13.10.2026, 18:50
Richtig gut, herzlichen Dank schon mal für eure vielen Gedanken zu dem Thema! Mir helfen eure Beiträge wirklich sehr.
13.10.2026, 19:17
(06.10.2026, 09:45)Neuorientierung schrieb:(06.10.2026, 07:27)Dogu schrieb:Das ist jetzt schlicht meine Erfahrung. Ich hatte eine sehr starke AG, wir hatten in der AG alle ein Prädikat im 1. Examen, die meisten zweistellig und die schriftlichen Noten waren wirklich schlecht bei vielen von uns. Aber soweit ich weiß gibt es keine genauen Zahlen. Aber vielleicht ist es auch normal, dass einige in den Verbesserungsversuch gehen. Ich hatte beim Referendarrat nachgefragt, die haben eine kleine Anfrage bzgl. der Klausurnoten von 2022-2025 in meinem Bundesland ausgewertet. Da kam als Rückmeldung, dass es keine vergleichbare öffentliche Statistik über die Noten im 2. Examen gibt, nur den groben Jahresüberblick des Bundesamtes für Justiz. Wenn du so eine genaue Statistik hast, wo die Klausurnoten so aufgedröselt werden, wäre ich da wirklich sehr interessiert dran. Der Referendarrat bestimmt auch.(05.10.2026, 16:36)Neuorientierung schrieb: Die Noten in meinem Durchgang waren auch wirklich schlecht. Viele sind in den Verbesserungsversuch gegangen.
Ist das anekdotische Evidenz oder war Eure Abweichung statistisch signifikant? Meines Wissens waren die Prüfungsergebnisse bundesweit auf normalen Niveau (Daten sind ja öffentlich) im Vergleich zum vorherigen und nachfolgenden Zeitraum.
Ich finde die Frage, ob sich Änderungen in den Prüfungsergebnissen bemerkbar machen auch erst mal naheliegend. Tatsächlich spielt das aber in dem Verfahren keine Rolle, weil es ja bei genauerer Betrachtung eher ein Scheinargument ist. Wenn die Ergebnisse unauffällig sind, lässt das trotzdem nicht den Schluss zu, dass es keine Störung der Prüfung gegeben habe. Oder andersherum: Wenn die Ergebnisse besonders schlecht oder gut ausfallen, ist daraus nicht zwingend zu schließen, dass eine Störung vorgelegen habe, oder alle bei der Prüfung geschummelt haben.
Entsprechend hatte das OVG-Schleswig schon vor der Pandemie geurteilt.
13.10.2026, 20:58
(13.10.2026, 19:17)CoronaCovidPan schrieb:(06.10.2026, 09:45)Neuorientierung schrieb:(06.10.2026, 07:27)Dogu schrieb:Das ist jetzt schlicht meine Erfahrung. Ich hatte eine sehr starke AG, wir hatten in der AG alle ein Prädikat im 1. Examen, die meisten zweistellig und die schriftlichen Noten waren wirklich schlecht bei vielen von uns. Aber soweit ich weiß gibt es keine genauen Zahlen. Aber vielleicht ist es auch normal, dass einige in den Verbesserungsversuch gehen. Ich hatte beim Referendarrat nachgefragt, die haben eine kleine Anfrage bzgl. der Klausurnoten von 2022-2025 in meinem Bundesland ausgewertet. Da kam als Rückmeldung, dass es keine vergleichbare öffentliche Statistik über die Noten im 2. Examen gibt, nur den groben Jahresüberblick des Bundesamtes für Justiz. Wenn du so eine genaue Statistik hast, wo die Klausurnoten so aufgedröselt werden, wäre ich da wirklich sehr interessiert dran. Der Referendarrat bestimmt auch.(05.10.2026, 16:36)Neuorientierung schrieb: Die Noten in meinem Durchgang waren auch wirklich schlecht. Viele sind in den Verbesserungsversuch gegangen.
Ist das anekdotische Evidenz oder war Eure Abweichung statistisch signifikant? Meines Wissens waren die Prüfungsergebnisse bundesweit auf normalen Niveau (Daten sind ja öffentlich) im Vergleich zum vorherigen und nachfolgenden Zeitraum.
Ich finde die Frage, ob sich Änderungen in den Prüfungsergebnissen bemerkbar machen auch erst mal naheliegend. Tatsächlich spielt das aber in dem Verfahren keine Rolle, weil es ja bei genauerer Betrachtung eher ein Scheinargument ist. Wenn die Ergebnisse unauffällig sind, lässt das trotzdem nicht den Schluss zu, dass es keine Störung der Prüfung gegeben habe. Oder andersherum: Wenn die Ergebnisse besonders schlecht oder gut ausfallen, ist daraus nicht zwingend zu schließen, dass eine Störung vorgelegen habe, oder alle bei der Prüfung geschummelt haben.
Entsprechend hatte das OVG-Schleswig schon vor der Pandemie geurteilt.
Naja, das sind zwei ganz verschiedene Fragen: Ein Verfahrensverstoß ist ja nicht durch das Ergebnis zu beweisen, sondern erstmal unabhängig davon relevant und führt ggf. zur Wiederholung der Prüfung.
Eine falsche Korrektur wegen Verkennung der Schwierigkeit der Aufgabe führt dagegen zur Neubewertung und ggf. Änderung des Prüfungsergebnisses - darum ging es bei der Diskussion des Examensschnitts.
Gestern, 18:31
(03.10.2026, 22:39)Praktiker schrieb: Wenn Deine Lernzeit aus anderen Gründen erschwert war (Krankheit), bekommst Du auch keinen Bonus - umso weniger, wenn die Umstände für alle gleich schwer waren. Dir geht es wahrscheinlich um den Vergleich mit anderen Jahrgängen, aber das war eine andere Prüfung. Im Übrigen weiß ich nicht, ob das Examen im Schnitt schlechter ausgefallen ist - ich würde vermuten, die Härten waren im Maßstab der Korrekten sogar eingepreist.
Vielen Dank, dass du dir zu diesem Thread so viele Gedanken machst. Es ist für mich wirklich hilfreich die Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten.
Im Krankheitsfall kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden.
Die Wahl der Vergleichsgruppen wurde im Verfahren anfangs auch kurz thematisiert, aber es kann ja nur um den Vergleich derjenigen Prüflinge gehen, die von der Pandemie betroffen waren mit denjenigen, die nicht betroffen waren. Den Schwierigkeitsgrad der Prüfung zwischen den Kohorten zu variieren ist dabei wegen Art. 12 GG weitgehend unzulässig, weil der Eingriff in die (subjektive) Berufswahlfreiheit ohnehin auf das zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter Notwendige zu beschränken ist.
Gestern, 19:24
(Gestern, 18:31)CoronaCovidPan schrieb:(03.10.2026, 22:39)Praktiker schrieb: Wenn Deine Lernzeit aus anderen Gründen erschwert war (Krankheit), bekommst Du auch keinen Bonus - umso weniger, wenn die Umstände für alle gleich schwer waren. Dir geht es wahrscheinlich um den Vergleich mit anderen Jahrgängen, aber das war eine andere Prüfung. Im Übrigen weiß ich nicht, ob das Examen im Schnitt schlechter ausgefallen ist - ich würde vermuten, die Härten waren im Maßstab der Korrekten sogar eingepreist.
Vielen Dank, dass du dir zu diesem Thread so viele Gedanken machst. Es ist für mich wirklich hilfreich die Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten.
Im Krankheitsfall kann der Vorbereitungsdienst verlängert werden.
Die Wahl der Vergleichsgruppen wurde im Verfahren anfangs auch kurz thematisiert, aber es kann ja nur um den Vergleich derjenigen Prüflinge gehen, die von der Pandemie betroffen waren mit denjenigen, die nicht betroffen waren. Den Schwierigkeitsgrad der Prüfung zwischen den Kohorten zu variieren ist dabei wegen Art. 12 GG weitgehend unzulässig, weil der Eingriff in die (subjektive) Berufswahlfreiheit ohnehin auf das zum Schutze wichtiger Gemeinschaftsgüter Notwendige zu beschränken ist.
Es ist ja auch eine spannende Frage - für Dich mit sehr konkreten Auswirkungen, für mich eher theoretisch.
Wie man es dreht und wendet, betrifft das Prüfungsrecht vor allem die Durchführung der Prüfung selbst und die Korrektur. Was Du beanstandest, ist sehr weit vorgelagert und letztlich nicht die Prüfung und mithin schwer durch Prüfungsanfechtung zu lösen. Ich fürchte, das VG hat es etwas unsensibel ausgedrückt, aber in der Sache recht.









