10.08.2024, 11:14
(10.08.2024, 10:16)SLRef schrieb: S1 Saarland; StA; Ausländer prügeln bei Tankstelle auf anderen ein, einer der Ausländer hatte Schläger in der Hand, mehrfach auf Kopf eingeschlagen, anderer hat getreten; aufgehört, weil Polizei gehört; verfolgt von Polizei, dabei viel zu schnell und riskant gefahren. Polizei sieht Auto irgendwann stehen, da ist nur einer, der spontan direkt sagt, er sei nur Beifahrer; Polizei hat vorher gesehen, wie er an seinem Handy Nachrichten abgesetzt hat; vermutet Mittäterschaft und will Handy durchsuchen; muss dafür entsperrt werden mit Fingerabdruck, abgelehnt, Polizei droht zwang an. Beschuldigter sagt, „Ihr Vollidioten, hättet ihr mal auf der Polizeischule aufgepasst, wüsstet ihr, dass das nicht erlaubt ist.“. Ein Polizist drückt auf Boden, verdreht Arme nach hinten und führt Finger zum Handy. Dabei tritt Beschuldigter mit Stahlkappenschuhen nach Polizist. Durch Maßnahme erlitt der Beschuldigte schmerzen. Auf Handy dann sprachnachrichten, aus denen sich relevante Infos auch zu dem anderen ergeben. Anderer holt sich Verteidiger, der widerspricht Verwertung im Verfahren gegen seinen Mandanten und erstattet Strafanzeige gegen die Polizisten.
Zu prüfen waren die beiden Ausländer und die Polizisten, Entschließung aber nur hinsichtlich der beiden ersten zu entwerfen. sehr viel Beweiswürdigung
S2; Revision, Verurteilung durch SchöffenG, 2 Jahre und 3 Monate wegen Betrug in einem besonders schweren Fall, gef KV und schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl; Mandantin nicht vorbestraft; angesprochene Probleme: letztes Wort nicht erteilt; Ausschluss Öffentlichkeit, weil irgendwann Sitzungssaal von außen zugesperrt wurde; iÜ ist Mandantin vor dem SchöffenG bewusst ohne Verteidiger aufgetreten.
Materiell:
Betrugsprüfung; Enkelin spielt Großmutter Schwangerschaft vor; täuscht finanzielle Not vor und bekommt so 60.000 Euro
gef KV; hatte Streit mit Ex und als dieser dumme Kuh sagte mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen und gleichzeitig Plüschtier (30cm) geworfen, damit weitere Beschimpfungen unterbleiben; durch Plüschtier leichte Kratzer erlitten
Diebstahl; mit Schlüssel, den sie an Freund mehrmals herausgeben sollte in dessen Wohnung, um eigene Sachen zu holen; dort gemerkt, dass Bild mit seiner neuen da hängt, wollte sie mitnehmen und direkt verbrennen.
iÜ:
Einzelstrafen von 1 Jahr und 1 Monat, 9 Monaten und 3 Monaten, zusammengeführt zu 2 Jahren und 3 Monaten; Doppelverwertungsverbot, weil verwertet, dass im Kernbereich der Privatsphäre eingedrungen und dass anderer „verletzt“ wurde
In NRW bezüglich der S2-Klausur eigentlich fast identisch. Aber handelte es sich hier auch um das Schöffengericht, das abgeurteilt hat? Ich meine hier war es der Strafrichter, so dass ich die Zuständigkeit problematisiert habe.
Im Übrigen wollte die Enkelin ihrer Oma während der Zeuginvernehmung frontal ins Gesicht blicken und hat deshalb eine andere Sitzordnung beantragt, was das Gericht laut HV-Protokoll durch Beschluss abgelehnt hat .
10.08.2024, 11:45
(10.08.2024, 10:16)SLRef schrieb: S1 Saarland; StA; Ausländer prügeln bei Tankstelle auf anderen ein, einer der Ausländer hatte Schläger in der Hand, mehrfach auf Kopf eingeschlagen, anderer hat getreten; aufgehört, weil Polizei gehört; verfolgt von Polizei, dabei viel zu schnell und riskant gefahren. Polizei sieht Auto irgendwann stehen, da ist nur einer, der spontan direkt sagt, er sei nur Beifahrer; Polizei hat vorher gesehen, wie er an seinem Handy Nachrichten abgesetzt hat; vermutet Mittäterschaft und will Handy durchsuchen; muss dafür entsperrt werden mit Fingerabdruck, abgelehnt, Polizei droht zwang an. Beschuldigter sagt, „Ihr Vollidioten, hättet ihr mal auf der Polizeischule aufgepasst, wüsstet ihr, dass das nicht erlaubt ist.“. Ein Polizist drückt auf Boden, verdreht Arme nach hinten und führt Finger zum Handy. Dabei tritt Beschuldigter mit Stahlkappenschuhen nach Polizist. Durch Maßnahme erlitt der Beschuldigte schmerzen. Auf Handy dann sprachnachrichten, aus denen sich relevante Infos auch zu dem anderen ergeben. Anderer holt sich Verteidiger, der widerspricht Verwertung im Verfahren gegen seinen Mandanten und erstattet Strafanzeige gegen die Polizisten.Danke
Zu prüfen waren die beiden Ausländer und die Polizisten, Entschließung aber nur hinsichtlich der beiden ersten zu entwerfen. sehr viel Beweiswürdigung
S2; Revision, Verurteilung durch SchöffenG, 2 Jahre und 3 Monate wegen Betrug in einem besonders schweren Fall, gef KV und schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl; Mandantin nicht vorbestraft; angesprochene Probleme: letztes Wort nicht erteilt; Ausschluss Öffentlichkeit, weil irgendwann Sitzungssaal von außen zugesperrt wurde; iÜ ist Mandantin vor dem SchöffenG bewusst ohne Verteidiger aufgetreten.
Materiell:
Betrugsprüfung; Enkelin spielt Großmutter Schwangerschaft vor; täuscht finanzielle Not vor und bekommt so 60.000 Euro
gef KV; hatte Streit mit Ex und als dieser dumme Kuh sagte mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen und gleichzeitig Plüschtier (30cm) geworfen, damit weitere Beschimpfungen unterbleiben; durch Plüschtier leichte Kratzer erlitten
Diebstahl; mit Schlüssel, den sie an Freund mehrmals herausgeben sollte in dessen Wohnung, um eigene Sachen zu holen; dort gemerkt, dass Bild mit seiner neuen da hängt, wollte sie mitnehmen und direkt verbrennen.
iÜ:
Einzelstrafen von 1 Jahr und 1 Monat, 9 Monaten und 3 Monaten, zusammengeführt zu 2 Jahren und 3 Monaten; Doppelverwertungsverbot, weil verwertet, dass im Kernbereich der Privatsphäre eingedrungen und dass anderer „verletzt“ wurde
Was lief im Zivilrecht bei euch?
10.08.2024, 12:45
(10.08.2024, 11:45)Examenoho schrieb:(10.08.2024, 10:16)SLRef schrieb: S1 Saarland; StA; Ausländer prügeln bei Tankstelle auf anderen ein, einer der Ausländer hatte Schläger in der Hand, mehrfach auf Kopf eingeschlagen, anderer hat getreten; aufgehört, weil Polizei gehört; verfolgt von Polizei, dabei viel zu schnell und riskant gefahren. Polizei sieht Auto irgendwann stehen, da ist nur einer, der spontan direkt sagt, er sei nur Beifahrer; Polizei hat vorher gesehen, wie er an seinem Handy Nachrichten abgesetzt hat; vermutet Mittäterschaft und will Handy durchsuchen; muss dafür entsperrt werden mit Fingerabdruck, abgelehnt, Polizei droht zwang an. Beschuldigter sagt, „Ihr Vollidioten, hättet ihr mal auf der Polizeischule aufgepasst, wüsstet ihr, dass das nicht erlaubt ist.“. Ein Polizist drückt auf Boden, verdreht Arme nach hinten und führt Finger zum Handy. Dabei tritt Beschuldigter mit Stahlkappenschuhen nach Polizist. Durch Maßnahme erlitt der Beschuldigte schmerzen. Auf Handy dann sprachnachrichten, aus denen sich relevante Infos auch zu dem anderen ergeben. Anderer holt sich Verteidiger, der widerspricht Verwertung im Verfahren gegen seinen Mandanten und erstattet Strafanzeige gegen die Polizisten.Danke
Zu prüfen waren die beiden Ausländer und die Polizisten, Entschließung aber nur hinsichtlich der beiden ersten zu entwerfen. sehr viel Beweiswürdigung
S2; Revision, Verurteilung durch SchöffenG, 2 Jahre und 3 Monate wegen Betrug in einem besonders schweren Fall, gef KV und schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl; Mandantin nicht vorbestraft; angesprochene Probleme: letztes Wort nicht erteilt; Ausschluss Öffentlichkeit, weil irgendwann Sitzungssaal von außen zugesperrt wurde; iÜ ist Mandantin vor dem SchöffenG bewusst ohne Verteidiger aufgetreten.
Materiell:
Betrugsprüfung; Enkelin spielt Großmutter Schwangerschaft vor; täuscht finanzielle Not vor und bekommt so 60.000 Euro
gef KV; hatte Streit mit Ex und als dieser dumme Kuh sagte mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen und gleichzeitig Plüschtier (30cm) geworfen, damit weitere Beschimpfungen unterbleiben; durch Plüschtier leichte Kratzer erlitten
Diebstahl; mit Schlüssel, den sie an Freund mehrmals herausgeben sollte in dessen Wohnung, um eigene Sachen zu holen; dort gemerkt, dass Bild mit seiner neuen da hängt, wollte sie mitnehmen und direkt verbrennen.
iÜ:
Einzelstrafen von 1 Jahr und 1 Monat, 9 Monaten und 3 Monaten, zusammengeführt zu 2 Jahren und 3 Monaten; Doppelverwertungsverbot, weil verwertet, dass im Kernbereich der Privatsphäre eingedrungen und dass anderer „verletzt“ wurde
Was lief im Zivilrecht bei euch?
In der ersten wie in den anderen Bundesländern, nur ohne Tierhalterhaftung und Schmerzensgeld. Es wurde teilweise zurückgenommen und hilfsweise teilweise für erledigt erklärt. Sonst wurde am Ende noch gerügt, dass, wenn eine Schenkung anzunehmen wäre, die jedenfalls wegen 518 II nichtig sei.
ZR II war die Klauselerinnerung, ZR III die aus GPA Nord mit Grunddienstbarkeit und Vertragsentwurf.
10.08.2024, 13:38
(10.08.2024, 11:14)FreakyWorldNRW schrieb:In NRW war es auch das Schöffengericht.(10.08.2024, 10:16)SLRef schrieb: S1 Saarland; StA; Ausländer prügeln bei Tankstelle auf anderen ein, einer der Ausländer hatte Schläger in der Hand, mehrfach auf Kopf eingeschlagen, anderer hat getreten; aufgehört, weil Polizei gehört; verfolgt von Polizei, dabei viel zu schnell und riskant gefahren. Polizei sieht Auto irgendwann stehen, da ist nur einer, der spontan direkt sagt, er sei nur Beifahrer; Polizei hat vorher gesehen, wie er an seinem Handy Nachrichten abgesetzt hat; vermutet Mittäterschaft und will Handy durchsuchen; muss dafür entsperrt werden mit Fingerabdruck, abgelehnt, Polizei droht zwang an. Beschuldigter sagt, „Ihr Vollidioten, hättet ihr mal auf der Polizeischule aufgepasst, wüsstet ihr, dass das nicht erlaubt ist.“. Ein Polizist drückt auf Boden, verdreht Arme nach hinten und führt Finger zum Handy. Dabei tritt Beschuldigter mit Stahlkappenschuhen nach Polizist. Durch Maßnahme erlitt der Beschuldigte schmerzen. Auf Handy dann sprachnachrichten, aus denen sich relevante Infos auch zu dem anderen ergeben. Anderer holt sich Verteidiger, der widerspricht Verwertung im Verfahren gegen seinen Mandanten und erstattet Strafanzeige gegen die Polizisten.
Zu prüfen waren die beiden Ausländer und die Polizisten, Entschließung aber nur hinsichtlich der beiden ersten zu entwerfen. sehr viel Beweiswürdigung
S2; Revision, Verurteilung durch SchöffenG, 2 Jahre und 3 Monate wegen Betrug in einem besonders schweren Fall, gef KV und schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl; Mandantin nicht vorbestraft; angesprochene Probleme: letztes Wort nicht erteilt; Ausschluss Öffentlichkeit, weil irgendwann Sitzungssaal von außen zugesperrt wurde; iÜ ist Mandantin vor dem SchöffenG bewusst ohne Verteidiger aufgetreten.
Materiell:
Betrugsprüfung; Enkelin spielt Großmutter Schwangerschaft vor; täuscht finanzielle Not vor und bekommt so 60.000 Euro
gef KV; hatte Streit mit Ex und als dieser dumme Kuh sagte mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen und gleichzeitig Plüschtier (30cm) geworfen, damit weitere Beschimpfungen unterbleiben; durch Plüschtier leichte Kratzer erlitten
Diebstahl; mit Schlüssel, den sie an Freund mehrmals herausgeben sollte in dessen Wohnung, um eigene Sachen zu holen; dort gemerkt, dass Bild mit seiner neuen da hängt, wollte sie mitnehmen und direkt verbrennen.
iÜ:
Einzelstrafen von 1 Jahr und 1 Monat, 9 Monaten und 3 Monaten, zusammengeführt zu 2 Jahren und 3 Monaten; Doppelverwertungsverbot, weil verwertet, dass im Kernbereich der Privatsphäre eingedrungen und dass anderer „verletzt“ wurde
In NRW bezüglich der S2-Klausur eigentlich fast identisch. Aber handelte es sich hier auch um das Schöffengericht, das abgeurteilt hat? Ich meine hier war es der Strafrichter, so dass ich die Zuständigkeit problematisiert habe.
Im Übrigen wollte die Enkelin ihrer Oma während der Zeugenvernehmung frontal ins Gesicht blicken und hat deshalb eine andere Sitzordnung beantragt, was das Gericht laut HV-Protokoll durch Beschluss abgelehnt hat .
Bzgl. der beantragten Änderung der Sitzordnung war hinten noch der 6 I, III d) EMRK abgedruckt (für 338 Nr. 8)
Ich meine es stand nichts dazu, ob sie sich bewusst dazu entschieden hat ohne Verteidiger in der HV aufzutreten. Dazu gab es einfach keine Angaben im Protokoll, also 338 Nr.5
10.08.2024, 14:16
(10.08.2024, 13:38)Nrw082024 schrieb:(10.08.2024, 11:14)FreakyWorldNRW schrieb:In NRW war es auch das Schöffengericht.(10.08.2024, 10:16)SLRef schrieb: S1 Saarland; StA; Ausländer prügeln bei Tankstelle auf anderen ein, einer der Ausländer hatte Schläger in der Hand, mehrfach auf Kopf eingeschlagen, anderer hat getreten; aufgehört, weil Polizei gehört; verfolgt von Polizei, dabei viel zu schnell und riskant gefahren. Polizei sieht Auto irgendwann stehen, da ist nur einer, der spontan direkt sagt, er sei nur Beifahrer; Polizei hat vorher gesehen, wie er an seinem Handy Nachrichten abgesetzt hat; vermutet Mittäterschaft und will Handy durchsuchen; muss dafür entsperrt werden mit Fingerabdruck, abgelehnt, Polizei droht zwang an. Beschuldigter sagt, „Ihr Vollidioten, hättet ihr mal auf der Polizeischule aufgepasst, wüsstet ihr, dass das nicht erlaubt ist.“. Ein Polizist drückt auf Boden, verdreht Arme nach hinten und führt Finger zum Handy. Dabei tritt Beschuldigter mit Stahlkappenschuhen nach Polizist. Durch Maßnahme erlitt der Beschuldigte schmerzen. Auf Handy dann sprachnachrichten, aus denen sich relevante Infos auch zu dem anderen ergeben. Anderer holt sich Verteidiger, der widerspricht Verwertung im Verfahren gegen seinen Mandanten und erstattet Strafanzeige gegen die Polizisten.
Zu prüfen waren die beiden Ausländer und die Polizisten, Entschließung aber nur hinsichtlich der beiden ersten zu entwerfen. sehr viel Beweiswürdigung
S2; Revision, Verurteilung durch SchöffenG, 2 Jahre und 3 Monate wegen Betrug in einem besonders schweren Fall, gef KV und schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl; Mandantin nicht vorbestraft; angesprochene Probleme: letztes Wort nicht erteilt; Ausschluss Öffentlichkeit, weil irgendwann Sitzungssaal von außen zugesperrt wurde; iÜ ist Mandantin vor dem SchöffenG bewusst ohne Verteidiger aufgetreten.
Materiell:
Betrugsprüfung; Enkelin spielt Großmutter Schwangerschaft vor; täuscht finanzielle Not vor und bekommt so 60.000 Euro
gef KV; hatte Streit mit Ex und als dieser dumme Kuh sagte mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen und gleichzeitig Plüschtier (30cm) geworfen, damit weitere Beschimpfungen unterbleiben; durch Plüschtier leichte Kratzer erlitten
Diebstahl; mit Schlüssel, den sie an Freund mehrmals herausgeben sollte in dessen Wohnung, um eigene Sachen zu holen; dort gemerkt, dass Bild mit seiner neuen da hängt, wollte sie mitnehmen und direkt verbrennen.
iÜ:
Einzelstrafen von 1 Jahr und 1 Monat, 9 Monaten und 3 Monaten, zusammengeführt zu 2 Jahren und 3 Monaten; Doppelverwertungsverbot, weil verwertet, dass im Kernbereich der Privatsphäre eingedrungen und dass anderer „verletzt“ wurde
In NRW bezüglich der S2-Klausur eigentlich fast identisch. Aber handelte es sich hier auch um das Schöffengericht, das abgeurteilt hat? Ich meine hier war es der Strafrichter, so dass ich die Zuständigkeit problematisiert habe.
Im Übrigen wollte die Enkelin ihrer Oma während der Zeugenvernehmung frontal ins Gesicht blicken und hat deshalb eine andere Sitzordnung beantragt, was das Gericht laut HV-Protokoll durch Beschluss abgelehnt hat .
Bzgl. der beantragten Änderung der Sitzordnung war hinten noch der 6 I, III d) EMRK abgedruckt (für 338 Nr. 8)
Ich meine es stand nichts dazu, ob sie sich bewusst dazu entschieden hat ohne Verteidiger in der HV aufzutreten. Dazu gab es einfach keine Angaben im Protokoll, also 338 Nr.5
Bei uns gab es die Problematik um die Sitzordnung nicht, wir hatten auch die EMRK nicht abgedruckt, dafür meinte die Mandantin im Anwaltsvermerk sowas wie, dass sie das Verfahren vor dem AG erstmal alleine ohne Anwalt führen wollte und sich erst jetzt Hilfe suchen wollte.
11.08.2024, 11:00
Könnte jemand berichten, was in NRW in der Z3 Klausur dran kam?
12.08.2024, 20:04
13.08.2024, 08:50
Wie und was lief in VR1? :)
13.08.2024, 16:27
Glückwunsch an alle die es hinter sich haben. Und falls hier diejenige ist, die einen weißen Peugeot fährt - sag mal ob mein Zettel noch an deiner Scheibe war. Du hattest einen Zettel drin, wegen parken. Ich hab dir in regelmäßigen Abständen parktickets gebucht in der Hoffnung, dass du kein Knöllchen bekommst. Als ich heim kam, war dein Auto aber schon weg und ich weiß nicht, ob mein Zettel noch dran war.
13.08.2024, 22:55
(13.08.2024, 08:50)Jura9000 schrieb: Wie und was lief in VR1? :)
Beschlussklausur, einstweiliger Rechtsschutz nach §80a VwGO mit Antrag auf Anordnung der a.W. + zweiter Antrag auf Einstellung der Bauarbeiten (waren krum gestellt, daher auszulegen)
Materiell Drittschutz im Nachbarrecht, Anfechtung einer Baugenehmigung, Schwerpunkt bei der Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens im unbeplanten Innenbereich, ging hier vor allem um Maß der Nutzung.