04.06.2020, 18:44
(04.06.2020, 15:11)Gast schrieb: So in etwa hab ich das ganz grob gelöst:
Zulässigkeit
I. Probleme bei der sachlichen Zuständigkeit, i.E. aber wg. § 4 und § 261 III ZPO LG Köln zuständig
II. § 51 I ZPO wegen der Ehefrau des K. als gesetzliche Betreuerin
(III.) Einfache SG, §§ 59, 60 ZPO auf Beklagtenseite (kann man aber auch glaub ich vor der Zulässigkeit prüfen)
Gutachten
I. Ansprüche K gegen B1 / B2 auf Herausgabe nach § 985 BGB
1. Urspr. Eigentümer = K
2. Eigentum verloren durch Leihgeschäft, § 598 (-)
3. ...durch Rechtsgeschäft zw. dem Kunsthändler und verstorbenen Ehemann der B1. (-), da dieser busgläubig
4. ...durch Rechtsgeschäft B1 mit B2 ?
a.) B1 = Erbin, § 1922 BGB, wg. Gesamtrechtsnachfolge auch der Streitgegenstand
b.) B1. ab Kenntnis (Auffinden des Schreibens der Ehefrau des K) ebenfalls bösgläubig
c.) B2. aber gutgläubig, §§ 929, 932 BGB
ZE.: K hat Eigentum an durch gutgl. Erwerb des B2.) verloren
II. Anspruch B1.) gegen B2.) auf 10.000 EUR, nach §§ 433, 434 I, 437 Nr. 2, 441 I, III (+)
III. Anspruch K gegen B1.) auf Zahlung 2000 EUR nach §§ 989, 990
Musste man echt noch die einfache Streitgenossenschaft prüfen ??
05.06.2020, 14:39
Was kam in Z3 in NRW?
05.06.2020, 14:48
05.06.2020, 15:02
05.06.2020, 15:03
05.06.2020, 15:04
(05.06.2020, 15:02)Gast schrieb:(04.06.2020, 15:41)GastNW schrieb: Hat irgendjemand auch den Hrsg.-Anspruch aus § 604 IV BGB geprüft?
Ja!! Hat auch einen beträchtlichen Teil der Lösung ausgemacht, meine ich.
Aber es war doch offensichtilch, dass weder B noch M Vertragsparteien waren, sondern Z. Zudem lag ja gar keine Leihe vor, sonder Vielmehr ein Mietvertrag.
05.06.2020, 15:11
(05.06.2020, 15:04)Gast schrieb:(05.06.2020, 15:02)Gast schrieb:(04.06.2020, 15:41)GastNW schrieb: Hat irgendjemand auch den Hrsg.-Anspruch aus § 604 IV BGB geprüft?
Ja!! Hat auch einen beträchtlichen Teil der Lösung ausgemacht, meine ich.
Aber es war doch offensichtilch, dass weder B noch M Vertragsparteien waren, sondern Z. Zudem lag ja gar keine Leihe vor, sonder Vielmehr ein Mietvertrag.
Ist sogar ein krasser Verstoß gegen das Trennungs und abstraktionsprimzip hier 604 IV zu prüfen weil nicht der gebrauch überlassen wurde sondern auf dingliche Ebene das Eigentum.
05.06.2020, 15:13
Was habt ihr heute geprüft und welches Ergebnis?
Fand die Klausur furchtbar . Vor allem Antrag zu 2)
Fand die Klausur furchtbar . Vor allem Antrag zu 2)
05.06.2020, 15:15
05.06.2020, 15:30
(05.06.2020, 15:13)Gast12 in schrieb: Was habt ihr heute geprüft und welches Ergebnis?
Fand die Klausur furchtbar . Vor allem Antrag zu 2)
Ich hab geprüft 1) 767 (-) wegen 242
2) 768 (-) da Voraussetzungen 727 vorlagen
Antrag 2 auch 767, 785 (+) wegen 1975
Antrag 3) 371 bgb analog (-) siehe antrag 1