22.04.2021, 18:46
(22.04.2021, 18:27)Gast schrieb:(22.04.2021, 18:12)Gast schrieb:Von den Mandaten, die Dein Chef Dir gibt, musst Du aber genügend abarbeiten, damit sich Deine Anstellung für Dich lohnt. Du musst also grob gesagt Dein Gehalt, die Nebenkosten, die für Dich anfallenden sonstigen Kosten (Haftpflicht, Kammer, anteilig Büromiete, ReNo usw.) einbringen UND dann noch einen Gewinn für Deinen Chef erwirtschaften. Weil es sich für ihn sonst nicht lohnt, "Deine" Mandate zu behalten, sondern er die sonst besser niederlegen kann.(22.04.2021, 17:57)Gast schrieb:Mein völliger Ernst. Wenn also jemand so nett wäre, es mir zu erklären(22.04.2021, 17:52)Gast schrieb:(22.04.2021, 17:37)Gasto schrieb: Das hat damit zu tun, dass dich niemand einstellt und bezahlt, weil du ein so hübsches Gesicht hast, sondern weil man mit dir Geld verdienen will. Wenn du keinen/nicht ausreichend Umsatz machst, bist du für deinen Arbeitgeber ein Verlustgeschäft und man entlässt dich kurz- bis mittelfristig wieder.Aber der Umsatz kann doch nur eine Rolle spielen, wenn an eigene Mandate mit ins Boot holen muss? Ich muss das nicht tun, sondern werde die Mandate meines Chefs bearbeiten
Abgesehen davon kann Umsatz relevant sein für Bonus und natürlich deine weitere Karriere.
Ist das dein Ernst?
Natürlich hat es auf Deinen Umsatz einen Einfluss, was für Mandate Dein Chef Dir gibt. Wenn das nur Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Streitwert 2000,-€ und Abrechnung nach RVG sind, wird das schwierig. Aber auch da muss man sich eben "hocharbeiten" und sich die "besseren" Mandate verdienen. Jedenfalls lohnt sich Deine Einstellung für Deinen Chef nur, wenn Du mehr einbringst, als Du kostest. Wobei man bei sowas natürlich auch immer sehen musst, wieviele Schrott-Akten Du den anderen Anwälten abnimmst und dadurch bei denen Freiräume schaffst, mehr einzubringen. Der Umsatz ist damit nur ein Richtwert, der aber als Orientierung gut und mit zunehmender Berufserfahrung immer besser funktioniert.
Jop. Erstmal ist es egal, woher die Mandanten kommen (ob über einen selbst oder über den Chef). Natürlich kann man die Mandate, die über den Chef kommen, nur bedingt steuern, aber das interessiert deinen Chef erstmal nicht.
Gutes Beispiel sind Associates in Großkanzleien. Die akquirieren null Mandanten selbst, lohnen sich aber trotzdem für die Kanzlei, weil sie über die Mandate vom Chef viel Umsatz generieren können.
Wer dauerhaft zu wenig Umsatz macht, lohnt sich dabei für die Kanzlei schlicht nicht. Wieso soll ich einen Anwalt beschäftigen, der mich 60.000 Euro kostet aber nur 50.000 Euro einbringt? Wie jemand anders schon geschrieben hat, dann ist es wirtschaftlich sinnvoller, Mandate abzulehnen oder sonst wie abzugeben statt mit deren Bearbeitung ein Minus zu machen.
Und natürlich kann man als angestellter Anwalt seinen Umsatz auch beeinflussen. Wer für drei kleine RVG Mandate ewig braucht, macht weniger Umsatz als jemand, der die drei kleinen RVG Mandate schnell wegschafft und dann wieder Kapazitäten für die nächste Sache hat.
22.04.2021, 19:00
(22.04.2021, 18:46)Gasto schrieb:(22.04.2021, 18:27)Gast schrieb:(22.04.2021, 18:12)Gast schrieb:Von den Mandaten, die Dein Chef Dir gibt, musst Du aber genügend abarbeiten, damit sich Deine Anstellung für Dich lohnt. Du musst also grob gesagt Dein Gehalt, die Nebenkosten, die für Dich anfallenden sonstigen Kosten (Haftpflicht, Kammer, anteilig Büromiete, ReNo usw.) einbringen UND dann noch einen Gewinn für Deinen Chef erwirtschaften. Weil es sich für ihn sonst nicht lohnt, "Deine" Mandate zu behalten, sondern er die sonst besser niederlegen kann.(22.04.2021, 17:57)Gast schrieb:Mein völliger Ernst. Wenn also jemand so nett wäre, es mir zu erklären(22.04.2021, 17:52)Gast schrieb: Aber der Umsatz kann doch nur eine Rolle spielen, wenn an eigene Mandate mit ins Boot holen muss? Ich muss das nicht tun, sondern werde die Mandate meines Chefs bearbeiten
Ist das dein Ernst?
Natürlich hat es auf Deinen Umsatz einen Einfluss, was für Mandate Dein Chef Dir gibt. Wenn das nur Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Streitwert 2000,-€ und Abrechnung nach RVG sind, wird das schwierig. Aber auch da muss man sich eben "hocharbeiten" und sich die "besseren" Mandate verdienen. Jedenfalls lohnt sich Deine Einstellung für Deinen Chef nur, wenn Du mehr einbringst, als Du kostest. Wobei man bei sowas natürlich auch immer sehen musst, wieviele Schrott-Akten Du den anderen Anwälten abnimmst und dadurch bei denen Freiräume schaffst, mehr einzubringen. Der Umsatz ist damit nur ein Richtwert, der aber als Orientierung gut und mit zunehmender Berufserfahrung immer besser funktioniert.
Jop. Erstmal ist es egal, woher die Mandanten kommen (ob über einen selbst oder über den Chef). Natürlich kann man die Mandate, die über den Chef kommen, nur bedingt steuern, aber das interessiert deinen Chef erstmal nicht.
Gutes Beispiel sind Associates in Großkanzleien. Die akquirieren null Mandanten selbst, lohnen sich aber trotzdem für die Kanzlei, weil sie über die Mandate vom Chef viel Umsatz generieren können.
Wer dauerhaft zu wenig Umsatz macht, lohnt sich dabei für die Kanzlei schlicht nicht. Wieso soll ich einen Anwalt beschäftigen, der mich 60.000 Euro kostet aber nur 50.000 Euro einbringt? Wie jemand anders schon geschrieben hat, dann ist es wirtschaftlich sinnvoller, Mandate abzulehnen oder sonst wie abzugeben statt mit deren Bearbeitung ein Minus zu machen.
Und natürlich kann man als angestellter Anwalt seinen Umsatz auch beeinflussen. Wer für drei kleine RVG Mandate ewig braucht, macht weniger Umsatz als jemand, der die drei kleinen RVG Mandate schnell wegschafft und dann wieder Kapazitäten für die nächste Sache hat.
Wer sich für die kleinen RVG-Mandate jedoch nicht die nötige Zeit nimmt und schludrig arbeitet, riskiert einen Haftungsfall, der für die Kanzlei wirtschaftlich ebenfalls sehr unangenehm sein kann (Ruf nimmt Schaden, Versicherungspolice wird teurer).
22.04.2021, 19:23
(22.04.2021, 19:00)Gast schrieb:(22.04.2021, 18:46)Gasto schrieb:(22.04.2021, 18:27)Gast schrieb:(22.04.2021, 18:12)Gast schrieb:Von den Mandaten, die Dein Chef Dir gibt, musst Du aber genügend abarbeiten, damit sich Deine Anstellung für Dich lohnt. Du musst also grob gesagt Dein Gehalt, die Nebenkosten, die für Dich anfallenden sonstigen Kosten (Haftpflicht, Kammer, anteilig Büromiete, ReNo usw.) einbringen UND dann noch einen Gewinn für Deinen Chef erwirtschaften. Weil es sich für ihn sonst nicht lohnt, "Deine" Mandate zu behalten, sondern er die sonst besser niederlegen kann.(22.04.2021, 17:57)Gast schrieb: Ist das dein Ernst?Mein völliger Ernst. Wenn also jemand so nett wäre, es mir zu erklären
Natürlich hat es auf Deinen Umsatz einen Einfluss, was für Mandate Dein Chef Dir gibt. Wenn das nur Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Streitwert 2000,-€ und Abrechnung nach RVG sind, wird das schwierig. Aber auch da muss man sich eben "hocharbeiten" und sich die "besseren" Mandate verdienen. Jedenfalls lohnt sich Deine Einstellung für Deinen Chef nur, wenn Du mehr einbringst, als Du kostest. Wobei man bei sowas natürlich auch immer sehen musst, wieviele Schrott-Akten Du den anderen Anwälten abnimmst und dadurch bei denen Freiräume schaffst, mehr einzubringen. Der Umsatz ist damit nur ein Richtwert, der aber als Orientierung gut und mit zunehmender Berufserfahrung immer besser funktioniert.
Jop. Erstmal ist es egal, woher die Mandanten kommen (ob über einen selbst oder über den Chef). Natürlich kann man die Mandate, die über den Chef kommen, nur bedingt steuern, aber das interessiert deinen Chef erstmal nicht.
Gutes Beispiel sind Associates in Großkanzleien. Die akquirieren null Mandanten selbst, lohnen sich aber trotzdem für die Kanzlei, weil sie über die Mandate vom Chef viel Umsatz generieren können.
Wer dauerhaft zu wenig Umsatz macht, lohnt sich dabei für die Kanzlei schlicht nicht. Wieso soll ich einen Anwalt beschäftigen, der mich 60.000 Euro kostet aber nur 50.000 Euro einbringt? Wie jemand anders schon geschrieben hat, dann ist es wirtschaftlich sinnvoller, Mandate abzulehnen oder sonst wie abzugeben statt mit deren Bearbeitung ein Minus zu machen.
Und natürlich kann man als angestellter Anwalt seinen Umsatz auch beeinflussen. Wer für drei kleine RVG Mandate ewig braucht, macht weniger Umsatz als jemand, der die drei kleinen RVG Mandate schnell wegschafft und dann wieder Kapazitäten für die nächste Sache hat.
Wer sich für die kleinen RVG-Mandate jedoch nicht die nötige Zeit nimmt und schludrig arbeitet, riskiert einen Haftungsfall, der für die Kanzlei wirtschaftlich ebenfalls sehr unangenehm sein kann (Ruf nimmt Schaden, Versicherungspolice wird teurer).
Der Schaden dürfte sich bei 3 kleinen RVG Sachen aber in Grenzen halten.
Lieber 1 mal im Jahr 2000€ haften als das ganze Jahr nur die Hälfte zu schaffen weil man die Schwerpunkte völlig falsch setzt. Wenn sich der Mandant um 300€ streitet und das ganze über RVG läuft, kann man da einfach nicht 10 Stunden wissenschaftliche Arbeit rein stecken.
22.04.2021, 19:32
(22.04.2021, 18:46)Gasto schrieb:(22.04.2021, 18:27)Gast schrieb:(22.04.2021, 18:12)Gast schrieb:Von den Mandaten, die Dein Chef Dir gibt, musst Du aber genügend abarbeiten, damit sich Deine Anstellung für Dich lohnt. Du musst also grob gesagt Dein Gehalt, die Nebenkosten, die für Dich anfallenden sonstigen Kosten (Haftpflicht, Kammer, anteilig Büromiete, ReNo usw.) einbringen UND dann noch einen Gewinn für Deinen Chef erwirtschaften. Weil es sich für ihn sonst nicht lohnt, "Deine" Mandate zu behalten, sondern er die sonst besser niederlegen kann.(22.04.2021, 17:57)Gast schrieb:Mein völliger Ernst. Wenn also jemand so nett wäre, es mir zu erklären(22.04.2021, 17:52)Gast schrieb: Aber der Umsatz kann doch nur eine Rolle spielen, wenn an eigene Mandate mit ins Boot holen muss? Ich muss das nicht tun, sondern werde die Mandate meines Chefs bearbeiten
Ist das dein Ernst?
Natürlich hat es auf Deinen Umsatz einen Einfluss, was für Mandate Dein Chef Dir gibt. Wenn das nur Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Streitwert 2000,-€ und Abrechnung nach RVG sind, wird das schwierig. Aber auch da muss man sich eben "hocharbeiten" und sich die "besseren" Mandate verdienen. Jedenfalls lohnt sich Deine Einstellung für Deinen Chef nur, wenn Du mehr einbringst, als Du kostest. Wobei man bei sowas natürlich auch immer sehen musst, wieviele Schrott-Akten Du den anderen Anwälten abnimmst und dadurch bei denen Freiräume schaffst, mehr einzubringen. Der Umsatz ist damit nur ein Richtwert, der aber als Orientierung gut und mit zunehmender Berufserfahrung immer besser funktioniert.
Jop. Erstmal ist es egal, woher die Mandanten kommen (ob über einen selbst oder über den Chef). Natürlich kann man die Mandate, die über den Chef kommen, nur bedingt steuern, aber das interessiert deinen Chef erstmal nicht.
Gutes Beispiel sind Associates in Großkanzleien. Die akquirieren null Mandanten selbst, lohnen sich aber trotzdem für die Kanzlei, weil sie über die Mandate vom Chef viel Umsatz generieren können.
Wer dauerhaft zu wenig Umsatz macht, lohnt sich dabei für die Kanzlei schlicht nicht. Wieso soll ich einen Anwalt beschäftigen, der mich 60.000 Euro kostet aber nur 50.000 Euro einbringt? Wie jemand anders schon geschrieben hat, dann ist es wirtschaftlich sinnvoller, Mandate abzulehnen oder sonst wie abzugeben statt mit deren Bearbeitung ein Minus zu machen.
Und natürlich kann man als angestellter Anwalt seinen Umsatz auch beeinflussen. Wer für drei kleine RVG Mandate ewig braucht, macht weniger Umsatz als jemand, der die drei kleinen RVG Mandate schnell wegschafft und dann wieder Kapazitäten für die nächste Sache hat.
Prinzip verstanden! Sauber und schnell arbeiten, wobei ich - wie gesagt- die Mandate vom Chef bekomme. Danke!
22.04.2021, 19:50
Naja, wenn der Arbeitsvertrag keine Umsatzpflicht vorsieht, bist du auch nicht verpflichtet, eigene Mandate zu acquirieren. So läuft das bei uns auch - ich nehme den Partnern Arbeit ab, damit die sich um die lukrativen Sachen kümmern können und das wär’s. Und wenn es mal dauert, dann dauert‘s halt.
Als Berufsanfänger kostet man in den ersten 2-3 Jahren ohnehin mehr als man einbringt, weil man einfach sehr lange an seinen Akten sitzt.
Zumal der Sachverhalt oft unklar ist und wenn man dem Mandanten dann nicht auf Anhieb die richtigen Fragen stellt (was bei Anfängern typisch ist), dann dauert die Bearbeitung sowieso länger...
Von daher sollte man den Umsatz in den ersten Jahren wohl nicht so heiss essen, wie er gekocht wird...
Als Berufsanfänger kostet man in den ersten 2-3 Jahren ohnehin mehr als man einbringt, weil man einfach sehr lange an seinen Akten sitzt.
Zumal der Sachverhalt oft unklar ist und wenn man dem Mandanten dann nicht auf Anhieb die richtigen Fragen stellt (was bei Anfängern typisch ist), dann dauert die Bearbeitung sowieso länger...
Von daher sollte man den Umsatz in den ersten Jahren wohl nicht so heiss essen, wie er gekocht wird...
22.04.2021, 19:52
jeder Haftungsfall ist ein riesen Ansehensverlust. Da fliegst du schnell aus der Kanzlei
22.04.2021, 19:54
Könnte mir jemand mal verdeutlichen wie man als angestellter Anwalt oder auch selbstständiger Anwalt Mandaten akquiriert? Wie sieht das konkret aus? Alles darf man da ja auch nicht.
22.04.2021, 20:17
(22.04.2021, 19:50)Gaston schrieb: Naja, wenn der Arbeitsvertrag keine Umsatzpflicht vorsieht, bist du auch nicht verpflichtet, eigene Mandate zu acquirieren. So läuft das bei uns auch - ich nehme den Partnern Arbeit ab, damit die sich um die lukrativen Sachen kümmern können und das wär’s. Und wenn es mal dauert, dann dauert‘s halt.
Als Berufsanfänger kostet man in den ersten 2-3 Jahren ohnehin mehr als man einbringt, weil man einfach sehr lange an seinen Akten sitzt.
Zumal der Sachverhalt oft unklar ist und wenn man dem Mandanten dann nicht auf Anhieb die richtigen Fragen stellt (was bei Anfängern typisch ist), dann dauert die Bearbeitung sowieso länger...
Von daher sollte man den Umsatz in den ersten Jahren wohl nicht so heiss essen, wie er gekocht wird...
Nein, ich, der TE, habe keine Umsatzpflicht nach dem Arbeitsvertrag. Es steht explizit drin, dass ich die Mandate vom Chef bearbeiten werde. Mehr nicht.
22.04.2021, 20:44
(22.04.2021, 20:17)Gast schrieb:(22.04.2021, 19:50)Gaston schrieb: Naja, wenn der Arbeitsvertrag keine Umsatzpflicht vorsieht, bist du auch nicht verpflichtet, eigene Mandate zu acquirieren. So läuft das bei uns auch - ich nehme den Partnern Arbeit ab, damit die sich um die lukrativen Sachen kümmern können und das wär’s. Und wenn es mal dauert, dann dauert‘s halt.
Als Berufsanfänger kostet man in den ersten 2-3 Jahren ohnehin mehr als man einbringt, weil man einfach sehr lange an seinen Akten sitzt.
Zumal der Sachverhalt oft unklar ist und wenn man dem Mandanten dann nicht auf Anhieb die richtigen Fragen stellt (was bei Anfängern typisch ist), dann dauert die Bearbeitung sowieso länger...
Von daher sollte man den Umsatz in den ersten Jahren wohl nicht so heiss essen, wie er gekocht wird...
Nein, ich, der TE, habe keine Umsatzpflicht nach dem Arbeitsvertrag. Es steht explizit drin, dass ich die Mandate vom Chef bearbeiten werde. Mehr nicht.
Einen Arbeitsvertrag mit Umsatzpflicht habe ich bislang weder gesehen noch davon gehört. Als Chef kann ich zwar grob sehen, welche Fälle die angestellten Rechtsanwälte so haben, ich kann mir auch die Schriftsätze anschauen oder gar die Akten durchsehen aber das würde im Endeffekt mehr Zeit kosten, als ich habe. Im Ergebnis ist der erzielte Umsatz daher der Maßstab für die Qualität des Mitarbeiters, natürlich unter Berücksichtigung von Berufserfahrung und Aufgabengebiet.
Fehler passieren natürlich und gerade bei Berufsanfängern, aber nur ein Bruchteil der Fehler führt zu Haftungsfällen. Ein Chef sollte auch abschätzen können, wo die Risiken liegen und wem ich welche Aufgabe gebe. Einem echten Anfänger gebe ich natürlich nicht sofort Sachen, die insoweit gefährlich sind oder bei denen es um richtig viel geht. Bei kleinen Sachen bezahlen wir selbst den Schaden und rechnen das nicht über die Haftpflicht ab, ist weniger nervig und gibt weniger Ärger. Wegen ein oder zwei Fehler fliegt man so schnell nicht, eher wegen dem Umgang mit Fehlern oder der mangelnden Lernfähigkeit oder nach geraumer Zeit wegen zu niedrigem Umsatz.
23.04.2021, 11:29
So ganz falsch liegt der TE nicht. Der Umsatz ist z.T. ja gar nicht zu beziffern. Wenn nach RVG abgerechnet wird oder die gebillten Stunden zusammengestrichen werden müssen, weil die Rechnung sonst zu hoch wird, dann ist die Mitarbeit am Fall eines anderen (des Partners) ja kaum zu quantifizieren. Oder der Partner gibt einem nur die blöden 2000€-Mandante, die die Tochter des seines besten Mandanten anbringt.