31.10.2019, 16:53
Ich zitiere von der Justiz NRW Seite:
“Die weiteren Voraussetzungen für den richterlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:
So.
“Die weiteren Voraussetzungen für den richterlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:
- vorzugsweise – aber nicht zwingend – Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung”
So.
31.10.2019, 16:55
Staatsdienst guckt immer mehr aufs Zweite als aufs Erste, das ist bundesländerübergreifend so. Und dass man im Zweiten aufgrund der Nachwuchsprobleme nicht zwingend mehr ein VB braucht, weiß mittlerweile (hoffentlich) auch jeder...
31.10.2019, 17:05
Ich berichte auch mal von meinen Erfahrungen.
Ich habe selbst im Ersten "nur" ein sehr hohes befriedigend im Staatsteil, kratze an der 9 und komme mit nem ordentlich Schwerpunkt über die 9 insgesamt. Damit bin ich bei zwei Magic Circle Kanzleien reingekommen und hatte darüber hinaus noch andere Angebote. Hat ehrlich gesagt bisher kein Hahn nach gekräht, wieso da keine glatte 9 aufwärts im Staatsteil steht.
Ich würde behaupten, dass auch eine hohe 7 im Staatsteil (fast) alle Türen öffnet, allerdings fangen unter 8 eventuell einige an, genauer hinzuschauen, wobei das selbst innerhalb ein und derselben Kanzlei schwanken kann (also je nach Fachbereich, Team oder Partner) - das weiß ich von ehemaligen Kollegen und Bekannten, die mir ihre Erfahrungen aus anderen Kanzleien geschildet haben. Es gibt keine pauschale Antwort darauf.
Je nach Bereich ist aber - und da schließe ich mich allen Vorschreibern an - im Zweifel das zweite Examen wichtiger. Ich verweise auf die bereits erwähnte 17/18-Punkte-Regel. Da ist aus meiner Erfahrung die 8 die neue magische Zahl, mit der so gut wie jede Tür offen steht, im Staatsdienst sowieso.
Der pauschalen Aussage, bei 8 + 8 gegen 7 + 11 würde immer derjenige mit dem besseren Staatsteil genommen werden, halte ich auch nur für bedingt haltbar - das mag es geben, aber auch da gibt es sicher schon innerhalb der Kanzlei Unterschiede. Zumal die Bewerber ja ansonsten sicher unterschiedliche Menschen, vielleicht hat derjenige mit 7 + 11 einen exakt zum Fachbereich passenden Schwerpunkt mit entsprechenden Seminararbeiten etc gemacht und der mit 8 + 8 irgendetwas fernab von der Materie im Fachbereich, bei dem er sich bewirbt.
Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass diese super starren Grenzen nicht mehr existieren (... wenn sie das jemals wirklich getan haben).
Zum Verbesserungsversuch. Mit deiner soliden 7,x würde ich es auf jeden Fall nochmal probieren. Irgendjemand sagte mir auch mal, man solle sich die Streuung der Noten anschauen. D.h. wer schriftlich meinetwegen im Schnitt 6,x hat, allerdings 1-2 Ausreißer nach oben darunter sind, der habe vielleicht auch das Potenzial, im Schnitt schriftlich noch höher zu kommen. Wer allerdings mit Ach und Krach 5 Punkte schreibt und dann durch drei sehr nette Prüfer in der Mündlichen die 7 knackt, der sollte es sich überlegen.
Ich stimme dieser "Theorie" nur bedingt zu, da es bei den Klausuren auf so viele Dinge ankommt. Ja, es gibt sicher einige Leute, die schreiben tolle Klausuren, egal, was kommt, aber das sind eben meist all diejenigen, die mit 11+ rausgehen. Alle anderen, auch gute Leute, können bei mieser Tagesform, absoluten persönlichen "Hass-Themen" in gleich mehreren Klausuren, mE auch schnell am unteren Rand der Notenskala im Schriftlichen landen.
Daher mein Tipp: Schreib nochmal, wenn du unzufrieden bist, aber überlege dir gut wie "unzufrieden" du bist, da (s.o.) eine gute 7,x schon ne sehr solide Sache ist. Sofern es finanziell kein großes Problem ist (wobei das im Vergleich zu so manch sonstigen Ausgaben wirklich gut angelegtes Geld ist), dann mach das auf jeden Fall. Du würdest es dir vielleicht nie verzeihen, nicht wenigstens die Chance wahrgenommen zu haben.
So, war jetzt viel Geschwurbel und ich könnte an der ein oder anderen Stelle sicher noch viel mehr schreiben, aber ich hoffe, es hilft.
Schöne Grüße
Ich habe selbst im Ersten "nur" ein sehr hohes befriedigend im Staatsteil, kratze an der 9 und komme mit nem ordentlich Schwerpunkt über die 9 insgesamt. Damit bin ich bei zwei Magic Circle Kanzleien reingekommen und hatte darüber hinaus noch andere Angebote. Hat ehrlich gesagt bisher kein Hahn nach gekräht, wieso da keine glatte 9 aufwärts im Staatsteil steht.
Ich würde behaupten, dass auch eine hohe 7 im Staatsteil (fast) alle Türen öffnet, allerdings fangen unter 8 eventuell einige an, genauer hinzuschauen, wobei das selbst innerhalb ein und derselben Kanzlei schwanken kann (also je nach Fachbereich, Team oder Partner) - das weiß ich von ehemaligen Kollegen und Bekannten, die mir ihre Erfahrungen aus anderen Kanzleien geschildet haben. Es gibt keine pauschale Antwort darauf.
Je nach Bereich ist aber - und da schließe ich mich allen Vorschreibern an - im Zweifel das zweite Examen wichtiger. Ich verweise auf die bereits erwähnte 17/18-Punkte-Regel. Da ist aus meiner Erfahrung die 8 die neue magische Zahl, mit der so gut wie jede Tür offen steht, im Staatsdienst sowieso.
Der pauschalen Aussage, bei 8 + 8 gegen 7 + 11 würde immer derjenige mit dem besseren Staatsteil genommen werden, halte ich auch nur für bedingt haltbar - das mag es geben, aber auch da gibt es sicher schon innerhalb der Kanzlei Unterschiede. Zumal die Bewerber ja ansonsten sicher unterschiedliche Menschen, vielleicht hat derjenige mit 7 + 11 einen exakt zum Fachbereich passenden Schwerpunkt mit entsprechenden Seminararbeiten etc gemacht und der mit 8 + 8 irgendetwas fernab von der Materie im Fachbereich, bei dem er sich bewirbt.
Im Ergebnis kann man wohl sagen, dass diese super starren Grenzen nicht mehr existieren (... wenn sie das jemals wirklich getan haben).
Zum Verbesserungsversuch. Mit deiner soliden 7,x würde ich es auf jeden Fall nochmal probieren. Irgendjemand sagte mir auch mal, man solle sich die Streuung der Noten anschauen. D.h. wer schriftlich meinetwegen im Schnitt 6,x hat, allerdings 1-2 Ausreißer nach oben darunter sind, der habe vielleicht auch das Potenzial, im Schnitt schriftlich noch höher zu kommen. Wer allerdings mit Ach und Krach 5 Punkte schreibt und dann durch drei sehr nette Prüfer in der Mündlichen die 7 knackt, der sollte es sich überlegen.
Ich stimme dieser "Theorie" nur bedingt zu, da es bei den Klausuren auf so viele Dinge ankommt. Ja, es gibt sicher einige Leute, die schreiben tolle Klausuren, egal, was kommt, aber das sind eben meist all diejenigen, die mit 11+ rausgehen. Alle anderen, auch gute Leute, können bei mieser Tagesform, absoluten persönlichen "Hass-Themen" in gleich mehreren Klausuren, mE auch schnell am unteren Rand der Notenskala im Schriftlichen landen.
Daher mein Tipp: Schreib nochmal, wenn du unzufrieden bist, aber überlege dir gut wie "unzufrieden" du bist, da (s.o.) eine gute 7,x schon ne sehr solide Sache ist. Sofern es finanziell kein großes Problem ist (wobei das im Vergleich zu so manch sonstigen Ausgaben wirklich gut angelegtes Geld ist), dann mach das auf jeden Fall. Du würdest es dir vielleicht nie verzeihen, nicht wenigstens die Chance wahrgenommen zu haben.
So, war jetzt viel Geschwurbel und ich könnte an der ein oder anderen Stelle sicher noch viel mehr schreiben, aber ich hoffe, es hilft.
Schöne Grüße
31.10.2019, 17:08
(31.10.2019, 16:53)Gast schrieb: Ich zitiere von der Justiz NRW Seite:
“Die weiteren Voraussetzungen für den richterlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen sind:
- vorzugsweise – aber nicht zwingend – Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung”
So.
Ja, daraus lässt sich aber nicht zwingend rückschließen, dass man auch mit einem befriedigend oder ausreichend im Ersten trotzdem noch eingestellt wird.
Selbstverständlich ist bekannt, dass ein VB nicht mehr zwingend ist, oft reichen 16 insgesamt und natürlich ist das 2. im Vergleich zum 1. wichtiger.
Um zum Thema zurückzukommen: Der PE hat gesagt, er empfindet sein VB mit Staatsteil nicht als Prädikatsexamen; dem stimme ich zu, in meinen Augen ist ein 7,6 + guter Schwerpunkt kein Prädikatsexamen. Dass zwischen 7,6 und 9,0 ein großer Unterschied liegt, sollte allen klar sein. So auch zwischen den verschiedenen Schwerpunkten. Eine große Diskrepanz zeugt außerdem davon, dass der Schwerpunkt im Vergleich zu anderen Schwerpunkten vielleicht auch einfach bessere Noten gab. Dass das fehlende VB des PE nicht heißt, dass der PE ein schlechter Jurist ist, wissen wir alle, da wir alle die vollkommene Willkür hinter der juristischen Notengebung kennen. Dass das auch nicht heißt, dass er keinesfalls in die Justiz kommen wird, wissen wir auch. Natürlich sollte er es - wenn das sein Ziel ist - versuchen. Ich sagte nur, dass ich es für unwahrscheinlich halte.
Trotzdem, wie auch oben schon mehrmals gesagt: Note ist nicht alles, ein VB insgesamt ist eine solide Leistung und du wirst deinen Weg schon gehen. Solltest du sehr unzufrieden sein, bleibt der Verbesserungsversuch.
31.10.2019, 17:20
Früher gab es nur das Zeugnis des ersten Staatsexamens - darauf war der Anteil der Hausarbeit im Gegensatz zu heute mit dem Anteil des Schwerpunkts nicht ersichtlich. Deswegen hätte niemand einem Kandidaten mit 12 in der Hausarbeit und 7,5 in den Klausuren sein vb abgesprochen. Ich persönlich finde erschreckend, dass dies bei der jüngeren Generation anscheinend im Hinblick auf den Schwerpunkt anders gehandhabt wird...
Die Kollegin aus Hessen würde ich dann bitten, zu schreiben wo denn der Staatsteil liegen muss. Denn Kandidaten mit "echtem vb" gibt es nach den verfügbaren Statistiken ja sehr selten, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die Justiz im Hinblick auf die anstehenden Pensionierungen nur auf diese Kandidaten beschränken kann...
Die Kollegin aus Hessen würde ich dann bitten, zu schreiben wo denn der Staatsteil liegen muss. Denn Kandidaten mit "echtem vb" gibt es nach den verfügbaren Statistiken ja sehr selten, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die Justiz im Hinblick auf die anstehenden Pensionierungen nur auf diese Kandidaten beschränken kann...
31.10.2019, 17:21
Vielleicht noch zu der kleinen Diskussion bzgl. des Staatsdienstes.
Es heißt bspw. in Hessen (und so auch in vielen anderen Bundesländern meine ich), man braucht 17 Punkte, aber das zweite darf nicht unter 8 sein - so die offizielle Angebe des Justizministeriums Hessen.
Nun mag es keine Rechtsgrundlage geben, mehr auf den Staatsteil zu schauen, aber nehmen wir doch mal an, es kommen zwei sehr "gleichwertige" Bewerber, beide 17 Punkte in Summe, beide jeweils 9 im Ersten und 8 im Zweiten. Jetzt hat der eine aber nur 6,x im Staatsteil, aber einen Schwerpunkt mit 16 Punkten (hab das jetzt nicht astrein ausgerechnet, alles nur exemplarisch). Der anderen hingegen hat sowohl im Schwerpunkt als auch im Staatsteil glatt 9.
Da spielt die "Rechtsgrundlage" auch keine Rolle mehr, die Entscheidung, wer die besseren Chancen hat, dürfte klar sein. Dennoch halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass beide eingestellt werden, im Gegenteil.
Fakt ist aber auch, dass die beiden Noten während der gesamten Berufslaufbahn eine Rolle spielen können, nicht müssen. Natürlich kommt es drauf an, wer sein Dezernat im Griff hat bei der StA o.ä. Allerdings auch hier: Zwei etwa gleich gute StAe mit ähnlichen Beurteilungen bewerben sich um nen Posten im Justizministerium, Notenkonstellation wie oben beschrieben, verschärfen wir das ganze vielleicht noch so, dass einer der beiden im Zweiten besser war als der anderen - auch da wird höchstwahrscheinlich wohl der mit den besseren Noten genommen. So absurd es (gerade für Nicht-Juristen) klingen mag, aber diese beiden Noten (die ausm zweiten noch viel mehr als die ausm ersten) verfolgen uns das restliche Leben, sofern wir den Jura-Kosmos nicht ein Stück weit verlassen.
So, genug getippt, freue mich auf eine anregende Diskussion!
Es heißt bspw. in Hessen (und so auch in vielen anderen Bundesländern meine ich), man braucht 17 Punkte, aber das zweite darf nicht unter 8 sein - so die offizielle Angebe des Justizministeriums Hessen.
Nun mag es keine Rechtsgrundlage geben, mehr auf den Staatsteil zu schauen, aber nehmen wir doch mal an, es kommen zwei sehr "gleichwertige" Bewerber, beide 17 Punkte in Summe, beide jeweils 9 im Ersten und 8 im Zweiten. Jetzt hat der eine aber nur 6,x im Staatsteil, aber einen Schwerpunkt mit 16 Punkten (hab das jetzt nicht astrein ausgerechnet, alles nur exemplarisch). Der anderen hingegen hat sowohl im Schwerpunkt als auch im Staatsteil glatt 9.
Da spielt die "Rechtsgrundlage" auch keine Rolle mehr, die Entscheidung, wer die besseren Chancen hat, dürfte klar sein. Dennoch halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass beide eingestellt werden, im Gegenteil.
Fakt ist aber auch, dass die beiden Noten während der gesamten Berufslaufbahn eine Rolle spielen können, nicht müssen. Natürlich kommt es drauf an, wer sein Dezernat im Griff hat bei der StA o.ä. Allerdings auch hier: Zwei etwa gleich gute StAe mit ähnlichen Beurteilungen bewerben sich um nen Posten im Justizministerium, Notenkonstellation wie oben beschrieben, verschärfen wir das ganze vielleicht noch so, dass einer der beiden im Zweiten besser war als der anderen - auch da wird höchstwahrscheinlich wohl der mit den besseren Noten genommen. So absurd es (gerade für Nicht-Juristen) klingen mag, aber diese beiden Noten (die ausm zweiten noch viel mehr als die ausm ersten) verfolgen uns das restliche Leben, sofern wir den Jura-Kosmos nicht ein Stück weit verlassen.
So, genug getippt, freue mich auf eine anregende Diskussion!
31.10.2019, 17:24
Könnten bitte alle Staatsbedienstete, die kein VB im ersten haben, hier schreiben, dass sie wegen des zweiten Examens dennoch genommen wurden?
Obwohl, müssen sie nicht. Denn ICH KENNE einige, bei denen es so ist! Die Justiz braucht Leute! (Ich spreche nur für NRW)
Und nein, das ist alles NICHT unwahrscheinlich.
Da braucht man auch nicht zu diskutieren. Das steht auf jeder Homepage und zur Not: ruft doch da mal an! Die freuen sich über euch, wenn ihr im zweiten mindestens 7,76 (!!!) Punkte habt. Nein, das ist kein Märchen!
Obwohl, müssen sie nicht. Denn ICH KENNE einige, bei denen es so ist! Die Justiz braucht Leute! (Ich spreche nur für NRW)
Und nein, das ist alles NICHT unwahrscheinlich.
Da braucht man auch nicht zu diskutieren. Das steht auf jeder Homepage und zur Not: ruft doch da mal an! Die freuen sich über euch, wenn ihr im zweiten mindestens 7,76 (!!!) Punkte habt. Nein, das ist kein Märchen!
31.10.2019, 17:30
(31.10.2019, 17:24)Gast schrieb: Könnten bitte alle Staatsbedienstete, die kein VB im ersten haben, hier schreiben, dass sie wegen des zweiten Examens dennoch genommen wurden?
Obwohl, müssen sie nicht. Denn ICH KENNE einige, bei denen es so ist! Die Justiz braucht Leute! (Ich spreche nur für NRW)
Und nein, das ist alles NICHT unwahrscheinlich.
Da braucht man auch nicht zu diskutieren. Das steht auf jeder Homepage und zur Not: ruft doch da mal an! Die freuen sich über euch, wenn ihr im zweiten mindestens 7,76 (!!!) Punkte habt. Nein, das ist kein Märchen!
Dem stimme ich voll und ganz zu. So habe ich es auch schon oft mitbekommen. Ob es in jedem Bundesland mit 7,76 reicht, kann ich nicht sagen. In Hessen ist 8 die offizielle Angabe.
31.10.2019, 18:04
(31.10.2019, 17:24)Gast schrieb: Könnten bitte alle Staatsbedienstete, die kein VB im ersten haben, hier schreiben, dass sie wegen des zweiten Examens dennoch genommen wurden?
Obwohl, müssen sie nicht. Denn ICH KENNE einige, bei denen es so ist! Die Justiz braucht Leute! (Ich spreche nur für NRW)
Wer behauptet denn ernsthaft, dass man für Staatsdienst ein VB benötigt, noch dazu im ersten Examen? :) Es bleibt dabei: Das zweite Examen ist das wichtigere. Wer da die 8 oder gar 9 knackt, hat gute Chancen, den Beruf des Richters oder Staatsanwalts ergreifen zu können (sofern das erste Examen nicht ein Totalausfall ist).
31.10.2019, 20:52
(31.10.2019, 18:04)Gast schrieb:(31.10.2019, 17:24)Gast schrieb: Könnten bitte alle Staatsbedienstete, die kein VB im ersten haben, hier schreiben, dass sie wegen des zweiten Examens dennoch genommen wurden?
Obwohl, müssen sie nicht. Denn ICH KENNE einige, bei denen es so ist! Die Justiz braucht Leute! (Ich spreche nur für NRW)
Wer behauptet denn ernsthaft, dass man für Staatsdienst ein VB benötigt, noch dazu im ersten Examen? :) Es bleibt dabei: Das zweite Examen ist das wichtigere. Wer da die 8 oder gar 9 knackt, hat gute Chancen, den Beruf des Richters oder Staatsanwalts ergreifen zu können (sofern das erste Examen nicht ein Totalausfall ist).
Das haben hier einige Personen, vor allem auf der letzten und vorletzten Seite, behauptet.
Aber nun sind wir uns ja alle einig, dass dem nicht (mehr) so ist :)