22.03.2021, 01:32
(22.03.2021, 00:50)Gast schrieb: Theoretisch könnte man auch einmal das weibliche und einmal das männliche Geschlecht wählen.
Nein, wegen der Relativpronomen, Partizipien und allem anderen, das genusabhängig dekliniert wird.
Zumindest bei Pluralformen ist allein die Verwendung des maskulinen Genus sprachlich richtig.
22.03.2021, 08:57
Wer gendern will, kann gendern, wer es nicht macht, sollte sich nicht dafür rechtfertigen müssen oder gar Repressalien befürchten. Wenn unser Direktor jetzt in E-Mails u.a. Justizwachtmeister*innen schreibt, finde ich das bedenklich. Die Sprache wird geändert, ohne dass die Sprache geändert wird. Wer nicht mitmacht, ist reaktionär, frauen- und *feindlich. Muss ich meine Urteile demnächst geschlechtsneutral formulieren?
22.03.2021, 09:35
(22.03.2021, 08:57)GastNRW23 schrieb: Wer gendern will, kann gendern, wer es nicht macht, sollte sich nicht dafür rechtfertigen müssen oder gar Repressalien befürchten. Wenn unser Direktor jetzt in E-Mails u.a. Justizwachtmeister*innen schreibt, finde ich das bedenklich. Die Sprache wird geändert, ohne dass die Sprache geändert wird. Wer nicht mitmacht, ist reaktionär, frauen- und *feindlich. Muss ich meine Urteile demnächst geschlechtsneutral formulieren?
Warum ist es bedenklich wenn der Direktor so schreibt? Nach deiner Argumentation wäre es doch nur dann bedenklich, wenn er auch von allen anderen fordern würde so zu schreiben? Und dass er das fordert scheint mir erst mal eine Unterstellung zu sein...
Ich persönlich schreibe so (oder nutze eine andere Art des genderns) aber ich fordere das von niemand anderem ein. Ich finde es auch falsch, wenn Leute gendern, weil sie irgendwelche gesellschaftlichen oder rechtlichen Repressalien fürchten. Denn vor ein paar Jahren konnte man sich ziemlich sicher sein, dass bei einem Arbeitgeber, der z.B. den Genderstern verwendet eine LGBTQ-freundliche Stimmung herrscht. Heute muss man leider eher vermuten, dass alle inklusive der Leitungsebene vom eigenen gendern massiv genervt sind und abweichenden Geschlechtsidentitäten in Wahrheit eher skeptisch gegenüber stehen.
22.03.2021, 09:39
(22.03.2021, 09:35)Gast schrieb:(22.03.2021, 08:57)GastNRW23 schrieb: Wer gendern will, kann gendern, wer es nicht macht, sollte sich nicht dafür rechtfertigen müssen oder gar Repressalien befürchten. Wenn unser Direktor jetzt in E-Mails u.a. Justizwachtmeister*innen schreibt, finde ich das bedenklich. Die Sprache wird geändert, ohne dass die Sprache geändert wird. Wer nicht mitmacht, ist reaktionär, frauen- und *feindlich. Muss ich meine Urteile demnächst geschlechtsneutral formulieren?
Warum ist es bedenklich wenn der Direktor so schreibt? Nach deiner Argumentation wäre es doch nur dann bedenklich, wenn er auch von allen anderen fordern würde so zu schreiben? Und dass er das fordert scheint mir erst mal eine Unterstellung zu sein...
Ich persönlich schreibe so (oder nutze eine andere Art des genderns) aber ich fordere das von niemand anderem ein. Ich finde es auch falsch, wenn Leute gendern, weil sie irgendwelche gesellschaftlichen oder rechtlichen Repressalien fürchten. Denn vor ein paar Jahren konnte man sich ziemlich sicher sein, dass bei einem Arbeitgeber, der z.B. den Genderstern verwendet eine LGBTQ-freundliche Stimmung herrscht. Heute muss man leider eher vermuten, dass alle inklusive der Leitungsebene vom eigenen gendern massiv genervt sind und abweichenden Geschlechtsidentitäten in Wahrheit eher skeptisch gegenüber stehen.
„Abweichende Geschlechtsidentitäten“. Wenn ich das schon lese
22.03.2021, 09:40
(22.03.2021, 00:50)Gast schrieb: Mir ist das mit dem Gendern eigentlich egal. Ich hoffe nur, dass man sich schleunigst auf verständliche Regeln einigt. Hatte mich letztens mit einer Norm auseinandersetzen müssen, die durch die beiderseitige Verwendung von Geschlechterbezeichnungen derart unverständlich war, dass ich mir die Vorschrift erstmal in Word kopieren und dann zurechtstreichen musste; das geht m.E. gar nicht. Meinetwegen - ich bin ein Mann - könnte man in Zukunft auch nur die weibliche Bezeichnung nehmen. Als zum Beispiel: Durch den Kaufvertrag wird die Verkäuferin einer Sache verpflichtet, der Käuferin die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Theoretisch könnte man auch einmal das weibliche und einmal das männliche Geschlecht wählen. Hauptsache es bleibt verständlich.
Man könnte es auch einfach so lassen, wie es jetzt ist.
22.03.2021, 11:18
Immer wenn mir einer ankommt und meint, man müsste jetzt Gesetze gendern, mache ich das gerne mal am Beispiel des Art. 69 III GG:
"Auf Ersuchen des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin oder des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ein Bundesminister oder eine Bundesministerin verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines oder seiner Nachfolgers oder Nachfolgerin weiterzuführen."
Zumindest in rechtlichen Schriften muss das generische Maskulinum weiterhin Bestand haben.
"Auf Ersuchen des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin oder des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ein Bundesminister oder eine Bundesministerin verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines oder seiner Nachfolgers oder Nachfolgerin weiterzuführen."
Zumindest in rechtlichen Schriften muss das generische Maskulinum weiterhin Bestand haben.
22.03.2021, 12:20
(21.03.2021, 22:53)Gast schrieb: Die Debatte kocht aktuell so, weil der ÖRR in Teilen damit angefangen hat. Also mit dieser lächerlichen Pause zwischen dem eigentlichen Wort und dem darauffolgenden "innen".
Richtig. Auslöser sind die wiederholten Entscheidungen des BVerfG zur Gleichstellung, letztendlich jene zum "dritten Geschlecht", die damit umgesetzt werden. Aufgrund deren Gesetzeskraft dürften diese durchaus Einfluss auf die Fassung von Rechtstexten haben.
22.03.2021, 12:33
Keine ganz neue Entwicklung in der Juristerei. Erinnere mich an eine ÖR-Klausur im Zweiten, wo ich irgendwelche durchgegenderten Vorschriften zum Beamtenrecht auslegen musste. Dank ständiger Doppelungen völlig unleserlich. Für Rechtsanwender und Bürger wird das ohnehin nicht einfache Verständnis von Normen noch schwieriger. Praktischer Nutzen null. Aber das interessiert den/die Gendertrulla in der Leitungsebene natürlich nicht. Es geht einzig und allein darum, das eigene Wahngebilde politisch durchzudrücken. Verantwortungsvolle Staatslenkung? Guter Witz.
Als Anwalt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht habe ich auch mit gegenderten Ausschreibungsunterlagen zu tun. Auch hier eine einzige Katastrophe für das Leseverständnis. Alle Beteiligten sind genervt. Aber es müssen halt irgendwelche Vorgaben von oben beachtet werden.
Dass einige Wirtschaftskanzleien aus Opportunitätsgründen auf den Zug aufspringen, eh sie schlechte PR risikieren, ist auch nicht überraschend.
Es ist halt eine Blase von Rückgratlosen, die sich von ein paar Hysteriker*innen vorführen und schikanieren lässt. Auf das normale Leben wird sich das ähnlich wenig auswirken wie die Sprachcodizes der Kommunisten.
Als Anwalt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht habe ich auch mit gegenderten Ausschreibungsunterlagen zu tun. Auch hier eine einzige Katastrophe für das Leseverständnis. Alle Beteiligten sind genervt. Aber es müssen halt irgendwelche Vorgaben von oben beachtet werden.
Dass einige Wirtschaftskanzleien aus Opportunitätsgründen auf den Zug aufspringen, eh sie schlechte PR risikieren, ist auch nicht überraschend.
Es ist halt eine Blase von Rückgratlosen, die sich von ein paar Hysteriker*innen vorführen und schikanieren lässt. Auf das normale Leben wird sich das ähnlich wenig auswirken wie die Sprachcodizes der Kommunisten.
22.03.2021, 12:49
(22.03.2021, 12:20)Gast schrieb:(21.03.2021, 22:53)Gast schrieb: Die Debatte kocht aktuell so, weil der ÖRR in Teilen damit angefangen hat. Also mit dieser lächerlichen Pause zwischen dem eigentlichen Wort und dem darauffolgenden "innen".
Richtig. Auslöser sind die wiederholten Entscheidungen des BVerfG zur Gleichstellung, letztendlich jene zum "dritten Geschlecht", die damit umgesetzt werden. Aufgrund deren Gesetzeskraft dürften diese durchaus Einfluss auf die Fassung von Rechtstexten haben.
Wobei das durch z.B. "Zuschauer:innen" ja gerade nicht umgesetzt wird, da hier nur in binärer Form M und W ausdrücklich genannt werden, während D nur mitgemeint ist.
Im Ergebnis kann also auch ein umfassendes Mitmeinen erfolgen, da man dann wenigstens nicht exklusiv D diskriminiert wird, sondern alle Geschlechter gleichermaßen betroffen sind.
22.03.2021, 12:54
Bei manchen unternehmensinternen Dokumenten sehe ich manchmal Eingangs einen kurzen „Disclaimer“, dass im Dokument aus sprachlichen Gründen die männliche Form verwendet wird, aber natürlich auch w und d mitgemeint sind.
Vielleicht wäre so ein Disclaimer am Anfang eines jeden Gesetztes eine kleine Abhilfe.
Vielleicht wäre so ein Disclaimer am Anfang eines jeden Gesetztes eine kleine Abhilfe.