28.11.2024, 12:19
Wow, sehr guter Tipp. Soll TE halt als Arzt oder Programmier arbeiten.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
28.11.2024, 12:20
Ich würde an deiner Stelle
a) das Gespräch suchen (insbesondere wenn alle Kollegen gleich viel arbeiten) oder
b) nicht eilige Sachen erst am nächsten Tag bearbeiten und so entweder direkt die Verbesserung herbeiführen oder ein Gespräch forcieren, wo du aber nichts fordern musst, sondern dein Chef erstmal dran ist.
Kommt bißchen auf die Stimmung an und wie du mit sowas lieber umgehst.
a) das Gespräch suchen (insbesondere wenn alle Kollegen gleich viel arbeiten) oder
b) nicht eilige Sachen erst am nächsten Tag bearbeiten und so entweder direkt die Verbesserung herbeiführen oder ein Gespräch forcieren, wo du aber nichts fordern musst, sondern dein Chef erstmal dran ist.
Kommt bißchen auf die Stimmung an und wie du mit sowas lieber umgehst.
28.11.2024, 12:27
(28.11.2024, 12:19)guga schrieb: Wow, sehr guter Tipp. Soll TE halt als Arzt oder Programmier arbeiten.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
Hää Teilzeit ist Teilzeit. Wenn der Chef dies täglich missachtet, scheint ihm das herzlich egal zu sein. Das ist halt ein no go.
28.11.2024, 12:43
(28.11.2024, 12:12)MissJura schrieb: Also:
Verkauf dich nicht unter Wert. Und wenn das anscheinend täglich mit den Überstunden passiert, dann ist das täglich eine Grenzüberschreitung. Ich bin teils schockiert über die Antworten in dem Forum. Dass hier einige gerne auf ihr Privatleben verzichten (vlt. weil sie keins haben) und sich dafür gerne ausbeuten lassen (weil nicht genug Selbstwert da ist?!) ist deren Problem und nicht deins. Lass dir so einen Quatsch nicht einreden. By the way verdienen Leute in Berufsgängen ohne Studium immer mehr, weil die sich beschweren und die Volljuristen lassen sich für einen Appel und Ei einstellen und sollen dann kein "mimimimi" machen. Wenn ich mich umhöre, ist keine große Gehaltsdifferenz mehr da und das bei etlichen Jahren Studium, die man investiert hat. Also ich würde mich nach einem Jobwechsel umsehen. Es wäre für mich auch ein Problem, dass meine Grenzen ständig nicht beachtet werden (ggf. kann man da nochmal welche aufzeigen). Wertschätzung ist keine Einbahnstraße. Der Chef weiß schon, was er tut. Meine Vermutung ist auch, dass viele in dem Forum keine Ahnung über die tatsächliche Lohnentwicklung anderer Berufsgruppen haben und diejenigen, die am wenigsten Ahnung haben, sind halt die Lautesten :)
Sehr viele Werturteile, Vorurteile und falsche Aussagen.
Dir ist schon bekannt, dass Überstunden gesondert vergütet werden oder auch in begrenztem Umfang mit dem Gehalt abgegolten werden können - sehr viele angestellte Anwälte verdienen überdurchschnittlich, gerade weil Überstunden nicht extra vergütet werden. Das ist entsprechend auch kein "unter Wert" verkaufen oder fürn Appel und ein Ei arbeiten, wenn man sein Gehalt entsprechend verhandelt. Wenn Du ernsthaft behauptest, dass sämtliche "Berufsgänge ohne Studium" IMMER mehr verdienen als Akademikerberufe, dann ist das einfach falsch. In meinem privaten Umfeld sind sämtliche Berufsgruppen, Ausbildungsstände, Bildungsstände, Beamte, Selbstständige, Unternehmer und Angestellte vertreten, kenne also durchaus Lohnentwicklungen in sehr vielen anderen Bereichen. Selbst mit dem niedrigsten Gehalt, was mir jemals angeboten wurde (60k, 3 Mann-Butze, 2018), lag ich immer noch über dem, was sehr viele andere verdienen unabhängig von ihrem Berufsgang.
Ich weiß nicht, wo Du liest, dass sich jemand für Ausbeutung ausspricht. ABER Überstunden sind nicht per se ausbeuterisch. Es kommt auf die Umstände an. Wessen persönliche Grenzen überschritten wird, kann selbstverständlich Konsequenzen ziehen, weil zB die Überstunden sehr ausufern. Wir wissen hier nicht mal, ob "Ausbeutung" stattfindet, sondern nur, dass TE XY Stunden die Woche arbeitet, aber nicht vereinbart hat, wie viele Stunden pro Woche abzuleisten sind!
28.11.2024, 12:59
(28.11.2024, 12:27)MissJura schrieb:(28.11.2024, 12:19)guga schrieb: Wow, sehr guter Tipp. Soll TE halt als Arzt oder Programmier arbeiten.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
Hää Teilzeit ist Teilzeit. Wenn der Chef dies täglich missachtet, scheint ihm das herzlich egal zu sein. Das ist halt ein no go.
Was wird denn missachtet? TE hat eine 40-Stunden Woche als Vollzeit unterstellt und nicht mit dem AG darüber gesprochen, welcher Anteil der angenommenen Vollzeit "zum Teil" abzuleisten ist. Telzeit sind nicht immer 50% (auch da würde sich die Frage nach "50% von was" stellen).
28.11.2024, 13:02
Ich würde die Sachen erst am nächsten Tag bearbeiten. Als Berufseinsteiger muss man dazu vielleicht auch eine gewisse Portion Mum in der Hose arbeiten, aber wenn es nicht dringend ist, wird dir im Normalfall keiner den Kopf abreißen, wenn du die Sache statt sofort, erst am nächsten Tag vorlegst.
Du hast einen Vertrag über Teilzeit abgeschlossen, d.h. dieser ist zunächst einmal Grundlage deiner Arbeitzeit. Auch im Teilzeitarbeitsverhältnis sind Überstunden zwar nicht unüblich, aber sie sollten nicht in einem Umfang stattfinden, dass du im Ergebnis doch Vollzeit oder fast Vollzeit arbeitest.
Werden die Überstunden wenigstens aufgeschrieben oder sind sie unbezahlt? Wenn letzteres, ist umso wichtiger, dass du die Erwartungshaltung deines Chefs einmal mit diesem besprichst, denn dann passen Erwartungshaltung und Vertrag nicht zusammen und man muss eins von beiden anpassen.
Auch hier wiederhole ich aber noch gerne einmal, dass Teilzeit bei Anwälten keine Ausnahme ist. Es ist möglich, wenn jeder sich an die Rahmenregelungen hält und innerhalb dieses Rahmens eine gewisse Flexibilität zeigt.
In Teilzeit hat man in guten Kanzleien nicht die gleiche Arbeitsmenge auf dem Tisch, wie ein Vollzeitkollege, d.h. das Nacharbeiten sollte sich eigentlich in Grenzen halten. Es sollte also NICHT so laufen, dasa du nach deinem freien Tag, die doppelte Menge an Arbeit am nächsten Arbeitstag erledigen musst, wie das hier von jemandem suggeriert wurde.
Du hast einen Vertrag über Teilzeit abgeschlossen, d.h. dieser ist zunächst einmal Grundlage deiner Arbeitzeit. Auch im Teilzeitarbeitsverhältnis sind Überstunden zwar nicht unüblich, aber sie sollten nicht in einem Umfang stattfinden, dass du im Ergebnis doch Vollzeit oder fast Vollzeit arbeitest.
Werden die Überstunden wenigstens aufgeschrieben oder sind sie unbezahlt? Wenn letzteres, ist umso wichtiger, dass du die Erwartungshaltung deines Chefs einmal mit diesem besprichst, denn dann passen Erwartungshaltung und Vertrag nicht zusammen und man muss eins von beiden anpassen.
Auch hier wiederhole ich aber noch gerne einmal, dass Teilzeit bei Anwälten keine Ausnahme ist. Es ist möglich, wenn jeder sich an die Rahmenregelungen hält und innerhalb dieses Rahmens eine gewisse Flexibilität zeigt.
In Teilzeit hat man in guten Kanzleien nicht die gleiche Arbeitsmenge auf dem Tisch, wie ein Vollzeitkollege, d.h. das Nacharbeiten sollte sich eigentlich in Grenzen halten. Es sollte also NICHT so laufen, dasa du nach deinem freien Tag, die doppelte Menge an Arbeit am nächsten Arbeitstag erledigen musst, wie das hier von jemandem suggeriert wurde.
28.11.2024, 13:12
Was ich bedenklich finde, ist, dass durch permanente Überstunden der Stundenlohn total runtergebrochen wird.
Nimmt man die Angaben des TE und legt 75.000 € zu Grunde und täglich 9 1/2 Stunden Arbeit (pro Woche also 47,5 Std) macht das einen Stundenlohn von ca 30 €. Bei einem 8 Stunden Tag hingegen ca 36 €. Und diese 6 € pro Stunde Unterschied summieren sich ziemlich stark, am Tag sind das 48 €, in der Woche 240 €, im Monat knapp 1000 €, im Jahr ca. 12.000 €.
Auch wenn 75.000 € auf den ersten Blick ein gutes Gehalt scheint, relativiert sich das durch die vielen Überstunden. Bei einem 8 Stunden Tag wäre es ein gutes Gehalt.
Aber so arbeitet man halt viel und bekommt entsprechend ,,viel". Ein lukrativer Job ist es aber nicht.
Da muss man mal überlegen, ob wo anders Work Life Balance nicht besser ist
Nimmt man die Angaben des TE und legt 75.000 € zu Grunde und täglich 9 1/2 Stunden Arbeit (pro Woche also 47,5 Std) macht das einen Stundenlohn von ca 30 €. Bei einem 8 Stunden Tag hingegen ca 36 €. Und diese 6 € pro Stunde Unterschied summieren sich ziemlich stark, am Tag sind das 48 €, in der Woche 240 €, im Monat knapp 1000 €, im Jahr ca. 12.000 €.
Auch wenn 75.000 € auf den ersten Blick ein gutes Gehalt scheint, relativiert sich das durch die vielen Überstunden. Bei einem 8 Stunden Tag wäre es ein gutes Gehalt.
Aber so arbeitet man halt viel und bekommt entsprechend ,,viel". Ein lukrativer Job ist es aber nicht.
Da muss man mal überlegen, ob wo anders Work Life Balance nicht besser ist
28.11.2024, 13:12
(28.11.2024, 12:59)Ex-GK schrieb:(28.11.2024, 12:27)MissJura schrieb:(28.11.2024, 12:19)guga schrieb: Wow, sehr guter Tipp. Soll TE halt als Arzt oder Programmier arbeiten.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
Hää Teilzeit ist Teilzeit. Wenn der Chef dies täglich missachtet, scheint ihm das herzlich egal zu sein. Das ist halt ein no go.
Was wird denn missachtet? TE hat eine 40-Stunden Woche als Vollzeit unterstellt und nicht mit dem AG darüber gesprochen, welcher Anteil der angenommenen Vollzeit "zum Teil" abzuleisten ist. Telzeit sind nicht immer 50% (auch da würde sich die Frage nach "50% von was" stellen).
Ich denke, da der Begriff "Vollzeit" nach dem allgemeinen Verständnis im Arbeitsrecht 40 Wochenstunden umfasst, wird man ohne das Hinzutreten besonderer Umstände davon ausgehen müssen/dürfen, dass "Teilzeit mit 50%" 20 Stunden pro Woche sind.
Ob sich aus dem Beruf des Anwalts besondere Umstände ergeben, müsste man ermitteln. Ich selbst sehe hier keine Allgemeingültigkeit per seh, denn es gibt Anwälte in FWW-Kanzleien, die wirklich sehr schlecht bezahlt sind. Bei diesen - ich drücke es bewusst hart aus - "armen Schweinen" wird keiner auf die Idee kommen zu sagen, Überstunden seien inkludiert, nur weil es ein "Dienst höherer Art" ist. Auch würde bei denen keiner sagen: "50% sind nicht 20 Stunden, sondern 30, weil Anwälte allgemein sehr viel arbeiten."
Diesen Automatismus gibt es nicht.
Den/die TE halte ich ebenfalls nicht für unterbezahlt. Ich nehme allerdings an, sie oder er hat sich bewusst für Teilzeit entschieden. Dann muss man dies auch einfordern oder die Erwartungen klären.
28.11.2024, 13:14
Denn wenn man um 9 Uhr auf der Arbeit ist. Eine halbe Stunde Mittagspause macht, ist man erst um 19 Uhr raus. Dafür halte ich das Gehalt für zu gering
28.11.2024, 13:34
(28.11.2024, 13:12)Egal_ schrieb:(28.11.2024, 12:59)Ex-GK schrieb:(28.11.2024, 12:27)MissJura schrieb:(28.11.2024, 12:19)guga schrieb: Wow, sehr guter Tipp. Soll TE halt als Arzt oder Programmier arbeiten.
In Kanzleien sind das normale Arbeitszeiten, da wird ein Kanzleiwechsel auch nichts ändern.
Hää Teilzeit ist Teilzeit. Wenn der Chef dies täglich missachtet, scheint ihm das herzlich egal zu sein. Das ist halt ein no go.
Was wird denn missachtet? TE hat eine 40-Stunden Woche als Vollzeit unterstellt und nicht mit dem AG darüber gesprochen, welcher Anteil der angenommenen Vollzeit "zum Teil" abzuleisten ist. Telzeit sind nicht immer 50% (auch da würde sich die Frage nach "50% von was" stellen).
Ich denke, da der Begriff "Vollzeit" nach dem allgemeinen Verständnis im Arbeitsrecht 40 Wochenstunden umfasst, wird man ohne das Hinzutreten besonderer Umstände davon ausgehen müssen/dürfen, dass "Teilzeit mit 50%" 20 Stunden pro Woche sind.
Ob sich aus dem Beruf des Anwalts besondere Umstände ergeben, müsste man ermitteln. Ich selbst sehe hier keine Allgemeingültigkeit per seh, denn es gibt Anwälte in FWW-Kanzleien, die wirklich sehr schlecht bezahlt sind. Bei diesen - ich drücke es bewusst hart aus - "armen Schweinen" wird keiner auf die Idee kommen zu sagen, Überstunden seien inkludiert, nur weil es ein "Dienst höherer Art" ist. Auch würde bei denen keiner sagen: "50% sind nicht 20 Stunden, sondern 30, weil Anwälte allgemein sehr viel arbeiten."
Diesen Automatismus gibt es nicht.
Den/die TE halte ich ebenfalls nicht für unterbezahlt. Ich nehme allerdings an, sie oder er hat sich bewusst für Teilzeit entschieden. Dann muss man dies auch einfordern oder die Erwartungen klären.
Ich bin total bei Dir und würde die gleichen Dinge unterstellen/annehmen. Deswegen ist mein Punkt vor allem der, dass TE vielleicht mal die Rahmenbedingungen abklären sollte. In meinem Umfeld erlebe ich zB oft 80%-Teilzeitstellen statt 50% und mein Arbeitsvertrag spricht auch nicht von 40 Stunden in der Woche. ME sind die Gesamtumstände hier nicht ausreichend dargestellt und wesentliche Punkte wurden zwischen TE und AG nicht vereinbart/besprochen, sodass eine Bewertung fair/unfair so pauschal gar nicht gemacht werden kann.
Natürlich gibt es Arbeitgeber, die Mitarbeiter bewusst nicht fair behandeln - von den Schilderungen des TE sehe ich das hier aber (noch) nicht. Am Beispiel der nicht fristgebundenen Aufgaben, die spät kommen: natürlich halten die Wenigsten den/die KollegIn auf, wenn diese/r meint, die Sachen am gleichen Tag zu machen; wir wissen aber nicht, ob TE denn proaktiv nachfragt, wann die Sachen erledigt sein müssen. Vielleicht erwartet das niemand und die "Überstunden" sind entsprechend mehr oder weniger selbst gemacht. Wenn der Arbeitsumfang andererseits allgemein so groß ist, dass es faktisch nicht in Teilzeit ohne Überstunden machbar ist, dann sollte man eben auch ansprechen - das muss aber nicht unbedingt ein bewusstes Ausbeuten sein. Nicht jeder Chef/Kollege weiß, was der andere so auf dem Tisch hat - da muss man halt auch aktiv die Hand heben.