01.10.2020, 15:49
(01.10.2020, 14:39)Gast schrieb:(22.02.2020, 16:50)Gast schrieb: Bei mir sieht es wie folgt aus:
- 6,11 + 5,16 in den Examen
- Schwerbehinderung
- kleinere Stadt mit 50k Einwohnern, aber eher ländlich geprägt im Südwesten
- Seit November in der Kanzlei
- 33,6k, aber immerhin werden Kammerbeiträge und anderer Kleinkram von der Kanzlei bezahlt
- FWW-Kanzlei mit allerlei Rechtsgebieten, durchaus interessant, manchmal auch ätzend und langweilig
- knapp 40h, wobei ich bewusst keine Überstunden mache
- Probezeit endet im Sommer, dann ggf. mehr Gehalt
Durchaus kein tolles Gehalt. Bei mir steht aber noch der parallele Verbesserungsversuch aus. Ich hoffe, dass ich dann 2-3 Punkte besser rauskomme oder zumindest eine Note erreiche, mit der ich als Schwerbehinderter in den ÖD rutschen kann.
Ich würde dir raten bei den Bewerbungen erstmal nicht den SB Ausweis anzugeben, wenn man die Behinderung nicht sehen kann. Man wird nur eingeladen, weil die Behörden dazu verpflichtet sind, bekommt dann aber keine Zusage, weil sie ungern Schwerbehinderte einstellen. Du kannst die Behinderung immer noch nach der Probezeit angeben, wenn du den Extraurlaub willst. Aber in der Probezeit brauchen sie keinen Grund, einem zu kündigen.
Ja, das ist im Ergebnis nach mehreren Bewerbungen auch meine Erfahrung: Als Schwerbehinderter kann man den ÖD vergessen, egal was formal im GG oder in den Stellenanzeigen steht. Man wird eingeladen, bekommt Interesse vorgeheuchelt und dann eine Mail, in der man dann lesen kann, dass "leider" ein besser geeigneter Bewerber greifbar war.
Als Schwerbehinderter ist es leichter, sich eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erschleichen als einen Job zu finden.
01.10.2020, 15:52
Hattest du die - für nicht schwerbehinderte - nötige Qualifikation? Ansonsten kann ich das nachvollziehen, sonst eher nicht.
01.10.2020, 16:01
(01.10.2020, 15:49)Gast schrieb:Ist leider wirklich so. Erst als ich meine Schwerbehinderung nicht mehr angegeben habe, wurden mir Jobs angeboten. Hab die Schwerbehinderung dann das erste mal beim Amtsarzt erwähnt, als die nicht mehr hinter die Einstellung zurück konnten.(01.10.2020, 14:39)Gast schrieb:(22.02.2020, 16:50)Gast schrieb: Bei mir sieht es wie folgt aus:
- 6,11 + 5,16 in den Examen
- Schwerbehinderung
- kleinere Stadt mit 50k Einwohnern, aber eher ländlich geprägt im Südwesten
- Seit November in der Kanzlei
- 33,6k, aber immerhin werden Kammerbeiträge und anderer Kleinkram von der Kanzlei bezahlt
- FWW-Kanzlei mit allerlei Rechtsgebieten, durchaus interessant, manchmal auch ätzend und langweilig
- knapp 40h, wobei ich bewusst keine Überstunden mache
- Probezeit endet im Sommer, dann ggf. mehr Gehalt
Durchaus kein tolles Gehalt. Bei mir steht aber noch der parallele Verbesserungsversuch aus. Ich hoffe, dass ich dann 2-3 Punkte besser rauskomme oder zumindest eine Note erreiche, mit der ich als Schwerbehinderter in den ÖD rutschen kann.
Ich würde dir raten bei den Bewerbungen erstmal nicht den SB Ausweis anzugeben, wenn man die Behinderung nicht sehen kann. Man wird nur eingeladen, weil die Behörden dazu verpflichtet sind, bekommt dann aber keine Zusage, weil sie ungern Schwerbehinderte einstellen. Du kannst die Behinderung immer noch nach der Probezeit angeben, wenn du den Extraurlaub willst. Aber in der Probezeit brauchen sie keinen Grund, einem zu kündigen.
Ja, das ist im Ergebnis nach mehreren Bewerbungen auch meine Erfahrung: Als Schwerbehinderter kann man den ÖD vergessen, egal was formal im GG oder in den Stellenanzeigen steht. Man wird eingeladen, bekommt Interesse vorgeheuchelt und dann eine Mail, in der man dann lesen kann, dass "leider" ein besser geeigneter Bewerber greifbar war.
Als Schwerbehinderter ist es leichter, sich eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erschleichen als einen Job zu finden.
01.10.2020, 16:45
01.10.2020, 18:22
(01.10.2020, 16:01)Gast schrieb:(01.10.2020, 15:49)Gast schrieb:Ist leider wirklich so. Erst als ich meine Schwerbehinderung nicht mehr angegeben habe, wurden mir Jobs angeboten. Hab die Schwerbehinderung dann das erste mal beim Amtsarzt erwähnt, als die nicht mehr hinter die Einstellung zurück konnten.(01.10.2020, 14:39)Gast schrieb:(22.02.2020, 16:50)Gast schrieb: Bei mir sieht es wie folgt aus:
- 6,11 + 5,16 in den Examen
- Schwerbehinderung
- kleinere Stadt mit 50k Einwohnern, aber eher ländlich geprägt im Südwesten
- Seit November in der Kanzlei
- 33,6k, aber immerhin werden Kammerbeiträge und anderer Kleinkram von der Kanzlei bezahlt
- FWW-Kanzlei mit allerlei Rechtsgebieten, durchaus interessant, manchmal auch ätzend und langweilig
- knapp 40h, wobei ich bewusst keine Überstunden mache
- Probezeit endet im Sommer, dann ggf. mehr Gehalt
Durchaus kein tolles Gehalt. Bei mir steht aber noch der parallele Verbesserungsversuch aus. Ich hoffe, dass ich dann 2-3 Punkte besser rauskomme oder zumindest eine Note erreiche, mit der ich als Schwerbehinderter in den ÖD rutschen kann.
Ich würde dir raten bei den Bewerbungen erstmal nicht den SB Ausweis anzugeben, wenn man die Behinderung nicht sehen kann. Man wird nur eingeladen, weil die Behörden dazu verpflichtet sind, bekommt dann aber keine Zusage, weil sie ungern Schwerbehinderte einstellen. Du kannst die Behinderung immer noch nach der Probezeit angeben, wenn du den Extraurlaub willst. Aber in der Probezeit brauchen sie keinen Grund, einem zu kündigen.
Ja, das ist im Ergebnis nach mehreren Bewerbungen auch meine Erfahrung: Als Schwerbehinderter kann man den ÖD vergessen, egal was formal im GG oder in den Stellenanzeigen steht. Man wird eingeladen, bekommt Interesse vorgeheuchelt und dann eine Mail, in der man dann lesen kann, dass "leider" ein besser geeigneter Bewerber greifbar war.
Als Schwerbehinderter ist es leichter, sich eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erschleichen als einen Job zu finden.
So macht man das. :D
Geschieht denen recht, die keine Schwerbehinderten einstellen wollen im ÖD. Dann bekommen sie eben welche, die ihre Behinderung verschweigen.
Für Erwerbsminderungsrente muss man ja auch 3 Jahre arbeiten, aber wie, wenn man gar nicht erst eine Stelle bekommt? Soll man dann die Rente von dem mickrigen Gehalt aus dem Ref nehmen? Was ist das? 300 Euro?
01.10.2020, 19:57
...man beachte das Thema und dann geht es hier um Behinderte im ÖD.
01.10.2020, 20:12
(01.10.2020, 19:57)InteressiertamAnwaltsgehalt schrieb: ...man beachte das Thema und dann geht es hier um Behinderte im ÖD.
Du liest hier noch nicht lange, oder? Das ist mal eine ganz spannende Entwicklung, denn sonst landet man spätestens auf Seite 3 eine threads bei der Aufforderung, sich um ein Nur-Notariat zu bewerben, selbst wenn die Ausgangsfrage die Berufstipps bei 2xausreichen betraf :D
02.10.2020, 00:36
Auch wenn es um die Selbstständigkeit geht oder um explizite Fragen zur Arbeit als Anwalt, kommt sehr schnell das Argument man solle sich doch im ÖD bewerben. Da verdient man so und so viel...und dann ist es vorbei mit dem eigentlichenThema :)
02.10.2020, 00:37
(02.10.2020, 00:36)Gast schrieb: Auch wenn es um die Selbstständigkeit geht oder um explizite Fragen zur Arbeit als Anwalt, kommt sehr schnell das Argument man solle sich doch im ÖD bewerben. Da verdient man so und so viel...und dann ist es vorbei mit dem eigentlichenThema :)
Man muss seine Seele ja nicht dem Teufel verkaufen...
02.10.2020, 07:26
(01.10.2020, 12:29)Gast schrieb:(01.10.2020, 12:13)Gast Gast schrieb: Da aber fast alle wohl langfristig die Kombi aus Ehe + 2 Kinder anstreben, lohnt es sich schon auf die Gehälter dann zu schauen. Mag ja sein, dass man als Single die ersten drei Jahre weniger bekommt aber die folgenden 20 Jahre sieht es dann anders aus. ;) daher ein interessanter Punkt, der berücksichtigt werden sollte. Ich bekommt von meinem AG keine Gehaltserhöhung, wenn ich heirate und/oder Kinder bekomme.
Das ist aber schon ein sehr konservativer Ansatz. Ich (w) habe nicht vor, mir Kinder ans Bein zu binden und es sind durchaus einige weitere Juristinnen aus meiner Ref-Gruppe, die freiwillig darauf verzichtet haben. Die Entscheidung muss auch nicht unbedingt etwas mit einer GK-Karriere zu tun haben, sondern einfach, weil man eine andere Lebensplanung hat.
Den ÖD primär wegen Kinderzuschlag zu wählen, den es ja auch nur im Beamtenverhältnis gibt, halte ich für zu kurz gegriffen. Aber tatsächlich ist die Anzahl der Jobs, bei denen man so üppige Nettogehälter hat nicht so weit gestreut. Es kann und will nicht jeder in die GK und auch als Syndikus verdient man nicht automatisch 80k oder 100k zum Einstieg.
Danke!! Mir geht es genauso, keine Kinder und Ehepläne hege ich auch keine.