14.11.2024, 20:50
Sehr merkwürdige Klausur nach meinem Empfinden. Basiert größtenteils wohl auf diesem Urteil: VG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - 8 K 4679/19
14.11.2024, 20:58
Der Durchgang ist einfach nur wierd. Mal schauen was uns morgen erwartet!
Noch 1 Mal Schlafen Leute!
Noch 1 Mal Schlafen Leute!
14.11.2024, 21:32
(14.11.2024, 20:50)HessenNov24 schrieb: Sehr merkwürdige Klausur nach meinem Empfinden. Basiert größtenteils wohl auf diesem Urteil: VG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - 8 K 4679/19
gelesen und finde es schwierig, wie glatt hier über die Zulässigkeit gemäht wurde. Woher nimmt der Kläger hier denn bitte die Befugnis, sich gegen die Feststellung der Nichtigkeit des VA zu wenden? Die hat selbst keine Rechtsfolgen für ihn, auf ihr beruht auch der Rückforderungsbescheid nicht, sondern auf der Nichtigkeit selbst bzw am Fehlen eines VA überhaupt.
15.11.2024, 18:58
15.11.2024, 19:42
16.11.2024, 18:37
(15.11.2024, 19:42)Katinrw24 schrieb:Glückwunsch! Hoffe hast den Erfolg schön mit deinen Freunden gefeiert, während du um 18.42 Uhr am Tag der letzten Klausur ins Forum schreibst:):)(14.11.2024, 20:50)HessenNov24 schrieb: Sehr merkwürdige Klausur nach meinem Empfinden. Basiert größtenteils wohl auf diesem Urteil: VG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - 8 K 4679/19
Krass, ich habs 1:1 wie im Urteil und auch den Tenor genau so
16.11.2024, 20:39
(16.11.2024, 18:37)NiklasNRW schrieb:Hör nicht auf ihn Kati, hast du gut gemacht. Ich kann aber auch nach Recherche nichts dazu finden, warum hier eine Klagebefugnis angenommen wurde hinsichtlich Ziffer 1. Werde ich dann wohl erst bei der Korrektur erfahren(15.11.2024, 19:42)Katinrw24 schrieb:Glückwunsch! Hoffe hast den Erfolg schön mit deinen Freunden gefeiert, während du um 18.42 Uhr am Tag der letzten Klausur ins Forum schreibst:):)(14.11.2024, 20:50)HessenNov24 schrieb: Sehr merkwürdige Klausur nach meinem Empfinden. Basiert größtenteils wohl auf diesem Urteil: VG Köln, Urteil vom 19.01.2023 - 8 K 4679/19
Krass, ich habs 1:1 wie im Urteil und auch den Tenor genau so
16.11.2024, 22:40
Wie lief die letzte Klausur bei euch? Was habt ihr so geprüft und zu welchem Ergebnis seit ihr gekommen? Klage oder Mandantenschreiben?
Erstmal geschafft Leute
Erstmal geschafft Leute
16.11.2024, 22:57
(16.11.2024, 22:40)frodo schrieb: Wie lief die letzte Klausur bei euch? Was habt ihr so geprüft und zu welchem Ergebnis seit ihr gekommen? Klage oder Mandantenschreiben?Eigentlich nur das, was im SV vorgegeben war. Was naturschutzrechtlicher Bestandsschutz ist, konnte man natürlich nicht wissen und ob man Baurecht hier übertragen kann.
Erstmal geschafft Leute
Ich habe zu beidem gesagt muss weg und Mandantenschreiben gemacht. Argument: sonst könnte die Behörde nicht naturrechtmäßige Zustände herstellen durch Beseitigungsverfügung, wenn man immer das Werk komplett erneuern könnte. Du?
17.11.2024, 11:16
Ich bin auch dazu gekommen, dass die Beseitigungsverfügung für die Hütte und den Zaun rechtmäßig ist. Das war das Ergebnis von meiner Prüfung. Aber so vom Bauchgefühl fände ich es seltsam in so einem Fall den Abriss zu verfügen, weil das ja eigentlich keine umweltschädlichen Einrichtungen sind.
Aber in dem § 14 NatSchG NRW stand ja dass jede Bauliche Anlage einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG darstellt. Deswegen wüsste ich auch nicht, wie man das anders argumentieren sollte.
Noch ne andere Frage: Habt ihr bei S 1 §§ 212, 13 und die Garantenstellung bejaht?
Aber in dem § 14 NatSchG NRW stand ja dass jede Bauliche Anlage einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG darstellt. Deswegen wüsste ich auch nicht, wie man das anders argumentieren sollte.
Noch ne andere Frage: Habt ihr bei S 1 §§ 212, 13 und die Garantenstellung bejaht?