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Kleinkram für Berufseinsteiger/Mandatsannahme
Registriert
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2024
#21
08.02.2026, 23:25
(08.02.2026, 22:12)Egal_ schrieb:  Ich möchte zu bedenken geben, dass ihr zwar fachlich weitestgehend weisungsfrei seit, aber nicht dahingehend, ob die Kanzlei ein Mandat annimmt oder kündigt. Das Mandat wird mit der Kanzlei geschlossen und nicht mit euch. So lange ihr kein Sozius seit und entsprechende Vertretungsmacht habt, dürft ihr solche Entscheidungen für die Kanzlei nicht treffen. Generiert ihr euch wie ein Sozius, haftet ihr unter Umständen auch wie ein Sozius. Also Obdacht bei dem, was ihr da tut.

Ich stimme mit euch überein, dass es Unsinn ist, solche Mandate anzunehmen, aber wenn euer Kanzleipartner die Anweisung erteilt, dass solche Mandate anzunehmen sind, könnt ihr nicht das Gegenteil machen.

Nur zur Klarstellung: Du hast natürlich recht und mein Chef hatte mir die Annahme der Mandate selbst überlassen. Ich nahm jetzt blauäugig an, dass das gängige Praxis ist.
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.530
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#22
09.02.2026, 16:59
(08.02.2026, 22:56)Greif schrieb:  
(08.02.2026, 22:12)Egal_ schrieb:  Ich möchte zu bedenken geben, dass ihr zwar fachlich weitestgehend weisungsfrei seit, aber nicht dahingehend, ob die Kanzlei ein Mandat annimmt oder kündigt. Das Mandat wird mit der Kanzlei geschlossen und nicht mit euch. So lange ihr kein Sozius seit und entsprechende Vertretungsmacht habt, dürft ihr solche Entscheidungen für die Kanzlei nicht treffen. Generiert ihr euch wie ein Sozius, haftet ihr unter Umständen auch wie ein Sozius. Also Obdacht bei dem, was ihr da tut.

Ich stimme mit euch überein, dass es Unsinn ist, solche Mandate anzunehmen, aber wenn euer Kanzleipartner die Anweisung erteilt, dass solche Mandate anzunehmen sind, könnt ihr nicht das Gegenteil machen.

Diese Anweisung gibt es hier ja nicht, s.o. Und aus der bloßen Nichtannahme eines Mandates lässt sich - außerhalb von Pflichtmandaten, um die es hier nicht geht -  mangels Kontrahierungspflicht auch kein Haftungsfall basteln.

Das kommt halt darauf an, was der Kanzleiinhaber will. Nicht jede Weisung muss schriftlich formuliert sein. Ich habe im kleinen Rahmen auch darüber entschieden, ob es Sinn macht, ein Mandat zu beginnen oder fortzusetzen, aber das setzt dennoch voraus, dass du nach dem (unausgesprochenen) Willen deines Chefs agierst. Wie ihr richtig festgestellt habt, und auch ich betätigen kann, denkt nicht jeder Kanzleiinhaber wirtschaftlich sinnvoll. Wenn er meint, dass er das so handhaben will, hat er das Recht dazu.
Eine Haftung sehe ich aber mangels wirtschaftlichen Schaden auch eher nicht bzw. müsste man sie umständlich konstruieren. Du wärst im Zweifel nur deinen Job los, wenn du entgegen dem Willen oder der Anweisung deines Chefs handelst.
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