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Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
Friedman
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Beiträge: 142
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Registriert seit: Nov 2022
#31
18.08.2023, 08:22
(16.08.2023, 12:08)Quaerens schrieb:  Danke für den ausführlichen Beitrag, ist für mich sehr hilfreich. 


Bzgl.  dem sehr knapp zusammenfassen: 
Weißt du ca. wie viel % des Inhalts des Lehrbuchs du dann wirklich extrahiert hast? Oder weißt du ca. wie viel Seiten du pro Stunde oder Tag geschafft hast?
Waren bspw. im Strafrecht die verschiedenen Arten an Kausalitäten (Alternative Kausalität; Kumulative Kausalität; etc.) Teil deiner Zusammenfassung? 

-> Das würde mir ein Gefühl davon verschaffen, wie bzw. in welchem Maße du das Wissen zusammengefasst hast (deswegen diese Fragen). Denn du schreibst deine Schemata haben “ alles nutzlose und sonderbare “ ausgespart. 
Ich denke ich habe gerade Probleme das zu erkennen  Wütend



Und mit dem “zu jedem Thema ein Lehrbuch durcharbeiten” meinst du jedes Rechtsgebiet, oder? Weil ansonsten würde mich mal interessieren, woher du wusstest, zu welchem Thema (z.B. DSL; VA; Anfechtungsklage; etc.) du jetzt immer was im Lehrbuch nachschaust. 


Das Einbetten von Themen in Gruppen bzw. nach Anspruchsaufbau halte ich für sehr sinnvoll und werde ich mir merken, danke. 
Meine finale Zusammenfassung hat so ausgesehen, dass bspw. Strafrecht AT ca. 30 Seiten lang war, also grobe 10%. Hierbei muss man aber beachten, dass keinerlei erläuternde Ausführungen mehr dabei waren, ich hatte bereits alles verstanden, es ging eher um ein "ach so war das". Je nach Komplexität würde ich also von 10 bis 15% des Lehrbuchs ausgehen, dies aber natürlich nicht in Fließtext.

Wichtig wohl auch: Die Wahl des Lehrbuchs. Bei den Hauptthemen (BGB AT, Schuldrecht, Strafrecht BT etc.) bin ich bei den Klassikern geblieben. Bei Themen, die im bayerischen 1. Examen nicht ganz soviel Tiefe erfordern (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht etc.) habe ich dementsprechend auch bedeutend knappere Werke gewählt.
Die Lehrbücher habe ich von vorne nach hinten durchgearbeitet, ganz klassisch.

Am Tag habe ich ca. 30 bis 40 Seiten geschafft, je nach Komplexität etc. Dabei hatte ich aber den Mut, für Klausuren abwegige Dinge auszusparen oder was nach JAPO nicht Prüfungsstoff war.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2023, 08:23 von Friedman.)
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Weltenbummler
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Registriert seit: Jul 2023
#32
18.08.2023, 08:55
(16.08.2023, 08:08)Friedman schrieb:  Strafrecht habe ich den AT so zusammengefasst, dass ich in einem Worddokument die einzelnen Themen, bei denen das weit überwiegend gepasst hat, im Schema TB-RW-Schuld untergebracht habe. Im Rahmen des RW habe ich dann ein Schema von z.B. der Notwehr abgelegt und in knappster Manier die einzelnen Probleme auf den einzelnen Prüfungsstufen abgelegt. Dabei habe ich immer versucht, ähnliche Probleme in Gruppen zu fassen. Mein Ziel waren möglichst Dreiergruppen. So war mein Grundschema TB-RW-Schuld, iRd RW habe ich die Rechtfertigungsgründe in höchstens drei Gruppen aufgeteilt, die Notwehr selbst hat nur drei große Prüfungspunkte, welche dann wiederum nur drei erhebliche Punkte haben usw. Das ordnet das Wissen ungemein und sorgt insbesondere für systematisches Verständnis.

Kannst du das mit den Dreiergruppen bitte nochmal genauer erklären? Was genau hast du z.B für eine Dreiergruppe von Rechtfertigungsgründen gebildet?
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Quaerens
Junior Member
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Beiträge: 30
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#33
18.08.2023, 11:27
(17.08.2023, 18:03)Ex-GK schrieb:  
(17.08.2023, 14:19)Quaerens schrieb:  
(17.08.2023, 08:38)Ex-GK schrieb:  
(16.08.2023, 16:52)Quaerens schrieb:  
(16.08.2023, 12:33)Ex-GK schrieb:  Ich habe es ähnlich wie Friedmann gemacht, nur dass ich nach der eigenen Zusammenfassung/Durcharbeitung von Lehrbüchern und Skripten (etwa 3/4 Jahr nach Scheinfreiheit) ins Rep gegangen bin (1 Jahr) und dann begleitend die Kurse nachbereitet und gleichzeitig bis zum Examen Klausuren geschrieben habe (sowohl Uni- als auch Rep-Klausurenkurse). Halbes Jahr danach war dann Examen. Insgesamt also etwa 2 Jahre, wobei ich mich da auch nicht sonderlich beeilt habe (habe auch den Schwerpunkt in der Zeit geschrieben). Kann bei jedem aber anders sein.

Zu Deinen Fragen an Friedmann, wird dieser sicher antworten, aber vorab vielleicht hilfreich:

  1. Was ist aus den Lehrbüchern zu extrahieren
    Ich hatte beim selbstständigen Lernen immer eine 40h Woche (Anspruch war, min. 8h am Tag zu lernen, teilweise kam da ein Tag Klausur mit rein) - wie viel man schafft ist unterschiedlich. Je nach Thema, wie gut man Vorkenntnisse hat - das beantwortet auch die Frage, wie detailliert man sein muss (bzw. was unnötig für einen ist). Das ist mE individuell und Du wirst wohl selbst beim lesen merken, wo Du Lücken hast oder was Dir leichter fällt, weil Du es kennst. Kann mir nicht vorstellen, dass gar nichts hängen geblieben ist, aber wer weiß. Was "sonderbar" und "nutzlos" ist, verstehe ich von Friedmann so (das war jedenfalls bei mir damals auch so), ist etwas, das man im Laufe des "Lernens" selbst merkt (was halt nicht "Basics" sind) - grobe Reihenfolge: Lehrbücher für den großen Überblick und Tiefe; hat man sich da ein Verständnis verschafft, geht es dann darum, die "Basics" in Schemata/Übersichten zu übertragen (hierzu kann man auch schon Skripte selbst bearbeiten - die aber nicht als Ersatz für Lehrbücher, weil da ja auch nicht jegliche Details stehen) - die Details (nutzlos/sonderbar) hat man ja dann schon im Kopf und braucht die nicht in einer Übersicht. Sprich - man arbeitet sich in seiner Darstellung vom Detail in knappe Schemata. Ob das aber für Dich funktioniert, musst Du beurteilen. Ein paar Kommilitonen haben meine Übersichten benutzen wollen - glaube aber nicht, dass es denen viel gebracht hat, weil die auf mein Lernverhalten zugeschnitten waren. Manche lernen eher über Podcasts (Lorenz zB wurde ja schon genannt).
  1. 2. Lehrbücher
  1. Wenn Du sagst, Dir fehlen Basics, dann solltest Du vielleicht Basiclehrbücher nehmen, wie zB BGB AT, Strafrecht AT, BT, Verwaltungsrecht, etc. 
  1. 3. Themengruppen
  1. Grundsätzlich gibt es ja auch schon einige Lernpläne fürs Examen - daran kann man sich auch orientieren.

Danke für deinen ausführlichen Beitrag  Smile
Verstehe ich dich richtig, dass du Lehrbücher (ohne Extraktion des Wissens) ließt und im Anschluss ein Skript ließt und dir dabei dann das aus deiner Sicht notwendige (bzw. Basics) extrahierst?

Nicht ganz. Klarstellend möchte ich erwähnen, dass ich grundsätzlich über Eigenlektüre/selbst Aufschreiben/Wiederholen am Besten Wissen verarbeiten und speichern kann - das ist nicht bei jedem so, d.h. nur, weil es bei mir funktioniert hat, heißt es nicht, dass es für einen anderen ein sinnvolles Vorgehen ist. ME sollte man sein Lernverhalten ganz stark danach ausrichten, wie man selbst am Besten Wissen behält.

Ich bin im Prinzip von der Adlerperspektive zum gezielten Lernen gegangen. Ich habe als Erstes einen Lernplan fürs 1 StEx aus dem Internet gesucht und danach einen eigenen Plan gemacht. Nach dem Plan habe ich dann Lehrbücher gelesen und gleichzeitig mir stichpunktartig Zusammenfassungen geschrieben. Damit hatte ich mir erstmal ein solides Grundwissen erarbeitet und einen guten Überblick über alle examensrelevanten Themen. Diese doch recht detaillierten Zusammenfassungen (im Prinzip fast schon Zusammenfassen von Lehrbüchern - ist aber wie gesagt, für mich persönlich eine gute Methode gewesen) habe ich nicht mehr regelmäßig in die Hand genommen, sondern bin dann dazu übergegangen, anhand von Skripten kurze Übersichten und Schemata zu machen - nebenbei hatte ich die Zusammenfassungen (und auch mal ein Lehrbuch zum Nachschlagen, sofern erforderlich), um kleine Hinweise in die Schemata zu integrieren (sowas wie "(!) neue Rspr. zu....", was genau es ist, habe ich mir bis dahin gemerkt und man weiß ja, wo man die Details nochmal nachlesen kann, wenn man es vergessen hat). Schemata und die kurzen Übersichten waren max 1-2 DINA4-Seiten. Diese Schemata und Übersichten habe ich dann auch zum Lernen fürs Examen verwendet, neben den Unterlagen aus dem Rep im Rahmen von Vor-/Nachbereitung, am WE dann Rspr gelesen und eben viele Klausuren geschrieben.

Ok, danke für die Klarstellung und den Einblick. Ich suche gerade ein System, was für mich funktioniert. 
Daher sammle ich erstmal Einblicke, was bei anderen funktioniert hat. Ich danke dir dafür. 

Eine frage noch, um ein besseren Einblick gewinnen zu können: Weißt du noch grob, in welcher Zeit bzw. wie schnell du ein Lehrbuch so zusammengefasst hast?

Leider nein, habe das aber auch nie wirklich getracked. Wenn ich gemerkt habe, dass ich mit meinem generellen Lern-/Zeitplan in Verzug gerate, hab ich einfach ein paar Stunden länger gemacht als sonst. Wichtig war mir, die relevanten Inhalte in einem guten Zeitraum (nach dem erstellten Lernplan) zu verinnerlichen - Seitenzahlen/Stunden etc waren für mich nicht wichtig, weil es mir auf die Erreichung bestimmter (Teil-)Ziele ankam. Ich habe halt mindestens wöchentlich das Rechtsgebiet, in dem ich gelernt habe gewechselt, u.a. um a) mich daran zu gewöhnen, dass im Examen innerhalb weniger Tage sehr unterschiedliches Wissen abgefragt wird und b) keine Langeweile aufkommt - 1 Monat ÖR am Stück hätte ich niemals geschafft ;) (also: z.B. KW 35: Sachenrecht AT, KW 36: Verwaltungsakt, etc.).

Ok, schade. Trotzdem danke für die Antwort :)
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Quaerens
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Beiträge: 30
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#34
18.08.2023, 11:30
(18.08.2023, 08:22)Friedman schrieb:  
(16.08.2023, 12:08)Quaerens schrieb:  Danke für den ausführlichen Beitrag, ist für mich sehr hilfreich. 


Bzgl.  dem sehr knapp zusammenfassen: 
Weißt du ca. wie viel % des Inhalts des Lehrbuchs du dann wirklich extrahiert hast? Oder weißt du ca. wie viel Seiten du pro Stunde oder Tag geschafft hast?
Waren bspw. im Strafrecht die verschiedenen Arten an Kausalitäten (Alternative Kausalität; Kumulative Kausalität; etc.) Teil deiner Zusammenfassung? 

-> Das würde mir ein Gefühl davon verschaffen, wie bzw. in welchem Maße du das Wissen zusammengefasst hast (deswegen diese Fragen). Denn du schreibst deine Schemata haben “ alles nutzlose und sonderbare “ ausgespart. 
Ich denke ich habe gerade Probleme das zu erkennen  Wütend



Und mit dem “zu jedem Thema ein Lehrbuch durcharbeiten” meinst du jedes Rechtsgebiet, oder? Weil ansonsten würde mich mal interessieren, woher du wusstest, zu welchem Thema (z.B. DSL; VA; Anfechtungsklage; etc.) du jetzt immer was im Lehrbuch nachschaust. 


Das Einbetten von Themen in Gruppen bzw. nach Anspruchsaufbau halte ich für sehr sinnvoll und werde ich mir merken, danke. 
Meine finale Zusammenfassung hat so ausgesehen, dass bspw. Strafrecht AT ca. 30 Seiten lang war, also grobe 10%. Hierbei muss man aber beachten, dass keinerlei erläuternde Ausführungen mehr dabei waren, ich hatte bereits alles verstanden, es ging eher um ein "ach so war das". Je nach Komplexität würde ich also von 10 bis 15% des Lehrbuchs ausgehen, dies aber natürlich nicht in Fließtext.

Wichtig wohl auch: Die Wahl des Lehrbuchs. Bei den Hauptthemen (BGB AT, Schuldrecht, Strafrecht BT etc.) bin ich bei den Klassikern geblieben. Bei Themen, die im bayerischen 1. Examen nicht ganz soviel Tiefe erfordern (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht etc.) habe ich dementsprechend auch bedeutend knappere Werke gewählt.
Die Lehrbücher habe ich von vorne nach hinten durchgearbeitet, ganz klassisch.

Am Tag habe ich ca. 30 bis 40 Seiten geschafft, je nach Komplexität etc. Dabei hatte ich aber den Mut, für Klausuren abwegige Dinge auszusparen oder was nach JAPO nicht Prüfungsstoff war.

Danke für den Einblick. Das hilft sehr :) 
Ich weiß allerdings nicht, ob diese Methode für mich auch funktioniert, da ich die Erläuterungen später ggf. doch wieder brauche, da ich sie dann wieder vergessen habe. Das muss ich mal austesten.
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Friedman
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#35
18.08.2023, 22:37
(18.08.2023, 08:55)Weltenbummler schrieb:  
(16.08.2023, 08:08)Friedman schrieb:  Strafrecht habe ich den AT so zusammengefasst, dass ich in einem Worddokument die einzelnen Themen, bei denen das weit überwiegend gepasst hat, im Schema TB-RW-Schuld untergebracht habe. Im Rahmen des RW habe ich dann ein Schema von z.B. der Notwehr abgelegt und in knappster Manier die einzelnen Probleme auf den einzelnen Prüfungsstufen abgelegt. Dabei habe ich immer versucht, ähnliche Probleme in Gruppen zu fassen. Mein Ziel waren möglichst Dreiergruppen. So war mein Grundschema TB-RW-Schuld, iRd RW habe ich die Rechtfertigungsgründe in höchstens drei Gruppen aufgeteilt, die Notwehr selbst hat nur drei große Prüfungspunkte, welche dann wiederum nur drei erhebliche Punkte haben usw. Das ordnet das Wissen ungemein und sorgt insbesondere für systematisches Verständnis.

Kannst du das mit den Dreiergruppen bitte nochmal genauer erklären? Was genau hast du z.B für eine Dreiergruppe von Rechtfertigungsgründen gebildet?
Mit den Dreiergruppen bewirke ich das Folgende: Unser Hirn ist nicht sonderlich potent, wir tun uns schwer komplexe Abfolgen von Information zu speichern. Dreiergruppierungen, ggf. Vierergruppen hingegen sind relativ einfach.

Auf der ersten Stufe steht das Schema TB-RW-Schuld.
Auf der Stufe der RW stehen die Rechtfertigungsgründe. Die genaue Einteilung ist mE egal, sie kann dogmatisch sein oder organisatorisch. Denkbar wäre z.B. die Einteilung in Rechtfertigungsgründe aus dem StGB, Rechtfertigungsgründe außerhalb des StGB und ungeschriebene Rechtfertigungsgründe.
Auf der Stufe der StGB-Rechtfertigungsgründe steht dann z.B. die Notwehr. Diese hat drei Stufen: Notwehrlage, Notwehrhandlung, Subjektives Element.
Auch innerhalb dieser neuen drei Stufen finde ich entweder Dreiergruppen vor, oder bilde sie "künstlich", wie wir es auf der Stufe der Rechtfertigungsgründe getan haben. So könnte ich z.B. iRd Gebotenheit zwischen Fällen unterscheiden, in denen der Handelnde "das Problem ist" (Provokationsfälle, aufgedrängte Nothilfe) der Angreifer (Angriff durch Schuldlosen, Bagatellangriff) oder das verreidigte Rechrsgut (Missverhältnis).
Auf der nächsten Stufe kann ich wiederum zwischen Absichtsprovokation, Vorsatzprovokation und sozial-ethisch missbilligter unterscheiden.

Zusammengefasst handelt es sich um ein Dreierschema, das sich einem Wurzelsystem gleich in immer mehr Dreier- und Viergruppen auffächert.
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Ref_GPA1234
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#36
18.08.2023, 22:59
Ich finde das ist eine gute Idee. Unsere ÖR Professorin hat auch immer gesagt, dass man für Verwaltungsrecht nur bis drei bzw. bis vier zählen können muss (Ermächtigungsgrundlage, formelle, materielle RMK, Rechtsfolge oder z.B. legitimes Ziel, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit oder z.B. Ermessensausfall, Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung oder z.B. Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung oder etwa Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit, Abwägungsfehleinschätzung, Abwägungsdisproportionalität).

Man kann viele Schemata immer in in dreier oder viererblöcke unterteilen. Manchmal haut das vielleicht nicht ganz genau hin, aber Schemata sollen ja sowieso nur eine Gedankliche Stütze sein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2023, 23:04 von Ref_GPA1234.)
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