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Klausuren Juni 2022
GastSN
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#231
07.06.2022, 14:58
(07.06.2022, 14:50)gast828 schrieb:  Und die Lösung für die Frage 2 stand im Putzo. Rechtsanwalt kann sich nicht entlasten wenn Angestellter Fehler macht, weil 831 keine Anwendung findet. Also Anspruch +

Schade, ich hab den Anspruch abgelehnt weil der sich bei mir entlasten kann, weil er seiner Büroorganisations- und Überwachungspflicht nachgekommen ist. Hab dazu aber relativ viel geschrieben und argumentiert, vllt gibt’s dann ja trotzdem einen Trostpunkt ?
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RefjurNRW
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Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#232
07.06.2022, 14:59
Ich habe lange überlegt wie ich die Begründetheit einer verlängerten DWK prüfe... Ich habe es so weit richtig gemacht, dass ich den Anspruch nach § 812 I 1 2. Fall geprüft habe. Bei "ohne Rechtsgrund" habe ich dann die Einwendungen der Beklagten angesprochen. Laut Kaiser musste man hier prüfen ob die Klage nach § 771 vor der Versteigerung begründet gewesen wäre. Den 771er-Aufbau habe ich aber leider komplett verlassen und einfach eine allgemeine Leistungsklage mit 812 als AGL geprüft. Der Aufbau "Sachbefugnis, Interventionsrecht, Einwendungen der Beklagten" findet sich bei mir nicht wieder.  Wütend
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Gast
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#233
07.06.2022, 14:59
(07.06.2022, 14:54)Gast schrieb:  
(07.06.2022, 14:50)gast828 schrieb:  Und die Lösung für die Frage 2 stand im Putzo. Rechtsanwalt kann sich nicht entlasten wenn Angestellter Fehler macht, weil 831 keine Anwendung findet. Also Anspruch +
Es gab auch keine Frage 2! Zumindest in BW. 
Ich glaube mit Frage 2 meinte mein Vorredner einfach den SEA auf 9000€

oje ich habe glaub nur ein Urteil geschrieben. Die Frage 2 hab ich wohl übersehen.
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Gast
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#234
07.06.2022, 15:03
(07.06.2022, 14:59)Gast schrieb:  
(07.06.2022, 14:54)Gast schrieb:  
(07.06.2022, 14:50)gast828 schrieb:  Und die Lösung für die Frage 2 stand im Putzo. Rechtsanwalt kann sich nicht entlasten wenn Angestellter Fehler macht, weil 831 keine Anwendung findet. Also Anspruch +
Es gab auch keine Frage 2! Zumindest in BW. 
Ich glaube mit Frage 2 meinte mein Vorredner einfach den SEA auf 9000€

oje ich habe glaub nur ein Urteil geschrieben. Die Frage 2 hab ich wohl übersehen.

you made my day
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Gast
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#235
07.06.2022, 15:06
(07.06.2022, 14:59)RefjurNRW schrieb:  Ich habe lange überlegt wie ich die Begründetheit einer verlängerten DWK prüfe... Ich habe es so weit richtig gemacht, dass ich den Anspruch nach § 812 I 1 2. Fall geprüft habe. Bei "ohne Rechtsgrund" habe ich dann die Einwendungen der Beklagten angesprochen. Laut Kaiser musste man hier prüfen ob die Klage nach § 771 vor der Versteigerung begründet gewesen wäre. Den 771er-Aufbau habe ich aber leider komplett verlassen und einfach eine allgemeine Leistungsklage mit 812 als AGL geprüft. Der Aufbau "Sachbefugnis, Interventionsrecht, Einwendungen der Beklagten" findet sich bei mir nicht wieder.  Wütend

Das muss man auch erst mal wissen  Skeptical
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Gast
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#236
07.06.2022, 15:11
Habe eine Klagehäufung hinsichtlich des Wertersatzes und des Schadensersatzes angenommen, da angeblich verschiedene Streitgegenstände. Aua.
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Gast
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#237
07.06.2022, 15:16
(07.06.2022, 15:11)Gast schrieb:  Habe eine Klagehäufung hinsichtlich des Wertersatzes und des Schadensersatzes angenommen, da angeblich verschiedene Streitgegenstände. Aua.


Hm wieso aua? Das ist doch wohl richtig?
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Gast
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#238
07.06.2022, 15:22
(07.06.2022, 15:11)Gast schrieb:  Habe eine Klagehäufung hinsichtlich des Wertersatzes und des Schadensersatzes angenommen, da angeblich verschiedene Streitgegenstände. Aua.

Aua ist, das ich keine angenommen und Anspruch einfach 10.000 Euro geprüft habe
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Gast
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#239
07.06.2022, 15:28
Alles in allem machbar diese Klausur. War nach letzter Woche fürs Selbstbewusstsein ganz gut  Happywide
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Gast
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#240
07.06.2022, 15:31
(07.06.2022, 15:28)Gast schrieb:  Alles in allem machbar diese Klausur. War nach letzter Woche fürs Selbstbewusstsein ganz gut  Happywide

Hätte niemals gedacht, dass eine ZHG Klausur besser laufen würde, als die ZR Klausuren  Happywide
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