21.07.2022, 21:00
(21.07.2022, 11:56)Gast schrieb:(19.07.2022, 12:40)MrJudgeBW schrieb:(19.07.2022, 10:45)Gast schrieb: Wie läuft das ab? Kommt man automatisch ins Überdenkungsverfahren nach einem Widerspruch? Und wird dann auf die Widerspruchbegründung eingegangen? Werden alle Klausuren überprüft?
Sofern ein Kandidat Widerspruch gegen die Bewertung seiner Klausur einlegt, wird die Klausur an die ursprünglichen Korrektoren zur Durchführung des Überdenkensverfahrens zurückgeschickt. Als Prüfer erlangt man Kenntnis vom Widerspruch und hat die Möglichkeit, von seiner Bewertung abzuweichen oder aber an der Bewertung festzuhalten. Man fertigt dann eine Stellungnahme, in der man sich mit dem Vorbringen des Widerspruchsführers auseinandersetzt und dann seine (Abweichungs-)Entscheidung begründet. Es werden nur die Klausuren überprüft, die auch vom Widerspruch umfasst sind.
In über 90% ändert sich nix. Der Bewertungsspielraum des Korrektors ist heilig. Das führt zu der absurden Situation, dass man kaum was gegen tun kann.
Tun kann man etwas gegen das Überschreiten des Bewertungsspielraumes - das ist nämlich justiziabel, hat allerdings mit dem Überdenken innerhalb des Spielraumes nichts zu tun. Wenn man etwas "absurd" findet, sollte man sich daher erst einmal klar darüber werden, was man eigentlich beanstandet: eine fehlerhafte Korrektur oder einen zu strengen Maßstab? Im ersten Fall kann der Beurteilungsspielraum heilig sein wie er will...
23.07.2022, 00:45
Die jeweiligen Prüfer ins Überdenkungsverfahren zu schicken, könnte ja dann zumindest bei allen Klausuren den Versuch wert sein? Jeweils angemessene Begründung und sehen, ob die Note pimpbar ist? Verschlechtern kann sich is nichts.
23.07.2022, 13:38
(23.07.2022, 00:45)Gast schrieb: Die jeweiligen Prüfer ins Überdenkungsverfahren zu schicken, könnte ja dann zumindest bei allen Klausuren den Versuch wert sein? Jeweils angemessene Begründung und sehen, ob die Note pimpbar ist? Verschlechtern kann sich is nichts.
Klar. Irgendetwas Sinnvolles sollte man als Begründung aber schon schreiben, sonst bringt es ja gar nichts. Und Geld kostet es möglicherweise auch, oder?
Erfolgsaussichten hat es m.E. dort, wo der Zweitkorrektor deutlich besser bewertet und sich u.U. von der Erstbewertung sogar ausdrücklich distanziert. Da könnte der Erstkorrektor möglicherweise seinen Maßstab tatsächlich überdenken.
23.07.2022, 20:43
Kann man jemand berichten was das Kosten würde sowas von einem Anwalt machen zu lassen ?
24.07.2022, 00:38
Warum kann es sich nicht verschlechtern?
24.07.2022, 20:04
(24.07.2022, 00:38)Gast schrieb: Warum kann es sich nicht verschlechtern?
Ganz so einfach ist das nicht: https://www.judicialis.de/Bundesverwaltu....1999.html
24.07.2022, 22:11
25.07.2022, 15:11
Hat sonst jemand Erfahrungen aus Niedersachsen, die er/sie teilen könnte?
25.03.2023, 01:54
Würde mich auch über Erfahrung aus NRW freuen
25.03.2023, 12:08
(24.07.2022, 22:11)Gast schrieb:(23.07.2022, 20:43)Hast13 schrieb: Kann man jemand berichten was das Kosten würde sowas von einem Anwalt machen zu lassen ?
Push, das interessiert mich auch.
7.000 EUR, plus der Kosten des Widerspruchsverfahrens.
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Nachtrag: Sorry, sehe gerade, dass der Thread schon fast ein Jahr alt ist...