09.05.2023, 17:31
Ich weiß nicht, wie diese Klausuren in 5h zu bewältigen sein sollen.
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..
09.05.2023, 17:42
(09.05.2023, 17:31)jurx96 schrieb: Ich weiß nicht, wie diese Klausuren in 5h zu bewältigen sein sollen.
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..
Das ist beides richtig und demotiviert ungemein. Lässt die Aussagefähigkeit der Noten - die ohnehin bedenklich ist - in den Keller fallen. Es kann nur noch "zu oberflächlich" oder "XY fehlt" als Korrekturanmerkungen geben. Das weiß man schon in der Klausur.
09.05.2023, 17:57
(09.05.2023, 17:42)ColbyCovington (NRW) schrieb:(09.05.2023, 17:31)jurx96 schrieb: Ich weiß nicht, wie diese Klausuren in 5h zu bewältigen sein sollen.
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..
Das ist beides richtig und demotiviert ungemein. Lässt die Aussagefähigkeit der Noten - die ohnehin bedenklich ist - in den Keller fallen. Es kann nur noch "zu oberflächlich" oder "XY fehlt" als Korrekturanmerkungen geben. Das weiß man schon in der Klausur.
Wie werden denn die Klausuren benotet? Wenn der Schnitt bei 5,6 Punkten liegt, dürfte man sich mit gravierenden materiellen oder prozessualen Mängeln bereits ins Aus schießen - oder?
09.05.2023, 18:01
(09.05.2023, 17:57)jurx96 schrieb:(09.05.2023, 17:42)ColbyCovington (NRW) schrieb:(09.05.2023, 17:31)jurx96 schrieb: Ich weiß nicht, wie diese Klausuren in 5h zu bewältigen sein sollen.
Bis jetzt war jede Klausur voller Fehler, die mir nicht passiert wären, wenn ich nachgedacht hätte..
Das ist beides richtig und demotiviert ungemein. Lässt die Aussagefähigkeit der Noten - die ohnehin bedenklich ist - in den Keller fallen. Es kann nur noch "zu oberflächlich" oder "XY fehlt" als Korrekturanmerkungen geben. Das weiß man schon in der Klausur.
Wie werden denn die Klausuren benotet? Wenn der Schnitt bei 5,6 Punkten liegt, dürfte man sich mit gravierenden materiellen oder prozessualen Mängeln bereits ins Aus schießen - oder?
Ein Fehler = maximal 4 Punkte; natürlich nicht!
Man sollte sich nicht verrückt machen. Sicherlich wird es Korrektoren geben, die bei jeder Kleinigkeit rumheulen und mangelnde Praxistauglichkeit attestieren; das ist dann aber ein Fall für die Prüfungsanfechtung.
Ich finde, wenn man sich mal (insbesondere Seite 2) der Jahresstatistik des LJPA Düsseldorf ansieht, dann kann man relativ entspannt durchatmen, solange man keine Analogie im Strafrecht erfindet oder sämtliche Probleme völlig unvertretbar/gar nicht löst:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...r/2022.pdf
09.05.2023, 19:17
stimmt es, dass man bereits mit 3 bestandenen Klausuren ( und 3,5 Punkten im Schnitt) zur mündlichen zugelassen wird? Oder muss man 4 Klausuren bestehen? Meines Wissens reichen 3, da wir ja noch unter das alte JAG NRW fallen.
09.05.2023, 19:37
Ich glaube, jeder macht im Examen aus Stress, Nervösität und wegen massiven Zeitdrucks „dumme“ Fehler, die einem normalerweise niemals passieren (würden). Wenn man an „normale“ Korrektoren gerät, dann wissen die das auch und werde dich nicht für jeden Fehler (auch größere) durchfallen lassen. Wie schlimm der einzelner Fehler letztendlich wiegt, liegt dann einfach nur am Korrektor - Glück oder Pech. Also erstmal abwarten! So schnell wird man nicht durchfallen, weil es allen letztendlich gleich geht und niemand die perfekte Klausur geschrieben haben wird.
Meine auch 3 Klausuren bestehen und im Schnitt 3,5 Punkte für die Zulassung zur Mündlichen.
Meine auch 3 Klausuren bestehen und im Schnitt 3,5 Punkte für die Zulassung zur Mündlichen.
09.05.2023, 19:52
Meine Klageerwiderung heute ist auch nur hingekritzelt und total unvollständig, habe nur die Anträge noch ordentlich hinbekommen. Das Gutachten dagegen müsste relativ okay sein. Mein ihr es hat trotzdem gereicht?
09.05.2023, 20:15
(09.05.2023, 19:52)gastnrw12345 schrieb: Meine Klageerwiderung heute ist auch nur hingekritzelt und total unvollständig, habe nur die Anträge noch ordentlich hinbekommen. Das Gutachten dagegen müsste relativ okay sein. Mein ihr es hat trotzdem gereicht?
Ich hab auch bei meiner widerklage nicht mehr erwähnt dass es sich ja um ne streitgenössische handelt, ärgert mich einfach so sehr, aber es war an so viel zu denken…hoffe auch dass das nicht allzu schwer wiegt wenn der Rest soweit stimmt…habt ihr auch bei dem VU gesagt unzulässig Bzw nicht wirksam weil nicht an den PB zugestellt wurde?
09.05.2023, 21:21
Ich denke nicht, dass man durchfällt, nur weil etwas unvollständig ist oder etwas fehlt. Ist denke ich bei der Mehrheit der Fall.
Das VU ist bei mir in nicht gesetzlicher Weise ergangen, also hätte nicht ergehen dürfen, weil die Verfügung und die Klage nicht an den PB trotz Vollmacht zugestellt wurden, also die Frist gar nicht zu laufen begann. Das VU selbst wurde aber wirksam an den PB zugestellt.
Im Kommentar stand etwas von wegen, dass auch bei unzulässigem VU der Einspruch statthaft und einzulegen ist, und es sich dann aber auf die Kosten auswirkt, die durch die Säumnis entstanden sind
Das VU ist bei mir in nicht gesetzlicher Weise ergangen, also hätte nicht ergehen dürfen, weil die Verfügung und die Klage nicht an den PB trotz Vollmacht zugestellt wurden, also die Frist gar nicht zu laufen begann. Das VU selbst wurde aber wirksam an den PB zugestellt.
Im Kommentar stand etwas von wegen, dass auch bei unzulässigem VU der Einspruch statthaft und einzulegen ist, und es sich dann aber auf die Kosten auswirkt, die durch die Säumnis entstanden sind
09.05.2023, 21:37
(09.05.2023, 21:21)Gast-17 schrieb: Ich denke nicht, dass man durchfällt, nur weil etwas unvollständig ist oder etwas fehlt. Ist denke ich bei der Mehrheit der Fall.Ja sorry so meinte ich, die Frist zur Verteidigung etc hat nicht angefangen zu laufen. Hab’s auch auf 335 gestützt. Ich hab dann auch bei der ZMK nur noch kurz gesagt Einspruch sicherheitshalber und Vollstreckungssxhutzantrag gestellt aber hatte keine Zeit mehr groß darzustellen in der Klageerwiderung.
Das VU ist bei mir in nicht gesetzlicher Weise ergangen, also hätte nicht ergehen dürfen, weil die Verfügung und die Klage nicht an den PB trotz Vollmacht zugestellt wurden, also die Frist gar nicht zu laufen begann. Das VU selbst wurde aber wirksam an den PB zugestellt.
Im Kommentar stand etwas von wegen, dass auch bei unzulässigem VU der Einspruch statthaft und einzulegen ist, und es sich dann aber auf die Kosten auswirkt, die durch die Säumnis entstanden sind