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Honorar Strafverteidiger
Gast
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#11
03.05.2022, 16:25
(03.05.2022, 16:20)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 15:16)Gast schrieb:  Und was zahlt der gewöhnliche Mandant dann? 150 Euro pro Stunde? 
Wie gesagt, 150 Euro wurden schon vor mehr als 10 Jahren als nicht (mehr) angemessen betrachtet.


Der gewöhnliche Mandant zahlt die Gebührensätze nach RVG.

Das ist Quatsch.
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Gast
Unregistered
 
#12
03.05.2022, 16:34
(03.05.2022, 16:10)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 16:05)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 16:00)Gast schrieb:  Der arme Schlucker hat aber auch kein Interesse, in den Bau zu gehen. Von daher wird er wohl oder übel in die Tasche greifen.

Nochmal für die Menschen mit Schwierigkeiten beim Leseverständnis, die haben die Kohle schlicht nicht! Die sind auch nicht sonderlich kreditwürdig oder eh schon überschuldet. Am Ende suchen die sich halt einen Verteidiger, der es auf RVG Basis macht oder zahlen deine Rechnung nicht.

Schon mal was von Vorschuss gehört?

Was nur heißt, dass der "Mandant" dich dann schlicht nicht mandatiert. Wo keine Kohle ist, kann auch kein Vorschuss gezahlt werden. Upside_down
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Gast
Unregistered
 
#13
03.05.2022, 16:43
(03.05.2022, 16:34)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 16:10)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 16:05)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 16:00)Gast schrieb:  Der arme Schlucker hat aber auch kein Interesse, in den Bau zu gehen. Von daher wird er wohl oder übel in die Tasche greifen.

Nochmal für die Menschen mit Schwierigkeiten beim Leseverständnis, die haben die Kohle schlicht nicht! Die sind auch nicht sonderlich kreditwürdig oder eh schon überschuldet. Am Ende suchen die sich halt einen Verteidiger, der es auf RVG Basis macht oder zahlen deine Rechnung nicht.

Schon mal was von Vorschuss gehört?

Was nur heißt, dass der "Mandant" dich dann schlicht nicht mandatiert. Wo keine Kohle ist, kann auch kein Vorschuss gezahlt werden. Upside_down

Bist du strafverteidiger oder woher kennst du dich so gut aus, was der Mandant tut oder eben nicht tut?
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Gast
Unregistered
 
#14
03.05.2022, 16:47
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Also ich kenne einige Kanzleien, die nehmen bereits für die Erstberatung 190 Euro (netto). Keine Ahnung, ob das dann normal steigt, aber 200 Euro dürften nicht unüblich sein.
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Gast
Unregistered
 
#15
03.05.2022, 17:03
Es kommt wie immer drauf an.

Der kleine Kriminelle wird bei 250 Euro ganz schön schlucken, zumal er immer jemanden findet, der es für die gesetzlichen Gebühren machen. Dem Mafioso werden 250 Euro die Stunde ziemlich egal sein.

Es kann auch sinnvoll sein mit Pauschalhonoraren, zu zahlen im Voraus, zu arbeiten. Dazu würde ich mal schauen, was man mindestens für bei den gesetzlichen Gebühren bekommt und das doppelte verlangen.

Hab es auch schon gesehen, aber das waren schon Big Player, die ein nicht verrechenbares Pauschalhonor + Stundensatz verlangt haben.

Letztlich wirst du da ein bisschen Fingerspitzengefühl zeigen und es vom Mandant abhängig machen müssen.

Aber egal wie - NIE ohne Vorschuss!
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Egal
Posting Freak
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Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#16
03.05.2022, 17:53
(03.05.2022, 16:47)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Also ich kenne einige Kanzleien, die nehmen bereits für die Erstberatung 190 Euro (netto). Keine Ahnung, ob das dann normal steigt, aber 200 Euro dürften nicht unüblich sein.

Die 190 Euro netto nehmen viele, auch die, die nach RVG abrechnen.
Ich habe in einer kleinen Kanzlei im ArbR angefangen. Für die 190 Euro bekam der Mandant bei mir eine Stunde Beratung, der Rest des Mandats lief über die Pauschalen im RVG.

Und allgemein kommt es wie immer darauf an. Ich arbeite mittlerweile in einer mittelständischen WP-Gesellschaft. Unsere Stundenhonorare zahlen normale Privatleute nicht.
Vom Strafrecht und kleinen Kanzleien hört man unterschiedliches. Klar gibt es kleine oder mittlere Kanzleien, die auf Stundenbasis abrechnen. Aber jemand schrieb ja schon: Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen. Damit müssen sich die GK-Anwälte im M&A nicht auseinandersetzen, aber im normalen Alltag eines FWW-Anwalts kommt es immer mal wieder vor, dass der Gegner in die Privatinsolvenz geht und dann der Mandant sich den Titel an die Wand nageln oder sonst etwas damit machen kann. Durchgesetzt bekommt er ihn nicht.
Ersetze Gegner mit Mandant und du weißt, wie viel dir dein Anspruch bringt, wenn beim Mandanten nichts zu holen ist.
Oder ab und zu hat man auch mal Ex-Mandanten, gerne mit Auslandsbezug, die untertauchen und nicht mehr greifbar sind. Da kann man dann schon nahezu detektivisch seinem Geld hinterherlaufen (und es im Rahmen der Kosten-Nutzen-Erwägung irgendwann aufgeben).


Vorschuss gut und schön. Haben wir in der kleinen Kanzlei immer gemacht. Schützt ein bisschen, aber nicht komplett, da man nicht 100% der Rechnungssumme schon zu Beginn des Mandats fordert.
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Gast
Unregistered
 
#17
03.05.2022, 18:23
Ich kann dir nur empfehlen, stelle dich mit den zuständigen Ermittlungsrichtern und den Strafrichtern an dem AG bei dir gut. Sorge für viele Beiordnungen als Pflichtverteidiger und genieße das Leben als „Verurteilungsbegleiter“. Gibt da ja genug Kollegen die sich damit ein schönes Leben machen.
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Gast
Unregistered
 
#18
03.05.2022, 19:14
(03.05.2022, 18:23)Gast schrieb:  Ich kann dir nur empfehlen, stelle dich mit den zuständigen Ermittlungsrichtern und den Strafrichtern an dem AG bei dir gut. Sorge für viele Beiordnungen als Pflichtverteidiger und genieße das Leben als „Verurteilungsbegleiter“. Gibt da ja genug Kollegen die sich damit ein schönes Leben machen.

Wer darunter Strafverteidigung versteht, braucht sich nicht wundern, wenn er nie über RVG verdient.
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Gast
Unregistered
 
#19
03.05.2022, 20:05
Praktiker hier, die berichten können?
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 342
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#20
03.05.2022, 20:58
StA hier aus dem Ruhrgebiet. Berichte von Verteidigern: fast alle rechnen über RVG ab. Aus den hier schon öfter genannten Gründen. Daher stellen sie auch alle Nase lang einen Pflichtverteidigerantrag, eben weil die wissen, dass der gemeine Ladendieb ein Ladendieb ist, weil er sich die Ware nicht leisten kann.
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