19.11.2018, 21:48
Hallo, mein endgültiges Ergebnis im Ersten ihne Schwerpunkt liegt bei 7,6. Mit Schwerpunkt komme ich auf eine Gesamtnote von 9,0.
Wird mir jetzt ein Strick draus gemacht, weil ich nur erst durch den Schwerpunkt auf 9 komme?
Ich fühle mich auch ehrlich gesagt nicht so, als sei das ein richtiges Prädikat. Ich hoffe aber trotzdem, dass sich mir nicht Türen dadurch verschließen. Ich weiß noch nicht, was ich später machen will.
Wird mir jetzt ein Strick draus gemacht, weil ich nur erst durch den Schwerpunkt auf 9 komme?
Ich fühle mich auch ehrlich gesagt nicht so, als sei das ein richtiges Prädikat. Ich hoffe aber trotzdem, dass sich mir nicht Türen dadurch verschließen. Ich weiß noch nicht, was ich später machen will.
19.11.2018, 22:13
Es kommt drauf an.
Papa und Mama freuen sich dass der Sohn Prädikat hat, aber wissen nicht, dass mit Schwerpunkt über 50 Prozent der Absolventen im 1. Staatsexamen auf ein Vollbefriedigend kommen.
Deshalb wurde in jeder GK bei der ich mich beworben habe ausschließlich auf den Staatsteil (10,X Punkte) geschaut. Wenn ich ehrlich bin habe ich während meiner Zeit als WissMit und Referendar zahlreiche Mitarbeiter kennengelernt, die noch eine bessere Note im Staatsteil hatten. Von daher dürftest du in dem Bereich Probleme haben.
Anders dagegen Verwaltung und Staatsdienst allgemein. Zum einen gäbe es keine rechtliche Grundlage für eine Außerachtlassung. Zum anderen suchen die händeringend Bewerber.
Papa und Mama freuen sich dass der Sohn Prädikat hat, aber wissen nicht, dass mit Schwerpunkt über 50 Prozent der Absolventen im 1. Staatsexamen auf ein Vollbefriedigend kommen.
Deshalb wurde in jeder GK bei der ich mich beworben habe ausschließlich auf den Staatsteil (10,X Punkte) geschaut. Wenn ich ehrlich bin habe ich während meiner Zeit als WissMit und Referendar zahlreiche Mitarbeiter kennengelernt, die noch eine bessere Note im Staatsteil hatten. Von daher dürftest du in dem Bereich Probleme haben.
Anders dagegen Verwaltung und Staatsdienst allgemein. Zum einen gäbe es keine rechtliche Grundlage für eine Außerachtlassung. Zum anderen suchen die händeringend Bewerber.
19.11.2018, 23:00
Entscheidend ist das 2.Examen. Versuch da ein ordentliches Ergebis zu bekommen (mind 8,x besser übet 9) und dieNote im Ersten ist in Ordung. Noch besser: schreib außerdem den Verbesserungsversuch
20.11.2018, 00:03
Ja Über 50% sollen ein VB bekommen!?
Welche Fakenews verbreitest du denn!?
Kenne viele Menschen in Großkanzleien, die kein VB haben. Wo sollen die ganzen Leute auch herkommen!?
Welche Fakenews verbreitest du denn!?
Kenne viele Menschen in Großkanzleien, die kein VB haben. Wo sollen die ganzen Leute auch herkommen!?
20.11.2018, 01:19
Mit Schwerpunkt liegt die Quote der Prädikate laut Statistik des BJM bei ca 33%.
Es gab vor Einführung des Schwerpunktes auch Jahrgänge mit einer Prädikatsquote von bis zu 25 %, war meistens aber zwischen 10 unf 20.
Es gab vor Einführung des Schwerpunktes auch Jahrgänge mit einer Prädikatsquote von bis zu 25 %, war meistens aber zwischen 10 unf 20.
20.11.2018, 10:48
(19.11.2018, 22:13)Gast schrieb: Es kommt drauf an.
Papa und Mama freuen sich dass der Sohn Prädikat hat, aber wissen nicht, dass mit Schwerpunkt über 50 Prozent der Absolventen im 1. Staatsexamen auf ein Vollbefriedigend kommen.
Deshalb wurde in jeder GK bei der ich mich beworben habe ausschließlich auf den Staatsteil (10,X Punkte) geschaut. Wenn ich ehrlich bin habe ich während meiner Zeit als WissMit und Referendar zahlreiche Mitarbeiter kennengelernt, die noch eine bessere Note im Staatsteil hatten. Von daher dürftest du in dem Bereich Probleme haben.
Anders dagegen Verwaltung und Staatsdienst allgemein. Zum einen gäbe es keine rechtliche Grundlage für eine Außerachtlassung. Zum anderen suchen die händeringend Bewerber.
Lass dir nix erzählen. Im 1. Examen haben nur 30% ein VB und besser mit SP.
20.11.2018, 11:32
Moin,
für den Staat gibt es keine Möglichkeit im ersten zwischen Staatsteil und Schwerpunkt zu differenzieren.
Bei Kanzleien ist es eher untypisch - gerade in der gegenwärtigen Marktlage. Es kann aber bei den GK und grds. in Einzelfällen vorkommen, dass Nachfragen aufkommen, insb. wenn die Diskrepanz zwischen Schwerpunkt und Staatsteil all zu groß ist.
Bei 7,6 im Staatsteil dürftest Du für den Großteil der Kanzleien aber in Ordnung sein - es kommt im Zweifelsfall später ja e mehr auf das Assessorexamen an...
Passt denn der Schwerpunkt zum Interessensvertretung? Denn wenn Du ein VB insgesamt und zB nen gut im passenden Schwerpunkt mitbringt, sind viele Kanzleien eher wohlwollend gestimmt. Probleme können sich ergeben, wenn man einen vedmeintlichen Kuschelschwerpunkt (Kriminologie, Rechtsgeschichte) mit einem schwachen Staatsteil kombiniert...
für den Staat gibt es keine Möglichkeit im ersten zwischen Staatsteil und Schwerpunkt zu differenzieren.
Bei Kanzleien ist es eher untypisch - gerade in der gegenwärtigen Marktlage. Es kann aber bei den GK und grds. in Einzelfällen vorkommen, dass Nachfragen aufkommen, insb. wenn die Diskrepanz zwischen Schwerpunkt und Staatsteil all zu groß ist.
Bei 7,6 im Staatsteil dürftest Du für den Großteil der Kanzleien aber in Ordnung sein - es kommt im Zweifelsfall später ja e mehr auf das Assessorexamen an...
Passt denn der Schwerpunkt zum Interessensvertretung? Denn wenn Du ein VB insgesamt und zB nen gut im passenden Schwerpunkt mitbringt, sind viele Kanzleien eher wohlwollend gestimmt. Probleme können sich ergeben, wenn man einen vedmeintlichen Kuschelschwerpunkt (Kriminologie, Rechtsgeschichte) mit einem schwachen Staatsteil kombiniert...
20.11.2018, 12:37
Nan muss allerdings beachten, dass 33% von den bestandenen Examen mit SP Prädikate sind. Würde man die Nichtbesteher mitbeachten, ist die tatsächliche Prädikatsquote deutlich niedriger. Vor Einführung des SP wurde die Quote immer so berechnet, der Prädikatsanteil von allen bestandenen Examen war also viel höher.
Man muss also immer beachten, das durchnittlich 1/3 durfallen.
Man muss also immer beachten, das durchnittlich 1/3 durfallen.
20.11.2018, 12:42
(20.11.2018, 12:37)NordJurist schrieb: Nan muss allerdings beachten, dass 33% von den bestandenen Examen mit SP Prädikate sind. Würde man die Nichtbesteher mitbeachten, ist die tatsächliche Prädikatsquote deutlich niedriger. Vor Einführung des SP wurde die Quote immer so berechnet, der Prädikatsanteil von allen bestandenen Examen war also viel höher.
Man muss also immer beachten, das durchnittlich 1/3 durfallen.
Aber "konkurrieren" kannst Du natürlich nur mit den Kandidaten, die auch bestanden haben. Denn letztendlich ist das für Kanzleien ja entscheidend: wie viele und welche Bewerber habe ich, um mir den "passendsten" Kandidaten heraus zu picken.
21.11.2018, 12:15
Ich arbeite in einer Großkanzlei und ich kann sagen es zählt zu den großen Mythen, dass der Schwerpunkt regelmäßig rausgerechnet wird. Ich glaube, das ist ein Mythos, der vor allem von Leuten verbreitet wird, die ihr VB auch ohne "Hilfe durch den Schwerpunkt" geschafft haben und die glauben, an einem solchen "Schwerpunkt-VB" sei etwas Minderwertiges dran. Es gibt in etlichen Kanzleien überhaupt nur wenige, die die Statistiken zu den Schwerpunkten kennen und verfolgen und deshalb den Schwerpunkt als unwichtig betrachten. Meistens sind das junge Absolventen, aber dieses Wissen ist in etlichen Kanzleien bei den Entscheidern noch nicht angekommen, weil sie selbst ihr Examen nach alten Regeln gemacht haben und keine Statistiken zu den neuen Regeln pauken, wieviele da jetzt wo besser abschneiden (glaube in Bayern ist die Differenz besonders frappierend).
Vor allem aber wird ohnehin stärker auf das zweite Examen geschaut bei einer Einstellung als Anwalt und verkleinert man sich selbst den Bewerberpool, wenn man anfängt, Leute auszuladen, die im ersten Examen ihr VB nur durch den Schwerpunkt erreicht haben. Und den Bewerberpool verkleinern ist schlecht. Am Ende ist wichtig, dass man der Partnerschaft verkaufen kann, dass man seine Standards auch weiterhin nicht senkt (die berühmte "18er-Regel" etwa, wonach beide Examina in Summe 18 Punkte sein müssen und keins schlechter als 8 oder 7,5), aber geeignete Associates zu finden, die nicht nach 1-2 Jahren in den Staatsdienst abhauen, ist schwieriger geworden und man schaut gerne genauer hin. Und da ist gut, wenn man mehr Auswahl hat.
Es gibt sicher auch Fälle, in denen auffällt, dass der Schwerpunkt und der staatliche Teil extrem voneinander abweichen, etwa bei einem gut im Schwerpunkt und einem ausreichend im Staatlichen. Und es gibt dann auch Personaler, denen so etwas auffällt und die kritische Fragen stellen. Aber nur wenige müssen Angst haben, dass man ihr erstes Examen auf ein befriedigend zurückrechnet, wenn es nur mit Schwerpunkt VB und ansonsten befriedigend ist. Eher Angst haben sollte man vor einem zweiten Examen unter 8, wenn man hoch hinaus will. Das ist weniger beeindruckend.
Der Staatsdienst darf sowieso nix rausrechnen, da ist es völlig egal. Da schaut man aber mindestens so sehr auf das zweite Examen.
Vor allem aber wird ohnehin stärker auf das zweite Examen geschaut bei einer Einstellung als Anwalt und verkleinert man sich selbst den Bewerberpool, wenn man anfängt, Leute auszuladen, die im ersten Examen ihr VB nur durch den Schwerpunkt erreicht haben. Und den Bewerberpool verkleinern ist schlecht. Am Ende ist wichtig, dass man der Partnerschaft verkaufen kann, dass man seine Standards auch weiterhin nicht senkt (die berühmte "18er-Regel" etwa, wonach beide Examina in Summe 18 Punkte sein müssen und keins schlechter als 8 oder 7,5), aber geeignete Associates zu finden, die nicht nach 1-2 Jahren in den Staatsdienst abhauen, ist schwieriger geworden und man schaut gerne genauer hin. Und da ist gut, wenn man mehr Auswahl hat.
Es gibt sicher auch Fälle, in denen auffällt, dass der Schwerpunkt und der staatliche Teil extrem voneinander abweichen, etwa bei einem gut im Schwerpunkt und einem ausreichend im Staatlichen. Und es gibt dann auch Personaler, denen so etwas auffällt und die kritische Fragen stellen. Aber nur wenige müssen Angst haben, dass man ihr erstes Examen auf ein befriedigend zurückrechnet, wenn es nur mit Schwerpunkt VB und ansonsten befriedigend ist. Eher Angst haben sollte man vor einem zweiten Examen unter 8, wenn man hoch hinaus will. Das ist weniger beeindruckend.
Der Staatsdienst darf sowieso nix rausrechnen, da ist es völlig egal. Da schaut man aber mindestens so sehr auf das zweite Examen.