06.06.2020, 20:16
Das Problem bei mir war auch einfach dass diese scheiße Testamentsvollstreckungssache + notarielle Unterwerfungserklärung + Klauselproblematik so viel Aufmerksamkeit und Zeit gekostet hat dass ich an allen Enden Fehler gemacht habe
Habe ihm Rahmen des 829,835,836 ZPO zum Beispiel ausführlich 850b und seinen II ZPO geprüft und den 851 ZPO obwohl dass ja nicht eine anfechtbarkeit begründet. Und auf die zustellung nur knapp auf 178 abgestellt.
Habe 768 zusätzlich kumulativ angenommen obwohl ich mir am Abend vor der Klausur noch eingetrichtert habe dass 732 für formellen kack gilt und nicht 768.
Und der ganze Höhepunkt dieser Misere ist einen Titel nach 371 bgb analog einer schuldnerin zurückzugeben obwohl der noch für fünf Monate Geltung beansprucht.
Mich ärgert das so maßlos und tierisch...never werden das 4 Punkte.....
Habe ihm Rahmen des 829,835,836 ZPO zum Beispiel ausführlich 850b und seinen II ZPO geprüft und den 851 ZPO obwohl dass ja nicht eine anfechtbarkeit begründet. Und auf die zustellung nur knapp auf 178 abgestellt.
Habe 768 zusätzlich kumulativ angenommen obwohl ich mir am Abend vor der Klausur noch eingetrichtert habe dass 732 für formellen kack gilt und nicht 768.
Und der ganze Höhepunkt dieser Misere ist einen Titel nach 371 bgb analog einer schuldnerin zurückzugeben obwohl der noch für fünf Monate Geltung beansprucht.
Mich ärgert das so maßlos und tierisch...never werden das 4 Punkte.....
06.06.2020, 20:21
(06.06.2020, 20:16)Gast schrieb: Das Problem bei mir war auch einfach dass diese scheiße Testamentsvollstreckungssache + notarielle Unterwerfungserklärung + Klauselproblematik so viel Aufmerksamkeit und Zeit gekostet hat dass ich an allen Enden Fehler gemacht habe
Habe ihm Rahmen des 829,835,836 ZPO zum Beispiel ausführlich 850b und seinen II ZPO geprüft und den 851 ZPO obwohl dass ja nicht eine anfechtbarkeit begründet. Und auf die zustellung nur knapp auf 178 abgestellt.
Habe 768 zusätzlich kumulativ angenommen obwohl ich mir am Abend vor der Klausur noch eingetrichtert habe dass 732 für formellen kack gilt und nicht 768.
Und der ganze Höhepunkt dieser Misere ist einen Titel nach 371 bgb analog einer schuldnerin zurückzugeben obwohl der noch für fünf Monate Geltung beansprucht.
Mich ärgert das so maßlos und tierisch...never werden das 4 Punkte.....
Meinte nichtigkeit und nicht anfechtbarkeit
07.06.2020, 11:58
Kurze Frage, bzgl. des Tatbestands in der Z3 Klausur, habt ihr da auch nur unstreitiges und Rechtsansichten aufgeführt oder auch streitige Tatsachen. Da ich ewig für die Entscheidungsgründe gebraucht habe, hab ich nicht viel über den Tatbestand nachgedacht.
08.06.2020, 15:36
Hey zusammen. Das wart wieder mal richtig hart.
Musste man hier theoretisch § 833 und § 834 prüfen?
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen.
Musste man hier theoretisch § 833 und § 834 prüfen?
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen.
08.06.2020, 15:41
Es scheint wohl zwei Lager zu geben. Gewillkürte prozessstandschaft und nebenintervention
08.06.2020, 15:46
Wie war der SV heute in NRW?
Tut mir Leid, wie euer Durchgang bisher läuft. Haltet durch!
Tut mir Leid, wie euer Durchgang bisher läuft. Haltet durch!
08.06.2020, 15:47
(08.06.2020, 15:36)Gast schrieb: Hey zusammen. Das wart wieder mal richtig hart.
Musste man hier theoretisch § 833 und § 834 prüfen?
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen.
Denke schon, ist denn die Klägerin "Dritte" iSd 834? Dann haftet der Beklagte ja auch neben den Haltern bei Verschulden immer wenn die Pferde untereinander verletzten
08.06.2020, 16:15
Hat jemand die gewillkürte prozessstandschaft angenommen ?
08.06.2020, 16:21
§ 834 erscheint mir abwegig. Ersetzt nur Haftung ggü Drittem, nicht ggü Tierhalter.
Wäre nicht sogar NI bzgl. Hauptstreit möglich und gewillkürte Prozessstandschaft für W-Kl? Im Putze steht, dass sich beides nicht ausschließt.
Ich habe aber leider auch gewillkürte Prozessstandschaft angenommen. In der Literatur ist umstritten, ob das auf Beklagtenseite überhaupt möglich ist. der BGH hat sich noch nie dazu geäußert anscheinend. Also dürfte vieles vertretbar sein.
"Eine gewillkürte Prozessstandschaft auf der Beklagtenseite ist unzulässig (Zöller/Althammer Vor § 50 Rn. 39; Musielak/Voit/Weth Rn. 25; aA Stein/Jonas/Bork Vor § 50 Rn. 56; offengelassen BGH NJW 1983, 684 (685); NJW-RR 1995, 873)."
(BeckOK ZPO/Hübsch, 36. Ed. 1.3.2020, ZPO § 51 Rn. 46)
Wäre nicht sogar NI bzgl. Hauptstreit möglich und gewillkürte Prozessstandschaft für W-Kl? Im Putze steht, dass sich beides nicht ausschließt.
Ich habe aber leider auch gewillkürte Prozessstandschaft angenommen. In der Literatur ist umstritten, ob das auf Beklagtenseite überhaupt möglich ist. der BGH hat sich noch nie dazu geäußert anscheinend. Also dürfte vieles vertretbar sein.
"Eine gewillkürte Prozessstandschaft auf der Beklagtenseite ist unzulässig (Zöller/Althammer Vor § 50 Rn. 39; Musielak/Voit/Weth Rn. 25; aA Stein/Jonas/Bork Vor § 50 Rn. 56; offengelassen BGH NJW 1983, 684 (685); NJW-RR 1995, 873)."
(BeckOK ZPO/Hübsch, 36. Ed. 1.3.2020, ZPO § 51 Rn. 46)
08.06.2020, 16:33
Kann einer mal grob den SV skizzieren für Mitlesende, falls Zeit ? :-) Ansonsten alles Gute für die weiteren Klausuren!!!!!


