11.02.2023, 01:11
(10.02.2023, 21:25)Gast#1 schrieb: Hi! Bin durch Zufall auf den nun schon etwas älteren Post aufmerksam geworden. Darf ich fragen, ob es mit der Rückkehr in die Justiz geklappt hat? Ich dachte immer einmal raus und die Tür zurück ist zu.. vielleicht ist das aber bei einem Bundeslandwechsel anders.
Wie lange hast du beim ersten Mal durchgehalten, bis du aufgehört hast?
Liebe Grüße!
Diese No Return Policy ist mir echt total suspekt, es ist doch ein Berufsstand und nicht die Mafia. Selbst die katholische Kirche nimmt einen nach dem Kirchenaustritt zurück. Wo der Unterschied zwischen einer mehrjährigen Abordnung außerhalb der Rechtsprechung und einer mehrjährigen Tätigkeit außerhalb aber ohne R1 Besoldung liegen soll, ist mir nicht klar
11.02.2023, 16:29
(11.02.2023, 01:11)ProbeRi schrieb: Diese No Return Policy ist mir echt total suspekt, es ist doch ein Berufsstand und nicht die Mafia. Selbst die katholische Kirche nimmt einen nach dem Kirchenaustritt zurück. Wo der Unterschied zwischen einer mehrjährigen Abordnung außerhalb der Rechtsprechung und einer mehrjährigen Tätigkeit außerhalb aber ohne R1 Besoldung liegen soll, ist mir nicht klar
Volle Zustimmung. Warum sollte es problematisch sein, wenn man aufgrund von Unzufriedenheit oder persönlichen Lebensveränderung (zB. Umzug wegen Familie, Beruf des Partners etc.) ein Gericht in einem Bundesland verlässt, um dann nach mehrjähriger Tätigkeit zB. als Rechtsanwalt in einem anderen Bundesland wieder in der Justiz anfangen möchte?
Im Gegenteil, die Justiz sollte sich freuen, auch Richter mit Erfahrungen wie vorheriger Rechtsanwaltstätigkeit zu erhalten. In anderen europäischen Staaten (wo Richter nebenbei bemerkt durchaus das doppelte verdienen), ist eine mehrjährige Berufserfahrung als Anwalt sogar Voraussetzung für die Ernennung zum Richter.
Diese stumpfe Borniertheit der deutschen Justiz bzw. des deutschen Beamtentums ist manchmal echt nicht zum aushalten. Man hält sich selbst für das Zentrum der Welt. Es erinnert wirklich an die Mafia aka "Die Familie verlässt man nicht".
Zum Glück verursacht die deutlich hinter der Entwicklung in der freien Wirtschaft zurückbleibende R-Besoldung inzwischen teilweise einen gewissen Bewerbermangel (zumindest ab gewissen Noten), sodass hier vielleicht mal ein Umdenken stattfindet.
11.02.2023, 17:14
Häh? Die haben halt Angst, dass du dann erneut die Justiz verlässt. Auch in der Privatwirtschaft würde man das kritisch sehen.
11.02.2023, 17:23
(11.02.2023, 17:14)guga schrieb: Häh? Die haben halt Angst, dass du dann erneut die Justiz verlässt. Auch in der Privatwirtschaft würde man das kritisch sehen.
Ein Unternehmen in der Privatwirtschaft unterhält kein Monopol. Wenn man in einem Unternehmen kündigt, kann man den selben Beruf in einem anderen Unternehmen ausüben. Dieses Unternehmen wird nicht sagen: "Sie waren in Bundesland X aber doch schon XY?!" Allein zwischen ordentlicher Justiz und Fachgerichtsbarkeit liegen Welten.
11.02.2023, 18:35
(11.02.2023, 17:14)guga schrieb: Häh? Die haben halt Angst, dass du dann erneut die Justiz verlässt. Auch in der Privatwirtschaft würde man das kritisch sehen.
Unternehmenswechsel sind in Deutschland völlig verbreitet und völlig unproblematisch. Im Gegenteil, es wird sogar empfohlen, gerne mal zu wechseln, weil man häufig so schneller sein Gehalt erhöhen kann.
In der freien Wirtschaft wird ein Bewerber nicht abgelehnt, nur weil dieser schon mal bei einem anderen Unternehmen war.
Wenn man in 5 Jahren 5 Unternehmenswechsel vollzogen hat, dann wird vielleicht mal nachgefragt. Von solchen Extremfällen abgesehen sind Wechsel aber völlig normal und sogar gewünscht.
11.02.2023, 19:10
Offensichtlich geht es um das gleiche Unternehmen. Ansonsten würde das keinen Sinn ergeben, du Held.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.02.2023, 19:14
(11.02.2023, 19:10)guga schrieb: Offensichtlich geht es um das gleiche Unternehmen. Ansonsten würde das keinen Sinn ergeben, du Held.
Und das Justizministerium NRW ist das selbe wie RLP? Die Ordentliche ist das Selbe wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit? Ich finde das ist ne seltsame Einstellung zur Personalgewinnung, eine ganze Branche bundesweit in allen Bereichen zu "sperren" (vielleicht ist es ja auch gar nicht so und die Rückkehr ist möglich).
11.02.2023, 19:28
Kannst ja in die Verwaltung oder Richter im Ausland werden. Jedenfalls kriegst du auch in der privaten Wirtschaft Probleme, wenn du zurück ins gleiche Unternehmen wechseln willst.
11.02.2023, 19:29
(11.02.2023, 19:10)guga schrieb: Offensichtlich geht es um das gleiche Unternehmen. Ansonsten würde das keinen Sinn ergeben, du Held.
"Die Justiz" ist halt nicht ein einziges Unternehmen.
Die Justiz in Sachsen ist von der in Bayern getrennt. Ganz abgesehen davon, dass die einzelnen Gerichtsbarkeiten innerhalb eines Bundeslandes unterschiedlich sind und selbst Gerichte unterscheiden sich voneinander (was Organisation, Arbeitslast und Kollegen betrifft).
Die Zustände an einem Landgericht in Sachsen an Ort A unterscheiden sich von den Zuständen an einem Amtsgericht in Bayern an Ort B.
Wenn ich bei Autobauer A arbeite und zu B wechseln möchte, würde niemand auf die Idee kommen, mich deshalb nicht einzustellen.
11.02.2023, 19:38
Das mag organisatorisch so sein und in deinem Kopf. Die Justiz sieht sich aber trotzdem als "ein Unternehmen".