05.05.2025, 15:51
Ich hole den Thread gerne mal hoch, da ich ihn - zugegebenermaßen - nach dem schriftlichen Teil des zweiten Examens mehrmals gelesen habe, wenn mir wieder neue Fehler beim Nachdenken aufgefallen sind. Mich hat es beruhigt, daher gebe ich gerne meine Highlights aus dem Zweiten Examen, wo ich bei den ersten zwei schon dachte "hoffentlich werden es noch 4 Punkte":
1) Präkludierten Anspruch iRd. § 767 I ZPO übersehen und daher im Rahmen der VAK durchgeprüft - die nachträgliche Anfechtungserklärung mit dem (präkludierten) Anspruch machte für mich in der Klausur also keinen Sinn :D i.E. dennoch, obwohl ich dadurch einen Teil falsch und einen anderen Teil (hilfsw. A.) gar nicht hatte noch 7 Punkte.
2) BauR (AbrissV) Anwaltskausur: Habe übersehen, dass die Mandantin irgendwo meinte, es solle "schnell" gehen & somit keinen Eilrechtsschutz geprüft, was man laut Korrektur hätte tun müssen, daher auch die klassischen EilRS-Probleme nicht angesprochen. Trotzdem noch 5 Punkte, da der materielle Teil die meisten (nicht alle) Punkte angesprochen hat.
3) Revi-Klausur: Mehrere (kleinere) Revi-Gründe gar nicht angeprüft, dabei andere (teilw. umfassender) diskutiert, bei denen die Korrektoren sich einig waren, dass es eher fernliegend ist. Dennoch 11 Punkte, weil ich zum Glück alle großen Bereiche der Klausur getroffen hatte.
1) Präkludierten Anspruch iRd. § 767 I ZPO übersehen und daher im Rahmen der VAK durchgeprüft - die nachträgliche Anfechtungserklärung mit dem (präkludierten) Anspruch machte für mich in der Klausur also keinen Sinn :D i.E. dennoch, obwohl ich dadurch einen Teil falsch und einen anderen Teil (hilfsw. A.) gar nicht hatte noch 7 Punkte.
2) BauR (AbrissV) Anwaltskausur: Habe übersehen, dass die Mandantin irgendwo meinte, es solle "schnell" gehen & somit keinen Eilrechtsschutz geprüft, was man laut Korrektur hätte tun müssen, daher auch die klassischen EilRS-Probleme nicht angesprochen. Trotzdem noch 5 Punkte, da der materielle Teil die meisten (nicht alle) Punkte angesprochen hat.
3) Revi-Klausur: Mehrere (kleinere) Revi-Gründe gar nicht angeprüft, dabei andere (teilw. umfassender) diskutiert, bei denen die Korrektoren sich einig waren, dass es eher fernliegend ist. Dennoch 11 Punkte, weil ich zum Glück alle großen Bereiche der Klausur getroffen hatte.
06.05.2025, 13:16
Vollkatastrophe Z1.
Tenor unvollständig und teilweise falsch: Forderung 1 teilweise zugesprochen, Abweisung im Übrigen vergessen. Anspruch 2 zugesprochen. Vorläufige Vollstreckbarkeit falsch.
Im Rahmen von §§1004 iVm 823 BGB ernsthaft ein VERSCHULDEN angeführt, obwohl es dick und fett anders im Kommentar steht.
Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht, obwohl wahrscheinlich eher Unsinn.
2. Forderung laut Tenor zugesprochen - und kein einziges fucking Wort dazu in den Entscheidungsgründen verloren. Keine Zeit mehr. Im TB kommt es noch vor, in den Entscheidungen: gähnende Leere. Obwohl zugesprochen.
4 P.
Tenor unvollständig und teilweise falsch: Forderung 1 teilweise zugesprochen, Abweisung im Übrigen vergessen. Anspruch 2 zugesprochen. Vorläufige Vollstreckbarkeit falsch.
Im Rahmen von §§1004 iVm 823 BGB ernsthaft ein VERSCHULDEN angeführt, obwohl es dick und fett anders im Kommentar steht.
Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht, obwohl wahrscheinlich eher Unsinn.
2. Forderung laut Tenor zugesprochen - und kein einziges fucking Wort dazu in den Entscheidungsgründen verloren. Keine Zeit mehr. Im TB kommt es noch vor, in den Entscheidungen: gähnende Leere. Obwohl zugesprochen.
4 P.
29.08.2025, 16:04
Z1. Vorläufige Vollstreckbarkeit falsch tenoriert, 709 und 711 ZPO kombiniert. Rechtshängigkeitszinsen lang und breit dargelegt, dabei aber ab Eingang der Klage bei Gericht angenommen. Zuständigkeit örtlich des Gerichts komplett gegen die herrschende Meinung bei Geldschulden begründet, weil ich den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung übersehen habe. Keinen Maßstab für die Würdigung des Sachverständigengutachtens abgefasst. Kostenentscheidung extrem lang und falsch dargelegt, außergerichtliche Kosten bei der Berechnung vergessen. Die ganze Zeit statt "Platane" das Wort "Plantane" geschrieben.
12 Punkte.
12 Punkte.
14.05.2026, 10:34
Ich pushe diesen Beitrag mal, weil er einfach so gut tut. So kann ihn jeder lesen der es braucht und vielleicht findet sich ja noch was für die Sammlung!
16.05.2026, 20:26
(14.05.2026, 10:34)Lawlawland schrieb: Ich pushe diesen Beitrag mal, weil er einfach so gut tut. So kann ihn jeder lesen der es braucht und vielleicht findet sich ja noch was für die Sammlung!
Das ist wirklich so. Gefühlt präsentiert sich unsere Berufsgruppe ab Einschreibung in den Studiengang als unfehlbar, Patzer machen die anderen; aber das mag auch einfach mein ganz persönlicher Eindruck sein, der nicht unbedingt verallgemeinerbar ist.
17.05.2026, 09:01
(14.06.2022, 20:05)Kölner schrieb: Wie schwer wiegt denn ein halber hingerotzter Tatbestand, weil man die Entscheidungsgründe vorgezogen hat?
Ich mache den Tatbestand auch immer in der letzten halben Stunde. Und der wird natürlich dann nicht sehr sauber dargestellt weil mir die Entscheidungsgründe wichtiger waren. Hatte dennoch in den Urteilsklausuren befriedigend
17.05.2026, 09:05
(19.06.2022, 15:51)Gast schrieb:(19.06.2022, 11:29)Gast schrieb:(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Glückwunsch, aber bei mir wurde es mit einem Punkt bewertet. Ähnlicher Fehler... Da waren Ermessenserwägungen nicht mehr relevant. Schon krass, wie Korrektoren sich einfach mal um 5 Punkte unterscheiden können.
Glaubst Du was Du hier schreibst? Wenn Du einen Punkt hattest, wird die Klausur offensichtlich völlig daneben gewesen sein; nicht einfach nur unter dem Strich sondern völliger Mist. Der Vorredner hingegen hatte offenbar noch eine annehmbare Struktur in der Klausur und hat vielleicht einige Probleme, wenn auch an der falschen Stelle, argumentativ aufbereitet. Was weiß ich, aber Du auch nicht. Nicht ansatzweise kannst Du beurteilen, ob sich die Klausuren ähneln. Alle Korrektoren, selbst der mieseste Rechtsanwalt, haben soviel Erfahrung, dass sie eine 1 Punkt Klausur (wirklich selten) von einer 6 Punkte Klausur unterscheiden können.
Da muss ich widersprechen. Im 1. Examen hatte ich in der Staatsrechtsklausur 1 Punkt und es war nicht nur Mist vorhanden. Es war eine VB Prüfung und ich habe alle 3 zu prüfenden Grundrechte geprüft, dennoch haben die Korrektoren nur die Fehler angekreidet, aber es war definitiv nicht alles falsch und nicht nur Mist was ich geschrieben habe. Dennoch 1 Punkt. Das war sogar der erste Korrektor der kriitisert hatte dass ich in der ZLK Zwischenüberschriften (wie Beschwerdeberechtigung, Beschwerdegegenstand etc.? gebildet habe 😅
17.05.2026, 15:58
Bewertungen sind halt alle subjektiv. Fehler werden nach individuellem Schwerpunkt des Korrektors gewichtet und entsprechend begründet.
Umso schizophrener die harten objektiven Notengrenzen.
Umso schizophrener die harten objektiven Notengrenzen.
18.05.2026, 13:55
Da mich dieser Thread nach meinen Schriftlichen damals auch sehr beruhigt hat, hier mein Beitrag zu meinen größten Fails, die trotzdem nicht zum Durchfallen geführt haben:
Z1 - viel zu wenig Zeit und inhaltlich hatte ich auch eher weniger Ahnung:
- sowohl Klage als auch Drittwiderklage stattgegeben, obwohl sie sich eigentlich eher hätten ausschließen müssen
- hab die Drittwiderklage zuerst bearbeitet, in der Prüfung der Klage dann aus Zeitmangel einfach geschrieben "siehe sogleich in der Widerklage"
- "Die Bestimmungen, bei denen es sich um AGB iSd § 305 ff. BGB handelt, sind wirksam." -> hier sollte eigentlich eine umfanngreiche AGB-Prüfung erfolgen
- mitten im Satz aufgehört, weil die Zeit vorbei war
Ergebnis: 6 Punkte
Z4: es ging darum, ob jemand einen Zahlungsanspruch hat, was davon abhing, ob sich die andere Person vom Vertrag gelöst hat
-detaillierte, überwiegend richtige Prüfung aller möglichen Loslösungsgründe, dann:
- Ergebnis: Sie konnte sich nicht vom Vertrag lösen.
- "Zahlungsanspruch besteht trotzdem nicht, wäre ja unfair, die hat ja auch keine Leistung erhalten" HÄ? Weiß bis heute nicht, wieso ich das geschrieben habe, war wie ein Blackout.
Ergebnis: 5 Punkte :-)
Z1 - viel zu wenig Zeit und inhaltlich hatte ich auch eher weniger Ahnung:
- sowohl Klage als auch Drittwiderklage stattgegeben, obwohl sie sich eigentlich eher hätten ausschließen müssen
- hab die Drittwiderklage zuerst bearbeitet, in der Prüfung der Klage dann aus Zeitmangel einfach geschrieben "siehe sogleich in der Widerklage"
- "Die Bestimmungen, bei denen es sich um AGB iSd § 305 ff. BGB handelt, sind wirksam." -> hier sollte eigentlich eine umfanngreiche AGB-Prüfung erfolgen
- mitten im Satz aufgehört, weil die Zeit vorbei war
Ergebnis: 6 Punkte
Z4: es ging darum, ob jemand einen Zahlungsanspruch hat, was davon abhing, ob sich die andere Person vom Vertrag gelöst hat
-detaillierte, überwiegend richtige Prüfung aller möglichen Loslösungsgründe, dann:
- Ergebnis: Sie konnte sich nicht vom Vertrag lösen.
- "Zahlungsanspruch besteht trotzdem nicht, wäre ja unfair, die hat ja auch keine Leistung erhalten" HÄ? Weiß bis heute nicht, wieso ich das geschrieben habe, war wie ein Blackout.
Ergebnis: 5 Punkte :-)
22.05.2026, 10:38
S1: Rücktritt verneint obwohl OFFENSICHTLICH(!) und auch kein Erfolg eingetreten (der ganze Komplex hat am Ende wirklich überhaupt keinen Sinn mehr ergeben
) - 4P
Ö1: Weil ich am Ende der Zeit so unsicher mit der Besetzung des Spruchkörpers war, hab ich in den Gründen frech behauptet, dass die Sache auf den Einzelrichter übertragen wurde (war Quatsch, überhaupt keine Anhaltspunkte im SV oder im BV) - 6P
) - 4PÖ1: Weil ich am Ende der Zeit so unsicher mit der Besetzung des Spruchkörpers war, hab ich in den Gründen frech behauptet, dass die Sache auf den Einzelrichter übertragen wurde (war Quatsch, überhaupt keine Anhaltspunkte im SV oder im BV) - 6P










