08.02.2022, 23:47
Dein Beispiel ist aus einem Urteil, an dem nicht nur mindestens ein Bundesverfassungsrichter geschrieben hat, sondern lebensnah vor allem auch zwei oder drei erfahrene Berufsrichter als wissenschaftliche Mitarbeiter. Urteile des BVerfG oder der Bundesgerichte sind, je nach der Bedeutung der Entscheidung, zig Mal hinsichtlich der Formulierung abgestimmt.
Realistischer ist es, mal normale LG Urteile oder von einem OVG zu lesen. Das kommt tatsächlich automatisch, je mehr man liest, und in der Praxis natürlich auch Textteile kopiert.
Realistischer ist es, mal normale LG Urteile oder von einem OVG zu lesen. Das kommt tatsächlich automatisch, je mehr man liest, und in der Praxis natürlich auch Textteile kopiert.
08.02.2022, 23:52
Naja das Studium lehrt einen das nicht unmittelbar, zB gab es bei uns keine Rhetorikkurse o.Ä., aber ich denke, dass das eigene Lesen von jur. Fachliteratur schon etwas an der eigenen Ausdrucksweise ändert - vorausgesetzt man ist einigermaßen aufgeschlossen dafür.
Aber es stimmt schon, ist oft mehr Schein als Sein.. es gibt durchaus das Talent wirklich präzise und wortgewandt schreiben zu können, aber das wird wohl kaum auf die meisten Juristen zutreffen.
Aber es stimmt schon, ist oft mehr Schein als Sein.. es gibt durchaus das Talent wirklich präzise und wortgewandt schreiben zu können, aber das wird wohl kaum auf die meisten Juristen zutreffen.
09.02.2022, 00:28
Zitat:Ich persönlich würde so eine Formulierung mit eigenen Worten niemals hinbekommen, da es einfach nicht meinem Sprachgebraucht entspricht. Da ich erst im Sommersemester mit dem Jurastudium beginne, frage ich mich, ob einem dieses "Juristendeutsch" im Studium gelehrt und vermittelt wird.
Das Juristendeutsch übt man sich selbst früher oder später ein. Das ist nur ein natürlicher Prozess. Menschen kopieren beim Spracherwerb und -gebrauch ihr Umfeld.
Bei dem Beispiel vom BVerfG handelt es sich aber um ein schlechtes. Das BVerfG spricht nicht in Juristendeutsch. Regelmäßig formuliert das BVerfG nur gekünstelt abgehoben. Hier etwa nutzt man das billige Stilmittel der Personifizierung. Solche rhetorischen Taschenspielertricks sollen darüber hinwegtäuschen, dass die "Dogmatik" des BVerfG regelmäßig schlichtweg nichts mehr mit dem Grundgesetz zu tun hat und dass das BVerfG munter (rechts-)politisch liebsame "Grundsätze" anwendet, die sich im Grundgesetzt nirgendwo wiederfinden.
Kein anderes Gericht in Deutschland (vielleicht noch das AG Düsseldorf) arbeitet mehtodisch so unsauber, wie es das BVerfG ständig tut. Und von keinem anderen Gericht hört man so viel substanzloses (und im konkreten Fall of nicht relevantes) Blabla.
09.02.2022, 01:28
Für das Studium irrelevant; lieber -wie bereits gesagt- in klaren Hauptsätzen formulieren.
Wenn du so schreiben oder reden können möchtest, empfehle ich rechtsphilosophische Werke aus dem 19./20. Jahrhundert. Von Kant, Fichte, Hegel bis zu Carl Schmitt und Adorno. Ich nehme an, die Kollegen am BVerfG haben solche Werke auch wirklich noch in Primärliteratur gelesen.
Wenn du so schreiben oder reden können möchtest, empfehle ich rechtsphilosophische Werke aus dem 19./20. Jahrhundert. Von Kant, Fichte, Hegel bis zu Carl Schmitt und Adorno. Ich nehme an, die Kollegen am BVerfG haben solche Werke auch wirklich noch in Primärliteratur gelesen.
09.02.2022, 08:14
Einfache Sätze. Das Verb steht möglichst weit vorne im Satz.
Viele Juristen verstecken Unsicherheiten hinter unnötig komplizierten Formulierungen und Bandwurmsätzen.
Viele Juristen verstecken Unsicherheiten hinter unnötig komplizierten Formulierungen und Bandwurmsätzen.
09.02.2022, 08:28
09.02.2022, 11:48
(09.02.2022, 08:14)omnimodo schrieb: Einfache Sätze. Das Verb steht möglichst weit vorne im Satz.
Viele Juristen verstecken Unsicherheiten hinter unnötig komplizierten Formulierungen und Bandwurmsätzen.
Hinzufügen würde ich noch 1. keine Passivformulierungen 2. keine Substantivierungen (mein persönlicher Albtraum) 3. fast überall wo ein Komma steht, könnte auch ein Punkt stehen (d.h. lieber zwei Hauptsätze als ein langer Haupt-/Nebensatz) 4. vermeintlich gehobene Wörter nur verwenden, wenn man ihren Sinn und Bedeutung auch wirklich erfasst hat (höchst peinlich. Gerade eben wieder gelesen wie jemand monieren/mokieren verwechselt) und sie das Gewollte präziser ausdrücken als ein geläufigeres Wort
Damit ist man sprachlich dann schon besser aufgestellt als 90 % der anderen Juristen
09.02.2022, 12:48
Solche Sätze werden nicht aus dem Leeren geschöpft, sondern auf der Grundlage von Fachliteratur, sind also an bestehende Formulierungen angelehnt bzw. entwickeln bestehende Formulierungen weiter. Und sie setzen natürlich jahrlange Beschäftigung mit dem Themengebiet voraus.
09.02.2022, 13:01
Die Tipps hier taugen für Anwälte nichts. Für wen schreibe ich und was will ich erreichen?
Der Anwalt schreibt in erster Linie um seinen Mandanten glücklich zu machen. Wenn es kompliziert und unverständlich klingt, dann freut sich der Mandant und denkt sein Anwalt ist klug. Wenn ihr verständlich schreibt, aber wie ein Grundschüler, dann denkt er auch ihr seid schlecht.
Der Anwalt schreibt in erster Linie um seinen Mandanten glücklich zu machen. Wenn es kompliziert und unverständlich klingt, dann freut sich der Mandant und denkt sein Anwalt ist klug. Wenn ihr verständlich schreibt, aber wie ein Grundschüler, dann denkt er auch ihr seid schlecht.
09.02.2022, 13:11
Wer schlichten Stil braucht um Mandanten zu beeindrucken sollte sich lieber über seine Mandantenstruktur oder sein fachliches Können Gedanken machen










