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  5. Honorar Strafverteidiger
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Antworten

 
Honorar Strafverteidiger
Roxin
Unregistered
 
#1
03.05.2022, 13:56
Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen
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Gast
Unregistered
 
#2
03.05.2022, 14:07
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Das was die Mandanten zahlen. Für Unternehmen sind 200-250 Euro sicherlich in Ordnung.

Privatpersonen werden das nicht bezahlen können. Für eine Vertretung werden ja einige Stunden anfallen und mal eben ein paar Tausend Euro wird keiner locker machen, der ein gewöhnliches Strafverfahren gegen sich am Laufen hat.
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Gast
Unregistered
 
#3
03.05.2022, 14:55
(03.05.2022, 14:07)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Das was die Mandanten zahlen. Für Unternehmen sind 200-250 Euro sicherlich in Ordnung.

Privatpersonen werden das nicht bezahlen können. Für eine Vertretung werden ja einige Stunden anfallen und mal eben ein paar Tausend Euro wird keiner locker machen, der ein gewöhnliches Strafverfahren gegen sich am Laufen hat.

Im Gegenteil. Unter ein paar tausend Euro geht kaum was. Vorausgesetzt, es geht nicht um eine simple Geldstrafe.
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Gast
Unregistered
 
#4
03.05.2022, 15:02
(03.05.2022, 14:55)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 14:07)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Das was die Mandanten zahlen. Für Unternehmen sind 200-250 Euro sicherlich in Ordnung.

Privatpersonen werden das nicht bezahlen können. Für eine Vertretung werden ja einige Stunden anfallen und mal eben ein paar Tausend Euro wird keiner locker machen, der ein gewöhnliches Strafverfahren gegen sich am Laufen hat.

Im Gegenteil. Unter ein paar tausend Euro geht kaum was. Vorausgesetzt, es geht nicht um eine simple Geldstrafe.

Die Rechnung und das, was du bezahlt bekommst, sind zwei paar Schuhe. Und solange du nicht OK vertrittst, haben viele Straffällige eben gerade nicht mal 5-10.000 Euro locker.
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Gast
Unregistered
 
#5
03.05.2022, 15:16
(03.05.2022, 14:07)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Das was die Mandanten zahlen. Für Unternehmen sind 200-250 Euro sicherlich in Ordnung.

Privatpersonen werden das nicht bezahlen können. Für eine Vertretung werden ja einige Stunden anfallen und mal eben ein paar Tausend Euro wird keiner locker machen, der ein gewöhnliches Strafverfahren gegen sich am Laufen hat.

Und was zahlt der gewöhnliche Mandant dann? 150 Euro pro Stunde? 
Wie gesagt, 150 Euro wurden schon vor mehr als 10 Jahren als nicht (mehr) angemessen betrachtet.
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Gast
Unregistered
 
#6
03.05.2022, 15:30
(03.05.2022, 15:16)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 14:07)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 13:56)Roxin schrieb:  Hallo Leute, 

Ich stehe vor der Entscheidung, mich selbstständig zu machen als Strafverteidiger.

Was kann man denn als Honorar in der Regel verlangen?

Zum einen bei Privatpersonen und zum anderen bei Unternehmen?

Ich habe ein Urteil des OLG Celle (?) gelesen, das im Jahr 2010 ausgeführt hat, unter 150 Euro pro Stunde seien nicht mehr angemessen.
Das ist nun auch schon wieder etwas her.
Sind also heute 200 Euro angemessen oder gar 250?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Das was die Mandanten zahlen. Für Unternehmen sind 200-250 Euro sicherlich in Ordnung.

Privatpersonen werden das nicht bezahlen können. Für eine Vertretung werden ja einige Stunden anfallen und mal eben ein paar Tausend Euro wird keiner locker machen, der ein gewöhnliches Strafverfahren gegen sich am Laufen hat.

Und was zahlt der gewöhnliche Mandant dann? 150 Euro pro Stunde? 
Wie gesagt, 150 Euro wurden schon vor mehr als 10 Jahren als nicht (mehr) angemessen betrachtet.

Das Stundenhonorar ist eben weniger wichtig als der Gesamtbetrag. Du kannst auch 250 Euro die Stunde aufrufen, musst halt nur damit rechnen, dass du wahrscheinlich 30-50% Abschlag bei deinen Rechnungen machen musst.

Ja, wenn du es später schaffst, den Inhaber vom Autohaus gegen die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu verteidigen, kannst du gut abrechnen, weil der Geld hat und nicht in den Knast will. Wenn du aber den armen Schlucker verteidigst, weil er mal wieder in einer Bar einem anderen Typen besoffen eine aufs Maul gegeben hat, kannst du dich über eine RVG-Rechnung freuen.
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Gast
Unregistered
 
#7
03.05.2022, 16:00
Der arme Schlucker hat aber auch kein Interesse, in den Bau zu gehen. Von daher wird er wohl oder übel in die Tasche greifen.
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Gast
Unregistered
 
#8
03.05.2022, 16:05
(03.05.2022, 16:00)Gast schrieb:  Der arme Schlucker hat aber auch kein Interesse, in den Bau zu gehen. Von daher wird er wohl oder übel in die Tasche greifen.

Nochmal für die Menschen mit Schwierigkeiten beim Leseverständnis, die haben die Kohle schlicht nicht! Die sind auch nicht sonderlich kreditwürdig oder eh schon überschuldet. Am Ende suchen die sich halt einen Verteidiger, der es auf RVG Basis macht oder zahlen deine Rechnung nicht.
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Gast
Unregistered
 
#9
03.05.2022, 16:10
(03.05.2022, 16:05)Gast schrieb:  
(03.05.2022, 16:00)Gast schrieb:  Der arme Schlucker hat aber auch kein Interesse, in den Bau zu gehen. Von daher wird er wohl oder übel in die Tasche greifen.

Nochmal für die Menschen mit Schwierigkeiten beim Leseverständnis, die haben die Kohle schlicht nicht! Die sind auch nicht sonderlich kreditwürdig oder eh schon überschuldet. Am Ende suchen die sich halt einen Verteidiger, der es auf RVG Basis macht oder zahlen deine Rechnung nicht.

Schon mal was von Vorschuss gehört?
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Gast
Unregistered
 
#10
03.05.2022, 16:20
(03.05.2022, 15:16)Gast schrieb:  Und was zahlt der gewöhnliche Mandant dann? 150 Euro pro Stunde? 
Wie gesagt, 150 Euro wurden schon vor mehr als 10 Jahren als nicht (mehr) angemessen betrachtet.


Der gewöhnliche Mandant zahlt die Gebührensätze nach RVG.
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