23.04.2021, 12:18
(22.04.2021, 17:34)Gast schrieb: Halte mich für doof, aber:
Warum ist es für angestellte Rechtsanwälte wichtig, Umsatz zu generieren? Ich sehe hier immer wieder das Thema des Umsatzes. Hängt es damit zusammen, dass man abgesehen vom Gehalt am Umsatz beteiligt wird?
Wow....es wird so dringend Zeit für ein Pflichtfach Wirtschaft in der Schule. Aua.
23.04.2021, 12:31
hä?
23.04.2021, 12:33
(23.04.2021, 12:18)Gast schrieb:(22.04.2021, 17:34)Gast schrieb: Halte mich für doof, aber:
Warum ist es für angestellte Rechtsanwälte wichtig, Umsatz zu generieren? Ich sehe hier immer wieder das Thema des Umsatzes. Hängt es damit zusammen, dass man abgesehen vom Gehalt am Umsatz beteiligt wird?
Wow....es wird so dringend Zeit für ein Pflichtfach Wirtschaft in der Schule. Aua.
+1
23.04.2021, 12:37
23.04.2021, 12:37
Tja, das ist wohl die anfängliche naive Betrachtungsweise der (modernen?) Berufseinsteiger. Das Gehalt wird jeden Monat pünktlich vom Arbeitgeber überwiesen und der Strom kommt aus der Steckdose, wozu soll man sich dazu noch Gedanken machen
23.04.2021, 12:40
23.04.2021, 12:42
Ich, der TE, danke allen helfenden Antworten. Dem Rest wünsche ich nen schönen Tag.
23.04.2021, 12:53
(23.04.2021, 12:37)C8H10N4O2 schrieb: Tja, das ist wohl die anfängliche naive Betrachtungsweise der (modernen?) Berufseinsteiger. Das Gehalt wird jeden Monat pünktlich vom Arbeitgeber überwiesen und der Strom kommt aus der Steckdose, wozu soll man sich dazu noch Gedanken machen
Man braucht gar kein wirtschaftliches Verständnis. Ein bisschen nachdenken hätte gereicht. Folgende naheliegenden Fragen hätte man sich selbst beantworten können:
Warum will der Arbeitgeber mich als Angestellten? Was für Vor- und Nachteile hat er dadurch? Wäre er ohne mich besser dran als mit mir? Wieso gibt es überhaupt Arbeitgeber? Wieso arbeitet mein Chef jeden Tag?
23.04.2021, 13:02
(23.04.2021, 12:53)Gast schrieb:(23.04.2021, 12:37)C8H10N4O2 schrieb: Tja, das ist wohl die anfängliche naive Betrachtungsweise der (modernen?) Berufseinsteiger. Das Gehalt wird jeden Monat pünktlich vom Arbeitgeber überwiesen und der Strom kommt aus der Steckdose, wozu soll man sich dazu noch Gedanken machen
Man braucht gar kein wirtschaftliches Verständnis. Ein bisschen nachdenken hätte gereicht. Folgende naheliegenden Fragen hätte man sich selbst beantworten können:
Warum will der Arbeitgeber mich als Angestellten? Was für Vor- und Nachteile hat er dadurch? Wäre er ohne mich besser dran als mit mir? Wieso gibt es überhaupt Arbeitgeber? Wieso arbeitet mein Chef jeden Tag?
der TE nochmal: darauf war meine Frage nicht gestützt! Nochmal lesen.
23.04.2021, 13:03
(23.04.2021, 11:29)HerrKules schrieb: So ganz falsch liegt der TE nicht. Der Umsatz ist z.T. ja gar nicht zu beziffern. Wenn nach RVG abgerechnet wird oder die gebillten Stunden zusammengestrichen werden müssen, weil die Rechnung sonst zu hoch wird, dann ist die Mitarbeit am Fall eines anderen (des Partners) ja kaum zu quantifizieren. Oder der Partner gibt einem nur die blöden 2000€-Mandante, die die Tochter des seines besten Mandanten anbringt.
Klar lässt sich der Umsatz beziffern auch bei RVG-Sachen. Die Frage ist nur, ob man den Umsatz wirtschaftlich erzielt hat. Am besten ist, man nimmt den üblichen Stundensatz der Kanzlei und rechnet sich aus, wie viele abrechenbare Stunden man pro Tag produzieren muss, um wirtschaftlich rentabel zu sein. Wirtschaftlich rentabel ist man, wenn man das 2 -3-Fache des AG-Brutto reinholt. Das AG-Brutto sind das AN-Brutto + ca. 20 %.
Also wenn ich 50 K Jahresgehalt habe, muss ich 60 K im Jahr min. reinholen, sodass mein AG nicht drauflegt. Um sich für den AG zu rentieren sollten es aber min. 120 K sein.
Um 120 K im Jahr reinzuholen, muss ich 10 K im Monat machen, was bei durchschnittlich 22 Arbeitstagen 455 Euro sind, was einer RVG-Sache mit Streitwert von ca. 3.500 EUR entspricht (außergerichtlich), pro Tag. Wenn ich einen Stundensatz von 200 Euro habe, muss ich also täglich 2 1/2 abrechenbare Stunden produzieren, um die 120 K reinzuholen.
Mache ich dagegen bei 250 EUR/h 5 Stunden pro Tag, dann bin ich schon bei lässigen 240 K im Jahr, was jetzt nicht ganz verkehrt ist, zumindest bei kleinen Einheiten.
Zugleich kann ich mir bei dem Stundensatz ausrechnen, wie lange eine RVG-Sache mich in Anspruch nehmen darf. Bei 3.500 EURO Streitwert bekommt man wie gesagt etwa 450 Euro (etwas weniger), d.h. um die Sache optimal lukrativ zu bearbeiten, darf ich 2 Stunden brauchen, was in der Regel nicht möglich ist. Bei einer Sache mit 50.000 Streitwert bekommt man außergerichtlich 2.000 Euro, also 10 Stunden. Wenn ich die aber nach 5 Stunden erledigt habe (soll ja vorkommen), dann hab ich einen ganzen Tag mehr Puffer, um meinen Mindestumsatz zu erreichen.
Ob die notwendigen Mandate dafür reinkommen, hängt bei einem Berufsanfänger in der Regel von den Chefs ab.