Gast1234 schrieb:Darauf wird es hinauslaufen. Da ich dort aber erst Ende September/ Anfang Oktober den entsprechenden Termin habe, habe ich gedacht, hier vielleicht Erfahrungswerte bekommen zu können. Gleiches gilt bzgl. der Probezeit, wobei ich mich da schon auf 3 Jahre eingerichtet habe. Weniger wird es wohl eher nicht, auch wenn das eine nette Überraschung wäre, 5 Jahre kann ich mir aber auch nicht vorstellen, das dürfte ja eher der Fall sein, wenn man sich ziemlich ungeschickt anstellt, aber noch nicht entlassen werden soll.(11.08.2021, 07:06)Gast schrieb: Hab vor 12 Monaten in GZD angefangen. Verkürzung Probezeit ist Quatsch. Einstufung Max. Stufe 3. Bei nur 6 Jahren Berufserfahrung eher Stufe 2, egal was sie dir vorher versprechen. Einstieg in A13 nicht möglich. Das ist Beamtenlaufbahn, nur als Jurist möglich. Dein Entgeldstufe muss ja jetzt schon bekannt sein, wenn unterschrieben.
Kann dir auch nicht ganz folgen. Das ist ein Forum für Juristen. Als Volljurist steht einem die Beamtenlaufbahn offen. Eingangsamt ist im hD A13h. Einen Arbeitsvertrag unterschreibt man natürlich auch nicht. Man wird einfach am ersten Tag vereidigt.
Ob eine Anrechnung auf die Erfahrungsstufen erfolgt, würde ich bei dem zuständigen Personalführer erfragen.
Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen, können auf die Probezeit angerechnet werden (§ 29 BLV). Die Probezeit kann so bis auf ein verbleibenden Jahr verkürzt werden. Dafür solltest du ebenfalls im Vorfeld mit deinem Personalführer sprechen, um entsprechende Nachweise zusammensammeln zu können.
Da bleibt wohl nur, mich überraschen zu lassen ;)
11.08.2021, 08:34
Also um das mal Abzukürzen:
Das Ref dauert 2 Jahre, daher gehen wir in Erfahrungsstufe 2, nach weiteren 3 Jahren ist man in Erfahrungsstufe 3. Nach weiteren 3 Jahren ist man in Erfahrungsstufe 4. Die 5. Stufe erreicht man nach ebenfalls weiteren 3 Jahren (also mit knapp 11 Jahren Erfahrung, was bei dir nicht der Falll sein dürfte.
Ergo kommst du je nach deiner Anzahl an Jahren max. auf Stufe 4, sollte ich richtig gerechnet haben :)
Ob der Zoll generell nur bis Erfahrungsstufe 3 einstellt, weiß ich nicht. Sollte es wie in der Landesverwaltung sein, kämst du in die Stufe 4, sofern du 8 Jahre Berufserfahrung aufweist.
Das Ref dauert 2 Jahre, daher gehen wir in Erfahrungsstufe 2, nach weiteren 3 Jahren ist man in Erfahrungsstufe 3. Nach weiteren 3 Jahren ist man in Erfahrungsstufe 4. Die 5. Stufe erreicht man nach ebenfalls weiteren 3 Jahren (also mit knapp 11 Jahren Erfahrung, was bei dir nicht der Falll sein dürfte.
Ergo kommst du je nach deiner Anzahl an Jahren max. auf Stufe 4, sollte ich richtig gerechnet haben :)
Ob der Zoll generell nur bis Erfahrungsstufe 3 einstellt, weiß ich nicht. Sollte es wie in der Landesverwaltung sein, kämst du in die Stufe 4, sofern du 8 Jahre Berufserfahrung aufweist.
11.08.2021, 09:10
Das Referendariat zählt aber nicht mit, weil es Laufbahnvoraussetzung ist, und es allein auf (dienliche) Berufserfahrung NACH Erwerb der Laufbahnvoraussetzungen ankommt.
11.08.2021, 09:14
11.08.2021, 09:17
11.08.2021, 09:22
(11.08.2021, 09:10)Gast schrieb: Das Referendariat zählt aber nicht mit, weil es Laufbahnvoraussetzung ist, und es allein auf (dienliche) Berufserfahrung NACH Erwerb der Laufbahnvoraussetzungen ankommt.
Auf die Probezeit kann das Ref nicht angerechnet werden. Bei der Erfahrungsstufe kann es jedoch berücksichtigt werden. Das macht jede Behörde ein bisschen anders. Je nachdem wie schmackhaft sie ihre Stellen für Bewerber machen wollen.
11.08.2021, 10:18
(11.08.2021, 09:22)Gast1234 schrieb:(11.08.2021, 09:10)Gast schrieb: Das Referendariat zählt aber nicht mit, weil es Laufbahnvoraussetzung ist, und es allein auf (dienliche) Berufserfahrung NACH Erwerb der Laufbahnvoraussetzungen ankommt.
Auf die Probezeit kann das Ref nicht angerechnet werden. Bei der Erfahrungsstufe kann es jedoch berücksichtigt werden. Das macht jede Behörde ein bisschen anders. Je nachdem wie schmackhaft sie ihre Stellen für Bewerber machen wollen.
Das stimmt so nicht. Die Regelung des § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBesG ist eindeutig: Anerkennungsfähig bei der Stufenfestsetzung sind nur Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind.
Im höheren Dienst werden jedoch pauschal jedem zwei Jahre als Erfahrungszeit nach § 28 Abs. 2 S. 2 BBesG anerkannt, damit startet man (unabhängig von weiteren anrechnungsfähigen Zeiten) automatisch in Stufe 2. Dies ist jedoch keine Ermessensvorschrift, sondern muss von jeder Behörde so gehandhabt werden.
18.05.2022, 21:36
Ich kann ja mal als Betroffener berichten, falls dies noch von Relevanz ist.
Als Volljurist ist der Einstieg immer in der Besoldungsgruppe A13h. Also als Regierungsrat.
Die Probezeit lässt sich beim Zoll auf maximal 1,5 Jahre reduzieren, sodass die eigentliche Probezeit von drei Jahren halbiert wird. Dazu wird bis zu diesen 1,5 Jahren eine vergleichbare Tätigkeit voll angerechnet.
Die Erfahrungsstufe richtet sich nach der Ausbildung und der Berufserfahrung, soweit eine vergleichbare Tätigkeit wahrgenommen wurde.
Bist du also Anwalt oder Richter gewesen, wird dies z.B. voll angerechnet. Du startest in jedem Fall in Stufe zwei. Alles andere kommt gestaffelt obendrauf.
Es kann theoretisch sein, dass du in Stufe 5 eingestuft wirst.
Als Volljurist ist der Einstieg immer in der Besoldungsgruppe A13h. Also als Regierungsrat.
Die Probezeit lässt sich beim Zoll auf maximal 1,5 Jahre reduzieren, sodass die eigentliche Probezeit von drei Jahren halbiert wird. Dazu wird bis zu diesen 1,5 Jahren eine vergleichbare Tätigkeit voll angerechnet.
Die Erfahrungsstufe richtet sich nach der Ausbildung und der Berufserfahrung, soweit eine vergleichbare Tätigkeit wahrgenommen wurde.
Bist du also Anwalt oder Richter gewesen, wird dies z.B. voll angerechnet. Du startest in jedem Fall in Stufe zwei. Alles andere kommt gestaffelt obendrauf.
Es kann theoretisch sein, dass du in Stufe 5 eingestuft wirst.
10.11.2022, 11:00
Hallo Zusammen,
da hier einige schon bei der GZD beschäftigt sind könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen.
Ich habe im Dezember ein Einstellungsgespräch, es handelt sich um eine konkret ausgeschriebene Stelle an einem HZA.
Nun handelt es sich ja um eine Bundesbehörde. Wie sind eure Erfahrungen bezüglich örtlichen Versetzungen. Wird man in regelmäßigen Abständen auch weiter weg versetzt oder bleibt man, wenn man das gerne möchte, in der Stadt für die man sich beworben hat?
Vielen Dank schonmal im Voraus :-)
da hier einige schon bei der GZD beschäftigt sind könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen.
Ich habe im Dezember ein Einstellungsgespräch, es handelt sich um eine konkret ausgeschriebene Stelle an einem HZA.
Nun handelt es sich ja um eine Bundesbehörde. Wie sind eure Erfahrungen bezüglich örtlichen Versetzungen. Wird man in regelmäßigen Abständen auch weiter weg versetzt oder bleibt man, wenn man das gerne möchte, in der Stadt für die man sich beworben hat?
Vielen Dank schonmal im Voraus :-)
14.11.2022, 23:31
Hallo auch von mir,
ich habe ebenfalls ein Vorstellungsgespräch Anfang Dezember bzgl. einer konkreten Stelle in einem HZA.
Meine Frage (auch wenn es gar nichts mit dem Anfangsthema zu tun hat) ist eher, wie man sich am besten auf das Gespräch vorbereiten sollte und was auf einen zukommt.
Für Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!
Gerne auch als PN!
Schönen Abend an Alle!
ich habe ebenfalls ein Vorstellungsgespräch Anfang Dezember bzgl. einer konkreten Stelle in einem HZA.
Meine Frage (auch wenn es gar nichts mit dem Anfangsthema zu tun hat) ist eher, wie man sich am besten auf das Gespräch vorbereiten sollte und was auf einen zukommt.
Für Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar!
Gerne auch als PN!
Schönen Abend an Alle!