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  6. Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
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Erarbeitung von Basics / Systemverständis - Bezug zum VB
Quaerens
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#1
14.08.2023, 20:27
Hallo liebe Rechtsreferendare,

ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=11262)


Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:

1. Stimmt das?

2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?

3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?

4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?

Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).

Wenn ich dann in anderen Foren lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.



Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.

Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.

Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.



Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen [Bild: icon_razz.gif]

PS: Sry für den langen Text
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Friedman
Member
***
Beiträge: 142
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2022
#2
15.08.2023, 08:15
Ich habe deinen anderen Thread gelesen. Während des Studiums war ich auch faul. Ich habe dann meinen Freischuss schlecht bestanden und während des Refs im Verbesserungsversuch dann ein "gut" geschafft. Grund dafür war das Folgende:

Im Jahr vor meinem Freischuss habe ich versucht einmal den gesamten Stoff zu lernen. Ein Rep. habe ich nie besucht, das Examinatorium unregelmäßig. Hierbei habe ich große Fehler gemacht. Meine Notizen zum Schuldrecht AT waren z.B. über 200 Seiten lang. Das ist viel zu viel. Daher mein erster Tipp:

Verstehe das Recht als Maschine. Würdest du lernen ein Auto zu fahren, so würdest du erst einmal die Grundfunktionen versuchen zu beherrschen. Wer seine Zeit damit verschwendet im Erbrecht Spezialprobleme zur Anfechtung auswendig zu lernen, der verhält sich wie ein Fahrschüler, der das Driften auf Schnee übt, während er noch nicht einmal das Einparken gelernt hat. Das heißt auch: Lieber Mut zum Grundwissen, als Mut zur Lücke. Kommt Staatshaftungsrecht dran und du hast keinen blassen Schimmer, was man von dir will, kriegst du drei Punkte. Schreibst du eine Klausur zu Versuchsdelikten und kennst nur zwei anstatt sieben Theorien zum unmittelbaren Ansetzen, dann kostet dich das allerhöchstens einen Punkt.

Nach meinem Freischuss war ich erleichtert bestanden zu haben, doch auch enttäuscht, dass ich trotz manchen Wissens keine einzige Klausur mit VB oder besser geschrieben habe. Das hatte mE u.a. folgenden Grund. Ich habe mein Wissen nicht verpackt:

Lerne den Gutachtenstil. Richtig.
Viele Studenten sind auch im Examen noch der Meinung, dieser bestünde einzig und allein in einem Konjunktivfragesatz. Das stimmt aber nicht. Im Gutachtenstil untersucht man, ob ein gewisser Umstand vorliegt. Dieser Umstand, z.B. ein Anspruch ist wie ein Kochrezept. Die Aufgabe des Gutachters ist zu prüfen, ob alle notwendigen Zutaten hierfür vorliegen. Nur wer diesen Stil sinnvoll und eisern durchziehen kann, der kann regelmäßig gute Ergebnisse erzielen. Dazu gehört auch, dass man lernt, offensichtliche Dinge also solche zu benennen. Im Examen macht es keinen guten Eindruck, wenn man im Strafrecht noch prüft, ob das entwendete Fahrrad denn nun eine bewegliche Sache ist oder nicht.

Als ich dann im Ref war und viele Klausuren schreiben musste habe ich gelernt, dass das eine Kunst für sich ist. Durch mein effizienteres Lernen war ich materiell sehr gut gerüstet. Nun musste ich lernen, welche Fallstricke Klausuren haben, wie man sie schnell und sicher löst.
Wie man eine Gangschaltung verwendet lernt man, indem man das Fahren übt und nicht, indem man ein hundertseitiges Buch über das Schalten verschlingt.

Übe Klausuren. Und dann übe noch ein bisschen mehr.

Was ich dabei getan habe war, dass ich bei ca. 75 Prozent meiner Klausuren nur die Gliederung geschrieben habe. Vorteil hiervon war der größere Lerneffekt in Sachen getroffene Klausurprobleme und etwaige Lücken. Der anderen 25 Prozent bedarf es aber, um das Zeitmanagement zu lernen.

Eine große Stärke, die mir geholfen hat, um dann ein gutes Ergebnis zu erzielen, war Problembewusstsein.

Jage Probleme in der Klausur und argumentiere.

Heute bin ich Korrektor und erstaunt darüber, wie wenig diskutiert wird in den Klausuren. Wenn A sagt, dass B doch selber Schuld sei am Sturz vom Gerüst, dann dient das nicht der Spannungskurve des Sachverhalts, sondern dann soll Mitverschulden geprüft werden. Gerade im öffentlichen Recht besteht eigentlich jede Klausur aus bis zu 10 offensichtlich im SV angelegten Problemen, die erkannt und diskutiert werden müssen. Wer hier irgendetwas diskutiert, sticht schon heraus. Wer hier sprachlich gewandt argumentiert, der gewinnt.
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Junior Member
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Beiträge: 31
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#3
15.08.2023, 08:29
(14.08.2023, 20:27)Quaerens schrieb:  Hallo liebe Rechtsreferendare,

ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=11262)


Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:

1. Stimmt das?

2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?

3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?

4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?

Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).

Wenn ich dann in anderen Foren lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.



Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.

Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.

Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.



Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen [Bild: icon_razz.gif]

PS: Sry für den langen Text

Sorry, aber zu sagen: "ich weiß nicht was basics sind und habe vom Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung. Wie bekomme ich VB?" Entspricht in etwa der Frage "ich schaue mir gerne WM Spiele an. Wie werde ich Bundesligaspieler?"

Zu deinen Fragen:

1. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug benötigt man schon fürs einfache bestehen, nicht bloß für VB.

2. Was Basics sind, findest durch das Lesen von Skripten oder Lehrbüchern sowie das Besuchen von Vorlesungen oder eines Reps und v.a. durch das Schreiben vieler Übungsklausuren raus.

3. Z. B. Zu verstehen, warum es zur Rechtswidrigkeit eines VAs eines Verstoßes gegen Außenrecht bedarf gehört zum Systemverständnis. Dazu braucht es dann auch keine Spezialliteratur sondern logisches Denken.

4. Durch Lernen... welche Methode die richtige ist, muss jeder für sich selbst rausfinden. 40 Seiten in 6 Stunden sind m.E. Eine übliche Menge bei konzentriertem lernen. Das sind fast 10 Minuten pro Seite. Die Fähigkeit zügig zu arbeiten sollte im Übrigen nicht unterschätzt werden. Kann das noch so große Systemverständnis nicht in der vorgegebenen Zeit auf Papier gebracht werden, weil man extrem langsam ist, wird's schon mit dem Bestehen eng.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2023, 10:21 von Neu.)
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Quaerens
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Registriert seit: Aug 2023
#4
15.08.2023, 13:41
(15.08.2023, 08:15)Friedman schrieb:  Ich habe deinen anderen Thread gelesen. Während des Studiums war ich auch faul. Ich habe dann meinen Freischuss schlecht bestanden und während des Refs im Verbesserungsversuch dann ein "gut" geschafft. Grund dafür war das Folgende:

Im Jahr vor meinem Freischuss habe ich versucht einmal den gesamten Stoff zu lernen. Ein Rep. habe ich nie besucht, das Examinatorium unregelmäßig. Hierbei habe ich große Fehler gemacht. Meine Notizen zum Schuldrecht AT waren z.B. über 200 Seiten lang. Das ist viel zu viel. Daher mein erster Tipp:

Verstehe das Recht als Maschine. Würdest du lernen ein Auto zu fahren, so würdest du erst einmal die Grundfunktionen versuchen zu beherrschen. Wer seine Zeit damit verschwendet im Erbrecht Spezialprobleme zur Anfechtung auswendig zu lernen, der verhält sich wie ein Fahrschüler, der das Driften auf Schnee übt, während er noch nicht einmal das Einparken gelernt hat. Das heißt auch: Lieber Mut zum Grundwissen, als Mut zur Lücke. Kommt Staatshaftungsrecht dran und du hast keinen blassen Schimmer, was man von dir will, kriegst du drei Punkte. Schreibst du eine Klausur zu Versuchsdelikten und kennst nur zwei anstatt sieben Theorien zum unmittelbaren Ansetzen, dann kostet dich das allerhöchstens einen Punkt.

Nach meinem Freischuss war ich erleichtert bestanden zu haben, doch auch enttäuscht, dass ich trotz manchen Wissens keine einzige Klausur mit VB oder besser geschrieben habe. Das hatte mE u.a. folgenden Grund. Ich habe mein Wissen nicht verpackt:

Lerne den Gutachtenstil. Richtig.
Viele Studenten sind auch im Examen noch der Meinung, dieser bestünde einzig und allein in einem Konjunktivfragesatz. Das stimmt aber nicht. Im Gutachtenstil untersucht man, ob ein gewisser Umstand vorliegt. Dieser Umstand, z.B. ein Anspruch ist wie ein Kochrezept. Die Aufgabe des Gutachters ist zu prüfen, ob alle notwendigen Zutaten hierfür vorliegen. Nur wer diesen Stil sinnvoll und eisern durchziehen kann, der kann regelmäßig gute Ergebnisse erzielen. Dazu gehört auch, dass man lernt, offensichtliche Dinge also solche zu benennen. Im Examen macht es keinen guten Eindruck, wenn man im Strafrecht noch prüft, ob das entwendete Fahrrad denn nun eine bewegliche Sache ist oder nicht.

Als ich dann im Ref war und viele Klausuren schreiben musste habe ich gelernt, dass das eine Kunst für sich ist. Durch mein effizienteres Lernen war ich materiell sehr gut gerüstet. Nun musste ich lernen, welche Fallstricke Klausuren haben, wie man sie schnell und sicher löst.
Wie man eine Gangschaltung verwendet lernt man, indem man das Fahren übt und nicht, indem man ein hundertseitiges Buch über das Schalten verschlingt.

Übe Klausuren. Und dann übe noch ein bisschen mehr.

Was ich dabei getan habe war, dass ich bei ca. 75 Prozent meiner Klausuren nur die Gliederung geschrieben habe. Vorteil hiervon war der größere Lerneffekt in Sachen getroffene Klausurprobleme und etwaige Lücken. Der anderen 25 Prozent bedarf es aber, um das Zeitmanagement zu lernen.

Eine große Stärke, die mir geholfen hat, um dann ein gutes Ergebnis zu erzielen, war Problembewusstsein.

Jage Probleme in der Klausur und argumentiere.

Heute bin ich Korrektor und erstaunt darüber, wie wenig diskutiert wird in den Klausuren. Wenn A sagt, dass B doch selber Schuld sei am Sturz vom Gerüst, dann dient das nicht der Spannungskurve des Sachverhalts, sondern dann soll Mitverschulden geprüft werden. Gerade im öffentlichen Recht besteht eigentlich jede Klausur aus bis zu 10 offensichtlich im SV angelegten Problemen, die erkannt und diskutiert werden müssen. Wer hier irgendetwas diskutiert, sticht schon heraus. Wer hier sprachlich gewandt argumentiert, der gewinnt.

Hi, zunächst mal vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag und Respekt für deine Steigerung im 2. Stex. 

Hättest du Tipps, wie ich das nötige Grundwissen effizient erlernen kann? Wie würdest du allgemein vorgehen (z.B. Für ein RG X% Theorie lernen, Y% auf Fälle lösen; erst Theorie dann Fälle?; etc.)?

Du schreibst: “Wie man eine Gangschaltung verwendet lernt man, indem man das Fahren übt und nicht, indem man ein hundert seitiges Buch über das Schalten verschlingt” 
-> Heißt das, dass du von dem reinen Durcharbeiten von Lehrbüchern wenig hältst? Gilt das auch für Skripten (die “großen / normalen”; Basicskripte)? 


Dass es neben dem materiellen Wissen, auch noch ein Klausurwissen gibt (Gutachtenstil; Verwertung von Argumenten bzw. “Übersetzten” des Sachverhalts, etc.) habe ich auch schon des Öfteren gehört. Deswegen, will ich meinen Fokus auch auf das Klausurenschreiben und gliedern richten (da man wohl auch gerade dort sein Problembewusstsein schulen kann). Nur um Klausuren lösen zu können, bedarf es (denke ich) Grundlagenwissen. Deswegen meine Frage bzgl. des Theorielernens.
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Quaerens
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Themen: 2
Registriert seit: Aug 2023
#5
15.08.2023, 13:54
(15.08.2023, 08:29)Neu schrieb:  
(14.08.2023, 20:27)Quaerens schrieb:  Hallo liebe Rechtsreferendare,

ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=11262)


Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:

1. Stimmt das?

2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?

3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?

4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?

Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).

Wenn ich dann in anderen Foren lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.



Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.

Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.

Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.



Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen [Bild: icon_razz.gif]

PS: Sry für den langen Text

Sorry, aber zu sagen: "ich weiß nicht was basics sind und habe vom Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung. Wie bekomme ich VB?" Entspricht in etwa der Frage "ich schaue mir gerne WM Spiele an. Wie werde ich Bundesligaspieler?"

Zu deinen Fragen:

1. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug benötigt man schon fürs einfache bestehen, nicht bloß für VB.

2. Was Basics sind, findest durch das Lesen von Skripten oder Lehrbüchern sowie das Besuchen von Vorlesungen oder eines Reps und v.a. durch das Schreiben vieler Übungsklausuren raus.

3. Z. B. Zu verstehen, warum es zur Rechtswidrigkeit eines VAs eines Verstoßes gegen Außenrecht bedarf gehört zum Systemverständnis. Dazu braucht es dann auch keine Spezialliteratur sondern logisches Denken.

4. Durch Lernen... welche Methode die richtige ist, muss jeder für sich selbst rausfinden. 40 Seiten in 6 Stunden sind m.E. Eine übliche Menge bei konzentriertem lernen. Das sind fast 10 Minuten pro Seite. Die Fähigkeit zügig zu arbeiten sollte im Übrigen nicht unterschätzt werden. Kann das noch so große Systemverständnis nicht in der vorgegebenen Zeit auf Papier gebracht werden, weil man extrem langsam ist, wird's schon mit dem Bestehen eng.


Hi, danke für die Antwort. Das ein VB bei meiner bisherigen Studienleistung gerade zu vermessen klingt, ist mir bewusst und habe ich auch in dem anderen Beitrag geschrieben. 

Was macht deiner Meinung dann gerade das VB aus? Wie wichtig ist hierfür Spezialwissen?

Das Problem ist, dass ich gerade bei den Lehrbüchern meine, dass alles wichtig ist. Würdest du sagen, dass das komplette Lehrbuch aus Basics besteht? Falls nicht: Wie kann ich am besten die Basics herausfiltern? Sieht du (um mal ein Beispiel zu nennen) den "vorläufigen Verwaltungsakt" als Grundlagenwissen?

Ok und wie würdest du dir die Frage nach der Notwendigkeit des Verstoßes gegen Außenrecht mit logischem Denken herleiten? Ich könnte mir dazu vllt auch eine These überlegen (z.B. i.S.v. Verwaltungsvorschriften regeln nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sodass eine Verletzung derer nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betrifft, aber nur in einem solchen Störungen vom Bürger beseitigt werden können sollen). Ich habe in dem konkreten Fall halt in der Literatur gesucht, da ich es "richtig" wissen wollte. 


Sind in den 40 Seiten dann auch das anfertigen eigener Materialien (z.B. KK´s oder Skripte, etc.) beinhaltet?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2023, 13:55 von Quaerens.)
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guga
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#6
15.08.2023, 14:02
Du sollst keine Theorien lernen, sondern Fälle im Examen lösen. Deine Ausführungen habe ich noch nie gehört. Wie soll das jemals relevant werden? Meinst du die drucken dir interne Verwaltungsvorschriften in der Klausur ab?
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#7
15.08.2023, 15:52
(15.08.2023, 13:54)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 08:29)Neu schrieb:  
(14.08.2023, 20:27)Quaerens schrieb:  Hallo liebe Rechtsreferendare,

ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=11262)


Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:

1. Stimmt das?

2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?

3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?

4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?

Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).

Wenn ich dann in anderen Foren lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.



Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.

Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.

Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.



Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen [Bild: icon_razz.gif]

PS: Sry für den langen Text

Sorry, aber zu sagen: "ich weiß nicht was basics sind und habe vom Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung. Wie bekomme ich VB?" Entspricht in etwa der Frage "ich schaue mir gerne WM Spiele an. Wie werde ich Bundesligaspieler?"

Zu deinen Fragen:

1. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug benötigt man schon fürs einfache bestehen, nicht bloß für VB.

2. Was Basics sind, findest durch das Lesen von Skripten oder Lehrbüchern sowie das Besuchen von Vorlesungen oder eines Reps und v.a. durch das Schreiben vieler Übungsklausuren raus.

3. Z. B. Zu verstehen, warum es zur Rechtswidrigkeit eines VAs eines Verstoßes gegen Außenrecht bedarf gehört zum Systemverständnis. Dazu braucht es dann auch keine Spezialliteratur sondern logisches Denken.

4. Durch Lernen... welche Methode die richtige ist, muss jeder für sich selbst rausfinden. 40 Seiten in 6 Stunden sind m.E. Eine übliche Menge bei konzentriertem lernen. Das sind fast 10 Minuten pro Seite. Die Fähigkeit zügig zu arbeiten sollte im Übrigen nicht unterschätzt werden. Kann das noch so große Systemverständnis nicht in der vorgegebenen Zeit auf Papier gebracht werden, weil man extrem langsam ist, wird's schon mit dem Bestehen eng.


Hi, danke für die Antwort. Das ein VB bei meiner bisherigen Studienleistung gerade zu vermessen klingt, ist mir bewusst und habe ich auch in dem anderen Beitrag geschrieben. 

Was macht deiner Meinung dann gerade das VB aus? Wie wichtig ist hierfür Spezialwissen?

Das Problem ist, dass ich gerade bei den Lehrbüchern meine, dass alles wichtig ist. Würdest du sagen, dass das komplette Lehrbuch aus Basics besteht? Falls nicht: Wie kann ich am besten die Basics herausfiltern? Sieht du (um mal ein Beispiel zu nennen) den "vorläufigen Verwaltungsakt" als Grundlagenwissen?

Ok und wie würdest du dir die Frage nach der Notwendigkeit des Verstoßes gegen Außenrecht mit logischem Denken herleiten? Ich könnte mir dazu vllt auch eine These überlegen (z.B. i.S.v. Verwaltungsvorschriften regeln nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sodass eine Verletzung derer nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betrifft, aber nur in einem solchen Störungen vom Bürger beseitigt werden können sollen). Ich habe in dem konkreten Fall halt in der Literatur gesucht, da ich es "richtig" wissen wollte. 


Sind in den 40 Seiten dann auch das anfertigen eigener Materialien (z.B. KK´s oder Skripte, etc.) beinhaltet?

Wie gesagt: um rauszufinden, was vom gelernten Stoff Basics sind und was Spezialwissen, sollte man Übungsklausuren schreiben (nicht nur kleine Fälle zu bestimmten Problemen lösen, sondern einen kompletten Sachverhalt wie im Examen durcharbeiten und überlegen, was die Probleme sind) und anschließend die Musterlösung durcharbeiten. Dann zeigt sich schon, welche Probleme immer wieder thematisiert werden müssen. Da der vorläufige VA in keiner Übungsklausur dran kam, habe ich nie was dazu gelernt... und Überraschung: er kam auch nicht im Examen dran. Fazit: das war offensichtlich kein Basic. Und wäre er dran gekommen, hätte ich versucht, den Fall mit meinem Wissen zu anderen VAs (aus den vorherigen Übungsklausuren) zu lösen. Dass es viele Übungsklausuren gibt, in denen jemand behauptet, er hätte doch nicht wissen können, dass der Autoverkäufer nicht berechtigt war, nur weil in den Zulassungspapieren ein anderer Name stand, lässt wiederum darauf schließen, dass Gut- und Bösgläubigkeit, gerade beim Fahrzeugkauf, im Sachenrecht zum Basiswissen gehört.
Vieles muss man letzten Endes einfach auswendig lernen und sich nicht selber herleiten. Das gilt insbesondere für Definitionen und Fälle, in denen es verschiedene Theorien gibt: einfach Theorie, Pro- und Contra-Argumente auswendig lernen und fertig und in der Klausur einfach runterschreiben. Die 5 Stunden zum Klausur schreiben reichen nicht aus, um selber über eine Theorie zu philosophieren oder zu überlegen, wie man z.B. das Wort "Übergabe" im sachenrechtlichen Sinne definieren könnte. Stattdessen muss einfach die Standarddefinition runtergeschrieben.
Im Examen geht es um die Lösung von Fällen aufgrund des geltenden Rechts, nicht um die Rechtsentwicklung. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf sollte man auch lernen.
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#8
15.08.2023, 17:39
(15.08.2023, 14:02)guga schrieb:  Du sollst keine Theorien lernen, sondern Fälle im Examen lösen. Deine Ausführungen habe ich noch nie gehört. Wie soll das jemals relevant werden? Meinst du die drucken dir interne Verwaltungsvorschriften in der Klausur ab?

Aber ich rede doch gar nicht von Theorien? Es geht mir um das Erlernen der Theorie. 
Ich habe das mit dem Außenrecht in einem Lehrbuch gelesen. Das wurde im Rahmen der allgemeinen Definition für die Rechtswidrigkeit eines VA gesagt. Zwar bringt man diese Definition in der Klausur so nicht, aber ich habe mir gedacht, dass das als Metanorm ggf. schon wichtig ist, da die Rechtswidrigkeit eines VA ja in Verwaltungsrechtsklausuren häufig Thema ist. 
Und da ja immer gesagt wird, dass man auf Verständnis lernen soll, habe ich mich das halt gefragt und diese "These" war halt ne Vermutung von mir, warum das so sein könnte. 

Ob man im Examen in dieser Weise mit Verwaltungsrechtsvorschriften zu tun hat, weiß ich nicht (-> Ich kenne die Examensrealität nicht). Es könnte doch sein, dass mehrere Verwaltungsakte einer Behörde erlassen werden und einer davon (quasi als kleiner Nebenkriegsschauplatz) (nur) gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Ich gebe dir aber insofern Recht, dass das schon sehr speziell wäre.
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Quaerens
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#9
15.08.2023, 17:49
(15.08.2023, 15:52)Neu schrieb:  
(15.08.2023, 13:54)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 08:29)Neu schrieb:  
(14.08.2023, 20:27)Quaerens schrieb:  Hallo liebe Rechtsreferendare,

ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=11262)


Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:

1. Stimmt das?

2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?

3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?

4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?

Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).

Wenn ich dann in anderen Foren lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.



Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.

Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.

Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.



Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen [Bild: icon_razz.gif]

PS: Sry für den langen Text

Sorry, aber zu sagen: "ich weiß nicht was basics sind und habe vom Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung. Wie bekomme ich VB?" Entspricht in etwa der Frage "ich schaue mir gerne WM Spiele an. Wie werde ich Bundesligaspieler?"

Zu deinen Fragen:

1. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug benötigt man schon fürs einfache bestehen, nicht bloß für VB.

2. Was Basics sind, findest durch das Lesen von Skripten oder Lehrbüchern sowie das Besuchen von Vorlesungen oder eines Reps und v.a. durch das Schreiben vieler Übungsklausuren raus.

3. Z. B. Zu verstehen, warum es zur Rechtswidrigkeit eines VAs eines Verstoßes gegen Außenrecht bedarf gehört zum Systemverständnis. Dazu braucht es dann auch keine Spezialliteratur sondern logisches Denken.

4. Durch Lernen... welche Methode die richtige ist, muss jeder für sich selbst rausfinden. 40 Seiten in 6 Stunden sind m.E. Eine übliche Menge bei konzentriertem lernen. Das sind fast 10 Minuten pro Seite. Die Fähigkeit zügig zu arbeiten sollte im Übrigen nicht unterschätzt werden. Kann das noch so große Systemverständnis nicht in der vorgegebenen Zeit auf Papier gebracht werden, weil man extrem langsam ist, wird's schon mit dem Bestehen eng.


Hi, danke für die Antwort. Das ein VB bei meiner bisherigen Studienleistung gerade zu vermessen klingt, ist mir bewusst und habe ich auch in dem anderen Beitrag geschrieben. 

Was macht deiner Meinung dann gerade das VB aus? Wie wichtig ist hierfür Spezialwissen?

Das Problem ist, dass ich gerade bei den Lehrbüchern meine, dass alles wichtig ist. Würdest du sagen, dass das komplette Lehrbuch aus Basics besteht? Falls nicht: Wie kann ich am besten die Basics herausfiltern? Sieht du (um mal ein Beispiel zu nennen) den "vorläufigen Verwaltungsakt" als Grundlagenwissen?

Ok und wie würdest du dir die Frage nach der Notwendigkeit des Verstoßes gegen Außenrecht mit logischem Denken herleiten? Ich könnte mir dazu vllt auch eine These überlegen (z.B. i.S.v. Verwaltungsvorschriften regeln nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sodass eine Verletzung derer nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betrifft, aber nur in einem solchen Störungen vom Bürger beseitigt werden können sollen). Ich habe in dem konkreten Fall halt in der Literatur gesucht, da ich es "richtig" wissen wollte. 


Sind in den 40 Seiten dann auch das anfertigen eigener Materialien (z.B. KK´s oder Skripte, etc.) beinhaltet?

Wie gesagt: um rauszufinden, was vom gelernten Stoff Basics sind und was Spezialwissen, sollte man Übungsklausuren schreiben (nicht nur kleine Fälle zu bestimmten Problemen lösen, sondern einen kompletten Sachverhalt wie im Examen durcharbeiten und überlegen, was die Probleme sind) und anschließend die Musterlösung durcharbeiten. Dann zeigt sich schon, welche Probleme immer wieder thematisiert werden müssen. Da der vorläufige VA in keiner Übungsklausur dran kam, habe ich nie was dazu gelernt... und Überraschung: er kam auch nicht im Examen dran. Fazit: das war offensichtlich kein Basic. Und wäre er dran gekommen, hätte ich versucht, den Fall mit meinem Wissen zu anderen VAs (aus den vorherigen Übungsklausuren) zu lösen. Dass es viele Übungsklausuren gibt, in denen jemand behauptet, er hätte doch nicht wissen können, dass der Autoverkäufer nicht berechtigt war, nur weil in den Zulassungspapieren ein anderer Name stand, lässt wiederum darauf schließen, dass Gut- und Bösgläubigkeit, gerade beim Fahrzeugkauf, im Sachenrecht zum Basiswissen gehört.
Vieles muss man letzten Endes einfach auswendig lernen und sich nicht selber herleiten. Das gilt insbesondere für Definitionen und Fälle, in denen es verschiedene Theorien gibt: einfach Theorie, Pro- und Contra-Argumente auswendig lernen und fertig und in der Klausur einfach runterschreiben. Die 5 Stunden zum Klausur schreiben reichen nicht aus, um selber über eine Theorie zu philosophieren oder zu überlegen, wie man z.B. das Wort "Übergabe" im sachenrechtlichen Sinne definieren könnte. Stattdessen muss einfach die Standarddefinition runtergeschrieben.
Im Examen geht es um die Lösung von Fällen aufgrund des geltenden Rechts, nicht um die Rechtsentwicklung. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf sollte man auch lernen.
Ich denke aber nicht, dass es mir hilft die Klausuren ohne Wissen zu schreiben.
Das man nach einer gewissen Zeit des Klausurenschreibens merkt, was wirklich die Basics sind, stimmt denke ich. 
Nur brauche ich für´s Klausurenschreiben ja (jedenfalls nach meinem Geschmack) etwas wissen. 

Und jetzt ist halt die Frage, wie ich mir das am besten erarbeiten kann. Ich hatte halt die Idee mit diesen Kurzskripten. Oder ich halte mich beim Lehrbuchlesen einfach mehr ran und setzte dann (auch wenn das bislang nicht geklappt hat) selbst meine Schwerpunkte und orientiere mich dann an ca. 40 Seiten in 6 Stunden als groben Richtwert. Ist bei den 40 Seiten dann in den 6 Stunden eigentlich auch schon das Schreiben on Karteikarten enthalten? Was hältst du davon?

Das mit dem "vorläufigen" VA kam (so weit ich weiß) sogar neulich in irgendeiner 1. Examensklausur dran. Weiß aber leider nicht mehr das Bundesland. Das hat mich schon ein bisschen schockiert, da ich das jetzt auch ehr für Spezialwissen gehalten habe...

Das man Definitionen meistens auswendig lernen muss, sehe ich auch so.
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15.08.2023, 18:37
(15.08.2023, 17:49)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 15:52)Neu schrieb:  
(15.08.2023, 13:54)Quaerens schrieb:  
(15.08.2023, 08:29)Neu schrieb:  
(14.08.2023, 20:27)Quaerens schrieb:  Hallo liebe Rechtsreferendare,

ich habe leider von einem Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung und möchte demnächst in die Examensvorbereitung starten. Wer sich für die Ausgangssituation interessiert, siehe hier: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=11262)


Mein Ziel wäre an sich ein VB zu erlangen. Häufig habe ich gehört, dass hierfür v.a. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug notwendig (“aber” auch ausreichend) sind. Erst für die wirklich hohen Punkteregionen (≥ 13 Punkte) wäre dann gewisses Spezialwissen notwendig / sehr hilfreich. Hierbei stelle ich mir folgende Fragen:

1. Stimmt das?

2. Was sind überhaupt diese Basics? Sicherlich gehören dazu Schemata, Definitionen und die Standardstreitigkeiten? Was aber noch?

3. Was ist Systemverständnis? Ist es bspw. zu wissen, warum man grds. erst vertragliche und dann quasivertragliche Ansprüche, etc. prüft? Wie grenzt sich das gerade zu unproblematischen Einzelwissen ab?

4. Wie würdet ihr euch die Basics und Systemverständnis aneignen?

Ich habe schon öfters gelesen, dass Lehrbücher das notwendige Hintergrundwissen / Systemverständnis liefern würden. Leider habe in der Vergangenheit mit der Arbeit von Lehrbüchern sehr negative Erfahrungen gemacht. Ich bin damit leider nur viel zu langsam vorangekommen.
Zwar habe ich nicht mehr (wie ganz am Anfang) alles abgepinselt, sondern auch versucht zusammenzufassen, jedoch war ich auch dort viel zu langsam (waren manchmal nur 3 Seiten pro Stunde; manchmal auch noch weniger). Juristische Streitigkeiten habe dabei dann meistens sogar ausgelassen (wollte ich v.a. an Fällen üben / erlernen, wozu ich aber meistens nicht kam).
Ich hänge mich dann zum Teil sehr schnell an Sachen auf, wenn ich sie nicht verstehe (-> Es sagt ja jeder, dass man auf verstehen lernen soll.
Bsp für´s Aufhängen: In einem Lehrbuch zum VerwaltungsR AT stand sinngemäß (-> stimmt vllt so nicht zu 100%; soll nur veranschaulichen) drin, dass es für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes darauf ankommt, dass dieser gegen Außenrecht (wozu wohl grds. keine Verwaltungsvorschriften zählen) verstößt. Ich habe mich gefragt, warum das so ist (-> Hatte mich dann gefragt, ob das aus “Recht und Gesetz” i.S.d. Art. 20 III GG herrührt, bin aber auch aus der Lektüre von Kommentaren nicht wirklich schlau daraus geworden...).

Wenn ich dann in anderen Foren lese, dass andere am Tag (wohl bei 6h Netto lernen) ca. 40 Seiten schaffen, frage ich mich wie das geht. Ich mache da wohl massiv was falsch.



Meine Idee war es daher die “Basics” der Rechtsgebiete mit den AS Basisskripten (die kleinen gelben) oder den Hemmer Basic / Grundlagenskripten, sowie ggf. Niederleskripten zu lernen, um mich so hoffentlich nicht zu verzetteln. Allerdings lese ich häufig, dass es diesen an der erforderlichen “Tiefe” fehle. Was genau ist damit gemeint? Ich würde es bei diesen Skripten trotzdem so versuchen zu handhaben, dass ich mich bei Verständnisschwierigkeiten oder Fragen nach dem “Warum” vertiefender Literatur bediene. Kann man so die “Tiefe” bzw. Systemverständis herstellen? Im Übrigen würde ich dann versuchen (insofern die Zeit ausreicht; s. hierzu gerne den oben genannten Thread) viel mit kleinen Fällen zu arbeiten.

Ich würde im Anschluss noch ein Rep besuchen, dort aber nicht die ganzen Spezialprobleme auswendig lernen, sondern ehr versuchen mir zu merken, dass es Problem X gibt und was dort problematisch ist. Hinsichtlich der Argumentation würde ich dann aber nur versuchen nachzuvollziehen, wie dort argumentiert wird.

Ich weiß halt nicht, ob man sich vom materiellen Wissen so genug für ein VB drauf schaffen kann.



Wie ist eure Einschätzung diesbezüglich? Ich würde mich sehr über Antworten freuen [Bild: icon_razz.gif]

PS: Sry für den langen Text

Sorry, aber zu sagen: "ich weiß nicht was basics sind und habe vom Großteil der Rechtsgebiete keine Ahnung. Wie bekomme ich VB?" Entspricht in etwa der Frage "ich schaue mir gerne WM Spiele an. Wie werde ich Bundesligaspieler?"

Zu deinen Fragen:

1. Basics / Grundkenntnisse, Systemverständnis und das jur. Handwerkszeug benötigt man schon fürs einfache bestehen, nicht bloß für VB.

2. Was Basics sind, findest durch das Lesen von Skripten oder Lehrbüchern sowie das Besuchen von Vorlesungen oder eines Reps und v.a. durch das Schreiben vieler Übungsklausuren raus.

3. Z. B. Zu verstehen, warum es zur Rechtswidrigkeit eines VAs eines Verstoßes gegen Außenrecht bedarf gehört zum Systemverständnis. Dazu braucht es dann auch keine Spezialliteratur sondern logisches Denken.

4. Durch Lernen... welche Methode die richtige ist, muss jeder für sich selbst rausfinden. 40 Seiten in 6 Stunden sind m.E. Eine übliche Menge bei konzentriertem lernen. Das sind fast 10 Minuten pro Seite. Die Fähigkeit zügig zu arbeiten sollte im Übrigen nicht unterschätzt werden. Kann das noch so große Systemverständnis nicht in der vorgegebenen Zeit auf Papier gebracht werden, weil man extrem langsam ist, wird's schon mit dem Bestehen eng.


Hi, danke für die Antwort. Das ein VB bei meiner bisherigen Studienleistung gerade zu vermessen klingt, ist mir bewusst und habe ich auch in dem anderen Beitrag geschrieben. 

Was macht deiner Meinung dann gerade das VB aus? Wie wichtig ist hierfür Spezialwissen?

Das Problem ist, dass ich gerade bei den Lehrbüchern meine, dass alles wichtig ist. Würdest du sagen, dass das komplette Lehrbuch aus Basics besteht? Falls nicht: Wie kann ich am besten die Basics herausfiltern? Sieht du (um mal ein Beispiel zu nennen) den "vorläufigen Verwaltungsakt" als Grundlagenwissen?

Ok und wie würdest du dir die Frage nach der Notwendigkeit des Verstoßes gegen Außenrecht mit logischem Denken herleiten? Ich könnte mir dazu vllt auch eine These überlegen (z.B. i.S.v. Verwaltungsvorschriften regeln nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, sodass eine Verletzung derer nicht das Verhältnis zwischen Staat und Bürger betrifft, aber nur in einem solchen Störungen vom Bürger beseitigt werden können sollen). Ich habe in dem konkreten Fall halt in der Literatur gesucht, da ich es "richtig" wissen wollte. 


Sind in den 40 Seiten dann auch das anfertigen eigener Materialien (z.B. KK´s oder Skripte, etc.) beinhaltet?

Wie gesagt: um rauszufinden, was vom gelernten Stoff Basics sind und was Spezialwissen, sollte man Übungsklausuren schreiben (nicht nur kleine Fälle zu bestimmten Problemen lösen, sondern einen kompletten Sachverhalt wie im Examen durcharbeiten und überlegen, was die Probleme sind) und anschließend die Musterlösung durcharbeiten. Dann zeigt sich schon, welche Probleme immer wieder thematisiert werden müssen. Da der vorläufige VA in keiner Übungsklausur dran kam, habe ich nie was dazu gelernt... und Überraschung: er kam auch nicht im Examen dran. Fazit: das war offensichtlich kein Basic. Und wäre er dran gekommen, hätte ich versucht, den Fall mit meinem Wissen zu anderen VAs (aus den vorherigen Übungsklausuren) zu lösen. Dass es viele Übungsklausuren gibt, in denen jemand behauptet, er hätte doch nicht wissen können, dass der Autoverkäufer nicht berechtigt war, nur weil in den Zulassungspapieren ein anderer Name stand, lässt wiederum darauf schließen, dass Gut- und Bösgläubigkeit, gerade beim Fahrzeugkauf, im Sachenrecht zum Basiswissen gehört.
Vieles muss man letzten Endes einfach auswendig lernen und sich nicht selber herleiten. Das gilt insbesondere für Definitionen und Fälle, in denen es verschiedene Theorien gibt: einfach Theorie, Pro- und Contra-Argumente auswendig lernen und fertig und in der Klausur einfach runterschreiben. Die 5 Stunden zum Klausur schreiben reichen nicht aus, um selber über eine Theorie zu philosophieren oder zu überlegen, wie man z.B. das Wort "Übergabe" im sachenrechtlichen Sinne definieren könnte. Stattdessen muss einfach die Standarddefinition runtergeschrieben.
Im Examen geht es um die Lösung von Fällen aufgrund des geltenden Rechts, nicht um die Rechtsentwicklung. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf sollte man auch lernen.
Ich denke aber nicht, dass es mir hilft die Klausuren ohne Wissen zu schreiben.
Das man nach einer gewissen Zeit des Klausurenschreibens merkt, was wirklich die Basics sind, stimmt denke ich. 
Nur brauche ich für´s Klausurenschreiben ja (jedenfalls nach meinem Geschmack) etwas wissen. 

Und jetzt ist halt die Frage, wie ich mir das am besten erarbeiten kann. Ich hatte halt die Idee mit diesen Kurzskripten. Oder ich halte mich beim Lehrbuchlesen einfach mehr ran und setzte dann (auch wenn das bislang nicht geklappt hat) selbst meine Schwerpunkte und orientiere mich dann an ca. 40 Seiten in 6 Stunden als groben Richtwert. Ist bei den 40 Seiten dann in den 6 Stunden eigentlich auch schon das Schreiben on Karteikarten enthalten? Was hältst du davon?

Das mit dem "vorläufigen" VA kam (so weit ich weiß) sogar neulich in irgendeiner 1. Examensklausur dran. Weiß aber leider nicht mehr das Bundesland. Das hat mich schon ein bisschen schockiert, da ich das jetzt auch ehr für Spezialwissen gehalten habe...

Das man Definitionen meistens auswendig lernen muss, sehe ich auch so.

Kurz gesagt: wenn ich so deine Nachrichten in den beiden Threads sehe, denke ich, der wichtigste Schritt wäre für dich: werde selbstständig...


Das brauchst du fürs Examen und erst recht später.

Du musst schon selber rausfinden wie du richtig lernst, ab wann du Klausuren schreibst, wie viele Karteikarten oder Skripte du brauchst usw. 

Mit der Einstellung: "ich habe keinen Plan und keine Ahnung, wie ich das Problem angehen soll, will aber das beste haben" wird das größte Problem wohl nicht das Examen, sondern das anschließende Berufsleben sein...
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