• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Karriere als Syndikus (Direkteinstieg, Entwicklungsmöglichkeiten)
« 1 2 3 4 5 6 »
Antworten

 
Karriere als Syndikus (Direkteinstieg, Entwicklungsmöglichkeiten)
campingstuhl
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2019
#31
11.11.2025, 16:09
Ich bin 2021 direkt nach dem Referendariat eingestiegen. Hatte im ersten Examen 7,1 und im Zweiten 6,6 Punkte. Die Wahlstation hatte ich aber schon bei dem Unternehmen gemacht und denke, dass das auch der Hebel war um reinzukommen. 

Einstieg waren eine EG13 im IG Metall Tarif. Bin jetzt bei EG14 mit 40 Stunden-Vertrag. Kann man sich ausrechnen was dabei so rumkommt.

Aufstiegsmöglichkeiten sind auf Grund der momentanen Lage absolut nicht vorhanden. Der nächste Schritt wäre dann eine Stelle außerhalb des Tarifs (bisschen mehr Geld + Firmenwagen und höhere Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2025, 16:10 von campingstuhl. Bearbeitungsgrund: Ergänzung )
Suchen
Zitieren
MissJura
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
#32
11.11.2025, 20:44
(11.11.2025, 13:00)Sonnenschein schrieb:  
(11.11.2025, 12:53)Äfes schrieb:  
(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:  
(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:  
(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb:  Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf. 

Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?

"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und  Volljurist.

Ich weiß nicht, wie das an anderen Unis ist, aber wenn Du den Bachelor als Unternehmensjurist in Mannheim machst, schreibst Du den zivilrechtlichen Teil des ersten Examens mit. Da dürfte jemand, der einfach nur zusätzlich noch Örecht und Strafrecht geschrieben hat, keinen großen Vorteil haben. Aber auch dann ist es irgendwie unattraktiv, als Volljurist eine Stelle anzutreten, für die man (in Mannheim) nach dem Bachelor schon hätte aufhören können und sich so vier Jahre gespart hätte, die man schon an Berufserfahrung haben könnte.
Kommt auf das Unternehmen an, dort wo ich aktuell im Verfahren bin arbeitet in der Legal Abteilung keiner mit Bachelor, zumindest nicht auf einer vergleichbaren Position. Die Kollegen haben Bachelor/Master und teilweise zusätzlich Auslands LLM's. Damit kommt man ja auch auf 5-6 Jahre Ausbildung. So gesehen fehlt dann nur 1 Jahr zum Volljuristen, außer man hat länger gebraucht :D

Es besteht meines Erachtens keine direkte Vergleichbarkeit zwischen Bachelor/Master und Abschluss des 2. Staatsexamens, weil diese vom Anforderungsprofil gänzlich verschieden sind. Dabei rede ich vom Ausbildungsverlauf und deren Hürden. Ich finde es sogar lächerlich, das so pauschal zu vergleichen. Beide haben ihre Aufgabenbereiche und Volljuristen sind eben sehr breit aufgestellt und haben die Befähigung zum Richteramt, daran ändert nichts, wenn andere auch fast genau so lange brauchen mit Master und LLM. Mag ja sein, dass ein Physicians Assistant BEREICHE übernehmen darf und kann, die bis vor kurzem NUR dem Arzt mit dem Medizinstudium vorbehalten waren, allerdings macht das den Physicians Assistant nicht zum (breit aufgestellten) Arzt, der nunmal die Approbation hat ;) Genauso sind wir Volljuristen sehr breit aufgestellt, in bestimmten Bereichen können natürlich andere mit Master und LLM spezialisiert sein und mindestens genauso gut sein, ein 2. Staatsexamen ersetzt es ja trotzdem nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2025, 20:44 von MissJura.)
Suchen
Zitieren
AdvocatusDiaboli
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2024
#33
12.11.2025, 22:40
5d II DRiG: 5 Jahre, so auch viele Fakultäten bzw. Landesrecht. 

Erste Juristische Prüfung = Dipl.-Jurist = Diplom = Master 

Je nach Prüfungsordnung würde man inklusive Abschlussprüfungen genug ECTS sammeln, um einen Master verliehen zu bekommen.
Suchen
Zitieren
advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 161
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#34
12.11.2025, 23:04
Ich würde nicht behaupten, dass man die juristische Arbeitsweise nach zwei Semestern drauf hat. Eine sehr große Stärke von Volljuristen ist die tiefe Beherrschung der juristischen Methodik in ihrer ganzen Breite, die u.a. über die Jahre der juristischen Ausbildung und die Vorbereitung auf die Staatsexamina gefestigt und ausgebaut wird. Gerade die Staatsexamina prüfen die Fähigkeit, hochkomplexe, unvorhergesehene Sachverhalte in völlig unterschiedlichen Rechtsgebieten (Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht) strukturiert und fallbezogen unter extremen Zeitdruck zu lösen. Dieses tiefergehende, interdisziplinäre Problembewusstsein ist mehr oder weniger der Kern der "Jura-Denkweise". Das merke ich auch regelmäßig an den Semesterklausuren, die ich an der Uni korrigiere. Man merkt einfach, dass sich die juristische Denkweise vielfach noch nicht etabliert hat und in der Entwicklung befindet. 

Das fundamentale und systematische Verständnis der gesamten Rechtsordnung ist schon ein großer Vorteil eines Volljuristen. Im Unternehmen sind die Rechtsgebiete eben nicht isoliert. Steuerrecht, Compliance und auch Insolvenzrecht - all das hat tiefgreifende Bezüge zum Strafrecht, zum Prozessrecht und zum öffentlichen Recht, die ein Volljurist aufgrund seiner Ausbildung vermutlich eher erkennen sollte. Dieses holistische Verständnis sollte es ermöglichen, bestimmte Risiken eher frühzeitig zu erkennen und vorausschauend zu agieren. Eine große Stärke ist eben auch, dass man im zweiten Staatsexamen die Sichtweise der Praxis kennenlernt. Hier lernt man, wie ein Richter oder Staatsanwalt zu denken und zu entscheiden. Das ist auch gerade dann ein Vorteil, wenn es darum geht, Prozesse zu führen, Rechtsstreitigkeiten zu bewerten oder mit Aufsichtsbehörden zu verhandeln. 

Es gibt auch viele gute Argumente für den Einsatz von Wirtschaftsjuristen, aber auch ein Volljurist bietet viele Vorteile und die Denkweise ist eben doch häufig eine andere. 

Aber mit der Diskussion entfernen wir uns eigentlich vom ursprünglichen Thema.
Suchen
Zitieren
Illegalzession
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2025
#35
13.11.2025, 07:32
Ich habe dieses Jahr ebenfalls mein zweites Staatsexamen abgeschlossen und mich gezielt auf die Suche nach einer Stelle als Syndikus gemacht. Nach mehreren Monaten, einigen Rückschlägen und Bewerbungen habe ich nun endlich eine passende Position in Aussicht.

Mir war von Anfang an wichtig, eine Position als Syndikus zu finden, weil sie aus meiner Sicht den idealen Mix aus einem halbwegs entspannten Arbeitsalltag und guten Karrierechancen bietet. Wie bereits erwähnt, sind die Stellen, die sich auch an Berufseinsteiger richten, sehr rar. Deshalb kann ich nur jedem raten, sich auf sämtliche Positionen zu bewerben, wenn nicht ausdrücklich drei bis fünf Jahre Berufserfahrung o.Ä. gefordert wird. Formulierungen wie „praktische Erfahrung“, „erste Berufserfahrung“ oder ähnlich allgemein gehaltene Anforderungen sollten euch nicht abschrecken. Viele Unternehmen sind da deutlich offener, als es die Ausschreibungen vermuten lassen. Was sicherlich hilft, ist sich nicht auf einen Arbeitsort festzulegen, was natürlich nicht für jeden möglich ist.

Was man ebenfalls nicht unterschätzen darf, ist die Konkurrenz. Der Andrang auf solche Stellen ist enorm. Bereitet euch daher auf die oft mehrstufigen Gespräche vor, als hinge euer Leben davon ab. Ein Stück weit tut es das ja auch ;-)
Suchen
Zitieren
SyndikusRAin
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Sep 2023
#36
13.11.2025, 09:15
Hier mal ein Erfahrungsbericht von mir, der absolut nicht den üblichen Weg darstellt sondern vermutlich auf meinem roten Faden im CV basiert (und, dass ich mich wohl gut verkauft habe):

1. Stex knappes VB (8,9x mit Schwerpunkt), 2. Stex 4,0x, roter Faden im Lebenslauf, Praktika, Referendariat

Berufseinstieg nach mehrmonatiger Suche im öD, TV E13 als Syndikus, seit etwas über 4 Jahren angestellt. Gehalt angefangen bei ca. 55k, nun ca. 70k.

Nun auf der Suche nach neuen Herausforderungen. Vorstellungsgespräch in Unternehmen (weltweit größter Hersteller von xy Produkten) , das meinen roten Faden widerspiegelt, 3 mehrstünde Vorstellungsgespräche, jedoch kein Wort zu meinem schlechten 2. Examen, sondern eigentlich nur zu meinen jetzigen Aufgaben im öD. Ich wollte ca. 90k, verstanden wurde 95k, daraufhin hab ich nur genickt und dachte mir, ich pokere mal etwas. Nach 3 Gesprächen kam nach wenigen Tagen die Zusage, sechsstelliges Fixgehalt + bis zu 15% Boni bei einer ca. 50h Woche (aktuell bin ich bei 38,5h). 

Ich dachte wirklich ich falle vom Glauben ab, nachdem mir im gesamten Studium sowie im Ref ständig gesagt wurde, dass Du ohne VB Taxifahrer wirst. Ich weiß, dass dieses Jobangebot vermutlich nicht der Norm entspricht, ich möchte jedoch allen Mut machen, die an sich zweifeln :) Glaubt an Euch, macht gute Arbeit, und irgendwann wird es belohnt :) Ihr werdet nicht bis ans euer Lebensende auf die Examensnoten reduziert. Vielleicht bei manchen Arbeitgebern schon, aber nicht überall :)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2025, 09:23 von SyndikusRAin.)
Suchen
Zitieren
MissJura
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2023
#37
13.11.2025, 11:35
(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:  
(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:  
(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb:  Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf. 

Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?

"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und  Volljurist.

Das mit dem Masteräquivalent ist nicht meine Meinung, sondern ein Fakt. In Bayern erhält man nämlich ein englisches Dokument zur internationalen Ausweisung, dass das 1. Staatsexamen masteräquivalent ist :) Ist sogar ein offizielles Dokument. Ich glaube, es herrscht kein Spielraum mehr für Meinungen :)

Der Bachelor of Law wird OHNE Abschluss des 1. Staatsexamens verliehen und dient dazu, als Auffangmittel zu dienen. Ich glaube, du hast da etwas durcheinandergebracht.

1. Studium: Alle Klausuren + Seminararbeit = Voraussetzung für Bachelor of Law
2. Examensvorbereitung + Bestehen des 1. Juristischen Staatsexamens = Offizielles Dokument Masteräquivalent

Zwischen 1. und 2. besteht ein himmelweiter Unterschied (was jeder Jurist auch eigentlich wissen sollte), denn nur der Abschluss der Klausuren und Seminararbeit sind weit weg vom Klausuren schreiben im Examen auf Examensniveau. Und da es eben schwer ist, und die Fallhöhe so groß ist, wird sozusagen als Trostpreis der Bachelor of Law angeboten, aber doch nicht als Äquivalent zum 1. Staatsexamen...

Außerdem Scheinklausuren im Bachelor/Master mit einem Volljuristen zu vergleichen ist wirklich krass, tut mir leid. Dazwischen besteht ein mehr als nur ein himmelweiter Unterschied. Das ist jetzt das erste Mal, dass ich mich innerlich auch gegen eine Jurareform aussprechen würde, weil das, was man im 1. und 2. Staatsexamen leisten und können muss, ist sehr weit weg von einer Scheinklausur. Es bringt jetzt auch nichts, das weiter zu erläutern. Das weiß eigentlich jeder, der diese Laufbahn von A bis Z durchlaufen hat.

Gerne kannst du mir aber die Uni nennen, die mit Abschluss (!!!!) des 1. Staatsexamens den Bachelor of Law verleihen will. Sorry, ich hab das Gefühl, dass du keine Ahnung von der Laufbahn des Juristen/ Volljuristen hast.

Wie bereits oben erwähnt, habe ich damals nur mit 1. Examen die Arbeit der Wirtschaftsjuristen übernommen zum Zuarbeiten des RA's, da gerade eben zwischen einer Scheinklausur und dem Staatsexamen ein signifikanter Unterschied besteht. Das war nunmal meine Erfahrung.

Ich bin auf persönlicher Ebene sehr überrascht, dass du diese Sachen total durcheinander schmeißt. Außerdem hast du eine steile These gebracht, dass es sich hierbei um "Meinung" handelt. An der Stelle kann man den juristischen Begriff der "Meinung" nachschlagen und ganz ganz scharf überlegen, ob die vom LJPA festgelegten Abschlüsse eine Meinung oder nicht doch eher eine Tatsache darstellen. An der Stelle grenzt es an ein Absurdum, dass du als "Volljurist" der Meinung bist, Scheinklausuren seien einem Volljuristen äquivalent, da "Unis mit Abschluss des 1. Staatsexamens sogar den Bachelor verleihen wollen..".
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2025, 12:24 von MissJura.)
Suchen
Zitieren
Sonnenschein
Member
***
Beiträge: 95
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2025
#38
13.11.2025, 11:38
(13.11.2025, 07:32)Illegalzession schrieb:  Ich habe dieses Jahr ebenfalls mein zweites Staatsexamen abgeschlossen und mich gezielt auf die Suche nach einer Stelle als Syndikus gemacht. Nach mehreren Monaten, einigen Rückschlägen und Bewerbungen habe ich nun endlich eine passende Position in Aussicht.

Mir war von Anfang an wichtig, eine Position als Syndikus zu finden, weil sie aus meiner Sicht den idealen Mix aus einem halbwegs entspannten Arbeitsalltag und guten Karrierechancen bietet. Wie bereits erwähnt, sind die Stellen, die sich auch an Berufseinsteiger richten, sehr rar. Deshalb kann ich nur jedem raten, sich auf sämtliche Positionen zu bewerben, wenn nicht ausdrücklich drei bis fünf Jahre Berufserfahrung o.Ä. gefordert wird. Formulierungen wie „praktische Erfahrung“, „erste Berufserfahrung“ oder ähnlich allgemein gehaltene Anforderungen sollten euch nicht abschrecken. Viele Unternehmen sind da deutlich offener, als es die Ausschreibungen vermuten lassen. Was sicherlich hilft, ist sich nicht auf einen Arbeitsort festzulegen, was natürlich nicht für jeden möglich ist.

Was man ebenfalls nicht unterschätzen darf, ist die Konkurrenz. Der Andrang auf solche Stellen ist enorm. Bereitet euch daher auf die oft mehrstufigen Gespräche vor, als hinge euer Leben davon ab. Ein Stück weit tut es das ja auch ;-)

Habe jetzt auch als Berufseinsteigerin eine Stelle als Legal Counsel - Syndikus in Aussicht. Zwar sind 40 Stunden vereinbart, aber ich glaube da fallen schon regelmäßig Überstunden an (wenn auch abfeierbar...) und mit dem Gehalt bin ich leider nicht sonderlich zufrieden (etwas über 60k, kein Tarif). Werde es wohl annehmen müssen, mangels guten Alternativen. Das Leben ist einfach so teuer geworden, Mieten, Inflation etc. Ich finde 3k netto ist je nach Region echt nicht angemessen für einen Volljuristen, außer es ist jetzt die größte "Gammel-Stelle" im ÖD wo man im Home Office effektiv 20h arbeitet...
Suchen
Zitieren
Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.333
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#39
13.11.2025, 15:57
(13.11.2025, 09:15)SyndikusRAin schrieb:  Hier mal ein Erfahrungsbericht von mir, der absolut nicht den üblichen Weg darstellt sondern vermutlich auf meinem roten Faden im CV basiert (und, dass ich mich wohl gut verkauft habe):

1. Stex knappes VB (8,9x mit Schwerpunkt), 2. Stex 4,0x, roter Faden im Lebenslauf, Praktika, Referendariat

Berufseinstieg nach mehrmonatiger Suche im öD, TV E13 als Syndikus, seit etwas über 4 Jahren angestellt. Gehalt angefangen bei ca. 55k, nun ca. 70k.

Nun auf der Suche nach neuen Herausforderungen. Vorstellungsgespräch in Unternehmen (weltweit größter Hersteller von xy Produkten) , das meinen roten Faden widerspiegelt, 3 mehrstünde Vorstellungsgespräche, jedoch kein Wort zu meinem schlechten 2. Examen, sondern eigentlich nur zu meinen jetzigen Aufgaben im öD. Ich wollte ca. 90k, verstanden wurde 95k, daraufhin hab ich nur genickt und dachte mir, ich pokere mal etwas. Nach 3 Gesprächen kam nach wenigen Tagen die Zusage, sechsstelliges Fixgehalt + bis zu 15% Boni bei einer ca. 50h Woche (aktuell bin ich bei 38,5h). 

Ich dachte wirklich ich falle vom Glauben ab, nachdem mir im gesamten Studium sowie im Ref ständig gesagt wurde, dass Du ohne VB Taxifahrer wirst. Ich weiß, dass dieses Jobangebot vermutlich nicht der Norm entspricht, ich möchte jedoch allen Mut machen, die an sich zweifeln :) Glaubt an Euch, macht gute Arbeit, und irgendwann wird es belohnt :) Ihr werdet nicht bis ans euer Lebensende auf die Examensnoten reduziert. Vielleicht bei manchen Arbeitgebern schon, aber nicht überall :)

Glückwunsch. Wobei man immer auch die dafür zu leistenden Stunden im Blick haben sollte. Ca. 50h im Unternehmen ist nicht gerade wenig. Bei 100.000 Euro(?) bist du, gerechnet auf 40h, dann auch wieder "nur" bei 80.000 Fixgehalt und bei 38,5h bei 77.000 Euro fix. Das ist in Ordnung, aber auch nicht überragend.

Ich habe mit ein paar Jahren mehr Berufserfahrung nur meine rund 90k, dafür aber auch garantierte 37 Stunden. Überstunden kann ich machen, mach ich auch 1-2 pro Woche für mehr Flexibilität auf dem Gleitzeitkonto (ich habe Kinder), aber ich muss nicht.

Ich will dir das Angebot nicht madig machen. Es ist trotzdem gut und du solltest es annehmen. In den nächsten Jahren wird für dich relevant werden, eine gesunden WLB einzufordern, sofern du Familie gründen möchtest.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2025, 16:14 von Egal_.)
Suchen
Zitieren
RRalf
Junior Member
**
Beiträge: 25
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2025
#40
14.11.2025, 10:18
(13.11.2025, 11:35)MissJura schrieb:  
(11.11.2025, 11:47)MissJura schrieb:  
(11.11.2025, 10:17)Sonnenschein schrieb:  
(11.11.2025, 10:01)advocatus diaboli schrieb:  Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf das Gehalt oder das man letztlich zum Einstieg so viel verdient wie ein ehemaliger Auszubildender. Ich denke aber, dass es für das eigene Selbstwertgefühl nicht gut ist, wenn man auf einer Eben einsteigt, für die ein Studium keine Voraussetzung wäre. Denn dann hätte man sich ein stückweit auch das Staatsexamen "sparen" können. Zumindest bei mir wäre das vermutlich im Hinterkopf. 

Zudem sind die Beförderungsaussichten auch sehr vage und man weiß nicht, ob sich so ein Einstieg wirklich lohnt.
Und wie siehst du das in einem Unternehmen in der Rechtsabteilung auf einer Position die auch von Master Absolventen gemacht werden könnte? Sprich keine gerichtlichen Verfahren, nur internes. Da hat man nicht die Ausbildung im Hinterkopf, und ein guter Master absolvent ist vermutlich ähnlich zu gebrauchen wie ein "schwacher" Volljurist, oder übersehe ich da etwas, vor allem bei dem aktuellen Markt?

"Vermutlich ähnlich zu gebrauchen". Tatsächlich nein. Ich habe vor Jahren damals noch "nur" mit 1. Staatsexamen die Arbeiten der Masterabsolventen ersetzt, weil das Denken eines Juristen anders ist als bei Bachelor/Master Wirtschaftsjura. Bestimmt gibt es aber auch Bereiche, die für diese Absolventen zugeschnitten sind. Fun fact, das 1. Staatsexamen ist ja "Masteräquivalent" und das 2. Staatsexamen kommt bei uns on top. Ich finde die Vergleichbarkeit somit gar nicht gegeben zwischen Masterabsolvent und  Volljurist.

Das mit dem Masteräquivalent ist nicht meine Meinung, sondern ein Fakt. In Bayern erhält man nämlich ein englisches Dokument zur internationalen Ausweisung, dass das 1. Staatsexamen masteräquivalent ist :) Ist sogar ein offizielles Dokument. Ich glaube, es herrscht kein Spielraum mehr für Meinungen :)

Der Bachelor of Law wird OHNE Abschluss des 1. Staatsexamens verliehen und dient dazu, als Auffangmittel zu dienen. Ich glaube, du hast da etwas durcheinandergebracht.

1. Studium: Alle Klausuren + Seminararbeit = Voraussetzung für Bachelor of Law
2. Examensvorbereitung + Bestehen des 1. Juristischen Staatsexamens = Offizielles Dokument Masteräquivalent

Zwischen 1. und 2. besteht ein himmelweiter Unterschied (was jeder Jurist auch eigentlich wissen sollte), denn nur der Abschluss der Klausuren und Seminararbeit sind weit weg vom Klausuren schreiben im Examen auf Examensniveau. Und da es eben schwer ist, und die Fallhöhe so groß ist, wird sozusagen als Trostpreis der Bachelor of Law angeboten, aber doch nicht als Äquivalent zum 1. Staatsexamen...

Außerdem Scheinklausuren im Bachelor/Master mit einem Volljuristen zu vergleichen ist wirklich krass, tut mir leid. Dazwischen besteht ein mehr als nur ein himmelweiter Unterschied. Das ist jetzt das erste Mal, dass ich mich innerlich auch gegen eine Jurareform aussprechen würde, weil das, was man im 1. und 2. Staatsexamen leisten und können muss, ist sehr weit weg von einer Scheinklausur. Es bringt jetzt auch nichts, das weiter zu erläutern. Das weiß eigentlich jeder, der diese Laufbahn von A bis Z durchlaufen hat.

Gerne kannst du mir aber die Uni nennen, die mit Abschluss (!!!!) des 1. Staatsexamens den Bachelor of Law verleihen will. Sorry, ich hab das Gefühl, dass du keine Ahnung von der Laufbahn des Juristen/ Volljuristen hast.

Wie bereits oben erwähnt, habe ich damals nur mit 1. Examen die Arbeit der Wirtschaftsjuristen übernommen zum Zuarbeiten des RA's, da gerade eben zwischen einer Scheinklausur und dem Staatsexamen ein signifikanter Unterschied besteht. Das war nunmal meine Erfahrung.

Du kannst den LL.B. für Juraabbrecher nicht mit einem normalen Bachelor- oder Masterstudium vergleichen.

Das ganze Konzept des Jurastudiums ist darauf ausgerichtet, dass im Staatsexamen gefiltert wird, daher interessieren die Vorleistungen niemanden und es wird eher großzügig durchgewunken. 

Das ist bei nativen Bachelor- und Masterstudiengängen an staatlichen Universitäten nicht der Fall, dort wird durchaus ausgesiebt und der Anspruch an die Abschlussarbeit ist auch höher als an eine Seminararbeit.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3 4 5 6 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus