27.03.2021, 18:54
(27.03.2021, 18:01)Gast schrieb: Gleich noch eine andere Frage zum AA hinterher: Im Bewerbungsbogen ist von "Wahlfachgruppe oder Studienschwerpunkt" die Rede, in den FAQs heißt es "Alle Bewerbungen werden anhand eines Kriterienkatalogs nach Punkten bewertet. Zu den Kriterien gehören praktische Erfahrungen im In- und Ausland, Auslandsaufenthalte während Schule oder Studium und Sprachkenntnisse, aber natürlich auch Examensnote und Wahlfach."
Ich nehme an, dass beides dasselbe meint. Was ich nun aber nicht weiß, was damit gemeint ist (ansonsten finde ich nämlich weder im Bewerberbogen noch auf der Seite vom AA eine Erläuterung). Ich hab zwei Ideen, aber vielleicht ist es ja sogar was ganz anderes:Wäre nett, wenn jemand das Bewerbungsverfahren schon durch hat und berichten kann.
- Ist es der Schwerpunktbereich im Studium (also der universitäre Teil, z.B. SPB 6 Steuerrecht an der Uni xy)?
- Oder soll man eine Richtung angeben, in der man am liebsten ausgebildet werden möchte? Dann verstehe ich es noch weniger, denn woher nehme ich mögliche Richtungen?
Ich hab das Verfahren durch. Wahlfach meint den Schwerpunktbereich. Macht auch nur Sinn: es sind ja Kriterien anhand derer du Punkte bekommst - also nichts, was du jetzt für die Zukunft erst machst und die darum gar nicht aktuell bewerten können (dann würde ja jeder was passendes reinschreiben). Hattest du also zB Europa- und Völkerrecht als Schwerpunktbereich, ist das halt etwas passender als zB Kriminologie und ist daher in derem internen Punktesystem höher angesetzt.
Ich hatte übrigens Kriminologie als SPB. Hat trotzdem nicht geschadet, denn ich habe problemlos eine Zusage für meinen Wunschort bekommen. Fließen halt viele Faktoren mit ein. Am wichtigsten sind m.E. Examensnote und bisherige Auslandsaufenthalte/Erfahrungen im Ausland.
27.03.2021, 22:15
Und weiß jemand von euch, ob es einen Unterschied macht, ob ich mich bereits für die Verwaltungsstation beim AA (für die Berliner Zentrale) bewerbe, wenn ich später in der Wahlstation noch mal zum AA möchte (dann idealerweise ins Ausland, sofern das geht)? Ich habe Sorge, dass ich – sofern ich für die Verwaltungsstation genommen werde – in der Wahlstation dann kein Platzangebot mehr bekomme, weil ich ja schon dort war und dann anderen der Vortritt gelassen wird. Oder ist die Sorge unbegründet?
28.03.2021, 09:36
Im Zweifel wissen die das gar nicht mehr.
28.03.2021, 11:29
Gibt Leute, die waren während des Refs zweimal im AA (Bo und Zentrale) - macht aber aus AA-Sicht, wie ich finde, wenig Sinn, denn auch das AA will ja möglichst viele verschiedene Bewerber*innen kennenlernen/an sich binden.
28.03.2021, 14:48
(27.03.2021, 18:29)Gast schrieb:(27.03.2021, 17:37)Gast200 schrieb: Mich würde das Auswärtige Amt auch in der Wahlstation interessieren.
Was sind denn die Voraussetzungen? Hat man auch Chancen, wenn
man das 1. Examen mit Ausreichend abgeschlossen hat?
Bzgl. des Ortes und ob Konsulat oder Botschaft habe ich keine
Präferenz.
Auf die Note kommt es - mein Eindruck - nicht so stark an wie auf den internationalen Hintergrund (Sprachen, Auslandsaufenthalte etc.). Zudem spielt der Monat der Bewerbung eine große Rolle (viele Standorte haben nicht mehr als 1-2 Plätze, wenn die schon vergeben sind (weil diese Leuten in den Vormonat vergeben wurden), dann bekommt man seinen Wunsch nicht.
Außerdem: reine Bewerbungen in Städten wie "Madrid, Paris, London" haben natürlich geringere Chancen als Bewerber, die mehrere Standorte angeben (und etwa spanischsprachige Standorte berücksichtigen können).
Ich hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung beim AA keinerlei Auslandserfahrung und spreche abgesehen von Englisch auch keine andere Fremdsprache. Wurde trotzdem genommen für eine Hauptstadt innerhalb der EU. Entweder hatten die nur wenige Bewerber oder die Examensnote (12,x) zählt doch wesentlich.
29.03.2021, 16:04
(28.03.2021, 14:48)Gast schrieb:(27.03.2021, 18:29)Gast schrieb:(27.03.2021, 17:37)Gast200 schrieb: Mich würde das Auswärtige Amt auch in der Wahlstation interessieren.
Was sind denn die Voraussetzungen? Hat man auch Chancen, wenn
man das 1. Examen mit Ausreichend abgeschlossen hat?
Bzgl. des Ortes und ob Konsulat oder Botschaft habe ich keine
Präferenz.
Auf die Note kommt es - mein Eindruck - nicht so stark an wie auf den internationalen Hintergrund (Sprachen, Auslandsaufenthalte etc.). Zudem spielt der Monat der Bewerbung eine große Rolle (viele Standorte haben nicht mehr als 1-2 Plätze, wenn die schon vergeben sind (weil diese Leuten in den Vormonat vergeben wurden), dann bekommt man seinen Wunsch nicht.
Außerdem: reine Bewerbungen in Städten wie "Madrid, Paris, London" haben natürlich geringere Chancen als Bewerber, die mehrere Standorte angeben (und etwa spanischsprachige Standorte berücksichtigen können).
Ich hatte zum Zeitpunkt der Bewerbung beim AA keinerlei Auslandserfahrung und spreche abgesehen von Englisch auch keine andere Fremdsprache. Wurde trotzdem genommen für eine Hauptstadt innerhalb der EU. Entweder hatten die nur wenige Bewerber oder die Examensnote (12,x) zählt doch wesentlich.
Kenne mehrere die mit VB abgelehnt wurden, andere mit ausreichend dafür genommen - wahrscheinlich kommt es einfach auch auf Glück an. Evtl. auch gut nachgewiesen im Schreiben, dass Motivation besteht und es war halt noch ein Platz dort offen. Die Note wird bestimmt in die Bewertung einfließen, wie stark kann einem dann nur das AA beantworten^^