16.02.2025, 11:47
(16.02.2025, 11:35)Patenter Gast schrieb:(16.02.2025, 10:36)nachdenklich schrieb:(16.02.2025, 10:03)anfänger schrieb: In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.
Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.
Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.
Das ist meiner Auffassung nach schon sehr gut. In meiner Ref-Station war ich bei einem Platzhirsch, der unangefochten erste Anlaufstelle bei den kleinen Kommunen und den lokalen Betrieben/Gewerbetreibende usw. in der Region war. Dementsprechende Größe und breite Aufstellung. Stundensatz 270-300 €. Sehr akademisch geprägt (viele Dr.-Titel).
Die Struktur war allerdings etwas anders, denn die Mehrzahl war Partner und es gab nur wenige angestellte RA. Nach dem was man so hörte, dürfte der der Umsatz der Partner von ca 300-500k gereicht haben (vllt bei 1, 2 "Flagship"-Partnern auch a bissl mehr. Die jüngeren Partner idR eher am unteren Ende der genannten Skala). Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger war (damals) glaube ich 48-50k.
Ich bin mir nach wie vor unsicher, wie man dies einzuordnen hat. Es gibt Statistiken, nach denen selbst gehobener und renommierter Mittelstand kaum mehr Umsatz p.Partner macht, obwohl diese Sozietäten neben den finanzstarken Mandaten auch die Manpower für größere Projekte haben.
Dann höre ich hier in Forum immer wieder, wie selbst die 1-2Mann-Buden "locker" auf solche Summen kommen (oftmals dann aus der Nahbereichs-Empirie).
Ab einem gewissen Punkt spielt auch weniger das Anwalt-Sein eine Rolle, sondern die unternehmerische Komponente. Wie bepreist du deine Dienstleistungen, was sind deine Kosten, viel oder wenig Leverage und so weiter. Ich kenne Anwälte, die super gut sind aber halt ohne großen wirtschaftlichen Verstand vor sich hin arbeiten. Andere haben große Ausgaben, weil sie eben das schicke Büro wollen plus zwei Refas während ein anderer in einem günstigeren Büro sitzt mit einer 450 Euro Kraft.
Mehr angestellte Anwälte erhöhen den Umsatz pro Partner aber eben auch die Kosten und den Umsatzdruck. Wer nur für sich selbst arbeitet, hat wenig Kosten und muss auch nur sich selbst mit Arbeit versorgen. Wer zwei Associates beschäftigt, hat über 200.000 Euro mehr Kosten im Jahr und muss eine halbe Millionen an zusätzlichem Umsatz ranschaffen. Das spielt alles eine Rolle.
Generell sind aus meiner Erfahrung Anwälte ähnlich wie Ärzte mit eigener Praxis, viele wurschteln sich halt so durch und das Geld verdienen ist eher Nebeneffekt der Arbeit. Daher glaube ich absolut, dass eine gut aufgestellte 1-2 Bude eine alteingesessene Mittelstandskanzlei beim persönlichen Gewinn überholen kann - nur ist das keine Selbstverständlichkeit.
In der Größenordnung von 200-400.000 Euro Gewinn pro Jahr sollte man es jedenfalls mit keinem bis wenig angestellten Anwälten schaffen. Darüber hinaus muss gehebelt werden, mit allen Vorteilen und Risiken, die damit einhergehen.
Das ist völlig richtig. Mein Ausbilder war gerade was den unternehmerischen Part anging sehr versiert. Dann der Dr.-Titel (der gerade bei der älteren Klientel noch Eindruck schinden bzw Kompetenz vorgaukeln kann). Ein nicht unwesentlicher Teil der Mandate ist auch nicht juristisches Olympia-Gold-Hochreck, gerade wenn man durch seine Erfahrung auf ein großes Repertoire zurückgreifen kann. Also ja, der unternehmerische Anteil ist wichtig.
Im Übrigen war ich zu erst immer erstaunt, wie oft (ältere) Mandanten noch PERSÖNLICH das Gespräch in den Räumlichkeiten der Sozietät gesucht haben, um sich dann für 300 €/h (dazu Kaffee und Gebäck) dann ausführlich etwas haben erläutern lassen, was man ggfs auch per Telefon in 10-20min hätte klären können. Neben dem Umstand, dass ältere Mandanten noch eher das persönliche Gespräch mit dem RA suchen werden, war ohne Zweifel auch das Auftreten meines Ausbilders einer der Gründe (Charisma, Einfühlvermögen um auf die verschiedenen Charaktere der Mandantschaft einzugehen und sich entsprechend anzupassen und natürlich insbesondere die Fähigkeit klare und rechtssichere Antworten zu geben).
Und dann noch die Standard-Korrespondenz mit Banken oder Behörden, wozu man natürlich 0 juristische Expertise braucht. Trotzdem wurde das delegiert. Naja, wenn man kann ;-)
16.02.2025, 12:39
(16.02.2025, 10:36)nachdenklich schrieb:(16.02.2025, 10:03)anfänger schrieb: In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.
Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.
Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.
Das ist meiner Auffassung nach schon sehr gut. In meiner Ref-Station war ich bei einem Platzhirsch, der unangefochten erste Anlaufstelle bei den kleinen Kommunen und den lokalen Betrieben/Gewerbetreibende usw. in der Region war. Dementsprechende Größe und breite Aufstellung. Stundensatz 270-300 €. Sehr akademisch geprägt (viele Dr.-Titel).
Die Struktur war allerdings etwas anders, denn die Mehrzahl war Partner und es gab nur wenige angestellte RA. Nach dem was man so hörte, dürfte der der Umsatz der Partner von ca 300-500k gereicht haben (vllt bei 1, 2 "Flagship"-Partnern auch a bissl mehr. Die jüngeren Partner idR eher am unteren Ende der genannten Skala). Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger war (damals) glaube ich 48-50k.
Ich bin mir nach wie vor unsicher, wie man dies einzuordnen hat. Es gibt Statistiken, nach denen selbst gehobener und renommierter Mittelstand kaum mehr Umsatz p.Partner macht, obwohl diese Sozietäten neben den finanzstarken Mandaten auch die Manpower für größere Projekte haben.
Dann höre ich hier in Forum immer wieder, wie selbst die 1-2Mann-Buden "locker" auf solche Summen kommen (oftmals dann aus der Nahbereichs-Empirie).
Ich glaube es gibt viele solcher hidden Champions die dort aktiv sind wo sich ein Standort für eine GK nicht lohnt und es dennoch genügend lukrative Mandate gibt (fängt vermutlich an mit Bremen und reicht über locker 60 Städte hinweg bis Koblenz). Wenn man dort dann der Platzhirsch ist, kann man vernünftige Stundensätze abrechnen und da gibt es sicherlich viele sehr gut verdienende Partner, die einen attraktiveren Posten haben als der Counsel in irgendeiner Großkanzlei.
16.02.2025, 12:41
Und ich habe auch schon von einer kleinen mittelständischen Kanzleien gehört (ca 20 BT) in eben einer solchen Stadt, die die Arbeit des Referendar zum Stundensatz eines Anwaltes abrechnet, da gibt es sicher auch mehr als man denkt die ein solches Leverage erzielen, ohne das Risiko eines fest angestellten RA in Kauf zu nehmen...
16.02.2025, 22:22
(16.02.2025, 11:35)Patenter Gast schrieb: In der Größenordnung von 200-400.000 Euro Gewinn pro Jahr sollte man es jedenfalls mit keinem bis wenig angestellten Anwälten schaffen. Darüber hinaus muss gehebelt werden, mit allen Vorteilen und Risiken, die damit einhergehen.
Um auf 200k Bruttogewinn zu kommen, muss man bei 50% Kostenquote schon 400k Jahresumsatz machen. Damit läge man auf demselben UBT- Niveau wie Beiten, GvW oder die Big 4. Mit einer entsprechenden Reputation, einem zahlungskräftigen Mandantenstamm, unternehmerischem Talent und 60+ Wochenarbeitsstunden ist das sicher auch als Einzelanwalt im Bereich des Möglichen. Der Normalfall ist es aber bei weitem nicht.
Wer kein Ausnahmekönner ist, aber trotzdem wesentlich mehr verdienen will als etwa ein GK-Counsel, ist auf gute Angestellte angewiesen. In der typischen regionalen Kanzlei sind die aber nur schwer zu bekommen.
16.02.2025, 22:40
(16.02.2025, 08:49)Rechtsverwender schrieb:(15.02.2025, 18:36)ForumBenutzer schrieb:Erst einmal stark, dass Du nach zehn Jahren Pause noch ins Ref starten willst. Davor habe ich großen Respekt. Und erfahrungsgemäß ist Lebenserfahrung auch etwas, das sich bei der Jobsuche gut macht. Abgeschlossene Familienplanung übrigens auch.(14.02.2025, 22:48)September24 schrieb: Hallo zusammen,Die klassische Strafverteidigung (Compliance in einer GK mal aussgeschlossen) generiert zumindest für Einsteiger deutlich weniger Umsatz. Die meisten selbstständigen jungen Strafverteidiger müssen oftmals anfangs auch zivilrechtliche Mandate bearbeiten um ausgelastet zu sein bzw. genug Umsatz zu generieren um davon Leben zu können. Im Angestelltenverhältnis sind je nach Stadt und Region 40-60k brutto realistisch. Ausnahme bestehen sicherlich in Hoch spezialisierten Boutqiuen die allerdings auch entsprechende Anforderungen stellen (Dr., VB, Lebenslauf aufs Strafrecht ausgerichtet) wo man auch als Berufseinsteiger im Angestellenverhältnis seine 80k+ bekommen kann. Persönlich habe ich das Gefühl, dass man in diesem Bereich deutlich länger braucht um einen gewissen Ruf zu bekommen um dann auch mal 300 Euro+ als Honorar abrufen zu können und sich die Mandate aussuchen kann. Selbst von einem etablierten Partner einer gefragten Strafrechtskanzlei habe ich mal gesagt bekommen, dass man damit "nicht reich" werde, wobei man bei solchen Aussagen natürlich aufpassen muss...
das Thema interessiert mich auch sehr, aber ich habe mich noch nie irgendwo getraut, nach sowas zu fragen. Da ich im Familien- und Freundeskreis keine Anwälte habe, wüsste ich auch gar nicht, wer dazu etwas sagen könnte. Also super, dass hier ein paar Menschen im Forum sind, die Licht ins Dunkel bringen können!
An verschiedenen Stellen (eventuell auch hier im Forum?) habe ich Thesen gelesen, die ungefähr besagen: Wer in einer GK alles gibt und am Ende doch nur sehr geringe Chancen auf eine Partnerschaft hat, ist schön blöd, denn schließlich kann man in klein(er)en Kanzleien schnell(er) Partner werden und damit auch gehaltstechnisch den Senior Associate einer GK überflügeln. Das kommt mir aber seltsam vor, denn wenn es wirklich so wäre, dürfte sich dieser Karrierepfad doch einer viel größeren Beliebtheit erfreuen.
Ich werde voraussichtlich Ende 2027 mit dem Referendariat durch sein, bin dann fast 40 Jahre alt und werde mit hoher Wahrscheinlichkeit keine GK-Anwältin mehr. Aber Anwältin möchte ich schon ganz gerne werden. Einerseits werde ich natürlich im Ref die Gelegenheit haben, mich in verschiedenen Richtungen umzuhören und möglichst zielführende Stationen zu suchen. Andererseits finde ich schon die Stationssuche sehr schwierig, weil ich mich damit ja schon in mancherlei Hinsicht recht eng festlege, z.B. hinsichtlich Rechtsgebiet, Kanzleigröße usw. Anwälte verdienen generell am meisten, wenn man Unternehmen berät, richtig? Oder gibt es auch Anwälte mit sechsstelligem Einkommen, deren Mandanten allesamt Privatpersonen sind? Ist hier jemand unterwegs, der was zur Situation im Strafrecht sagen kann?
Strafrecht ist speziell, wie der Vorposter schon sagte. Das liegt u.a. auch daran, dass man aus berufsrechtlichen und strafprozessualen Gründen in dem Gebiet öfter Einzelmandate (statt Sozietätsmandate) hat. Mehr Einzelkämpfer. Und natürlich auch ein anderes Klientel. Ein Großteil der Mandanten ist nicht vermögend. Und der Staat zahlt, aber nur zögerlich und wenig.
Sechsstellige Einkommen nur mit Privatpersonen als Mandanten geht. Aber dann in der Regel nicht als Angestellte. Zudem nur mit dem richtigen Mandanten (vermögend aber streitlustig oder wahnsinnig) und entweder mit hohen Streitwerten oder der Bereitschaft, nach Stundensatz zu vergüten. Steuerrecht, Immobilien- oder Landbesitz, Scheidung sehr wohlhabender Mandanten.
Ein Nettojahresgehalt als Angestellte zu erwirtschaften ohne auch Unternehmen zu beraten, halte ich für unwahrscheinlich.
Senior Associate einer GK und Partner einer kleineren Einheit können in derselben Liga spielen. Aber der Partner ist dann am Ende der Fahnenstange angekommen. Mehr als Miteigentümer oder Umsatzbeteiligung am Gesamtumsatz geht nicht. Der Senior Associate hat aber noch die Hoffnung auf die lukrative Vollpartnerschaft in der GK. Kommt die nicht mehr in Betracht, wird die Rechnung wirtschaftlich in der Tat interessant (mit Ausnahme einiger GK die so exorbitant Zahlen, dass auch der Senior Associate sich beim Wechsel verschlechtern würde). Das ganze verschiebt sich noch einmal, wenn man nicht die Bruttojahresgehälter, sondern den Nettostundenlohn vergleicht. Da schlagen die Arbeitszeiten in der GK oft, nicht bei allen, negativ durch. Damit ich netto pro Stunde nicht weniger verdiene, müssten mir die meisten GK im Bekanntenkreis ca. 240k Jahresbrutto zahlen. Und ja, dass passiert auch. Weil es für die Kanzlei noch immer wirtschaftlich ist. Nur das Privatleben kommt mir dann zu kurz.
Durch die Station legst Du dich mit gar nichts fest. Du wirst zehn Jahre raus gewesen sein. Materiell wird dein Wissen teilweise weg und teilweise veraltet sein. Dafür wirst Du gezeigt haben, dass Du den Willen und die Disziplin hast, das Ref neben der Familie und nach langer Pause zu machen. Das ist dein USP. In den wenigen Monaten der Anwaltsstation (zumal vorm Tauchen) und der Wahlstation erwartet niemand, dass Du ein Rechtsgebiet lernst. Wenn Du Glück hast findest Du raus, was dir als Kanzlei und thematisch liegen könnte. Dir verschiedene Gebiete anzuschauen ist vernünftig und im Bewerbungsgespräch gut zu erklären. Da würde ich mir an deiner Stelle keinen Kopf um Spezialisierung machen. Die kommt in der Praxis.
Danke für die ausführlichen Antworten! Interessante Informationen, die ich in mein lückenhaftes Verständnis der Branche einzuordnen versuche. Wenn man als Senior Associate einer GK in eine kleinere Einheit wechseln will, wird sich vermutlich auch die Frage stellen, ob man eigenes Geschäft mitnehmen bzw. überhaupt einen tragfähigen Business Case gestalten kann. Die Akquise stelle ich mir von allen Anforderungen am schwierigsten vor, das hat ja mit Jura quasi nichts zu tun und hängt von völlig anderen (nicht zuletzt zwischenmenschlichen) Faktoren ab. Sollte ich je als Anwältin arbeiten wollen, ob angestellt oder selbständig, muss ich in dieser Hinsicht jedenfalls noch deutliche Entwicklungssprünge machen.
Und das war es auch, was ich mit den Ref-Stationen meinte. Also nicht, das jeweilige Rechtsgebiet zu lernen, sondern eher zu verstehen, wie in einem bestimmten Rechts-/Tätigkeitsgebiet die Akquise funktioniert und dann eben tatsächlich Umsätze erzielt werden. Das sieht ja vermutlich je nach Ausrichtung sehr verschieden aus, da die entscheidenden Faktoren ganz verschieden kombiniert werden können: Rechtsgebiet/Spezialisierung, Mandanten/Wirtschaftsbranchen, Region/Einzugsgebiet, ... In den paar Monaten Anwaltsstation und ggf. ein paar Monaten Wahlstation kann man sich nur zwei Konstellationen näher ansehen – und den Rest gar nicht. Wenn ich dabei bspw. feststelle, dass mir die Arbeit im Strafrecht nicht liegt, zum Beispiel aufgrund der Mandantschaft, dann ist das zwar eine brauchbare Erkenntnis, aber wie es im Vergleich dazu bspw. in einer öffentlich-rechtlich arbeitenden und auf Kommunen ausgerichteten Kanzlei läuft, weiß ich dann halt nicht. Da würde ich mir fast mehr Stationen im Ref wünschen.
16.02.2025, 22:45
(16.02.2025, 11:35)Patenter Gast schrieb:(16.02.2025, 10:36)nachdenklich schrieb:(16.02.2025, 10:03)anfänger schrieb: In "meiner" Kanzlei - drei Partner, 15 Berufsträger - dürften die Partner überschlagsweise so 300k bis 500k machen.
Das Arbeitsvolumen ist auch weit unter GK Verhältnissen, ab 19:00 ist im Regelfall keiner mehr da.
Ich weiß allerdings nicht, wie die in diese Position gekommen sind; sie waren nicht die Gründergeneration und haben selbst seit Ewigkeiten keine neuen Partner mehr ernannt.
Das ist meiner Auffassung nach schon sehr gut. In meiner Ref-Station war ich bei einem Platzhirsch, der unangefochten erste Anlaufstelle bei den kleinen Kommunen und den lokalen Betrieben/Gewerbetreibende usw. in der Region war. Dementsprechende Größe und breite Aufstellung. Stundensatz 270-300 €. Sehr akademisch geprägt (viele Dr.-Titel).
Die Struktur war allerdings etwas anders, denn die Mehrzahl war Partner und es gab nur wenige angestellte RA. Nach dem was man so hörte, dürfte der der Umsatz der Partner von ca 300-500k gereicht haben (vllt bei 1, 2 "Flagship"-Partnern auch a bissl mehr. Die jüngeren Partner idR eher am unteren Ende der genannten Skala). Einstiegsgehalt für Berufseinsteiger war (damals) glaube ich 48-50k.
Ich bin mir nach wie vor unsicher, wie man dies einzuordnen hat. Es gibt Statistiken, nach denen selbst gehobener und renommierter Mittelstand kaum mehr Umsatz p.Partner macht, obwohl diese Sozietäten neben den finanzstarken Mandaten auch die Manpower für größere Projekte haben.
Dann höre ich hier in Forum immer wieder, wie selbst die 1-2Mann-Buden "locker" auf solche Summen kommen (oftmals dann aus der Nahbereichs-Empirie).
Ab einem gewissen Punkt spielt auch weniger das Anwalt-Sein eine Rolle, sondern die unternehmerische Komponente. Wie bepreist du deine Dienstleistungen, was sind deine Kosten, viel oder wenig Leverage und so weiter. Ich kenne Anwälte, die super gut sind aber halt ohne großen wirtschaftlichen Verstand vor sich hin arbeiten. Andere haben große Ausgaben, weil sie eben das schicke Büro wollen plus zwei Refas während ein anderer in einem günstigeren Büro sitzt mit einer 450 Euro Kraft.
Mehr angestellte Anwälte erhöhen den Umsatz pro Partner aber eben auch die Kosten und den Umsatzdruck. Wer nur für sich selbst arbeitet, hat wenig Kosten und muss auch nur sich selbst mit Arbeit versorgen. Wer zwei Associates beschäftigt, hat über 200.000 Euro mehr Kosten im Jahr und muss eine halbe Millionen an zusätzlichem Umsatz ranschaffen. Das spielt alles eine Rolle.
Generell sind aus meiner Erfahrung Anwälte ähnlich wie Ärzte mit eigener Praxis, viele wurschteln sich halt so durch und das Geld verdienen ist eher Nebeneffekt der Arbeit. Daher glaube ich absolut, dass eine gut aufgestellte 1-2 Bude eine alteingesessene Mittelstandskanzlei beim persönlichen Gewinn überholen kann - nur ist das keine Selbstverständlichkeit.
In der Größenordnung von 200-400.000 Euro Gewinn pro Jahr sollte man es jedenfalls mit keinem bis wenig angestellten Anwälten schaffen. Darüber hinaus muss gehebelt werden, mit allen Vorteilen und Risiken, die damit einhergehen.
Wenn ich sowas lese, wächst bei mir immer wieder die Hoffnung, dass ich als Anwältin ein auskömmliches Einkommen erzielen könnte. Also danke dafür auf jeden Fall!

16.02.2025, 23:01
Die Statistiken sind frei einsehbar. Hier im Forum gibt es natürlich nur eigene Erfahrungsberichte bzw Schilderungen aus der Nahbereichs-Empirie ohne wirkliche statistische Relevanz.
Nach den Statistiken sieht es im Durchschnitt jedenfalls nicht besonders gut für Einzelanwälte bzw Sozietäten mit bis zu 5 RAen aus. Gerade im Osten sieht die Lage sehr schlecht aus. Da kommt man mit einem Bachelor BWL an der FH teils deutlich besser weg.
Andrerseits wird in den Statistiken meines Wissens nach nicht wirklich zwischen Voll- bzw Teilzeit differenziert, was auch nochmal verzerrend wirken kann.
Ungeachtet dessen: Wenn man nicht zu 150% für die Sache brennt + unternehmerisches Geschick aufweist + Mandate aus früheren Arbeitsverhältnissen mitbringt + finanzielles Polster mitbringt + insbesondere einen guten Plan B hat.....naja...muss natürlich jeder selber wissen.
Nach den Statistiken sieht es im Durchschnitt jedenfalls nicht besonders gut für Einzelanwälte bzw Sozietäten mit bis zu 5 RAen aus. Gerade im Osten sieht die Lage sehr schlecht aus. Da kommt man mit einem Bachelor BWL an der FH teils deutlich besser weg.
Andrerseits wird in den Statistiken meines Wissens nach nicht wirklich zwischen Voll- bzw Teilzeit differenziert, was auch nochmal verzerrend wirken kann.
Ungeachtet dessen: Wenn man nicht zu 150% für die Sache brennt + unternehmerisches Geschick aufweist + Mandate aus früheren Arbeitsverhältnissen mitbringt + finanzielles Polster mitbringt + insbesondere einen guten Plan B hat.....naja...muss natürlich jeder selber wissen.
16.02.2025, 23:09
Die Akquise gestaltet sich je nach gewünschtem Mandantenstamm unterschiedlich. Ein Strafrechter muss anders Akquise betreiben als jemand, der Unternehmen berät.
Was ich in meinem Umfeld regelmäßig mitbekomme: Kontakte, Kontakte, Kontakte. Man kann sie gar nicht genug haben.
Die Leute aus meinem Umfeld, die selbständig sind und Unternehmen beraten, sind sehr viel auf entsprechenden Veranstaltungen unterwegs. Dadurch haben sie sich ein Netzwerk aufgebaut, wovon sie profitieren. Zum einen werden sie von den Unternehmensinhabern, die sie auf diese Weise kennengelernt haben, bei Problemen kontaktiert. Zum anderen werden sie weiterempfohlen.
Auch nachdem, was ich bei Privatleuten mitbekomme, läuft vieles über Empfehlung. Ist der Mandant zufrieden mit dir, wird er dich weitempfehlen.
Zusätzlich sollte man auch für Privatleute präsent sein. Eine eigene Homepage ist sowieso Pflicht. Sicher kann es aber auch sinnvoll sein, wenn man ebenfalls in seinem Fachgebiet entsprechend aktiv ist.
Hier im Forum schrieb vor ein paar Monaten jemand, dass seine Investition in Google Ads sich gelohnt hat.
Was ich in meinem Umfeld regelmäßig mitbekomme: Kontakte, Kontakte, Kontakte. Man kann sie gar nicht genug haben.
Die Leute aus meinem Umfeld, die selbständig sind und Unternehmen beraten, sind sehr viel auf entsprechenden Veranstaltungen unterwegs. Dadurch haben sie sich ein Netzwerk aufgebaut, wovon sie profitieren. Zum einen werden sie von den Unternehmensinhabern, die sie auf diese Weise kennengelernt haben, bei Problemen kontaktiert. Zum anderen werden sie weiterempfohlen.
Auch nachdem, was ich bei Privatleuten mitbekomme, läuft vieles über Empfehlung. Ist der Mandant zufrieden mit dir, wird er dich weitempfehlen.
Zusätzlich sollte man auch für Privatleute präsent sein. Eine eigene Homepage ist sowieso Pflicht. Sicher kann es aber auch sinnvoll sein, wenn man ebenfalls in seinem Fachgebiet entsprechend aktiv ist.
Hier im Forum schrieb vor ein paar Monaten jemand, dass seine Investition in Google Ads sich gelohnt hat.
17.02.2025, 08:26
(16.02.2025, 23:01)nachdenklich schrieb: Die Statistiken sind frei einsehbar. Hier im Forum gibt es natürlich nur eigene Erfahrungsberichte bzw Schilderungen aus der Nahbereichs-Empirie ohne wirkliche statistische Relevanz.
Nach den Statistiken sieht es im Durchschnitt jedenfalls nicht besonders gut für Einzelanwälte bzw Sozietäten mit bis zu 5 RAen aus. Gerade im Osten sieht die Lage sehr schlecht aus. Da kommt man mit einem Bachelor BWL an der FH teils deutlich besser weg.
Andrerseits wird in den Statistiken meines Wissens nach nicht wirklich zwischen Voll- bzw Teilzeit differenziert, was auch nochmal verzerrend wirken kann.
Ungeachtet dessen: Wenn man nicht zu 150% für die Sache brennt + unternehmerisches Geschick aufweist + Mandate aus früheren Arbeitsverhältnissen mitbringt + finanzielles Polster mitbringt + insbesondere einen guten Plan B hat.....naja...muss natürlich jeder selber wissen.
In die Statistik (jedenfalls der BRAK) gehen alle Zulassungen ein: die Wohnzimmerkanzlei, um ins Versorgungswerk zu kommen. Die Kollegen die mit 70 noch letzte Mandate bis ins Grab betreuen. Strafrechtler. Aufenthaltsrechtler. Kollegen mit "Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrs-, Straf-, Familien-, Miet-, IT- und Weltraumrecht".
Aber es stimmt, "die Anwaltschaft" gibt es nicht. Es ist auch kein Land wo Milch und Honig fließen. Aber es ist ein Bereich in dem es, wie überall, an Fachkräften mangelt.
Wenn man nicht nach RVG abrechnen muss (also insbesondere bestimmte Rechtsgebiete meidet), ist Jammern unangemessen.
Eigentlich ist die Rechnung als Angestellter auch simpel. Überlege, welches Netto Du willst. Multipliziere den Wert mal vier und Du hast eine grobe Idee, was monatlich an Umsatz reinkommen muss.
17.02.2025, 11:12
(16.02.2025, 22:22)LawyerTN schrieb:(16.02.2025, 11:35)Patenter Gast schrieb: In der Größenordnung von 200-400.000 Euro Gewinn pro Jahr sollte man es jedenfalls mit keinem bis wenig angestellten Anwälten schaffen. Darüber hinaus muss gehebelt werden, mit allen Vorteilen und Risiken, die damit einhergehen.
Um auf 200k Bruttogewinn zu kommen, muss man bei 50% Kostenquote schon 400k Jahresumsatz machen. Damit läge man auf demselben UBT- Niveau wie Beiten, GvW oder die Big 4. Mit einer entsprechenden Reputation, einem zahlungskräftigen Mandantenstamm, unternehmerischem Talent und 60+ Wochenarbeitsstunden ist das sicher auch als Einzelanwalt im Bereich des Möglichen. Der Normalfall ist es aber bei weitem nicht.
Wer kein Ausnahmekönner ist, aber trotzdem wesentlich mehr verdienen will als etwa ein GK-Counsel, ist auf gute Angestellte angewiesen. In der typischen regionalen Kanzlei sind die aber nur schwer zu bekommen.
Der Clou ist ja, dass man als kleine Kanzlei keine Kostenquote von 50% hat. Wer natürlich die großen repräsentativen Räume will + zwei Refas und alles mit USM ausstattet, der muss auch ordentlich legen. In einer 2er Bürogemeinschaft sollte man aber pro Anwalt mit Kosten von ca. 75k p.a. auskommen. In einer günstigen Mittelstadt gingen sicherlich auch 50k p.a. Dann genügen dir schon 250-275k Umsatz für 200k Gewinnentnahme. Du liegst dann im Bereich von 1.200-1.300 abrechenbaren Stunden im Jahr bei einem Stundensatz von 220-250 Euro. Ähnliche "Stundensätze" sollte man übrigens auch mit RVG anpeilen.
Die großen Kanzleien haben ihre hohen Kostenquoten, weil sie zahlreiche non fee earner beschäftigen und teure Räume haben. Dazu sind Associates natürlich auch erstmal Teil der Kostenquote. Kleine Kanzleien haben hingegen hohe Kostenquoten, weil ihnen der Umsatz fehlt. Wer 50k Kosten hat aber nur 100k Umsatz macht, hat auch eine Kostenquote von 50%. Wer hingegen 250k Umsatz macht, hat nur noch 20% Kosten.
Wenn ich junger Anwalt wäre und mich selbstständig machen wollte, würde ich folgenden Business Case aufmachen: 2-3 Personen Kanzlei, alle Partner, ähnliches Alter wie man selbst. Schauen, dass man zu dritt relativ breit Privatpersonen bis KMUs abdeckt (also Mietrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, IT/Datenschutz, Erbrecht, Vertragsrecht). KMUs würde ich mit Flatrates werben, also vorbuchbaren Paketen, die günstigere Stundensätze erlauben, so dass sie einen für alle Rechtsfragen einfach anrufen können. Macht unser IT'ler auch so, 20 Stunden für X Euro, 50 Stunden für Y Euro, und so weiter. Privatpersonen bekommt man über eine gute Homepage, die schnellen digitalen Kontakt erlaubt, und SEO. Wenn jemand Erbrecht + Stadt googlet, muss in den top 5 Treffern die eigene Kanzlei kommen.
Jetzt das wichtigste, was aber fast kein Anwalt macht - Standortanalyse. Viele sagen, gut, ich lebe in Stadt X, also mache ich in dieser Stadt auch meine Kanzlei auf. Fertig. Ich würde mir aber die Wirtschaftszahlen anschauen, wie entwickelt sich die Stadt (Zuzug oder schrumpft sie?), gibt es viele KMUs oder hast du nur ein paar Werke von Großunternehmen dort. Was ist das Einzugsgebiet der Stadt. Die Anwaltsdichte würde ich mir noch anschauen und ob es klar identifizierbare Platzhirsche am Ort gibt oder nicht.
Das zeigt vielleicht auch die ganze Bandbreite, die es bei kleinen Kanzleien gibt. Man kann es sehr wirtschaftlich angehen und hat aus meiner Überzeugung damit auch oft Erfolg. Andere haben einfach in Köln Ref gemacht, also eröffnen sie ihre Kanzlei in Köln, bieten alles an, am Anfang kamen dann viele Verkehrsrechtsanfragen und seitdem sind sie eben eine Kanzlei für Verkehrsrecht und knapsen an den 100k Umsatz
