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1 2 »
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Einstufung Erfahrungsstufe (Generalzolldirektion)
Zoll-Gast
Unregistered
 
#1
10.08.2021, 09:46
Ich fange nächstes Jahr in Münster bei der Generalzolldirektion an. Ich habe bereits mehr als 6 Jahre Berufserfahrung, teilweise kann man auch von "einschlägiger" Berufserfahrung sprechen.

Auf der Internetseite heißt es nur, dass man als Volljurist direkt in Stufe 2 (A13h) landet. Ein Bekannter beim Zoll, kein Jurist, aber dort im Personalbereich, meinte, höher als Stufe 3 könne ich zum Einstieg vergessen. Im Hinblick auf die bisherige Berufserfahrung und das bisherige Gehalt wäre das natürlich schon eine Enttäuschung. 

Hat irgendjemand Erfahrungswerte bzgl. Einordnung der Erfahrungsstufe oder kennt Seiten mit zuverlässigen Informationen? Ich bin leider nicht fündig geworden.
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Gast
Unregistered
 
#2
10.08.2021, 19:06
Man kann meines Wissens nach maximal auf Stufe 3 kommen zum Einstieg, nach 3 J Berufserfahrung.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.08.2021, 19:25
Wie kannst du da bereits fest nächstes Jahr anfangen, aber vorher gar nicht mal vorab abgeklärt haben, wie du eingestuft wirst?!?
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Zoll-Gast
Unregistered
 
#4
10.08.2021, 19:40
(10.08.2021, 19:25)Gast schrieb:  Wie kannst du da bereits fest nächstes Jahr anfangen, aber vorher gar nicht mal vorab abgeklärt haben, wie du eingestuft wirst?!?
Ich habe ein Einstellungsangebot bekommen und angenommen. Ganz einfach. Merkwürdige Frage. 

Im ÖD besteht nun mal wenig Verhandlungsspielraum und auch wenn ich lieber Stufe 4 oder 5 hätte, würde ich auch 3 nehmen. Du kannst davon ausgehen, dass ich mich über den groben Gehaltsrahmen vor der Bewerbung informiert habe und mich nicht beworben hätte, wenn ich mich nicht damit arrangieren könnte. I.Ü. sind es bis zum Dienstbeginn noch mehr als 4,5 Monate, die Zusage habe ich mit fast 6 Monaten Vorlauf bekommen zu meinem gewünschten Datum. Da bleibt genug Zeit sich ausführlich damit zu befassen und das dann alles im September oder Oktober zu klären, wie es geplant ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.08.2021, 20:04
(10.08.2021, 19:25)Gast schrieb:  Wie kannst du da bereits fest nächstes Jahr anfangen, aber vorher gar nicht mal vorab abgeklärt haben, wie du eingestuft wirst?!?


Ist im ÖD ziemlich normal :D
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Gast
Unregistered
 
#6
10.08.2021, 22:29
Deine einschlägige Berufserfahrung kann sich allerdings Probezeitverkürzend auswirken.
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Gast
Unregistered
 
#7
11.08.2021, 07:06
Hab vor 12 Monaten in GZD angefangen. Verkürzung Probezeit ist Quatsch. Einstufung Max. Stufe 3. Bei nur 6 Jahren Berufserfahrung eher Stufe 2, egal was sie dir vorher versprechen. Einstieg in A13 nicht möglich. Das ist Beamtenlaufbahn, nur als Jurist möglich. Dein Entgeldstufe muss ja jetzt schon bekannt sein, wenn unterschrieben.
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Zoll-Gast
Unregistered
 
#8
11.08.2021, 07:55
(11.08.2021, 07:06)Gast schrieb:  Hab vor 12 Monaten in GZD angefangen. Verkürzung Probezeit ist Quatsch. Einstufung Max. Stufe 3. Bei nur 6 Jahren Berufserfahrung eher Stufe 2, egal was sie dir vorher versprechen. Einstieg in A13 nicht möglich. Das ist Beamtenlaufbahn, nur als Jurist möglich. Dein Entgeldstufe muss ja jetzt schon bekannt sein, wenn unterschrieben.

Ich will nicht patzig klingen, aber ordentlich lesen, bevor man antwortet, wäre hilfreich:


Ich habe geschrieben, dass ich eine Einstellungszusage erhalten und angenommen, nicht dass ich bereits etwas unterschrieben hätte. Du als jmd. bei der GZD müsstest ja wissen, die Zusage erst mündlich und dann schriftlich unter entsprechendem Vorbehalt (Personalrat, Zeugnis, Untersuchung) kommt. Da aber letztlich nur noch ein völlig unerwartetes katatstrophales Ergebnis der Amtsarztuntersuchung diesen Einstieg verhindern kann, ist von einem planmäßigen Beginn auszugehen. Da muss ich jetzt aber noch nichts unterschrieben haben. Sonst bräuchte ich natürlich nicht zu fragen.

Ich habe außerdem A13h geschrieben. Das ist laut der Ausschreibung und laut sonstiger Informationen der Einstieg für die Volljuristen und das ist mir auch bekannt. Deine Erwähnung, dass A13 nicht für Volljuristen gilt, verstehe ich nicht, denn sie hat weder etwas mit meiner Frage der Einstufung zu tun noch habe ich das behauptet.  

Hast Du denn mit Berufserfahrung angefangen bzw. wie lange ist Deine Probezeit (3 Jahre) und Einstufung (2?) erfolgt?
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Gast
Unregistered
 
#9
11.08.2021, 08:10
(11.08.2021, 07:55)Zoll-Gast schrieb:  
(11.08.2021, 07:06)Gast schrieb:  Hab vor 12 Monaten in GZD angefangen. Verkürzung Probezeit ist Quatsch. Einstufung Max. Stufe 3. Bei nur 6 Jahren Berufserfahrung eher Stufe 2, egal was sie dir vorher versprechen. Einstieg in A13 nicht möglich. Das ist Beamtenlaufbahn, nur als Jurist möglich. Dein Entgeldstufe muss ja jetzt schon bekannt sein, wenn unterschrieben.

Ich will nicht patzig klingen, aber ordentlich lesen, bevor man antwortet, wäre hilfreich:


Ich habe geschrieben, dass ich eine Einstellungszusage erhalten und angenommen, nicht dass ich bereits etwas unterschrieben hätte. Du als jmd. bei der GZD müsstest ja wissen, die Zusage erst mündlich und dann schriftlich unter entsprechendem Vorbehalt (Personalrat, Zeugnis, Untersuchung) kommt. Da aber letztlich nur noch ein völlig unerwartetes katatstrophales Ergebnis der Amtsarztuntersuchung diesen Einstieg verhindern kann, ist von einem planmäßigen Beginn auszugehen. Da muss ich jetzt aber noch nichts unterschrieben haben. Sonst bräuchte ich natürlich nicht zu fragen.

Ich habe außerdem A13h geschrieben. Das ist laut der Ausschreibung und laut sonstiger Informationen der Einstieg für die Volljuristen und das ist mir auch bekannt. Deine Erwähnung, dass A13 nicht für Volljuristen gilt, verstehe ich nicht, denn sie hat weder etwas mit meiner Frage der Einstufung zu tun noch habe ich das behauptet.  

Hast Du denn mit Berufserfahrung angefangen bzw. wie lange ist Deine Probezeit (3 Jahre) und Einstufung (2?) erfolgt?

Sie/Es/Er hat doch geschrieben, dass A13 nur für Juristen möglich ist. Warum regst du dich so auf?
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Gast1234
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2021
#10
11.08.2021, 08:10
(11.08.2021, 07:06)Gast schrieb:  Hab vor 12 Monaten in GZD angefangen. Verkürzung Probezeit ist Quatsch. Einstufung Max. Stufe 3. Bei nur 6 Jahren Berufserfahrung eher Stufe 2, egal was sie dir vorher versprechen. Einstieg in A13 nicht möglich. Das ist Beamtenlaufbahn, nur als Jurist möglich. Dein Entgeldstufe muss ja jetzt schon bekannt sein, wenn unterschrieben.

Kann dir auch nicht ganz folgen. Das ist ein Forum für Juristen. Als Volljurist steht einem die Beamtenlaufbahn offen. Eingangsamt ist im hD A13h. Einen Arbeitsvertrag unterschreibt man natürlich auch nicht. Man wird einfach am ersten Tag vereidigt. 
Ob eine Anrechnung auf die Erfahrungsstufen erfolgt, würde ich bei dem zuständigen Personalführer erfragen. 
Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen, können auf die Probezeit angerechnet werden (§ 29 BLV). Die Probezeit kann so bis auf ein verbleibenden Jahr verkürzt werden. Dafür solltest du ebenfalls im Vorfeld mit deinem Personalführer sprechen, um entsprechende Nachweise zusammensammeln zu können.
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